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Verfasst: 05.01.2012, 19:24
von fixi
Rhykurve hat geschrieben:juuu, hat geklappt jetzt, danke!
Gern geschehen ;)

Verfasst: 05.01.2012, 23:00
von Sharky
RotblauAmbassador hat geschrieben:
Sharky hat geschrieben: Gibt es die Version 5.0.2 schon ?? gestern war noch die 5.0.1 die aktuelle version ? :D
So, habe nachgeschaut.

Ist immernoch 5.0.1, aber 9A405 wird neu zu 9A406

Dies passiert ganz automatisch und legal wenn du auf Wiederherstellung gehst.

Wohnungsbewerbung

Verfasst: 06.01.2012, 10:29
von DanceForMe
Eure Tipps für eine Wohnungsbewerbung, um die Chance, die Wohnung zu kriegen, zu erhöhen?

Standard ist ja Besichtigung, Anmeldungs-Formular und einwandfreie Betreibungsauszüge.

Verfasst: 06.01.2012, 10:41
von BloodMagic
DanceForMe hat geschrieben:Eure Tipps für eine Wohnungsbewerbung, um die Chance, die Wohnung zu kriegen, zu erhöhen?

Standard ist ja Besichtigung, Anmeldungs-Formular und einwandfreie Betreibungsauszüge.
Vorteile sind wenn die die Wohnung früher übernehmen könntest als erst in 3 Mt. (meistens zieht der Mieter ja nicht erst in 3 Mt aus weil die Zeit zwischen Kündigung und ausschreiben auch eingerechnet wird). Wenn du die Besichtigung direkt mit dem aktuellen Mieter gemacht hast (so wies bei mir meistens der Fall war) - auch bei ihm ein bisschen einschleimen, weil die Verwaltung oft dort nachfragt wie die Leute waren.

Die Formulare und alles weitere direkt vorbei bringen bei der Verwaltung bzw. sogar bei der Zuständigen Person bringt auch noch was. Dann natürlich rausputzen - ich geh da dann im Anzug hin ;)

Gibt noch einiges ....

Verfasst: 06.01.2012, 11:11
von Kawa
DanceForMe hat geschrieben:Eure Tipps für eine Wohnungsbewerbung, um die Chance, die Wohnung zu kriegen, zu erhöhen?

Standard ist ja Besichtigung, Anmeldungs-Formular und einwandfreie Betreibungsauszüge.
Hängt stark davon ab ob es ein privater Vermieter oder eine Verwaltung ist.

Privat : ist wie eine Bewerbung, der erste pers. Eindruck ist wichtig (noch schlimmer wenn er selber dort wohnt).

Verwaltung : kannst du meist nicht viel machen, hängt von nicht beeinflussbaren resp. feststehenden Faktoren ab. ZBsp. schon länger einen Job bei der Roche oder der Kantonalbank ist sicher positiv da die selten Leute rausschmeissen und gut zahlen. Wenig Wohnungswechsel in der Vergangenheit auch etc.

Zu empfehlen sind 2 Sachen :

möglichst schnell bewerben da die meist den ersten nehmen der ihren Wünschen resp. in ihr Raster passt.

Begleitbrief dazulegen wieso du dich wirklich ernsthaft für die Wohnung int. (Zbsp. ideale Lage zu deinem langfristigen Arbeitgeber)

@Blutiger Zauberer Pers. vorbeigehen kann auch negativ sein, du kannst Bürotypen die sonst kaum Kundenkontakt haben auch damit nerven ("was will denn der aufdringliche Typ") ....

Verfasst: 06.01.2012, 11:18
von BloodMagic
Kawa hat geschrieben: @Blutiger Zauberer Pers. vorbeigehen kann auch negativ sein, du kannst Bürotypen die sonst kaum Kundenkontakt haben auch damit nerven ("was will denn der aufdringliche Typ") ....
Nun meine Frage an den Verwalter mit dem ich ja auch in Kontakt bin ist meistens: Kann ich die Unterlagen direkt vorbei bringen damit sie diese schneller haben?

Bei seriösen Verwaltungen wird diese Frage definitiv mit ja beantwortet, weil sie ja auch keinen Idioten im Haus haben möchten der zwar noch keine Betreibungen hatte aber sonst nicht wahnsinnig toll rüber kommt.

Ich habe bis jetzt sehr gute Erfahrungen damit gemacht. Konnte das letzte mal den Vertrag direkt vor Ort unterschreiben weil sie so Überzeugt waren. Trotz über 10 Bewerbungen auf die Wohnung die sie bis dort schon hatten

Verfasst: 06.01.2012, 11:42
von Kawa
Es kann sicher auch gut klappen aber ich habe eben gegenteilige Erfahrung gemacht (bekam die Wohnung aber trotzdem).

Empfangshuhn einer grossen Verwaltung "warten sie bitte einen Moment ich hole Herrn XY runter", der kommt nach 10 Min. und sagt mir leicht genervt "Danke für die Unterlagen aber das hätten sie auch schicken können" und verabschiedet sich sofort wieder in die Katakomben ...

Verfasst: 06.01.2012, 13:40
von DanceForMe
Ich werde es so handhaben:

Bewerbungsschreiben, Anmeldeformular, Betreibungsauszug, Lohnauszüge, besonders freundlicher und seriöser Auftritt bei Wohnungsbesichtigung (da eventuell Rückfragen von Verwaltung an vorigen Mieter).

Danke euch.

Verfasst: 07.01.2012, 23:09
von Rhykurve
auto reservieren im ausland ohne kreditkarte, unmöglich, oder?

Verfasst: 08.01.2012, 08:24
von nobilissa
Nicht zwingend, aber mühsam und mit beschränkter Auswahl.
Welches Land denn ?

Verfasst: 08.01.2012, 11:14
von Kawa
Rhykurve hat geschrieben:auto reservieren im ausland ohne kreditkarte, unmöglich, oder?
Reservieren ist möglich, allerdings bekommst dann das Auto nicht ausgehändigt :p

Vor Ort geht's manchmal bei kleinen Firmen aber nur gegen eine hohe Kaution. Diese bekommst dann ev. sogar nicht mal bei der Rückgabe ausgehändigt da die sich vor noch unbekannten Kosten (Park- und sonstige Bussen) absichern wollen und ausserdem keine hohen Beträge lagern wollen. Ein paar Monate später bekommst dann das Geld per Auslandüberweisung mit so hohen Kosten verbunden, dass du dir gleich eine Kreditkarte hättest nehmen können ;)

Verfasst: 08.01.2012, 20:08
von Rhykurve
Kawa hat geschrieben: Vor Ort geht's manchmal bei kleinen Firmen aber nur gegen eine hohe Kaution. Diese bekommst dann ev. sogar nicht mal bei der Rückgabe ausgehändigt da die sich vor noch unbekannten Kosten (Park- und sonstige Bussen) absichern wollen und ausserdem keine hohen Beträge lagern wollen. Ein paar Monate später bekommst dann das Geld per Auslandüberweisung mit so hohen Kosten verbunden, dass du dir gleich eine Kreditkarte hättest nehmen können ;)
land: spanien, kanaren..

also, vor ort hat das eigentlich imemr geklappt, auch ohne kaution - die wollen halt einfach eine passkopie. Das Problem: Ohne Reservierung dauert das eine Ewigkeit und falls alle (billigen) autos schon weg sind, hab ich ein problem..

wie ist das mit diesen aufladbaren kredit (debit)karten? Kann man mit denen autos mieten/reservieren?

eine echte kreditkarte kommt nicht in frage, ist mir zu gefährlich :o :p

Verfasst: 08.01.2012, 20:40
von fixi
Dieser Tunnel in der MK, wo führt sie hin? Ich meine nicht den Spielertunnel( :p ) sondern den im D1 Parkett.

Verfasst: 08.01.2012, 21:13
von joggeliwurst
fixi hat geschrieben:Dieser Tunnel in der MK, wo führt sie hin? Ich meine nicht den Spielertunnel( :p ) sondern den im D1 Parkett.
Nach draussen... ;)

Verfasst: 08.01.2012, 21:54
von fixi
joggeliwurst hat geschrieben:Nach draussen... ;)
Kannst du das präzisieren? ;)

Sieht man es auch von aussen, wenn ja, wo?

Verfasst: 08.01.2012, 22:53
von Kawa
Rhykurve hat geschrieben:wie ist das mit diesen aufladbaren kredit (debit)karten? Kann man mit denen autos mieten/reservieren?
Wohl eher nicht. Die Kreditkarte dient ja als Sicherheit und wer garantiert denn, dass du bei der Rückgabe des Autos noch was auf deiner Prepaidkarte hast ?
Rhykurve hat geschrieben:eine echte kreditkarte kommt nicht in frage, ist mir zu gefährlich :o :p
Schlimm wenn man nicht mal sich selber trauen kann :p

Verfasst: 09.01.2012, 04:32
von Spirit of St. Jakob
Rhykurve hat geschrieben: eine echte kreditkarte kommt nicht in frage, ist mir zu gefährlich :o :p
Was soll daran bitteschön gefährlicher sein als bei Bargeld? :confused:

Verfasst: 09.01.2012, 07:22
von Delgado
fixi hat geschrieben:Kannst du das präzisieren? ;)

Sieht man es auch von aussen, wenn ja, wo?
Draussen :D








Nein im ernst, den sieht man in Höhe D1 aber einfach von draussen eben, etwa dort wo das D1 drinnen ist.

Verfasst: 09.01.2012, 08:34
von Kawa
Spirit of St. Jakob hat geschrieben:Was soll daran bitteschön gefährlicher sein als bei Bargeld? :confused:
Mangelnde Selbstdisziplin ....

Rodelbahn Langebruck

Verfasst: 09.01.2012, 09:44
von Doppelchnopf
überlege mir, mit einer Gruppe Kinder (ca. 30 Stück, alter 10-14 Jahre)) einen Ausflug nach Langenbruck zu machen, um zu rodeln.

- War jemand schonmal? Ist es zu empfehlen?
- Wie viele Fahrten sollte man ungefähr machen, damit man etwas davon hat? 5? 10? Mehr? (bzw. wie lange dauert eine Abfahrt)

Verfasst: 09.01.2012, 09:54
von Blutengel
fixi hat geschrieben:Dieser Tunnel in der MK, wo führt sie hin? Ich meine nicht den Spielertunnel( :p ) sondern den im D1 Parkett.
In der Verlängerung ist die Einfahrt für die Cars. Im Inneren, also unter der MK, sind die Stewart unter gebracht. Die haben dort auch ein kleines "Restaurant". Das Ganze ist aber mit einem Gitter abgetrennt.

Verfasst: 09.01.2012, 10:43
von cantona
Doppelchnopf hat geschrieben:überlege mir, mit einer Gruppe Kinder (ca. 30 Stück, alter 10-14 Jahre)) einen Ausflug nach Langenbruck zu machen, um zu rodeln.

- War jemand schonmal? Ist es zu empfehlen?
- Wie viele Fahrten sollte man ungefähr machen, damit man etwas davon hat? 5? 10? Mehr? (bzw. wie lange dauert eine Abfahrt)
Ja, war schon da, macht sehr viel Spass. Solltest den Kids einfach sagen, dass sie's nicht übertreiben sollten, 100% ungefährlich ist der Spass nicht.

10 Fahrten sind meiner Meinung nach zu viel, aber so 3-5 sollte man schon machen. Eine Abfahrt dauert nicht wirklich lange, vielleicht eine Minute oder so? Ist auch schon ein paar Jahre her, seit ich da war.

Verfasst: 09.01.2012, 11:32
von ivan
Habe gerade erfahren, dass ich am 30.04 und 01.05 (1.MAI!!) meine Aushebung habe. Kann ich meinen Feiertag zurückverlangen? Kack Militär! :mad:

Verfasst: 09.01.2012, 11:39
von Delgado
ivan hat geschrieben:Habe gerade erfahren, dass ich am 30.04 und 01.05 (1.MAI!!) meine Aushebung habe. Kann ich meinen Feiertag zurückverlangen? Kack Militär! :mad:
Im Kanton Aargau gillt der 1. Mai nicht als Feiertag, pech gehabt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Feiertage_in_der_Schweiz


Wie willst du einen Feiertag zurück erhalten? Ob du deinen Feiertag im Geschäft kompensiert kriegst oder nicht, musst du dein Geschäft (und nicht das Forum) fragen. Wenn du z.B. eine Arbeitskarte und Zeit rapportieren musst, und dann anstelle von nicht arbeiten 8.2h Militär einträgst und dies entsprechend belegen kannst, wird dir wohl 8.2 gutgeschrieben.

Verfasst: 09.01.2012, 11:45
von ivan
Delgado hat geschrieben:Im Kanton Aargau gillt der 1. Mai nicht als Feiertag, pech gehabt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Feiertage_in_der_Schweiz


Wie willst du einen Feiertag zurück erhalten? Ob du deinen Feiertag im Geschäft kompensiert kriegst oder nicht, musst du dein Geschäft (und nicht das Forum) fragen. Wenn du z.B. eine Arbeitskarte und Zeit rapportieren musst, und dann anstelle von nicht arbeiten 8.2h Militär einträgst und dies entsprechend belegen kannst, wird dir wohl 8.2 gutgeschrieben.
I know, aber an meinem vertraglichen Arbeitsort ist der 1.Mai ja ein Feiertag.

Verfasst: 09.01.2012, 11:51
von dasto
ivan hat geschrieben:I know, aber an meinem vertraglichen Arbeitsort ist der 1.Mai ja ein Feiertag.
dann lies den beitrag von delgado nochmals..vorallem den 2ten teil ;)

Verfasst: 09.01.2012, 11:54
von Kawa
ivan hat geschrieben:Habe gerade erfahren, dass ich am 30.04 und 01.05 (1.MAI!!) meine Aushebung habe. Kann ich meinen Feiertag zurückverlangen? Kack Militär! :mad:
Nein :p
Militär wird wie eine Krankheit behandelt :) und nicht wie Ferien ...

Verfasst: 09.01.2012, 11:59
von ivan
Dann frag ich mal so einen Personaltypen in unserer Abteilung. Wenn ich meine Abwesenheit im Workflow System eintragen kann, wird mir der Tag hoffentlich gutgeschrieben.

Verfasst: 09.01.2012, 12:05
von Kawa
ivan hat geschrieben:Dann frag ich mal so einen Personaltypen in unserer Abteilung. Wenn ich meine Abwesenheit im Workflow System eintragen kann, wird mir der Tag hoffentlich gutgeschrieben.
Wohl eher nicht.
Korekt musst ja Militär eingeben und das sollte wie Krankheit behandelt werden = keine Gutschrift.

Sorry, aber so ist das Gesetz ...

Verfasst: 09.01.2012, 12:25
von Delgado
Kawa hat geschrieben:Wohl eher nicht.
Korekt musst ja Militär eingeben und das sollte wie Krankheit behandelt werden = keine Gutschrift.

Sorry, aber so ist das Gesetz ...
So ein scheiss. Es mag zwar eine Krankheit sein und als solche Gelten, aber es kommt dennoch auf die Bude an.

Bei mir z.B. muss ich all meine Arbeitsstunden rapportieren. Wenn ich an einem Feiertag arbeiten will (bzw. muss) ist das mir überlassen. Ich schreibe meine Stunden also am 1.Mai auf, egal ob gesetzlicher Feiertag oder nicht.
Wenn ich also jetzt aus irgend einem Grund Militär haben sollte, schreibe ich 8.2h auf Militär auf. Das Geschäft kriegt ja auch für den 1.Mai EO zurück, also kann ihnen das egal sein. Und meine 8.2h, welche ich am 1. Mai "arbeitete" kann ich an einem anderen Tag nicht Arbeiten, und meine (Jahres-)Arbeitszeit stimmt wieder.

Es kommt also auf das Geschäft an, und dass kann Ivan nur über seinen Arbeitgeber beantworten, nicht übers Forum.