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Verfasst: 29.09.2008, 00:06
von Goofy
Man muss eben einen privaten Klub aufmachen mit Membercard etc. keinen Verein, wo Mitbestimmungsrecht herrscht
und Rankhof mit Jahresbeitrag dafür gratis essen und trinken....
Verfasst: 29.09.2008, 00:16
von Soriak
Rankhof hat geschrieben:@ nur so
da eine Abgabe von Speis und Trank unmöglich gratis sein kann, kannst du dich dem Gastgewerbegesetz nicht entziehen - jede entgeltliche Bewirtung untersteht dem Gesetz (auch Vereinswirtschaften)
Cliquenkeller sollen aber nicht betroffen sein. Eine Ausnahmeregel muss es also geben, wobei die kaum auf "Fasnachtsgruppierungen" beschraenkt sein wird. Eventuell wie im Ausland die Ausnahme fuer private "Raucherclubs"? Dann hat man eine 5.- Jahresgebuehr und es geht weiter, wie gewohnt. (eventuell mit restriktiveren Oeffnungszeiten)
Verfasst: 29.09.2008, 00:19
von ced
Mitglied in einem Rauchverein zu sein ist aber schon irgendwie erbärmlich

(Sage ich als Raucher)
Verfasst: 29.09.2008, 00:42
von Rankhof
Soriak hat geschrieben:Cliquenkeller sollen aber nicht betroffen sein. Eine Ausnahmeregel muss es also geben, wobei die kaum auf "Fasnachtsgruppierungen" beschraenkt sein wird. Eventuell wie im Ausland die Ausnahme fuer private "Raucherclubs"? Dann hat man eine 5.- Jahresgebuehr und es geht weiter, wie gewohnt. (eventuell mit restriktiveren Oeffnungszeiten)
ich kann weder dem jetzigen noch dem zukünftigen Gastgewerbegesetz eine Ausnahmeregel entnehmen, ganz im Gegenteil, schon vor Jahren wurde eine strikte Anwendung des Gastgewerbegesetzes auch an der Fasnacht verlangt (aber wohl nie ernsthaft durchgesetzt):
http://fasnacht.ch/?MSGID=976
@ goofy:
Dass man es so wie von dir vorgeschlagen lösen muss ist schon klar. Nur ich muss doch sehr bezweifeln, dass man so mehr als 2-3 Clubs erfolgreich betreiben könnte. Alleine die Frage, wie man diesen Mitgliederbeitrag bemessen soll, ist schwierig...
Verfasst: 29.09.2008, 00:43
von Basl0r
The Dome hat geschrieben:Bis jetzt hatten wir das Problem, dass wir verraucht wurden und nun habt ihr das Problem, dass ihr nicht rauchen dürft. Also ihr müsst uns nicht erzählen, wie es ist, wenn man nicht den erhofften Komfort hat im Ausgang, wir kennen dies schon seit wir das erste mal in einer Gaststätte waren. Nun müsst ihr dies halt lernen.
es git gnueg lokal wo e gueti lüftig hend und dört isches gar kei problem !!
Verfasst: 29.09.2008, 01:13
von macau
Rankhof hat geschrieben:ich kann weder dem jetzigen noch dem zukünftigen Gastgewerbegesetz eine Ausnahmeregel entnehmen, ganz im Gegenteil, schon vor Jahren wurde eine strikte Anwendung des Gastgewerbegesetzes auch an der Fasnacht verlangt (aber wohl nie ernsthaft durchgesetzt):
http://fasnacht.ch/?MSGID=976
http://www.baizer.ch/pdf/ggg_gastgewerbegesetz.pdf
Vereins- und Klubwirtschaft
§ 12. Die Bewilligung zur Führung einer Vereins- und Klubwirtschaft berechtigt, den Betrieb zur Bewirtung der Mitglieder mit einer kleinen Auswahl einfacher Speisen ohne spezielle Küchenzubereitung sowie mit Getränken zum Konsum an Ort und Stelle bis zu vier Tagen pro Woche für je sechs Stunden bis höchstens 24.00 Uhr offen zu halten. Eine Betriebsführung, die eine selbständige und auf dauernden Erwerb ausgerichtete wirtschaftliche Tätigkeit darstellt, ist nicht gestattet.
2 In begründeten Ausnahmen kann die Bewilligungsbehörde für einzelne Anlässe oder mehrere Tage eine Bewilligung nach § 14 erteilen.
3
Der Öffentlichkeit zugängliche Betriebe oder Betriebe mit über Abs. 1 hinaus allgemein erweiterten Öffnungszeiten
unterstehen § 11.
4 Das Nähere wird durch Verordnung geregelt.
Vereinswirtschaften gemäss § 12 sind
nur Mitgliedern zugänglich und
nicht öffentlich (weil sie sonst eine reguläte Bewilligung gemäss § 11 benötigen).
und die Neuerung:
§ 34 (neu) Rauchverbot in Innenräumen
In
öffentlich zugänglichen Räumen ist das Rauchen verboten. Zum Zweck des Rauchens eigens abgetrennte, unbediente und mit eigener Lüftung versehene Räume (sog. Fumoirs) sind vom Rauchverbot ausgenommen. Auf Rauchverbote ist deutlich hinzuweisen.
Also: In Vereinswirtschaften gemäss § 12 darf weiterhin geraucht werden.
Verfasst: 29.09.2008, 01:18
von Rankhof
danke macau für die Aufklärung, jedoch soweit war ich auch schon
Cliquenkeller (zumindest die meisten) sind aber (zumindest in der Praxis) öffentlich zugänglich.
Entweder werden an der Fasnacht wirklich nur die eigenen Cliquenmitglieder reingelassen oder es wird nicht geraucht.
So steht es zumindest im Gesetz, die Praxis wird wohl anders aussehen
Und ich weiss auch, dass viele Cliquenkeller nur eine Vereinswirtschaftsbewilligung haben, obwohl sie öffentlich zugänglich sind. Siehe auch obigen Artikel von Fasnacht online.
Verfasst: 29.09.2008, 01:24
von macau
Rankhof hat geschrieben:Wenn also die Lösung mit Fumoir von der Pro-Rauch-Fraktion ans Bundesgericht weitergezogen wird, wird einfach ein Totalverbot ohne Fumoirs eingeführt (es wird üblicherweise nur die verfassungswidrige Bestimmung und nicht der ganze Artikel aufgehoben).
Das wäre ein klassisches Aigegool...
Von dir hätte ich mehr erwartet, als einfach den Schwachsinn der Lungenliga nachzuplappern.
Wenn eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten mit dem Antrag, der neue Paragraf sei aufzuheben, gutgeheissen wird, wird die Gesetzesänderung aufgehoben, im anderen Fall passiert gar nichts.
Dass Bundesgericht kann nicht einfach einen neuen Text enwerfen und zum Gesetz erheben.
Sofern die Gesetzesänderung vom BGr gekippt würde, käme ein neuer Versuch. Ein absolutes Rauchverbot wäre aber chancenlos, da die Vorlage mit den Fumoirs nur knapp angenommen wurde.
Verfasst: 29.09.2008, 03:57
von *BEBBI*4ever!!!
The Dome hat geschrieben:Du bisch dir aber bewusst, dass in England im Stadion scho nüm dörfsch rauche? Und chasch dervo usgoh, dass das die richtige Lüt ide Schwiiz au wüsse und das do bald au werde fordere. Und du chasch sicher sie, dass jede Nichtraucher wo du ins Gsicht rauchsch die Initiative wird a ne. S rauche isch jo no s einte, aber es git einigi Lüt ide MK wo d Zigi eso hebe, dass de nebedra dr ganz Rauch im Gsicht hed. Wenn scho nur uf das würsch achte, hättsch scho viel gemacht. Aber ich muess dich glaub nomol drufhewiese, dass d Raucher momentan ide schwächere Position sind und drum uf Stimmejagt müesste go und do zelle halt Sympathiepunkt. Lach mi nur us, aber sig nid verwunderet, wenn ich denn bim nächschte Verbot wieder lach.
Klar, mir Raucher mien alles wo in unserer Macht stoht due, damit mir d Sympathie
vo de Nichtraucher könne gwünne und uns eventuell e paar Stimme könne sichere...
Wenn jede Raucher in dr MK em Nichtraucher näbedra würd e Bier zahle,
denn hätte mr scho viil gmacht fürd Völkerverständigung!

Me ka au alles übertriibe, hösch!
I ha no nie gseh as öpper ABSICHTLIG eme Nichtraucher ins Gsicht raucht, und wie bitteschön
hebt me e Zigi richtig oder falsch (das dörfsch DU als Nichtraucher mir jetzt mol erkläre...)?
As dr Rauch, je nach Wind, halt mol eme Nichtraucher ins Gsicht zieht, isch logisch
und nid z vermiide, aber glaub an däm isch no kaine gstorbe

Mit Absicht het das nüt ztue... usserdäm, wennds esooo schlimm empfindsch, denn hesch
zumindischt in dr MK au d Möglichkeit dich neume andersch aanezstelle, nid?
Wennd als Nichtraucher wottsch zu 100% vermiide asd mol e bitz Rauch umd Nase bikunnsch,
denn muesch deheime bliibe! (genauso wie wenn ich, als Nichtautofahrer, mich de giftige Abgas nid wott ussetze)
Wenns noch dir goht sött me dängg s Rauche in dr Öffentlichkeit komplett verbiete,
könnt jo mol aine näbe dir am Rhy e Zigi rauche und s zieht dir voll ins Gsicht
(will dä Duubel d Zigi ÄXTRA eso blöd hebt!)...
I bi absolut tolerant und au jederzyt bereit, Rücksicht z näh, bim Ässe, bi öpperem dehei etc...
aber dört wo s Rauche erlaubt isch (und anere OPEN AIR Veraastaltig wie eme Fuessballmatch sött das au so bliibe!)
wott ich mir nid vorschriibe lo, wenn und wieviil ich rauch und wie ich mini Zigi z hebe ha

Verfasst: 29.09.2008, 08:42
von Jamiroquai
wenn alle raucher draussen rauchen, wird sich der lärmpegel auch erhöhen und so werden dann die anwohner wieder reklamieren...
Verfasst: 29.09.2008, 09:21
von Basl0r
Jamiroquai hat geschrieben:wenn alle raucher draussen rauchen, wird sich der lärmpegel auch erhöhen und so werden dann die anwohner wieder reklamieren...
jop... und ich bi so eine wo d ziggi weg spickt

abfall wird au mehr und das führt mit sich das d lüt reklamiere
lasst den mensch mensch und den raucher raucher sein!
Verfasst: 29.09.2008, 09:22
von Basl0r
oder me kas doch so mache, das jedes restaurant mitgliedschafte macht.
also sowas wiene club und dört muesch di nur schnell itrage denn chasch dine rauche... goht doch irgendwie oder nid ??
Verfasst: 29.09.2008, 09:31
von Sharky
So...ist es tatsächlich geschafft. Haben sich diese super intoleranten Nichtraucher durchgesetzt. Wir sollte uns ein Beispiel an Nidwalden nehmen!
Bin gerade wieder sauer und schäme mich jetzt zu den Nichtraucher zu zählen. Bin wohl innerlich noch ein zu intensiver Raucher. Hätte auch gerade wieder lust anzufangen...
Am Resultat sieht man, dass es recht knapp war und es genau so gut umgekehrt hätte rauskommen können...wenn vielleicht ein paar Raucher mehr auch abgestimmt hätten.
Jeder Wirt sollte doch selber bestimmen können was in seiner Beiz gemacht wird. Es ist ja freiwillig diese zu besuchen.
Wir hatten damals in der Arche ja auch nur Rocker und Freaks welche zu unseren Kunden gehörten, die anderen kamen ja auch freiwillig nicht rein, und das war auch gut so.
So könnte es doch mit den Raucherbeizen ja auch sein, es zwingt ja niemanden diese zu besuchen.
Einfach nur frust....

und werde meinen Hass gegenüber nicht toleranten Nichtraucher nur noch schüren.
Verfasst: 29.09.2008, 09:39
von Mätzli
Ein privater Club ist kein "öffentlich zugänglicher" Raum.
Ergo wird es zwei Möglichkeiten geben:
1. Umwandlung in eine "Club privé des fumeurs". Mitgliederbeitrag CHF 1.--, Nichtrauchende Mitglieder haben gegen Unterzeichnung einer Abstandserklärung Zutritt als Passivmitglieder. Die "Öffentlichkeit" hat keinen Zutritt in diese privaten Klubräume.
2. Gründung einer Religionsgemeinschaft der Raucher. Der Zutritt zu den Gebetsräumen mit Konsumation erfolgt nur für Gläubige mit Mitgliederausweis.
Die Ausübung der Religion ist verfassungsmässig geschützt.
Verfasst: 29.09.2008, 09:48
von Bender
War mal das gleiche Geheule, als das Rauchen im Trämmli, dann in den Flugzeugen (da fliegt keiner mehr!) und in den Zügen (da fährt jeder wieder mit dem Auto!) verboten wurde.
Endlich kann man wieder was trinken gehen, ohne dass die Klamotten wie ein Müllsack stinken. Auch als ehemaliger Raucher ist dieser Entscheid befürwortbar. Toleranz zu fordern, wenn man alles vollraucht, ist sowieso asozial.

Verfasst: 29.09.2008, 09:54
von Goofy
Hehe, steht eigentlich irgendwo WIE gross die Fumoirs sein dürfen?
Als Beizer einer echten Rauchknille und mit genug Geld auf der Seite, würde ich mein Restaurant so umbauen, dass der bediente Nichtraucherteil total klein und ungemütlich ist, man also auf jeglichen Komfort verzichten müsste (vielleicht nur einen besseren Tisch für die rauchenden Stammgäste fürs essen oder so), dafür ein Fumoir mit allem pipapo (evtl. noch TV und so)

ergo alles für meine Stammgäste tun.
Verfasst: 29.09.2008, 09:57
von Sharky
Goofy hat geschrieben:Hehe, steht eigentlich irgendwo WIE gross die Fumoirs sein dürfen?
Als Beizer einer echten Rauchknille und mit genug Geld auf der Seite, würde ich mein Restaurant so umbauen, dass der bediente Nichtraucherteil total klein und ungemütlich ist, man also auf jeglichen Komfort verzichten müsste (vielleicht nur einen besseren Tisch für die rauchenden Stammgäste fürs essen oder so), dafür ein Fumoir mit allem pipapo (evtl. noch TV und so)

ergo alles für meine Stammgäste tun.
Wäre eine sehr gute Idee...nur leider geht es den heutigen Wirten nicht unbedingt so gut, dass sie genügend Geld für solche Umbauten übrig haben.
Verfasst: 29.09.2008, 10:02
von Rankhof
macau hat geschrieben:Von dir hätte ich mehr erwartet, als einfach den Schwachsinn der Lungenliga nachzuplappern.
Wenn eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten mit dem Antrag, der neue Paragraf sei aufzuheben, gutgeheissen wird, wird die Gesetzesänderung aufgehoben, im anderen Fall passiert gar nichts.
Dass Bundesgericht kann nicht einfach einen neuen Text enwerfen und zum Gesetz erheben.
Sofern die Gesetzesänderung vom BGr gekippt würde, käme ein neuer Versuch. Ein absolutes Rauchverbot wäre aber chancenlos, da die Vorlage mit den Fumoirs nur knapp angenommen wurde.
nun, dass das BGer den gesamten neuen Artikel für nichtig/verfassungswidrig erklärt, ist freilich möglich, darauf verlassen würde ich mich nicht; auch eine Streichung des Abschnittes mit der Ausnahme Fumoirs ist möglich (das Bundesgericht müsste nichts dazu erfinden, nur die Ausnahme Fumoirs streichen) - Stichworte Teilnichtigkeit, geltungserhaltende Reduktion, Souveränität der Kantone, verfassungskonforme Auslegung etc...
Und sollte übrigens dereinst das nationale Parlament ein Rauchverbot mit Fumoirs einführen, kann auch sogar bei Verfassungswidrigkeit das Bundesgericht nicht mehr einschreiten, was du ja eh weisst aber die Mitleser vielleicht nicht (das Bundesgericht kann nur kantonale, nicht aber nationale Gesetze auf die Verfassungsmässigkeit überprüfen).
Verfasst: 29.09.2008, 10:04
von Snowy
Danke Basel für diesen Entscheid.
Möchte selber entscheiden können, wann ich mir gesundheitsschädigenden Rauch zuführe und nicht die ganze Zeit passiv verpestet werden.
Nie mehr verstunkene Kleider, Haare etc.
Schnell vor die Türe eine Zigarette rauchen, in der Gruppe der Outlaws (Innen..) nette Bekanntschaften machen, und im Endeffekt auch weniger Rauchen, da sich schlicht nicht den ganezn Abend über Gelegenheit bietet.
Ich sehe echt nur Vorteileu2026
Verfasst: 29.09.2008, 10:07
von Rankhof
Mätzli hat geschrieben:Ein privater Club ist kein "öffentlich zugänglicher" Raum.
Ergo wird es zwei Möglichkeiten geben:
1. Umwandlung in eine "Club privé des fumeurs". Mitgliederbeitrag CHF 1.--, Nichtrauchende Mitglieder haben gegen Unterzeichnung einer Abstandserklärung Zutritt als Passivmitglieder. Die "Öffentlichkeit" hat keinen Zutritt in diese privaten Klubräume.
2. Gründung einer Religionsgemeinschaft der Raucher. Der Zutritt zu den Gebetsräumen mit Konsumation erfolgt nur für Gläubige mit Mitgliederausweis.
Die Ausübung der Religion ist verfassungsmässig geschützt.
Das mit dem Club ist nicht sooo einfach:
Jede entgeltliche Bewirtung von Gästen untersteht dem Gastgewerbegesetz, zu Klubwirtschaften äussert sich § 12:
§ 12 Gastgewerbegesetz sagt. Die Bewilligung zur Führung einer Vereins- und Klubwirtschaft berechtigt, den Betrieb zur Bewirtung der Mitglieder mit einer kleinen Auswahl einfacher Speisen ohne spezielle Küchenzubereitung sowie mit Getränken zum Konsum an Ort und Stelle bis zu vier Tagen pro Woche für je sechs Stunden bis höchstens 24.00 Uhr offen zu halten.
Eine Betriebsführung, die eine selbständige und auf dauernden Erwerb ausgerichtete wirtschaftliche Tätigkeit darstellt, ist nicht gestattet.
Ergo können bestehende Wirte nicht einfach so umsatteln (Erwerbstätigkeit) und müssten zudem einen grossen Teil der Küche aufgeben.
Dass man auf Basis eines Quartiertreffs, vornehmlich von Freiwilligen aufgegleist, einen Raucherclub mit Clublokal gründet, dagegen spricht freilich nichts - aber eben ohne "richtiges" Essen (was wohl verschmerzbar sein dürfte) aber auch ohne professionellen Wirt...
Verfasst: 29.09.2008, 10:13
von Rankhof
Goofy hat geschrieben:Hehe, steht eigentlich irgendwo WIE gross die Fumoirs sein dürfen?
Als Beizer einer echten Rauchknille und mit genug Geld auf der Seite, würde ich mein Restaurant so umbauen, dass der bediente Nichtraucherteil total klein und ungemütlich ist, man also auf jeglichen Komfort verzichten müsste (vielleicht nur einen besseren Tisch für die rauchenden Stammgäste fürs essen oder so), dafür ein Fumoir mit allem pipapo (evtl. noch TV und so)

ergo alles für meine Stammgäste tun.
Jedes Restaurant hat eine Küche (mit eigener Lüftung) und daneben liegt das Speiselokal. Ergo: Bartresen in die Küche verschieben, Self-Service anbieten. Jeder geht in die Küche, ordert sein Essen, holt es ab und verschwindet dann in die eigentliche Gaststube, die neu halt unbedient ist - in der dafür geraucht werden kann. Pro forma kann man für die Nichtraucher auch in der Küche neben dem Tresen einen Tisch hinstellen. Ergo: ausser Self-Service und einem kurzen Küchenbesuch ändert sich nichts (ok, der Servierdüse auf den Hintern starren geht halt auch nicht mehr....)
Mit genügend Kreativität lässt sich also gut mit dem Verbot leben. Nur: Ob ein solches Angebot auch genutzt würde?
Verfasst: 29.09.2008, 10:24
von Mätzli
Rankhof hat geschrieben:Das mit dem Club ist nicht sooo einfach:
Jede entgeltliche Bewirtung von Gästen untersteht dem Gastgewerbegesetz, zu Klubwirtschaften äussert sich § 12:
§ 12 Gastgewerbegesetz sagt. Die Bewilligung zur Führung einer Vereins- und Klubwirtschaft berechtigt, den Betrieb zur Bewirtung der Mitglieder mit einer kleinen Auswahl einfacher Speisen ohne spezielle Küchenzubereitung sowie mit Getränken zum Konsum an Ort und Stelle bis zu vier Tagen pro Woche für je sechs Stunden bis höchstens 24.00 Uhr offen zu halten. Eine Betriebsführung, die eine selbständige und auf dauernden Erwerb ausgerichtete wirtschaftliche Tätigkeit darstellt, ist nicht gestattet.
Ergo können bestehende Wirte nicht einfach so umsatteln (Erwerbstätigkeit) und müssten zudem einen grossen Teil der Küche aufgeben.
Dass man auf Basis eines Quartiertreffs, vornehmlich von Freiwilligen aufgegleist, einen Raucherclub mit Clublokal gründet, dagegen spricht freilich nichts - aber eben ohne "richtiges" Essen (was wohl verschmerzbar sein dürfte) aber auch ohne professionellen Wirt...
Aus der Beiz wird ein religiöser Treffpunkt, aus dem Wirt wird ein Pfarrer, aus der Konsumation wird ein Almosen, aus der Servierdüse wird eine Ministrantin.
In Holland hat das geklappt.
Oder willst Du als Jurist die Religionsfreiheit ritzen?

Verfasst: 29.09.2008, 10:25
von Riesespächt
Mehr Lüftung, weniger Rüstung.
Verfasst: 29.09.2008, 10:25
von Sharky
Im Tessin ist jeder 3. Wirt am Jammern das die Umsätze zurückgehen. Als im Tessin abgestimmt wurde, waren es immerhin 79.1% welche für das Nichtrauchen abgestimmt haben...wo sind denn diese 79%, gehen dies nicht in Lokale? Denn sonst würde die Umsatz Einbussen nicht so gross sein...
Aber hauptsache man stimmt und motzt gegen die Raucher in der Öffentlichkeit, aber die Öffentlichkeit selber dann nicht nutzen...verdammtes Pack!
Verfasst: 29.09.2008, 10:31
von Rankhof
Mätzli hat geschrieben:Aus der Beiz wird ein religiöser Treffpunkt, aus dem Wirt wird ein Pfarrer, aus der Konsumation wird ein Almosen, aus der Servierdüse wird eine Ministrantin.
In Holland hat das geklappt.
Oder willst Du als Jurist die Religionsfreiheit ritzen?
dein Religionsargument habe ich bewusst ignoriert, weil das eine sehr schwierige Frage ist, da wird dir niemand verlässlich sagen können, ob das in der Schweiz zulässig wäre oder nicht. Ein Versuch wärs jedenfalls wert, edler Ritter des heiligen Stumpens

Verfasst: 29.09.2008, 10:35
von rotoloso
Ab wenn tritt das in Kraft?
Zellt das au für Discos, Pubs, Kinobar, Zältwirtschaft ammene Aalass, usw.?
Was hänn d' "Sünder" z'erwarte?
Wenn eine z'mittzt immene Restaurant raucht, wird au dr Wirt bestroft?
Verfasst: 29.09.2008, 10:38
von Sharky
rotoloso hat geschrieben:Ab webb tritt das in Kraft?
Zellt das au für Discos, Pubs, Kinobar, Zältwirtschaft ammene Aalass, usw.?
Was hänn d' "Sünder" z'erwarte?
Wenn eine z'mittzt immene Restaurant raucht, wird au dr Wirt bestroft?
WEnn isch noni klar...dLungeliga wills ab Januar 09 und dr Wirteverband möcht e längeri Apassgsphase vo e paar Johr...
Und jo, es gilt für alli Irichtige, also au Bars, Pubs und Discos...
Und dr Wirt wird sicher au bestroft...
Verfasst: 29.09.2008, 10:53
von 1980
Nun ist es also soweit: die Verstaatlichung von Privateigentum hat begonnen. Eine ganze Branche wird in behördliche Fesseln gelegt. Dieses Rauchverbot wird den Graben in der Bevölkerung vertiefen. Statt Toleranz folgen nun Ausgrenzung und nächste Verbotswellen. Es ist das Ende des freien und liberalen Marktes.
Gute Nacht freie, schöne Welt.
Verfasst: 29.09.2008, 10:58
von redangel
Da lob ich doch mal den einen bekannten Wirt von mir der im Südtirol eine Beiz hat.
Trozt Verbot lässt er in einem Teil seines Restaurants rauchen und zahlt regelmässig Bussen.
Er sagt, wenn ich das Lokal rauchfrei mache, bleiben die Leute weg und ich habe enrome Umsatzeinbussen.
Also lasse ich die Leute rauchen, habe gesteigerten Umsatz und damit zahle ich die Bussen.
Unter dem STrich macht er immer noch plus
Verfasst: 29.09.2008, 11:05
von Josy Ebinger
d.h. ab jetzt wird speis und trank in kneipen billiger, da selbstbedienung?
