
und Rankhof mit Jahresbeitrag dafür gratis essen und trinken....
Mika Buka http://blogs.zentralplus.ch/de/blogs/ts ... log/16906/Denn wer Spiele gegen Basel für wirklich gefährlich hält, glaubt auch noch an den Osterhasen
Cliquenkeller sollen aber nicht betroffen sein. Eine Ausnahmeregel muss es also geben, wobei die kaum auf "Fasnachtsgruppierungen" beschraenkt sein wird. Eventuell wie im Ausland die Ausnahme fuer private "Raucherclubs"? Dann hat man eine 5.- Jahresgebuehr und es geht weiter, wie gewohnt. (eventuell mit restriktiveren Oeffnungszeiten)Rankhof hat geschrieben:@ nur so
da eine Abgabe von Speis und Trank unmöglich gratis sein kann, kannst du dich dem Gastgewerbegesetz nicht entziehen - jede entgeltliche Bewirtung untersteht dem Gesetz (auch Vereinswirtschaften)
ich kann weder dem jetzigen noch dem zukünftigen Gastgewerbegesetz eine Ausnahmeregel entnehmen, ganz im Gegenteil, schon vor Jahren wurde eine strikte Anwendung des Gastgewerbegesetzes auch an der Fasnacht verlangt (aber wohl nie ernsthaft durchgesetzt): http://fasnacht.ch/?MSGID=976Soriak hat geschrieben:Cliquenkeller sollen aber nicht betroffen sein. Eine Ausnahmeregel muss es also geben, wobei die kaum auf "Fasnachtsgruppierungen" beschraenkt sein wird. Eventuell wie im Ausland die Ausnahme fuer private "Raucherclubs"? Dann hat man eine 5.- Jahresgebuehr und es geht weiter, wie gewohnt. (eventuell mit restriktiveren Oeffnungszeiten)
es git gnueg lokal wo e gueti lüftig hend und dört isches gar kei problem !!The Dome hat geschrieben:Bis jetzt hatten wir das Problem, dass wir verraucht wurden und nun habt ihr das Problem, dass ihr nicht rauchen dürft. Also ihr müsst uns nicht erzählen, wie es ist, wenn man nicht den erhofften Komfort hat im Ausgang, wir kennen dies schon seit wir das erste mal in einer Gaststätte waren. Nun müsst ihr dies halt lernen.
http://www.baizer.ch/pdf/ggg_gastgewerbegesetz.pdfRankhof hat geschrieben:ich kann weder dem jetzigen noch dem zukünftigen Gastgewerbegesetz eine Ausnahmeregel entnehmen, ganz im Gegenteil, schon vor Jahren wurde eine strikte Anwendung des Gastgewerbegesetzes auch an der Fasnacht verlangt (aber wohl nie ernsthaft durchgesetzt): http://fasnacht.ch/?MSGID=976
Von dir hätte ich mehr erwartet, als einfach den Schwachsinn der Lungenliga nachzuplappern.Rankhof hat geschrieben:Wenn also die Lösung mit Fumoir von der Pro-Rauch-Fraktion ans Bundesgericht weitergezogen wird, wird einfach ein Totalverbot ohne Fumoirs eingeführt (es wird üblicherweise nur die verfassungswidrige Bestimmung und nicht der ganze Artikel aufgehoben).
Das wäre ein klassisches Aigegool...
The Dome hat geschrieben:Du bisch dir aber bewusst, dass in England im Stadion scho nüm dörfsch rauche? Und chasch dervo usgoh, dass das die richtige Lüt ide Schwiiz au wüsse und das do bald au werde fordere. Und du chasch sicher sie, dass jede Nichtraucher wo du ins Gsicht rauchsch die Initiative wird a ne. S rauche isch jo no s einte, aber es git einigi Lüt ide MK wo d Zigi eso hebe, dass de nebedra dr ganz Rauch im Gsicht hed. Wenn scho nur uf das würsch achte, hättsch scho viel gemacht. Aber ich muess dich glaub nomol drufhewiese, dass d Raucher momentan ide schwächere Position sind und drum uf Stimmejagt müesste go und do zelle halt Sympathiepunkt. Lach mi nur us, aber sig nid verwunderet, wenn ich denn bim nächschte Verbot wieder lach.
jop... und ich bi so eine wo d ziggi weg spicktJamiroquai hat geschrieben:wenn alle raucher draussen rauchen, wird sich der lärmpegel auch erhöhen und so werden dann die anwohner wieder reklamieren...
Mika Buka http://blogs.zentralplus.ch/de/blogs/ts ... log/16906/Denn wer Spiele gegen Basel für wirklich gefährlich hält, glaubt auch noch an den Osterhasen
Wäre eine sehr gute Idee...nur leider geht es den heutigen Wirten nicht unbedingt so gut, dass sie genügend Geld für solche Umbauten übrig haben.Goofy hat geschrieben:Hehe, steht eigentlich irgendwo WIE gross die Fumoirs sein dürfen?
Als Beizer einer echten Rauchknille und mit genug Geld auf der Seite, würde ich mein Restaurant so umbauen, dass der bediente Nichtraucherteil total klein und ungemütlich ist, man also auf jeglichen Komfort verzichten müsste (vielleicht nur einen besseren Tisch für die rauchenden Stammgäste fürs essen oder so), dafür ein Fumoir mit allem pipapo (evtl. noch TV und so)ergo alles für meine Stammgäste tun.
nun, dass das BGer den gesamten neuen Artikel für nichtig/verfassungswidrig erklärt, ist freilich möglich, darauf verlassen würde ich mich nicht; auch eine Streichung des Abschnittes mit der Ausnahme Fumoirs ist möglich (das Bundesgericht müsste nichts dazu erfinden, nur die Ausnahme Fumoirs streichen) - Stichworte Teilnichtigkeit, geltungserhaltende Reduktion, Souveränität der Kantone, verfassungskonforme Auslegung etc...macau hat geschrieben:Von dir hätte ich mehr erwartet, als einfach den Schwachsinn der Lungenliga nachzuplappern.
Wenn eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten mit dem Antrag, der neue Paragraf sei aufzuheben, gutgeheissen wird, wird die Gesetzesänderung aufgehoben, im anderen Fall passiert gar nichts.
Dass Bundesgericht kann nicht einfach einen neuen Text enwerfen und zum Gesetz erheben.
Sofern die Gesetzesänderung vom BGr gekippt würde, käme ein neuer Versuch. Ein absolutes Rauchverbot wäre aber chancenlos, da die Vorlage mit den Fumoirs nur knapp angenommen wurde.
Das mit dem Club ist nicht sooo einfach:Mätzli hat geschrieben:Ein privater Club ist kein "öffentlich zugänglicher" Raum.
Ergo wird es zwei Möglichkeiten geben:
1. Umwandlung in eine "Club privé des fumeurs". Mitgliederbeitrag CHF 1.--, Nichtrauchende Mitglieder haben gegen Unterzeichnung einer Abstandserklärung Zutritt als Passivmitglieder. Die "Öffentlichkeit" hat keinen Zutritt in diese privaten Klubräume.
2. Gründung einer Religionsgemeinschaft der Raucher. Der Zutritt zu den Gebetsräumen mit Konsumation erfolgt nur für Gläubige mit Mitgliederausweis.
Die Ausübung der Religion ist verfassungsmässig geschützt.
Jedes Restaurant hat eine Küche (mit eigener Lüftung) und daneben liegt das Speiselokal. Ergo: Bartresen in die Küche verschieben, Self-Service anbieten. Jeder geht in die Küche, ordert sein Essen, holt es ab und verschwindet dann in die eigentliche Gaststube, die neu halt unbedient ist - in der dafür geraucht werden kann. Pro forma kann man für die Nichtraucher auch in der Küche neben dem Tresen einen Tisch hinstellen. Ergo: ausser Self-Service und einem kurzen Küchenbesuch ändert sich nichts (ok, der Servierdüse auf den Hintern starren geht halt auch nicht mehr....)Goofy hat geschrieben:Hehe, steht eigentlich irgendwo WIE gross die Fumoirs sein dürfen?
Als Beizer einer echten Rauchknille und mit genug Geld auf der Seite, würde ich mein Restaurant so umbauen, dass der bediente Nichtraucherteil total klein und ungemütlich ist, man also auf jeglichen Komfort verzichten müsste (vielleicht nur einen besseren Tisch für die rauchenden Stammgäste fürs essen oder so), dafür ein Fumoir mit allem pipapo (evtl. noch TV und so)ergo alles für meine Stammgäste tun.
Aus der Beiz wird ein religiöser Treffpunkt, aus dem Wirt wird ein Pfarrer, aus der Konsumation wird ein Almosen, aus der Servierdüse wird eine Ministrantin.Rankhof hat geschrieben:Das mit dem Club ist nicht sooo einfach:
Jede entgeltliche Bewirtung von Gästen untersteht dem Gastgewerbegesetz, zu Klubwirtschaften äussert sich § 12:
§ 12 Gastgewerbegesetz sagt. Die Bewilligung zur Führung einer Vereins- und Klubwirtschaft berechtigt, den Betrieb zur Bewirtung der Mitglieder mit einer kleinen Auswahl einfacher Speisen ohne spezielle Küchenzubereitung sowie mit Getränken zum Konsum an Ort und Stelle bis zu vier Tagen pro Woche für je sechs Stunden bis höchstens 24.00 Uhr offen zu halten. Eine Betriebsführung, die eine selbständige und auf dauernden Erwerb ausgerichtete wirtschaftliche Tätigkeit darstellt, ist nicht gestattet.
Ergo können bestehende Wirte nicht einfach so umsatteln (Erwerbstätigkeit) und müssten zudem einen grossen Teil der Küche aufgeben.
Dass man auf Basis eines Quartiertreffs, vornehmlich von Freiwilligen aufgegleist, einen Raucherclub mit Clublokal gründet, dagegen spricht freilich nichts - aber eben ohne "richtiges" Essen (was wohl verschmerzbar sein dürfte) aber auch ohne professionellen Wirt...
dein Religionsargument habe ich bewusst ignoriert, weil das eine sehr schwierige Frage ist, da wird dir niemand verlässlich sagen können, ob das in der Schweiz zulässig wäre oder nicht. Ein Versuch wärs jedenfalls wert, edler Ritter des heiligen StumpensMätzli hat geschrieben:Aus der Beiz wird ein religiöser Treffpunkt, aus dem Wirt wird ein Pfarrer, aus der Konsumation wird ein Almosen, aus der Servierdüse wird eine Ministrantin.
In Holland hat das geklappt.
Oder willst Du als Jurist die Religionsfreiheit ritzen?![]()
WEnn isch noni klar...dLungeliga wills ab Januar 09 und dr Wirteverband möcht e längeri Apassgsphase vo e paar Johr...rotoloso hat geschrieben:Ab webb tritt das in Kraft?
Zellt das au für Discos, Pubs, Kinobar, Zältwirtschaft ammene Aalass, usw.?
Was hänn d' "Sünder" z'erwarte?
Wenn eine z'mittzt immene Restaurant raucht, wird au dr Wirt bestroft?
Zitat von Gevatter Rhein
So bis e bitzeli lieb zum Red-Ängeli do