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Verfasst: 05.06.2011, 17:39
von Kawa
Hösch! hat geschrieben:Ist mir eigentlich Scheissegal, wenn diese Typen ihre Boliden um die Bäume wickeln.
Solange die Karre bezahlt ist und keine unbeteiligten zu Schaden kommen, geht mir das am...na ja, ihr wisst schon.
Und die armen Bäume
PS: es gibt meist Opfer und deren Karren sind auch sehr selten bezahlt ....
Verfasst: 05.06.2011, 17:41
von Shamrock
Hösch! hat geschrieben:Ist mir eigentlich Scheissegal, wenn diese Typen ihre Boliden um die Bäume wickeln.
Solange die Karre bezahlt ist und keine unbeteiligten zu Schaden kommen, geht mir das am...na ja, ihr wisst schon.
Fällt dir noch irgendeine "nützliche" Möglichkeit ein, u.a. die Krankenkassenprämien für uns alle weiter zu erhöhen?
Verfasst: 05.06.2011, 17:46
von team17
Shamrock hat geschrieben:Fällt dir noch irgendeine "nützliche" Möglichkeit ein, u.a. die Krankenkassenprämien für uns alle weiter zu erhöhen?
Als ob die so enstehenden Kosten die Krankenkassen nur im geringsten interessieren...
Verfasst: 05.06.2011, 17:47
von Joker59
ich habe noch nie in einer horde eine wurstbude gestürmt und anschliessend geplündert.
obwohl ich auf würste unheimlich abfahre und fcb-fan bin
ja denk mal darüber nach.
Verfasst: 05.06.2011, 17:53
von Shamrock
team17 hat geschrieben:Als ob die so enstehenden Kosten die Krankenkassen nur im geringsten interessieren...
Sicherlich tun sie das, es bietet sich ja förmlich als ein gegebenes Argument an, die Prämien zu erhöhen, ob es gerechtfertigt ist oder nicht.
Verfasst: 05.06.2011, 17:54
von Bebbionist
Joker59 hat geschrieben:[....]
ja denk mal darüber nach.
das isch bi gwüsse ebe s'problem...
Verfasst: 05.06.2011, 18:08
von team17
Shamrock hat geschrieben:Sicherlich tun sie das, es bietet sich ja förmlich als ein gegebenes Argument an, die Prämien zu erhöhen, ob es gerechtfertigt ist oder nicht.
Hast du schon jemals gehört, dass die KK ihre Prämienerhöhungen mit den Raserunfällen erklärten?
Verfasst: 05.06.2011, 18:42
von Kawa
team17 hat geschrieben:Hast du schon jemals gehört, dass die KK ihre Prämienerhöhungen mit den Raserunfällen erklärten?
Geht doch gar nicht, KK <> Unfallvers.
Verfasst: 05.06.2011, 20:13
von Blutengel
Ach ja betreffend des Mörders bei der Heilig Geist Kirche:
Die letzten beiden Delikte sind deshalb interessant, weil Maurice F. bereits wegen Betäubungsmittelkonsums und Zuwiderhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz vorbestraft ist. Wird er schuldig gesprochen, ist er diesbezüglich ein Wiederholungstäter.
Verfasst: 05.06.2011, 20:34
von team17
Kawa hat geschrieben:Geht doch gar nicht, KK <> Unfallvers.
Da ich privat unfallversichert bin hab ich gar nicht so weit gedacht. Aber zeigt umso mehr wie dumm diese Aussage war...
Verfasst: 05.06.2011, 21:25
von Blutengel
Kawa hat geschrieben:Geht doch gar nicht, KK <> Unfallvers.
Übernimmt die Unfallkasse nicht nur bis zu einem bestimmten Zeitraum und weiterführende Behandlungen sind dann Sache einer KK? Kenne mich da zuwenig aus.
Verfasst: 05.06.2011, 21:49
von Kawa
Glaube nicht aber beschwören könnte ich's auch nicht.
Verfasst: 06.06.2011, 14:31
von Tycoon
Blutengel hat geschrieben:Ach ja betreffend des Mörders bei der Heilig Geist Kirche:
Die letzten beiden Delikte sind deshalb interessant, weil Maurice F. bereits wegen Betäubungsmittelkonsums und Zuwiderhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz vorbestraft ist. Wird er schuldig gesprochen, ist er diesbezüglich ein Wiederholungstäter.
und vor Gericht kam raus :
Nach dem Unfall musste B. seinen Fahrausweis für ein Jahr abgeben und sich einem monatlichen Drogentest unterziehen. Wie das staunende Publikum heute im Gerichtssaal erfuhr, ist B. allerdings längst wieder im Besitz seines Billets und darf ohne jede Auflage umherfahren!
wunderbar so was nicht ?
http://www.blick.ch/news/schweiz/basel/besoffen-und-mit-tempo-100-auf-todesfahrt-174038
Verfasst: 06.06.2011, 15:32
von Blutengel
In der Schweiz ist es schon wunderbar. Zuerst ein wenig rumrasen, erwischt werden und dann den Führerschein wieder zurück, damit man besoffen und unter Drogen mit 100 km/h durch ein Wohnquartier jagen kann und einen Menschen zu Tode fahren darf. Als ob nicht gewesen wäre (ach war ja erst eine Vorstrafe wegen Rasens) bekommt man den Führerausweis wieder und darf fleissig weiter machen - hoffe mal er bringt keinen mehr um, ansonsten müsste man den der ihm den Ausweis wieder zurückgegeben hat auch gleich noch einbeziehen

Verfasst: 08.06.2011, 17:57
von Joker59
gundeli-raser
urteil: vorsätzliche tötung - 6 1/2 jahre unbedingt
Verfasst: 08.06.2011, 18:34
von Kawa
Joker59 hat geschrieben:gundeli-raser
urteil: vorsätzliche tötung - 6 1/2 jahre unbedingt
Zu 100% dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt, das passiert eher selten ....
Verfasst: 08.06.2011, 19:51
von Blutengel
Von mir aus absolut korrektes Urteil.
Verfasst: 08.06.2011, 20:21
von BloodMagic
Joker59 hat geschrieben:gundeli-raser
urteil: vorsätzliche tötung - 6 1/2 jahre unbedingt
Bravo dem Richter!!! Aber das Urteil wird eh angefochten und am Schluss gibts 2 Jahre bedingt von irgend einem Wachlappen-Richter...
Verfasst: 08.06.2011, 20:53
von Blutengel
BloodMagic hat geschrieben:Bravo dem Richter!!! Aber das Urteil wird eh angefochten und am Schluss gibts 2 Jahre bedingt von irgend einem Wachlappen-Richter...
Denke ich in diesem Fall nicht. Fahrlässig ist es, wenn ich mit 40 durch die Stadt fahre und dann kurz zum Radio kucke und in dem Moment einer auf die Strasse rennt und ich ihn erwische.
Wenn einer mit 100km/h durch ein Wohnquartier fährt und auf einer Kreuzung mit 103-109 km/h in ein Auto fährt obwohl 20 Meter weiter vorne eine 30er Zone kommt, dann ist das schon Vorsatz.
Verfasst: 08.06.2011, 21:26
von Kawa
BloodMagic hat geschrieben:Bravo dem Richter!!! Aber das Urteil wird eh angefochten und am Schluss gibts 2 Jahre bedingt von irgend einem Wachlappen-Richter...
Ach ihr Rechten, jammert immer über die sog. "Kuscheljustiz" und dann wird mal ein echt hartes Urteil gefällt aber auch das ist für euch nur ein Grund weiterzujammern.
Verfasst: 08.06.2011, 23:22
von Fahneschwänker
Blutengel hat geschrieben:
Wenn einer mit 100km/h durch ein Wohnquartier fährt und auf einer Kreuzung mit 103-109 km/h in ein Auto fährt obwohl 20 Meter weiter vorne eine 30er Zone kommt, dann ist das schon Vorsatz.
zudem war er auf Drogen...
Verfasst: 09.06.2011, 10:22
von Kawa
Blutengel hat geschrieben:Denke ich in diesem Fall nicht.
Wohl kaum, vor allem da es ja voll auf der neuen Linie des Bundesgerichts liegt. Dieses hat in den letzten 2 Jahren mehrere ähnliche Urteile gefällt, die ja auch in diesem Fall als Referenz dienten. Also spätestens das BR wird ein ähnl. hartes Urteil bestätigen.
Blutengel hat geschrieben:Fahrlässig ist es, wenn ich mit 40 durch die Stadt fahre und dann kurz zum Radio kucke und in dem Moment einer auf die Strasse rennt und ich ihn erwische.
Wenn einer mit 100km/h durch ein Wohnquartier fährt und auf einer Kreuzung mit 103-109 km/h in ein Auto fährt obwohl 20 Meter weiter vorne eine 30er Zone kommt, dann ist das schon Vorsatz.
Naja, das ist eben stark umstritten. Vorsatz bedeutet ja im genauen Sinne des Wortes, dass er ins Auto sitzt und sich vornimmt jemanden zu töten. Das hat er aber sicher nicht getan, er hat es höchstens billigend in Kauf genommen. Darum gibt's ja auch das komische Wortkonstrukt Eventualvorsatz und sogar auch den eventualvorsätzlichen Versuch ...
Bei der Fahrlässigkeit kennt der Täter zwar die Gefahr, er vertraut aber darauf, dass nichts passieren wird. Beim Eventualvorsatz nimmt der Täter die Verwirklichung der Gefahr in Kauf. Anders gesagt: Bei Fahrlässigkeit sagt sich der Täter: „Es wird schon nichts passieren.“ Bei Eventualvorsatz sagt er sich dagegen: „Ich hoffe zwar, dass nichts passiert, falls aber doch, so geschieht es eben.“ Die Abgrenzung ist schwierig.
Nebst der sachlichen Abgrenzungsschwierigkeit besteht in der Praxis noch die grundsätzliche Schwierigkeit, dass der Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und Eventualvorsatz lediglich in der inneren Haltung des Täters zur möglichen Verwirklichung der Gefahr besteht. Diese kann der Richter aber nicht kennen, er kann nur versuchen, von äußeren Umständen darauf zu schließen. Dies ist mit Blick auf die Unschuldsvermutung nicht unproblematisch.
PS: will den Typen aber keineswegs in Schutz nehmen und finde das Urteil auch i.o., will nur zeigen wie schwierig es für den Rcihter ist.
Verfasst: 09.06.2011, 11:11
von Paul Scholes
Auch wenn er die hohe Strafe absolut verdient, ist es mir als "nicht Jurist" absolut unklar, wie man in diesen "Raserprozessen" von Vorsatz ausgehen kann.
Ist ja wohl unbestritten, dass ein Raser niemals das Ziel hat, jemanden zu verletzen.
Verfasst: 09.06.2011, 11:24
von Kawa
Paul Scholes hat geschrieben:Auch wenn er die hohe Strafe absolut verdient, ist es mir als "nicht Jurist" absolut unklar, wie man in diesen "Raserprozessen" von Vorsatz ausgehen kann.
Ist ja wohl unbestritten, dass ein Raser niemals das Ziel hat, jemanden zu verletzen.
Hauptgrund dürfte wohl sein, dass man verzweifelt ein Konstrukt suchte um in solchen Fällen hohe Strafen verhängen zu können. Das ist halt bei Fahrlässigkeit schlicht nicht möglich ...
Darum auch Art 12 :
Vorsätzlich handelt bereits, wer die Verwirklichung der Tat für möglich hält und in Kauf nimmt.
Das tut einer der besoffen und voll mit Drogen mit über 100 km/h durch ein Wohnquartier fährt wohl schon.
Verfasst: 09.06.2011, 11:54
von Gollum
Kawa hat geschrieben:...und sogar auch den eventualvorsätzlichen Versuch ...

Ein Beispiel für diese juristische Wortspielerei würde mich interessieren.
So was in der Art?
http://bazonline.ch/basel/land/Lampe-vo ... y/20198156
Verfasst: 09.06.2011, 11:58
von Kawa
Völlig ungezielte Schussabgabe ...
Verfasst: 09.06.2011, 12:00
von Gollum
Kawa hat geschrieben:Völlig ungezielte Schussabgabe ...
In wellem Zämmehang?
Freudeschüss? Amoklauf? Obligatorischs?
Verfasst: 09.06.2011, 12:10
von Kawa
Freudeschüss: Wenn jemand senkrecht nach oben ballert nimmt er in Kauf, dass das Projektil beim runterkommen jemanden tötet = eventualvorsätzlicher Tötungsversuch.
Verfasst: 09.06.2011, 13:39
von Blutengel
Da wir hier nicht vor Gericht sind habe ich die Sache ein wenig abgekürzt. Klar ist es wie Kawa sagte ein Eventualvorsatz. Vorsatz wäre es, wenn er um die Mittagszeit mit 100 Sachen auf den Barfüsserplatz fährt. Das Strafmass für Eventualvorsatz ist meines Wissens nach gleich wie beim Vorsatz.
Art. 12
2. Vorsatz und Fahrlässigkeit.
Begriffe
1 Bestimmt es das Gesetz nicht ausdrücklich anders, so ist nur strafbar, wer ein Verbrechen oder Vergehen vorsätzlich begeht.
2 Vorsätzlich begeht ein Verbrechen oder Vergehen, wer die Tat mit Wissen und Willen ausführt. Vorsätzlich handelt bereits, wer die Verwirklichung der Tat für möglich hält und in Kauf nimmt.
3 Fahrlässig begeht ein Verbrechen oder Vergehen, wer die Folge seines Verhaltens aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit nicht bedenkt oder darauf nicht Rücksicht nimmt. Pflichtwidrig ist die Unvorsichtigkeit, wenn der Täter die Vorsicht nicht beachtet, zu der er nach den Umständen und nach seinen persönlichen Verhältnissen verpflichtet ist.
Was hatte der nur für einen Anwalt. Sagt vor Gericht aus, dass er nicht wusste wie schnell er fährt, weil er die ganze Zeit auf ein grünes Lämpchen gekuckt hat, welches anzeigt wann man hochschalten muss:
- Drogen
- Alkohol
- 103 - 109 km/h
- Nachts
- Wohnquartier
- kuckt nicht auf die Strasse
Zumal er eine bedingte Strafe von 2 Jahren vorderte - auf das gingt das Gericht nicht mal ein. Man hätte ja in Richtung Totschlag versuchen können:
Handelt der Täter in einer nach den Umständen entschuldbaren heftigen Gemütsbewegung oder unter großer seelischer Belastung, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Alkohol, Probleme zu Hause mit den Eltern und mit der Freundin usw.
Verfasst: 04.08.2011, 17:09
von Cocolores
Deutschland darf ihn nicht verwahren.
Entlassener Triebtäter will in der Schweiz arbeiten! Die deutsche Justiz konnte ihn nicht weiter einsperren. Jetzt will der Sex-Verbrecher nach Basel.
http://www.blick.ch/news/schweiz/basel/entlassener-triebtaeter-will-in-der-schweiz-arbeiten-178239