Ex-Drogenfahnder vor Gericht
Verfasst: 10.03.2006, 11:01
Tages-Anzeiger vom 10. März 2006
Ex-Drogenfahnder vor Gericht
Ein früherer Drogenfahnder der Stadtpolizei Zürich hat sich wegen Verdachts des mehrfachen Amtsmissbrauchs vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten müssen.
Die Anklage fordert wegen eines Gewaltübergriffs im Zuge einer Verhaftung 21 Tage bedingt. Der Angeklagte beteuerte seine Unschuld. Das Urteil folgt später.
Der heute 37-jährige Angeschuldigte war laut Anklageschrift am 19. April 2005 an einem Polizeieinsatz in einer von Drogendealern benutzten Wohnung in Zürich beteiligt. Drogenfahnder stürmten das Zimmer und nahmen einen heute 33-jährigen Albaner fest.
Als der verdächtige Dealer in Handschellen gelegt auf dem Bauch am Boden lag, versetzte ihm der beschuldigte Polizist laut Anklage einen Faustschlag ins Gesicht. Danach soll er den Kopf des Mannes an den Haaren hochgezogen und ihm gesagt haben: «So, jetzt häsch hoffentlich au s'Nasebei abenand.»
Wegen dieses Vorfalls wurde der Stadtpolizist vom Dienst suspendiert und von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Der Familienvater arbeitet inzwischen nicht mehr bei der Stadtpolizei Zürich, weil ihm seine Vorgesetzten die Kündigung nahe gelegt hatten.
Vor dem Bezirksgericht Zürich beteuerte der Angeklagte seine Unschuld. Er habe den Albaner vor der Fesselung nur ein paar Mal gegen den Oberarm geschlagen, sagte er. Der zuständige Einzelrichter wies darauf hin, dass gleich zwei Berufskollegen den Angeklagten belastet und die Gewaltübergriffe in Wahrnehmungsberichten bestätigt hätten. Einer der beiden Belastungszeugen war ein Polizist, der erst kürzlich selber im Fall Eldar S. von den Vorwürfen des Amtsmissbrauchs und der Körperverletzung erstinstanzlich freigesprochen worden war. (rom/ap)
Ex-Drogenfahnder vor Gericht
Ein früherer Drogenfahnder der Stadtpolizei Zürich hat sich wegen Verdachts des mehrfachen Amtsmissbrauchs vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten müssen.
Die Anklage fordert wegen eines Gewaltübergriffs im Zuge einer Verhaftung 21 Tage bedingt. Der Angeklagte beteuerte seine Unschuld. Das Urteil folgt später.
Der heute 37-jährige Angeschuldigte war laut Anklageschrift am 19. April 2005 an einem Polizeieinsatz in einer von Drogendealern benutzten Wohnung in Zürich beteiligt. Drogenfahnder stürmten das Zimmer und nahmen einen heute 33-jährigen Albaner fest.
Als der verdächtige Dealer in Handschellen gelegt auf dem Bauch am Boden lag, versetzte ihm der beschuldigte Polizist laut Anklage einen Faustschlag ins Gesicht. Danach soll er den Kopf des Mannes an den Haaren hochgezogen und ihm gesagt haben: «So, jetzt häsch hoffentlich au s'Nasebei abenand.»
Wegen dieses Vorfalls wurde der Stadtpolizist vom Dienst suspendiert und von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Der Familienvater arbeitet inzwischen nicht mehr bei der Stadtpolizei Zürich, weil ihm seine Vorgesetzten die Kündigung nahe gelegt hatten.
Vor dem Bezirksgericht Zürich beteuerte der Angeklagte seine Unschuld. Er habe den Albaner vor der Fesselung nur ein paar Mal gegen den Oberarm geschlagen, sagte er. Der zuständige Einzelrichter wies darauf hin, dass gleich zwei Berufskollegen den Angeklagten belastet und die Gewaltübergriffe in Wahrnehmungsberichten bestätigt hätten. Einer der beiden Belastungszeugen war ein Polizist, der erst kürzlich selber im Fall Eldar S. von den Vorwürfen des Amtsmissbrauchs und der Körperverletzung erstinstanzlich freigesprochen worden war. (rom/ap)