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Verfasst: 22.11.2007, 17:05
von Master
Snowy hat geschrieben:Ganz abgesehen davon, werden ja bis auf weiteres sowieso keine Choreos mehr gemacht...
(auch wenn es sich um ein internationales spiel handelt? oder mein ich da jetzt was falsches?)
Verfasst: 22.11.2007, 17:22
von Hans
Snowy hat geschrieben:Ganz abgesehen davon, werden ja bis auf weiteres sowieso keine Choreos mehr gemacht...
Aus finanziellen Gründen, mangelnder Motivation oder aus Protest gegen irgendwas?
Verfasst: 22.11.2007, 17:30
von sabato_04
Hans hat geschrieben:Aus finanziellen Gründen, mangelnder Motivation oder aus Protest gegen irgendwas?
Choreobewilligung vom Sfv..
Verfasst: 22.11.2007, 17:33
von rhyschiffer1893
Hans hat geschrieben:Aus finanziellen Gründen, mangelnder Motivation oder aus Protest gegen irgendwas?
Nüt vo alldäm: offebar hets bishär eifach "no kei Grund" gä drfür...
SFV-Formular spielt bi Heimspiel kei Rolle, schints...

Verfasst: 22.11.2007, 17:36
von geforce
Wenn mol jede wurd singe und s e richtig geils Fahnemeer git isch das faschd
glych wiene Choreo.
Und hets vor 10 Johr bi jedem Spiel e Choreo gä..?
Finds scho faschd fräch wie do gredet wird... erwarte dir
jede match e Choreo oder wie?
Polizei bereit für Euro 08 - dank FCB-Fans
Verfasst: 20.12.2007, 14:49
von macau
http://www.tagi.ch/dyn/news/zuerich/825395.html
Polizei bereit für Euro 08 - dank FCB-Fans
Bis zu 500 Verhaftete will die Zürcher Polizei an der Euro 08 pro Tag durchschleusen können. Nach einer Klage der Basler im Fall Altstetten hat die Polizei ihre «Haftstrasse» optimiert.
.
Verhaftete Krawallmacher, Hooligans und Straftäter werden während der Euro 08 durch eine so genannte Haftstrasse auf dem Kasernenareal geschleust. Bis zu 500 Personen können täglich im bestehenden Polizeigefängnis und in sechs Baucontainern festgehalten werden. 500 Personen zu verhaften ist für die Polizei aber nur das eine. Die Verhafteten müssen auch strafrechtlich beurteilt und in den meisten Fällen möglichst bald wieder entlassen werden. Sonst kommt es auf dem Kasernenareal zum Stau - wie im Verkehr, wenn Autos nur noch in den Tunnel rein, aber aus diesem nicht mehr rausfahren.
Eine Haftstrasse muss man sich wie ein Fliessband vorstellen: Hinten werden die Verhafteten gefesselt hineingeschleust, vorne wandern sie mit oder ohne Strafbefehl in der Tasche wieder hinaus. «Unser Ziel ist ein möglichst effizienter Ablauf», sagt Marcel Strebel, Informationschef der Kantonspolizei. Die Verhafteten werden getrennt - nach Fangruppen, Männern, Frauen, und vor allem werden Minderjährige separat behandelt.
Die -
etwas verunglückte - Hauptprobe für ihre Haftstrasse führte die Stadtpolizei ungeplant am 5. Dezember 2004 durch. Damals verhaftete sie 427 Basler Fans beim Bahnhof Altstetten vor dem Spiel GC-Basel. Weil die Haftstrasse damals noch nicht eingespielt war, betrug die durchschnittliche Haftdauer siebeneinhalb Stunden.
Die Zürcher Rechtsanwältin Manuela Schiller reichte darauf im Namen von über 200 FCB-Fans eine Strafanzeige gegen die Einsatzleitung der Stadtpolizei wegen Freiheitsberaubung ein. Kritisiert wurde von den verhafteten Baslern insbesondere auch, dass sie unnötig lang gefesselt wurden, dass sie in der Kälte schlottern mussten und dass WC-Anlagen nur spärlich vorhanden waren. Die Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren gegen die Polizei inzwischen eingestellt, ein Rekurs ist noch hängig. Allerdings kamen praktisch alle Verhafteten ungeschoren davon.
Nur in Begleitung auf die Toilette
Als Rechtsanwältin der Basler Fans kennt Manuela Schiller die Funktionsweise der Haftstrasse sehr gut; sie hat auch die Polizeivideos einsehen können. Den Verhafteten werden mit Kabelbindern die Hände auf dem Rücken gefesselt, dann werden sie mit Kastenwagen ins Kasernenareal transportiert. Ihre Effekten tragen sie in Beuteln um den Hals. «Auf die Toilette durften sie - wenn überhaupt - nur in Begleitung», sagt Schiller. Mit Gittern werden die Verhafteten separiert und in Warteräume geleitet - wie im Disneyland. Dann werden sie fotografiert und durch Polizisten befragt.
Je nach Delikt oder Nachweisbarkeit der Straftat werden die Verhafteten dem Staatsanwalt zugeführt. Gestehen sie ihre Tat, erhalten sie einen Strafbefehl - meist eine bedingte Geldstrafe und eine Busse. Gegen Nichtgeständige wird Anklage erhoben. Der Einzelrichter kann innerhalb des Fliessbandbetriebs Urteile fällen.
Gemäss Manuela Schiller hat die Strafuntersuchung gegen die Stadtpolizei pikanterweise die Effizienz der Abläufe verbessert. Zudem sind heute mehr Toiletten und sogar Heizstrahler vorgesehen. Gegen eine gut organisierte Haftstrasse an sich hat Schiller nichts. «Der Rechtsstaat muss sich vorsehen.» Bedenken hat die Anwältin allerdings, weil im Schnellverfahren die Gefahr bestehe, dass vor allem ausländische Fans aus reiner Bequemlichkeit Geständnisse ablegen, nur um möglichst schnell wieder entlassen zu werden.
Marco Cortesi und Marcel Strebel, die Sprecher von Stadt- und Kantonspolizei, relativierten beide im gleichen Wortlaut: «500 Verhaftete pro Tag ist eine theoretische Obergrenze. Wir hoffen auf ein friedliches Fussballfest.» Sie erinnern an den WM-Sieg der Italiener 2006, als im Kreis 4 eine ausgelassene Feststimmung fast ohne Gewalt herrschte. «Für ein bisschen Hupen wird man nicht verhaftet», sagt Strebel.
Verfasst: 21.12.2007, 08:45
von Blauderi
Aber für eine bisschen Zugfahren schon!
Verfasst: 21.12.2007, 16:06
von Rotblau
LaFamigliaCrew hat geschrieben:Wo bleiben den in diesem Thread die Statements verschiedener Bullen-Freunde aus frueheren Threads oder des FCB-Fan-Feind und Medienhoerigen Rotblau!?
Ist keine Provokation. Nur reines Interesse..
Diese Zeilen zeigen, dass LFC kein FCB-Fan ist.
Verfasst: 05.09.2008, 15:10
von sergipe
Massenverhaftung von Basel-Fans war rechtens
Auch das Zürcher Obergericht stützt die im Dezember 2004 erfolgte Polizeiaktion, bei der 427 FC-Basel-Fans festgenommen und rund siebeneinhalb Stunden festgehalten worden sind.
http://www.20min.ch/news/zuerich/story/25816673
Verfasst: 05.09.2008, 15:25
von Nur So...
sergipe hat geschrieben:Massenverhaftung von Basel-Fans war rechtens
Auch das Zürcher Obergericht stützt die im Dezember 2004 erfolgte Polizeiaktion, bei der 427 FC-Basel-Fans festgenommen und rund siebeneinhalb Stunden festgehalten worden sind.
http://www.20min.ch/news/zuerich/story/25816673
Dies war zu erwarten... leider...
Verfasst: 05.09.2008, 15:33
von BS-Supporter
sergipe hat geschrieben:Massenverhaftung von Basel-Fans war rechtens
Auch das Zürcher Obergericht stützt die im Dezember 2004 erfolgte Polizeiaktion, bei der 427 FC-Basel-Fans festgenommen und rund siebeneinhalb Stunden festgehalten worden sind.
http://www.20min.ch/news/zuerich/story/25816673
War ja zu erwarten. Unglaublich...ei da kommen wieder Hassgefühle hoch!
Verfasst: 05.09.2008, 15:35
von alledoofaussermutti
ein sehr schwacher trost wird die abwahl von terror-esther in zwei jahren sein. freu mich heut schon auf den wahlzettel.
Verfasst: 05.09.2008, 15:49
von Barty
BS-Supporter hat geschrieben:War ja zu erwarten. Unglaublich...ei da kommen wieder Hassgefühle hoch!
von einem zürcher gericht ist nichts anderes zu erwarten... aber sogar dieses rügt die polizei-tölpel... wie würde das dann bei einem "neutralen" gerichtshof aussehen...?
Verfasst: 05.09.2008, 15:51
von starshine
weder die geplante Personenkontrolle noch die Massenfestnahme einen unrechtmässigen Eingriff in die persönliche Freiheit jedes einzelnen Fans darstellten
Ahja sorry, vergessen...dachte schon ich als Fan hätte persönliche FREIHEITEN und RECHTE...'tschuldigung, hab natürlich keine.

Verfasst: 05.09.2008, 15:56
von Bibamus
au e tolli ussag
Auch die über elfstündige Haftdauer von wenigen Fans könne «als absolute Ausnahme» noch toleriert werden, liege aber an der Grenze des Verhältnismässigen.
nimmt mi jo wunder wie die bastarde würde reagiere wenn sie so öbbis mol am eigene leib würde erfahre

Verfasst: 05.09.2008, 16:09
von Bafana Bafana
ich has Gfühl dr 3. Stricher-Grichtshof hets eifach agurkt sich nomol mit derä (alte) Gschicht wirklich detailliert usänander zsetzte...
dorum händ si eifach alles bereits entschidänä bestätigt und gseit "eigentlich ischs jo scho nid okay gsi, mei mei"
es isch eifach bequemer alles im Sand z verlaufe lo, als für grossi Ufregig sorge und vrmuetlich sogar no Kollegä dra in Dräck zieh...
die Begründig mit "absolute Ausnahme" wägä 11 Stund Haft isch jo dr Gipfel vo dr Glichgültigkeit...
kasch jo au sage als "absolute Ausnahme" sind Folter grad no so tolerierbar...

Verfasst: 05.09.2008, 16:20
von Barty
Bafana Bafana hat geschrieben:kasch jo au sage als "absolute Ausnahme" sind Folter grad no so tolerierbar...
sage si jo demit, wenn de überlegsch, wie einigi nach ihrne ussage behandlet worde sin... wieviel betroffeni sin eigentlich sälber zu wort ko in all dene prozäss?
Verfasst: 05.09.2008, 16:28
von Pace
Ich war zwar nicht dabei aber habe kein Verständins für diesen Entscheid

Verfasst: 05.09.2008, 16:38
von Phebus
Dieses Urteil ist ein untrueglicher Beweis dafuer, dass man in der "freien" Schweiz nicht mit friedlichen Fussballfans umgehen kann.
Einfach nur eine SCHANDE!
Verfasst: 05.09.2008, 16:45
von stacheldraht
ha grad vorgescht mit me kolleg yber das ganze gschnurrt, ich ha agno die heige im stille das ganze verlaufe loh und s verfahre igstellt (us wellem grund au immer). i hät ehner mit ere istellig vom verfahre grächnet als mit däm skandalöse urteil, aber simer erlich? öbis anders het me gar nit kenne erwarte.. die pisse sich eh nit sälber ans bei - do wird d esther scho gluegt ha.
alles in allem, zerwarte gsi aber gliche puri frächheit!
Verfasst: 05.09.2008, 17:19
von macau
Bafana Bafana hat geschrieben:die Begründig mit "absolute Ausnahme" wägä 11 Stund Haft isch jo dr Gipfel vo dr Glichgültigkeit...
Das Bundesgericht hat sich bereits vor längerer Zeit mit der zulässigen Haftdauer zur Identitätsabklärung befasst:
BGE 107 Ia 138
http://www.servat.unibe.ch/dfr/a1107138.html
In Erwägung 4 h) kommt dass Bundesgericht zum Schluss, dass eine Haftdauer von 4 bis 6 Stunden zur Abklärung der Identität an die Grenze der Verhältnismässigkeit geht. 6 Stunden waren in diesem Fall noch tolerierbar, weil der Vorfall (unbewilligte Demonstration mit Sachbeschädigungen) unvorhersehbar war.
Altstetten war nicht unvorhersehbar, es gab keine unbewilligte Demonstration und auch keine Sachbeschädigungen. 11 Stunden Haftdauer sind im Lichte von BGE 107 Ia 138 mit Sicherheit unverhältnismässig.
Verfasst: 05.09.2008, 17:35
von Bafana Bafana
Barty hat geschrieben:wieviel betroffeni sin eigentlich sälber zu wort ko in all dene prozäss?
ich bi einisch vo dr Staatsanwaltschaft ZH zumä Interview iglade wordä...
aber dasch e riisä Alibi-Üebig fürd Medie gsi zum zeigä mä nimmts "ärnscht" well obwohl ich denä krassi Tatsache umd Ohre gschlage ha, händ die so do als wär alles easy und halb so wild...

Verfasst: 05.09.2008, 18:19
von ced
Wieso isch denn das mit dr unbewilligte Demonstration nie in Froog gstellt worde? Macht mi sinnlos suur, me het jo kei Wahl gha dört zsi?!
Verfasst: 05.09.2008, 18:45
von l'antimilan
und in Italien wären alle 427 Mitglieder einer kriminellen Organisation...
die geliebte Datenbank, wie ist das, sind alle 427 dort registriert?
wenn ja, dann sind das ja schon fast ital. Verhältnisse....ergo Zirü 3. mondo??
Verfasst: 05.09.2008, 20:29
von Edberg
macau hat geschrieben:Das Bundesgericht hat sich bereits vor längerer Zeit mit der zulässigen Haftdauer zur Identitätsabklärung befasst:
BGE 107 Ia 138
http://www.servat.unibe.ch/dfr/a1107138.html
In Erwägung 4 h) kommt dass Bundesgericht zum Schluss, dass eine Haftdauer von 4 bis 6 Stunden zur Abklärung der Identität an die Grenze der Verhältnismässigkeit geht. 6 Stunden waren in diesem Fall noch tolerierbar, weil der Vorfall (unbewilligte Demonstration mit Sachbeschädigungen) unvorhersehbar war.
Altstetten war nicht unvorhersehbar, es gab keine unbewilligte Demonstration und auch keine Sachbeschädigungen. 11 Stunden Haftdauer sind im Lichte von BGE 107 Ia 138 mit Sicherheit unverhältnismässig.
Ein weiteres trauriges Beispiel dafür, dass in diesem Staat die Polizei offensichtlich über dem Gesetz steht...
Edit: man müsste das Urteil eigentlich ans Bundesgericht weiterziehen. Entweder das Gericht passt seine eigene Rechtssprechung an (und übernimmt dann auch die Verfahrenskosten) oder sie müssen den Klägern recht geben.
Verfasst: 05.09.2008, 20:30
von Chris Climax
Wen wunderts ? In der Schweiz ist es nun mal so, dass die ersten drei Gerichtsinstanzen unter einer Decke stecken. Die essen oftmals sogar zusammen zu Mittag ! Klassische Juristenkarriere beim Staat: Amststatthalteramt => Amtsgericht => Obergericht. Die pissen sich höchst selten gegenseitig ans Bein. (Häfeli-Deckeli-Prinzip)
Ein wirklich unabhängiges Urteil kann man leider frühestens beim Bundesgericht oder dann in Strassburg erwarten.
Dreggsjustizfilz !

Verfasst: 05.09.2008, 21:02
von rotoloso
Typisch Zürcher, käi Ahnig was sie am Mache sinn aber irgendwie hänn sie immer s'Gfühl sie mache's richtig.
Verfasst: 07.09.2008, 00:18
von Rankhof
Edberg hat geschrieben:
Edit: man müsste das Urteil eigentlich ans Bundesgericht weiterziehen. Entweder das Gericht passt seine eigene Rechtssprechung an (und übernimmt dann auch die Verfahrenskosten) oder sie müssen den Klägern recht geben.
auch ich hoffe schwer auf einen Weiterzug ans Bundesgericht (reicht das Geld?)
Die sind meistens objektiver. Dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt ist halt noch immer oft der Fall.
Verfasst: 07.09.2008, 09:16
von Edberg
Edberg hat geschrieben:Ein weiteres trauriges Beispiel dafür, dass in diesem Staat die Polizei offensichtlich über dem Gesetz steht...
Edit: man müsste das Urteil eigentlich ans Bundesgericht weiterziehen. Entweder das Gericht passt seine eigene Rechtssprechung an (und übernimmt dann auch die Verfahrenskosten) oder sie müssen den Klägern recht geben.
Verfasst: 07.09.2008, 16:20
von VARIG
hier passt diese Aussage von der Maurer
«krank im Hirni oben»