Verfasst: 23.08.2007, 14:37
Fluglosten-Tötung: Bundesgericht verwehrt Entlassung des Täters
Der 51-jährige Russe, der 2004 in Kloten einen Skyguide-Fluglotsen erstochen hat, wird vorerst noch nicht aus der Haft entlassen. Das Bundesgericht hat den Beschwerden der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft die aufschiebende Wirkung erteilt.
[sda] - Das Zürcher Obergericht hatte vor einer Woche die vorzeitige Entlassung des Russen per 24. August angeordnet, weil er auf diesen Zeitpunkt zwei Drittel seiner Strafe abgesessen hat. Das Obergericht hatte ihn am 18. Juni wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt.
Die Oberstaatsanwaltschaft gelangte gegen das Strafurteil des Obergerichts und die Entlassungsverfügung ans Bundesgericht und forderte eine 12-jährige Freiheitsstrafe. Die Lausanner Richter haben beiden Beschwerden nun die aufschiebende Wirkung erteilt, womit der Betroffene vorerst nicht frei kommt.
Laut der Verfügung des Bundesgerichts geht es bei den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Beschwerden letztlich um die Strafzumessung. Diese Frage werde im ordentlichen Verfahren zu entscheiden sein und sei nicht bereits heute vorwegzunehmen, zumal die beiden Eingaben nicht von vornherein unbegründet seien.
Das Tötungsdelikt steht im Zusammenhang mit dem Flugzeugzusammenstoss vom 1. Juli 2002 bei Überlingen. Bei dem Unglück hatte der Russe seine Frau und seine beiden Kinder verloren.
Der 51-jährige Russe, der 2004 in Kloten einen Skyguide-Fluglotsen erstochen hat, wird vorerst noch nicht aus der Haft entlassen. Das Bundesgericht hat den Beschwerden der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft die aufschiebende Wirkung erteilt.
[sda] - Das Zürcher Obergericht hatte vor einer Woche die vorzeitige Entlassung des Russen per 24. August angeordnet, weil er auf diesen Zeitpunkt zwei Drittel seiner Strafe abgesessen hat. Das Obergericht hatte ihn am 18. Juni wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt.
Die Oberstaatsanwaltschaft gelangte gegen das Strafurteil des Obergerichts und die Entlassungsverfügung ans Bundesgericht und forderte eine 12-jährige Freiheitsstrafe. Die Lausanner Richter haben beiden Beschwerden nun die aufschiebende Wirkung erteilt, womit der Betroffene vorerst nicht frei kommt.
Laut der Verfügung des Bundesgerichts geht es bei den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Beschwerden letztlich um die Strafzumessung. Diese Frage werde im ordentlichen Verfahren zu entscheiden sein und sei nicht bereits heute vorwegzunehmen, zumal die beiden Eingaben nicht von vornherein unbegründet seien.
Das Tötungsdelikt steht im Zusammenhang mit dem Flugzeugzusammenstoss vom 1. Juli 2002 bei Überlingen. Bei dem Unglück hatte der Russe seine Frau und seine beiden Kinder verloren.