Verfasst: 30.12.2011, 13:28
in de Manor, ähh sorry i mein natürlich in de Rhybrugg
in de Spielzüüg-Abteilig

Ok, verständlich...trotzdem e guete RutschTerry26 hat geschrieben:Vielen Dank ... Coop oder Migros wäre mir lieber gewesen ... für dieses Set ne Reise nach Basel machen ist wohl ein bisschen krass![]()
Es isch jo nid eso dass dr Manor einzig in Basel Filiale het...Terry26 hat geschrieben:Vielen Dank ... Coop oder Migros wäre mir lieber gewesen ... für dieses Set ne Reise nach Basel machen ist wohl ein bisschen krass![]()
Chat Noir in BernTerry26 hat geschrieben:Woher krieg ich auf die schnelle ein Bleigiess-Set für Sylvester?
die kombination macht's:Rhykurve hat geschrieben:habe immer etwas mühe mit aufstehen... gibt es einen wecker der davon läuft wenn er zu klingeln beginnt? oder gibts sonst was ähnliches, das einem nötigt aufzustehen?
wenn du ein android hast hiflt das vll (ich habe es selbst nicht getestet):Rhykurve hat geschrieben:habe immer etwas mühe mit aufstehen... gibt es einen wecker der davon läuft wenn er zu klingeln beginnt? oder gibts sonst was ähnliches, das einem nötigt aufzustehen?
Wenn Dir der Arbeitgeber kurze Zeit nachdem Du beweisbar Forderungen geltend gemacht hast, zu denen Du berechtigt zu sein glaubtest, kündigt, hat der Arbeitgeber erheblichen Erklärungsnotstand, er muss dann das Vorliegen sachlicher Kündigungsgründe belegen, da Indizien für eine Missbräuchlichkeit vorliegen. Das ist nicht ganz einfach.Kawa hat geschrieben:http://www.awa.bs.ch/an_arbeitsvertragsrecht
http://www.gerichte.bs.ch
PS: überleg dir aber wie wichtig dir dein Job ist ...
Man kann dir zwar nicht kündigen weil du dein Recht einforderst aber andere Gründe (Sparmassnahmen, wirtsch. Lage etc.) findet man immer. Auch bei Lohnerhöhungen / Beförderungen etc. ist es wohl kaum besonders förderlich.
Teil 1: richtige Anmerkung. Praxisgemäss 2-3 Monatslöhne (je nach Einzelfall), wird ohnehin häufig vergleichsweise erledigt.Kawa hat geschrieben:@MMM Stimmt alles aber nur noch 2 Anmerkung.
Die Entschädigung bei sog. Rachekündigungen ist sehr begrenzt (max. 6 Monatslöhne) und das Maximum wird in der Praxis nur in extremen Fällen gewährt (30j. Betriebszugehörigkeit, 55 Jahr alt sprich kaum Jobchancen). Bei eher jungen Leuten wie viele hier im Forum wird eine massiv geringere Entschädigung gesprochen. Ausserdem gilt auch da Fristen unbedingt einzuhalten!
Einigermassen geschickte Arbeitgeber kündigen natürlich nicht innert kürzester Zeit und stellen sofort Ersatz ein, das ist zu offensichtlich eine Rachekündigung. In der heutigen Lage sind aber wirtsch. Gründe (Auftragsrückgang etc.) oft gegeben und wenn das zu Kündigungen führt darf der AG durchaus bei ähnl. Qualifikation dem unloyalsten (= derjenigen der gerichtlich Forderungen gegen ihn gestellt hat) Mitarbeiter kündigen.
früher ins Bett?Rhykurve hat geschrieben:habe immer etwas mühe mit aufstehen... gibt es einen wecker der davon läuft wenn er zu klingeln beginnt? oder gibts sonst was ähnliches, das einem nötigt aufzustehen?
kombinationen habe ich auch schon ausprobiert, lichtwecker allerdings noch nie - muss ich mich mal schlau machenhanfueli hat geschrieben:die kombination macht's:
Lichtwecker + Radiowecker + Handy ausserhalb Reichweite = garantiertes Aufstehen!
mein handy ist nicht app-fähig.... aber das zweite klingt gut, hat aber fast schon etwas leicht masochistischeshansy hat geschrieben:wenn du ein android hast hiflt das vll (ich habe es selbst nicht getestet):
http://www.netzwelt.de/download/15682-a ... -plus.html
ansonsten gibt es noch wecker mit einem geschoss, dass beim losgehen abgefeuert wird, und der wecker erst aufhört mit dem wecken, bis du das teil wieder drin hast. bsp: kleine rakete.
(auch nicht selbst getestet)
Simons Katze kommt mir nicht ins Haus! Das elende Mistviehnobilissa hat geschrieben:Miau !
http://www.youtube.com/watch?v=bdo1HMqcke4
ist ne tolle sache. weckt dich relativ sanft auf. leider habe ich mich nach zwei wochen daran gewöhnt und konnte auch mit licht weiterschlafen, womit wir wieder bei der kombination wären...Rhykurve hat geschrieben:kombinationen habe ich auch schon ausprobiert, lichtwecker allerdings noch nie - muss ich mich mal schlau machen
Der würde bei mir am ersten Morgen schon bis zur Unkenntlichkeit zerstört werden.Rhykurve hat geschrieben: Google sagt, das muss ich haben:
http://www.igeschenke.de/de/weglaufender-wecker
ja, gut, die gefahr bestehtSubComandante hat geschrieben:Der würde bei mir am ersten Morgen schon bis zur Unkenntlichkeit zerstört werden.
http://www.ifixit.com/Browse/Sony_Game_ConsoleDomingo hat geschrieben:Hat jmd Erfahrungen mit PS3-Reparaturen?
Links? Selbst gemachte Erfahrungen?
Im Prinzip wäre ich schon glücklich wenn sie noch einmal angeht und ich Backups machen kann von den Spieldaten. btw es handelt sich nicht um das YLOD-Problem, das gelbe Licht leuchtet nie auf.
Dangge
weil kein java script vorhandenRL88 hat geschrieben:Warum kann ich auf meinen Sgs 2 keine videos anschauen von einem htc Natel?
so in etwaRL88 hat geschrieben:Dass heisst ich bin aufgeschmissen?![]()