wie heisst es so schön, besser spät als nie...
Soriak hat geschrieben:1) Wenn dieser Syrer ein Asylsuchender ist, dann wird er nicht ins Heimatland zurueck geschafft, da er dort mit dem Tod rechnen muss.
mag sein dass es offiziell so ist, aber es wird nicht in ganz syrien krieg geführt, und es gibt syrer die freiwillig ohne probleme zurückkehren. ->
http://bazonline.ch/schweiz/standard/Sy ... y/26947948
ich für meinen teil, bei meinem bsp, würde es für richtig sehen, wenn diese individuen zurückgeführt werden, ohne wenn und aber, solange sie vor der straftat klar bescheid bekommen haben, was passieren wird wenn...
dann nochmals zu meinem beispiel (
http://www.fcbforum.ch/forum/showthread ... ost1551993 ) und diesesmal mit einem ausländer, der weder (angeblich) verfolgt wird, noch aus einem kriegsgebiet kommt.
seid ihr Käppelijoch und Soriak für oder gegen die automatisierte zurückschaffung (von meinem fiktiven beispiel, post siehe oben nr 74 in dem thread)?
Soriak hat geschrieben:Was, wenn man damit rechnen muss, dass die Person in ihrem Heimatland ums Leben kommen wird? Wir haben die Todesstrafe bewusst abgeschafft. Aber nur weil wir selber nicht den Schalter umlegen, ist man nicht weniger verantwortlich, wenn man jemand in einem Kriegsgebiet aussetzt.
wie schonmal erwähnt, "kriegsgebiet", gewisse länder sind sehr gross und haben nicht auf der ganzen fläche krieg.
zudem, rein theoreitsch: wenn jmd klipp und klar weiss, ich darf mich nicht kriminell verhalten sonst fliege ich zurück in das land welches nonstop überall krieg führt und ich halte das nicht aus, dann würde ich dem empfehlen, die kriminellen dinge zu lassen? so rein logisch betrachtet. wenn er aber sagt, hey, ihr dürft mich gemäss euren eigenen vorstellungen nicht zurückschaffen und (fast) nicht belangen, ich mach was ich will, dann haben wir uns selbst ein ei gelegt!
Soriak hat geschrieben:Was, wenn die Person 30 Jahre alt ist, in der Schweiz geboren wurde und deren Eltern auch schon vor deren Geburt 5 Jahre in der Schweiz gewohnt haben? Sie haben, aus welchem Grund auch immer, den Schweizer Pass nicht... aber sie sind bei uns aufgewachsen und dann vielleicht doch "unser" Problem.
ODER es ist das problem der eltern welche es vernachlässigt haben, ihre schützlinge nach schweizer standards zu erziehen!
Soriak hat geschrieben:Leute werden bereits heute ausgeschafft. Der Unterschied ist, dass Richter bei solchen Haertefaellen von einer Ausschaffung absehen koennen und so den gesunden Menschenverstand walten lassen koennen. Eine strikte Regelung verunmoeglicht das und fuehrt zu absurden Strafen. Das sieht man jeweils in den USA, wo Leute wegen eines Diebstahles von $5 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt werden -- weil sie bereits 2x vorher straffaellig waren. Und das ganz einfach, weil die Richter keine andere Wahl haben. Das brauchen wir in der Schweiz nicht.
ich habe genügend richterliche urteile gesehen, die ich nicht nachvollziehen konnte.
dann die richter entscheiden regional, dann wirds weitergezogen zum obergericht... dann wieder zurück... irgendwann zu guter letzt zum bundesgericht. am besten wenn sich die richter uneinig sind etc.
da wäre mir bei klaren strafen (ja diese "krassen") eine automatisierte auslieferung viel lieber.
wer noch von der justiz spricht, bei gewissen dingen muss ich sagen, gibts sachen wie zb:
http://www.20min.ch/schweiz/ostschweiz/ ... g-10103147
auf verdacht einfach mal zig stunden zeit stehlen + 5 wochen ohne billet. schöne justiz, eine polizei die ohne gründe machen kann, was sie will.
schlussendlich kann ich, ich enthalte mich bei der abstimmung (!), die negativen kritiken durchaus nachvollziehen die hier angebracht werden. nicht alle (zb konkrete beispiele, nicht fiktive, wurden nicht genannt, obwohl ich schon gelesen habe, das x anzahl mehr ausgeschafft würden falls angenommen...ich sage nur, wenn man weiss wieviele, kennt man die fälle, wieso nicht mal sehr gute und sehr negative davon veröffentlichen?), aber ein paar.
die zwei hauptprobleme:
automatisierte ausschaffung -> die finde ich gut bei gewissen fällen.
zu streng bei potentiel geringen delikten -> wie mehrmals erwähnt, ohne konkrete fälle zu kennen die veröffentlicht wurden, könnte dies trotzdem der fall sein.