Fulehung hat geschrieben:Ich stimme dir absolut zu, es braucht immer noch eine ordentlich grosse Dummheit, dass die Situation eskaliert. Nur brauchen wir wirklich ein neues Gesetz, dass primär nicht für kriminelle, sondern für dumme Mitbürger zur Gefahr wird?
Kurz gesagt: Nein braucht es nicht!
Konter hat geschrieben:Ist per definition dein Eigentum, welches dir durch die BV garantiert wird nicht sowieso, jenes Eigentum abzüglich der Steuern? Somit wäre die Aussage, die Steuern sind eine Enteignung nicht korrekt, oder?
Ich habe stets gedacht Steuern und Enteignungen sind nicht das Gleiche. Eine Enteignung ist für mich bspw, wenn man dem Bauern ein Teil seines Landes wegnimmt, weil darauf eine Strasse gebaut werden soll. Es heisst ja, auch in der BV, dass Enteignungen voll entschädigt werden, was ja bei den Steuern nicht der Fall ist.
Die BV garantiert das Eigentum. Mann muss hier verstehen, wie der Staat aufgebaut ist:
Die Bundesverfassung als Anker
Die Gesetze als genauere Definition der Bundesverfassung - darauf aufbauend
die Verordnungen definieren das Gesetz genauer - darauf aufbauend
- Die Enteignung als solche hast du korrekt beschrieben, mir ging es nur darum zu zeigen, dass der Gesetzgeber Grundsätze aus der BV durchaus verletzen darf. Dies aber immer im Sinne der Verhältnismässigkeit.
Beispiel (aus einem komplett anderen Bereich):
- Die Bundesverfassung (BV) garantiert das Recht auf körperliche unversehrtheit
- Das Lebensmittelgesetz (LMG) greift dieses Recht auf und definiert eben das Gesetz für Lebensmittel um die körperliche unversehrtheit zu gewährleisten
- Die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LKV) greift das LMG auf und deiniert, wie Lebensmittel korrekt gekennzeichnet werden um dem LMG und der BV zu entsprechen
Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Jaja, war auch ein bisschen Tüpflischisserei von mir

Ich verstehe aber was du meinst.
Ich sehe da ein paar Dinge. Nicht dass diese so sind wie ich denke, aber darüber könnte man sicherlich diskutieren:
Art. 7 Menschenwürde
Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.
- Wird die Würde eines Menschen missachtet, wenn er wegen einem kleinen Delikt automatisch in ein Land ausgeschafft wird, indem er noch nie zuvor war? Dessen Sprache er nicht kann? Betonung auf automatisch, der Richter könnte normalerweise entscheiden, nein, das verstösst gegen die Würde des Menschen. Mit der DSI in der Verfassung nicht.
Nein, Menschwürde kann so definiert werden (Immanuel Kant):
- Achtung vor dem Anderen,
- der Anerkenntnis seines Rechts zu existieren und
- in der Anerkenntnis einer prinzipiellen Gleichwertigkeit aller Menschen
Das ist schon philosophisch. Anders Beispiel: Das Recht auf Würde würde zu einem Recht auf ein würdevolles Leben führen. Kann daraus ein Recht auf Arbeit abgeleitet werden ?
Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Art. 10 Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit
3 Folter und jede andere Art grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung sind verboten.
- Mit der DSI hätte auch das keine Gültigkeit. Bzw. zwei Verfassungsartikel würden sich widersprechen (Art. 25 Abs. 3 ebenfalls noch). Dass es die Menschenrechtskonvention noch gibt, ist mir klar. Dazu aber nachher noch mehr.
Dies wird in der DSI explizit erwähnt:
2. Die Landesverweisung kann nur vorübergehend aufgeschoben werden, wenn zwingende Gründe nach Artikel 25 Absätze 2 und 3 der Bundesverfassung entgegenstehen.
BV Art. 10 schützt dieses Rechtsgut in der Schweiz
BV Art. 25 Abs 2/3 stellen sicher, dass BV Art. 10 eben auch für Menschen garantiert wird, welche das Land eigentlich verlassen müssten.
Somit folgt: Die BV stellt Art. 10 über den Art. 25 und garantiert dieses Grundrecht auch für Menschen, die das Gastrecht eigentlich mussbraucht haben. Hier aber auch wieder: Es ist nicht verhältnissmässig, einen Vergewaltiger in den Tod zu schicken. Weder in der Schweiz, noch über die Auschaffung in den Drittstaat. Das mag einem im Einzelfall die kalte Kotze ins Gesicht treiben, für mich ist das aber der Hohentempel der Zivilisation.
Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Art. 14 Recht auf Ehe und Familie
Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet.
- Dazu gab es schon spannende Gerichtsurteile, das Thema geht ziemlich weit. Auch hier würde die DSI jeglichen Spielraum wegnehmen.
Du kannst noch 1000 andere Artikel der BV zitieren. Im Endeffekt läuft es immer wieder auf dieselbe Argumentation raus:
Welches der Rechte wird als höherwertig angesehen (Güterabwägung). Die DSI stellt hier einfach mal das Gut der innerstaatlichen Sicherheit und den Schutz der Menschen über die anderen Grundrechte. Das ist legitim, so der Souverän das auch so sieht ...
Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Wo/wie genau wird definiert, dass das Völkerrecht und somit die Menschenrechtskonvention über der Verfassung steht? Das ist eine Verständnisfrage aus Unwissenheit.
Ich finde Art. 5 Abs. 4, Bund und Kantone beachten das Völkerrecht. Ist das alles?
Nein. Die EMRK wurde durch die Bundesversammlung (Achtung hier: nicht Parlament, nicht BR, nicht Ständerät, die Bundesversammlung als höchstes politisches Organ der Schweiz) ratifiziert. Ratifizieren bedeutet:
Wir versprechen damit feierlich, den Vertrag als bindend anzusehen, und gewährleistet die innerstaatliche Einhaltung. Ein durch die Bundesversammlung ratifizierte Staatsvertrag übersteuert die Verfassung.