Bundesliga: Entgelt für Radioübertragungen
Verfasst: 08.11.2005, 10:48
Karlsruhe (sda/dpa) Deutsche Bundesligavereine dürfen für
Radioreportagen aus ihren Fussballstadien ein besonderes Entgelt
von den Sendern fordern. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am
Dienstag entschieden.
Das Karlsruher Gericht wies damit eine Klage des Privatsenders
Radio Hamburg ab, der gegenüber der Deutschen Fussball-Liga (DFL)
sowie den Hamburger Klubs HSV und St. Pauli einen Anspruch auf
kostenlose Live-Übertragungen durchsetzen wollte.
Der BGH bestätigte damit, was seit einigen Jahren ohnehin Praxis
ist. Ähnlich wie beim Fernsehen verlangt die DFL für
Radioreportagen inzwischen - je nach Dauer und Reichweite - vier-
bis fünfstellige Beträge pro Saison.
Die Radiosender hatten sich dagegen mit dem Argument zur Wehr
gesetzt, Radio sei mit Fernsehen nicht vergleichbar: Der
Radioreporter erbringe mit der Schilderung des Spielgeschehens eine
eigene kreative Leistung.
Radioreportagen aus ihren Fussballstadien ein besonderes Entgelt
von den Sendern fordern. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am
Dienstag entschieden.
Das Karlsruher Gericht wies damit eine Klage des Privatsenders
Radio Hamburg ab, der gegenüber der Deutschen Fussball-Liga (DFL)
sowie den Hamburger Klubs HSV und St. Pauli einen Anspruch auf
kostenlose Live-Übertragungen durchsetzen wollte.
Der BGH bestätigte damit, was seit einigen Jahren ohnehin Praxis
ist. Ähnlich wie beim Fernsehen verlangt die DFL für
Radioreportagen inzwischen - je nach Dauer und Reichweite - vier-
bis fünfstellige Beträge pro Saison.
Die Radiosender hatten sich dagegen mit dem Argument zur Wehr
gesetzt, Radio sei mit Fernsehen nicht vergleichbar: Der
Radioreporter erbringe mit der Schilderung des Spielgeschehens eine
eigene kreative Leistung.