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Verfasst: 21.11.2007, 14:56
von RL88
cool ein buch gibt es auch schon....

Verfasst: 21.11.2007, 15:19
von BaselStar
i han denkt dr rama isch in dem alles verwickelt..aber schiens nid.. :eek: :rolleyes:

Verfasst: 21.11.2007, 15:20
von Mätzli
e Härzigs hat geschrieben:Laut AargauerZeitung, welche auch eine genaue Aufstellung von den "Täter" machte, ist auch Vergewaltigung ein Thema.................
.....und fortgesetzter Samenraub.

Verfasst: 21.11.2007, 16:27
von Echo
Hart ist's ja v.a. für die Deppen, die jetzt wegen einem Zungenkuss hängen .. :eek:

Verfasst: 21.11.2007, 16:31
von ScoUtd
Echo hat geschrieben:Hart ist's ja v.a. für die Deppen, die jetzt wegen einem Zungenkuss hängen .. :eek:
ist ja auch schlimmer als verkehr, machen ja nicht mal die professionellen.... :D

Verfasst: 21.11.2007, 16:33
von e Härzigs
Echo hat geschrieben:Hart ist's ja v.a. für die Deppen, die jetzt wegen einem Zungenkuss hängen .. :eek:
Gilt als Schändung (tut mir leid, ist leider so) Art 191 StGB

Verfasst: 21.11.2007, 16:35
von XxNOSTRADAMUSxX
Echo hat geschrieben:Hart ist's ja v.a. für die Deppen, die jetzt wegen einem Zungenkuss hängen .. :eek:
wärs nötig het mitmne meitli umeschläcke, wo scho dödel vo allne mannschaftskollege im muul gha het.. :rolleyes:

und ich glaub au nit, dass die spieler nit witr als zum küsse hänn welle go.. :rolleyes:

aber alles spekulatione, luege mr mol ob sich no 8 spieler uf e platz getraue, wenn mir in thun z'gascht sinn..

Verfasst: 21.11.2007, 16:36
von XxNOSTRADAMUSxX
e Härzigs hat geschrieben:Gilt als Schändung (tut mir leid, ist leider so) Art 191 StGB
nit nur paragraphe, wenn scho gsetzestext! glaubt dr sunscht eh keine.. ;)

schändig sinn glaub ehndr gangbangs als zungeküss gsy.. :rolleyes:

Verfasst: 21.11.2007, 16:38
von ScoUtd
wer noch keine geschändet hat werfe den ersten stein...

Verfasst: 21.11.2007, 16:40
von Sthenic
e Härzigs hat geschrieben:Gilt als Schändung (tut mir leid, ist leider so) Art 191 StGB
Nö, ist nicht so:

Art. 191
Schändung

Wer eine urteilsunfähige oder eine zum Widerstand unfähige Person in Kenntnis ihres Zustandes zum Beischlaf, zu einer beischlafsähnlichen oder einer anderen sexuellen Handlung missbraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Verfasst: 21.11.2007, 16:42
von macau
e Härzigs hat geschrieben:Gilt als Schändung (tut mir leid, ist leider so) Art 191 StGB
Art. 191
Schändung

Wer eine urteilsunfähige oder eine zum Widerstand unfähige Person in Kenntnis ihres Zustandes zum Beischlaf, zu einer beischlafsähnlichen oder einer anderen sexuellen Handlung missbraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe bestraft.


Es kommt nicht darauf an, was man macht, sondern darauf, dass die betroffene Person urteilsunfähig (z. B. geistig behindert) oder zum Widerstand unfägig (z. B. abgefüllt) ist.

Mit 15 ist man urteilsfähig

Verfasst: 21.11.2007, 16:44
von Echo
e Härzigs hat geschrieben:Gilt als Schändung (tut mir leid, ist leider so) Art 191 StGB
Schändung mit Zungenkuss? Ziemlich mutig vom Schänder.
(denkt an ihre Zähne..)

Verfasst: 21.11.2007, 16:44
von ScoUtd
macau hat geschrieben: Es kommt nicht darauf an, was man macht, sondern darauf, dass die betroffene Person urteilsunfähig (z. B. geistig Behindert) oder zum Widerstand unfägig (z. B. abgefüllt) ist.
shit.... :eek: ;)

dann wurde ich schon zig mal geschändet.

...

Verfasst: 21.11.2007, 23:58
von zinni
..habe gerade von kollegen ein bild der jungen dame gesehen. angezogen und anständig, versteht sich! da hätte wohl auch der liebe fc thun präsident bei einem glas wein nicht anständig bleiben können! die sieht wirklich älter aus!

...und ich verstehe immer noch nicht, was ein zungenkuss mit sexualdelikt zu tun hat!

Verfasst: 22.11.2007, 00:05
von Kawa
macau hat geschrieben:Mit 15 ist man urteilsfähig
So generell kannst das nicht sagen, manche Leute werden's nie .....

Verfasst: 22.11.2007, 00:07
von panda
ScoUtd hat geschrieben:shit.... :eek: ;)

dann wurde ich schon zig mal geschändet.
ein Fall für http://www.bravo.de/online/render.php?render=000009

Verfasst: 22.11.2007, 08:21
von Mätzli
zinni hat geschrieben:..habe gerade von kollegen ein bild der jungen dame gesehen. angezogen und anständig, versteht sich! da hätte wohl auch der liebe fc thun präsident bei einem glas wein nicht anständig bleiben können! die sieht wirklich älter aus!

...und ich verstehe immer noch nicht, was ein zungenkuss mit sexualdelikt zu tun hat!
Fängt ihr Name mit einem S. an?

Verfasst: 22.11.2007, 09:15
von schnauz
Mätzli hat geschrieben:Fängt ihr Name mit einem S. an?
ja mit s, am schluss a inkl 16


.

Verfasst: 22.11.2007, 09:24
von Bender
zinni hat geschrieben: ...und ich verstehe immer noch nicht, was ein zungenkuss mit sexualdelikt zu tun hat!
Unter 16 Jahre beinhaltet juristisch auch 10-jährige. Jetzt darfst du die Frage nochmals stellen.

Verfasst: 22.11.2007, 09:29
von könig
Bender hat geschrieben:Unter 16 Jahre beinhaltet juristisch auch 10-jährige. Jetzt darfst du die Frage nochmals stellen.
so klar isch das nit. zungekuss dörfti, wenn überhaupt, absolut unterschti gränze vo dr sexuelle handlig si...

Verfasst: 22.11.2007, 09:31
von maradoo
Mätzli hat geschrieben:Fängt ihr Name mit einem S. an?
:D :D

Verfasst: 22.11.2007, 09:36
von teutone
Bender hat geschrieben:Unter 16 Jahre beinhaltet juristisch auch 10-jährige. Jetzt darfst du die Frage nochmals stellen.
:D :cool:

Verfasst: 22.11.2007, 11:35
von e Härzigs
Thuner-Mädchen: Abgefüllt und geschändet


Unter Alkohol- und Drogeneinfluss soll das 15-jährige Mädchen von Thun gewesen sein, als drei Männer über die besinnungslose Jugendliche herfielen.



[mar] - Nach der Offenlegung der Unschuldigen im Thuner Sex-Skandal läuft nun ein Verfahren gegen 14 Männer wegen sexuellen Handlungen mit der Minderjährigen. Drei Männer gingen dabei mehr als zu weit: Die Staatsanwaltschaft weitete gegen diese Drei die Anklage auf Schändung des Mädchens aus.

Das heisst konkret, dass die Männer ohne das Einverständnis der Jugendlichen Sex mit ihr hatten. Die Behörden glauben, die Männer hätten das Mädchen mit Alkohol und Drogen vollgepumpt und seien dann, als sie praktisch bewusstlos war, über sie hergefallen. Das schreibt der «Blick» in seiner heutigen Ausgabe.

Bis zu zehn Jahre Zuchthaus

Unter den drei Verdächtigen sind keine aktiven Spieler des FC Thun. Es handelt sich um einen ehemaligen Thunspieler und zwei Männer aus dem Umfeld des Clubs. Alle müssen mit einer Haftstrafe von zehn Jahren Zuchthaus rechnen.

Der FC Thun hat sich derweil dazu entschieden, alle aktiven Spieler mit einer Strafanzeige zu suspendieren. Das wird allerdings nicht so einfach. Da der FC Thun nicht Partei in dem Verfahren ist, erfährt er die Namen der Angeschuldigten nicht. Das gab Jürg Mosimann von der Kapo Bern bekannt.

Verfasst: 22.11.2007, 12:44
von san gallo
glaubsch jo sälber nit, dass dir das öbber glaubt... :o :D

Verfasst: 22.11.2007, 13:06
von Fire of Basle
e Härzigs hat geschrieben:Thuner-Mädchen: Abgefüllt und geschändet


Unter Alkohol- und Drogeneinfluss soll das 15-jährige Mädchen von Thun gewesen sein, als drei Männer über die besinnungslose Jugendliche herfielen.



[mar] - Nach der Offenlegung der Unschuldigen im Thuner Sex-Skandal läuft nun ein Verfahren gegen 14 Männer wegen sexuellen Handlungen mit der Minderjährigen. Drei Männer gingen dabei mehr als zu weit: Die Staatsanwaltschaft weitete gegen diese Drei die Anklage auf Schändung des Mädchens aus.

Das heisst konkret, dass die Männer ohne das Einverständnis der Jugendlichen Sex mit ihr hatten. Die Behörden glauben, die Männer hätten das Mädchen mit Alkohol und Drogen vollgepumpt und seien dann, als sie praktisch bewusstlos war, über sie hergefallen. Das schreibt der «Blick» in seiner heutigen Ausgabe.

Bis zu zehn Jahre Zuchthaus

Unter den drei Verdächtigen sind keine aktiven Spieler des FC Thun. Es handelt sich um einen ehemaligen Thunspieler und zwei Männer aus dem Umfeld des Clubs. Alle müssen mit einer Haftstrafe von zehn Jahren Zuchthaus rechnen.

Der FC Thun hat sich derweil dazu entschieden, alle aktiven Spieler mit einer Strafanzeige zu suspendieren. Das wird allerdings nicht so einfach. Da der FC Thun nicht Partei in dem Verfahren ist, erfährt er die Namen der Angeschuldigten nicht. Das gab Jürg Mosimann von der Kapo Bern bekannt.
härzli söttsch villicht Mol lerne d Quelle vom Text azgäh!!! :rolleyes:

Verfasst: 22.11.2007, 13:08
von san gallo
Fire of Basle hat geschrieben:härzli söttsch villicht Mol lerne d Quelle vom Text azgäh!!! :rolleyes:
quelle wir wol sie selber sein... so schreibt kein journalist :o

Verfasst: 22.11.2007, 13:17
von Fire of Basle
san gallo hat geschrieben:quelle wir wol sie selber sein... so schreibt kein journalist :o
Ehrlig gseit, glaub ich nid an ihri Fähigkeit sone Text z erfasse...(sorry härzli) :rolleyes: :D

Verfasst: 22.11.2007, 13:19
von redangel

Verfasst: 22.11.2007, 13:37
von sternacker
zinni hat geschrieben:..habe gerade von kollegen ein bild der jungen dame gesehen. angezogen und anständig, versteht sich! da hätte wohl auch der liebe fc thun präsident bei einem glas wein nicht anständig bleiben können! die sieht wirklich älter aus!
scanne und poste u2013 abr dalli... :D

Verfasst: 22.11.2007, 13:39
von e Härzigs
san gallo hat geschrieben:glaubsch jo sälber nit, dass dir das öbber glaubt... :o
ich bin nid dr mätzli :mad:

quelle bluewin.ch
Fire of Basle hat geschrieben:Ehrlig gseit, glaub ich nid an ihri Fähigkeit sone Text z erfasse...(sorry härzli)
du würdisch no stune was ych alles ka :D
aber gueti Fraue gän sich nur mit guete Männer ab...... sorry :p