Basel: Bedingte Gefängnisstrafen für Hooligans
Verfasst: 11.05.2006, 08:23
Basel (sda) In einem Hooligan-Prozess hat das Basler
Strafgericht sieben Männer verurteilt. Sie müssen sich unter
anderem wegen Landfriedensbruch verantworten. Die Strafen liegen
zwischen 500 Franken Busse und acht Monaten Gefängnis bedingt.
Die sieben Männer waren an einer Schlägerei nach dem Fussball-
Cupfinal am Ostermontag 2004 beteiligt. Dabei gingen in zwei
Angriffswellen je eine Gruppe von Basler und Zürcher Hooligans
aufeinander los. Die Polizei, die von Anfang an präsent war,
trennte die Kontrahenten unter Einsatz von Pfefferspray.
Alle sieben Angeklagten, sechs Basler und ein Zürcher, wurden am
Mittwoch des Landfriedensbruchs schuldig gesprochen. Einer der
Basler Hooligans wurde zusätzlich wegen Aufforderung zu
Gewalttätigkeiten verurteilt. Er hatte mit einer Winkbewegung das
Zeichen zum Angriff gegeben.
Er war es auch gewesen, der vor dem Match die Polizei der beiden
Basler Halbkantone gefragt hatte, wo sich die «Bande Basel» und die
«Hardturmfront Zürich» nach dem Spiel zu einer Schlägerei treffen
könnten. Ihn hat das Gericht zu drei Monaten Gefängnis bedingt
verurteilt.
Stadionverbote
Drei weitere Basler erhielten 14 Tage Gefängnis bedingt. Ein
Basler, der nur kurz während des ersten Angriffs dabei gewesen war,
kam mit einer Busse von 500 Franken davon. Der einzige angeklagte
Zürcher wurde zu 45 Tagen Gefängnis bedingt verurteilt.
Einzelne der Angeklagten waren einschlägig vorbestraft und schon
früher mit Stadionverbot belegt. Nach dem Vorfall vom Ostermontag
2004 bekamen alle ein Stadionverbot. Als einziger der sieben hatte
der Zürcher tatsächlich den Match besucht. Die Basler seien nur
gekommen, um sich mit den Zürchern zu schlagen, was das Gericht als
belastend beurteilte.
Nebendelikte
Acht Monate Gefängnis bedingt brummte das Gericht zusätzlich
einem der Basler auf, der sich noch wegen anderweitiger
Körperverletzung und Sachbeschädigung zu verantworten hatte: Er
hatte keine zwei Wochen nach dem Cupfinal nach einem Discobesuch
einen Mann zusammengeschlagen.
Ein paar Monate später hatte er zudem in einem Tram eine Zeitung
angezündet und damit ein Sitzpolster in Brand gesetzt. Trotz
Bedenken gewährte ihm das Gericht den bedingten Vollzug,
verlängerte aber die Probezeit auf vier Jahre.
Strafgericht sieben Männer verurteilt. Sie müssen sich unter
anderem wegen Landfriedensbruch verantworten. Die Strafen liegen
zwischen 500 Franken Busse und acht Monaten Gefängnis bedingt.
Die sieben Männer waren an einer Schlägerei nach dem Fussball-
Cupfinal am Ostermontag 2004 beteiligt. Dabei gingen in zwei
Angriffswellen je eine Gruppe von Basler und Zürcher Hooligans
aufeinander los. Die Polizei, die von Anfang an präsent war,
trennte die Kontrahenten unter Einsatz von Pfefferspray.
Alle sieben Angeklagten, sechs Basler und ein Zürcher, wurden am
Mittwoch des Landfriedensbruchs schuldig gesprochen. Einer der
Basler Hooligans wurde zusätzlich wegen Aufforderung zu
Gewalttätigkeiten verurteilt. Er hatte mit einer Winkbewegung das
Zeichen zum Angriff gegeben.
Er war es auch gewesen, der vor dem Match die Polizei der beiden
Basler Halbkantone gefragt hatte, wo sich die «Bande Basel» und die
«Hardturmfront Zürich» nach dem Spiel zu einer Schlägerei treffen
könnten. Ihn hat das Gericht zu drei Monaten Gefängnis bedingt
verurteilt.
Stadionverbote
Drei weitere Basler erhielten 14 Tage Gefängnis bedingt. Ein
Basler, der nur kurz während des ersten Angriffs dabei gewesen war,
kam mit einer Busse von 500 Franken davon. Der einzige angeklagte
Zürcher wurde zu 45 Tagen Gefängnis bedingt verurteilt.
Einzelne der Angeklagten waren einschlägig vorbestraft und schon
früher mit Stadionverbot belegt. Nach dem Vorfall vom Ostermontag
2004 bekamen alle ein Stadionverbot. Als einziger der sieben hatte
der Zürcher tatsächlich den Match besucht. Die Basler seien nur
gekommen, um sich mit den Zürchern zu schlagen, was das Gericht als
belastend beurteilte.
Nebendelikte
Acht Monate Gefängnis bedingt brummte das Gericht zusätzlich
einem der Basler auf, der sich noch wegen anderweitiger
Körperverletzung und Sachbeschädigung zu verantworten hatte: Er
hatte keine zwei Wochen nach dem Cupfinal nach einem Discobesuch
einen Mann zusammengeschlagen.
Ein paar Monate später hatte er zudem in einem Tram eine Zeitung
angezündet und damit ein Sitzpolster in Brand gesetzt. Trotz
Bedenken gewährte ihm das Gericht den bedingten Vollzug,
verlängerte aber die Probezeit auf vier Jahre.