SubComandante hat geschrieben: 15.09.2021, 12:28
Wie steht es eigentlich um Nachtruhe oder generell Krach vom Nebenhaus durch Grundmauer? Wollte mal sichergehen, warum ich schon um 6 aufwache. Halt so ein USB-Mic-Teil hingestellt, die ganze Nacht auf Record gedrückt. Wavelab zeigt schon vor 6 Uhr rumgepoltere, dann wieder Pause. Vor 7 wieder. Wie geht man dagegen vor? Tagsüber kommt es auch mal wieder, dann noch lauter (Werkstatt? Absicht? No idea).
Wie geht man da vor? Weiss ja nicht mal die Namen der Nachbarn. Es geht einfach mächtig aufn Senkel und ist schon länger so.
Lärmsorgen BS
Hier findest du einen Ratgeber bezüglich Lärmbelästigung in der Stadt. Grundsätzlich gilt in BS die Nachtruhe von Wochentags 23:00 - 07:00 Uhr und Sonn- und Feiertage ganztägige Ruhezeit.
Der Ratgeber für
Nachbarschaftslärm verweist auf das
ÜStG (Absatz 2, Paragraph 5)
Mit Busse wird bestraft, wer trotz behördlicher Mahnung vorsätzlich oder fahrlässig:
...
d)Lärm verursacht, der über das üblicherweise zu tolerierende Mass am fraglichen Ort oder zur fraglichen Zeit hinausgeht
Antwort auf deine Frage:
Gemäss
ch.ch an die Lokale Polizei wenden ("
Bei Lärmbelästigungen durch Nachbarn können Sie sich an die lokale Polizeibehörde wenden.")
Meine persönliche Meinung: Sprich zuerst mit dem Nachbarn
insofern du herausfindest wer es den ist. Ansonsten bleibt dir nur der gang zur Polizeibehörde. Die betroffene Partei wird danach gemahnt. Bei wiederholtem Missachten kannst du dann Klage einreichen ("...
zeigt dies keine Wirkung, können Sie eine Klage einreichen").