Verfasst: 21.02.2016, 11:44
Oh dooooch.. Ließ mol bitz uf 20 min, Facebook usw.. Do isch är grad no e hells kerzliSchwarzbueb hat geschrieben:Dümmer geht's wohl nümmer!

https://www.fcbforum.ch/forum/
Oh dooooch.. Ließ mol bitz uf 20 min, Facebook usw.. Do isch är grad no e hells kerzliSchwarzbueb hat geschrieben:Dümmer geht's wohl nümmer!
Blick- und 20min-kommentare lese ich schon lange nicht mehr, aber fcb-fans habe ich - wohl intuitiv - ein minimum an grips zugetraut!Frau Ti hat geschrieben:Oh dooooch.. Ließ mol bitz uf 20 min, Facebook usw.. Do isch är grad no e hells kerzli![]()
Sie werden unsere Kinder fressen.Rotblau hat geschrieben:Aufgrund der Umfragen sieht es so aus, dass die ausländischen Kriminellen nicht mehr ausgeschafft werden. Ein schwarzer Tag für die Sicherheit in der Schweiz. Nun können die Kriminellen von überall her in die Schweiz kommen und die Bevölkerung terrorisieren.
Rotblau hat geschrieben:Aufgrund der Umfragen sieht es so aus, dass die ausländischen Kriminellen nicht mehr ausgeschafft werden. Ein schwarzer Tag für die Sicherheit in der Schweiz. Nun können die Kriminellen von überall her in die Schweiz kommen und die Bevölkerung terrorisieren.
...aber ähnlich dumm:Schwarzbueb hat geschrieben:Dümmer geht's wohl nümmer!
Käppelijoch hat geschrieben: Weniger dem Führer nachrennen.
Meine Fresse, du hast schon von nix n'Plan - oder?Rotblau hat geschrieben:Aufgrund der Umfragen sieht es so aus, dass die ausländischen Kriminellen nicht mehr ausgeschafft werden. Ein schwarzer Tag für die Sicherheit in der Schweiz. Nun können die Kriminellen von überall her in die Schweiz kommen und die Bevölkerung terrorisieren.
Hast du nicht gewusst?! Wenn nächsten Sonntag Nein gestimmt wird, dann bekommen Kriminaltouristen nach ihrer Haft automatisch eine Aufenthaltsbewilligung. Für Mörder und Vergewaltiger gibt es sogar eine Niederlassungsbewilligung.rethabile hat geschrieben:Meine Fresse, du hast schon von nix n'Plan - oder?
Egal was das Resultat nächsten Sonntag, gegen Kriminaltouristen nützt es ohnehin nicht....aber wenn man keine Ahnung hat.....
Naja, wer so unreflektierte Scheisse von sich gibt und zeigt, dass er weder das Ausführungsgesetz gelesen hat noch etwas von unserem Staatswesen verstanden hat, sowie einfach blind nachplappert, was die Parteiführer von sich geben, der hat so einen Satz verdient. Denn er zeigt, dass er zu bequem ist, selber zu denken.Tsunami hat geschrieben:![]()
...aber ähnlich dumm:
NeinKonter hat geschrieben:Hast du nicht gewusst?! Wenn nächsten Sonntag Nein gestimmt wird, dann bekommen Kriminaltouristen nach ihrer Haft automatisch eine Aufenthaltsbewilligung. Für Mörder und Vergewaltiger gibt es sogar eine Niederlassungsbewilligung.
Konservative Kreise haben sich schon immer für Frauenrechte stark gemacht, stimmtSean Lionn hat geschrieben:
Das wusste ich bisher noch nicht danke. Zum Glück konnte ich das NEIN jetzt noch in ein JA ändernKonter hat geschrieben:Hast du nicht gewusst?! Wenn nächsten Sonntag Nein gestimmt wird, dann bekommen Kriminaltouristen nach ihrer Haft automatisch eine Aufenthaltsbewilligung. Für Mörder und Vergewaltiger gibt es sogar eine Niederlassungsbewilligung.
Im Ernst? Du würdest dir bei einer Abstimmung in drei Jahren sämtliche Ausschaffung/Nichtausschaffungs Urteile beschaffen und analysieren, ob die Ausschaffung/Nichtausschaffung nach deinem persönlichen Rechtsempfinden gerechtfertigt sind?Tsunami hat geschrieben:Vielen Dank. Genau das ist für mich der Knackpunkt. Ich finde es sehr schade, dass diese Abstimmung nicht in 3 Jahren statt findet. Ich denke, dass das Resultat klarer ausfallen würde und zwar je nachdem wie die Härtefallklausel eben angewendet wird.
Die Abstimmung kommt für mich einfach zur Unzeit.
Ich bin kein Befürworter der Initiative, kann aber die Initianten in gewissen Punkten verstehen, finde jedoch die Initiative völlig falsch aufgegleist für einen Rechtsstaat.händsche hat geschrieben:Im Ernst? Du würdest dir bei einer Abstimmung in drei Jahren sämtliche Ausschaffung/Nichtausschaffungs Urteile beschaffen und analysieren, ob die Ausschaffung/Nichtausschaffung nach deinem persönlichen Rechtsempfinden gerechtfertigt sind?
Es ist doch abzusehen die eine Seite würde in drei Jahren Einzel Beispiele bringen, bei denen die Härtefallklausel ungerechtfertigt angewendet worden ist und die andere Seite würde Einzel Beispiele bringen, bei denen die Härtefallklausel zum Glück angewendet werden konnte.
Viel ändern würde sich nicht, ob die Abstimmung heute oder in drei Jahren ist.
Ich verstehe etwas an der Initiative nicht kann mir bitte ein oder mehrere Befürworter der Initiative weiterhelfen:
Das Hauptargument, dass die Durchsetzungsinitiative angenommen werden müsse ist ja, dass sonst beispielsweise ein Mörder ausnahmsweise aufgrund der Härtefallklausel nicht ausgeschafft werden würde, wenn ein Richter aus irgendeinem Grund diese Klausel ganz speziell interpretiert. Also eine Ausnahme Situation – richtig?
Szenario 1:
Sollte die verurteilte irrtümlich nicht ausgeschaffte Person nach seiner Haftentlassung nicht wieder rückfällig wird, so kann uns allen ja egal sein, wenn dieser Richter die verurteilte Person irrtümlich nicht ausgeschafft hat, es geht schliesslich um die Sicherheit und diese ist gewährleistet. – richtig? Oder was für ein Interesse habt ihr nachträglich noch einen solchen Menschen des Landes zu verweisen?
Szenario 2:
Sollte die verurteilte irrtümlich nicht ausgeschaffte Person jedoch nach der Haftentlassung wieder Straffällig werden, so ist das Problem doch nicht, dass sie nicht ausgeschafft wurde, sondern dass man diese Person irrtümlich aus der Haft entlassen hat. Ich persönlich habe doch zu den meisten Schweizern denselben Bezug, wie zu den meisten Ausländern, nämlich gar keinen. Also ist es mir persönlich egal, ob dieser Mörder Wiederholungstäter in der Schweiz wird oder im Ausland.
Falls ihr euch unsicher fühlt, weil für euch die Rückfallquote von Verbrechern zu hoch ist und diese deshalb nach eurer Meinung eingesperrt gehören, so ist doch eine Ausschaffung der falsche Ansatz? Diese dürften doch nicht in Freiheit sein, egal ob in der Schweiz oder im Ausland.
Ist für euch denn das Problem gelöst, wenn man einen rückfällig werdenden Mörder ausschafft?
Also ist der Grund für die Annahme der Durchsetzungsinitiative lediglich, damit das Problem dass die kleine Möglichkeit einer irrtümlich angewendeten Härtefallklausel bei einem irrtümlich zu früh aus der Haftentlassenen Verbrechers aus den Augen aus dem Sinn (gelöst ist es ja nicht) ist?
Natürlich kann man sagen, je weiter weg ein Mörder seine Tat vollbringt, um so grösser ist die Chance, dass ich oder jemand aus meinem Umfeld verschont bleibe. Und was ich wenn ich dies unterstützen würde mache ist etwas dass jedes Individuum (glaube ich wenigstens tut). Ich wiege Menschenleben ab. Ich sage es ist mir lieber, ein Mensch ermordet jemand, zu dem ich keinen Bezug habe, als er ermordet jemand, den ich mag oder mich selbst (Kant würde sich im Grab umdrehen). Auch ich finde diese Einstellung logisch und teile sie ja auch. Ich finde es jedoch nicht mehr legitim, wenn dies die Verfassung oder ein Gesetz macht.Allez Basel! hat geschrieben:Die Chancen sind nun mal grösser, dass es dich oder Menschen aus deinem Umfeld trifft, wenn der Mörder die Tat in der Schweiz anstatt im Ausland begeht. Nicht, dass Menschen aus dem Ausland weniger Wert sind, trotzdem ist diese Einstellung wohl logisch?
Auch da bin ich wieder einig mit dir. Aber wenn es bei dieser Initiative um Sicherheit oder Schutz gehen würde, so würde sie nicht nur einen Teil der Täter betreffen. Und ob die besten Gesetze aufgrund emotionaler Verbundenheiten zustande kommen, wage ich mal zu bestreiten.Allez Basel! hat geschrieben:Im Endeffekt kannst du immer sagen, dass es dich nicht interessiert, bis es dich selbst betrifft. Ich bin mir sicher, dass jeder Mensch, der wirklich mal Opfer einer grausamen Gewalttat wurde anschliessend anders denkt und sich plötzlich mehr dafür interessiert.
Interessant auch, dass öfter mal das geringe Vertrauen in die Richter (sowieso alles Linke; ist ja klar...) als Argument der Befürworter der DSI genannt wurde. Im Umkehrschluss könnte man aber auch sagen, dass es vermutlich auch einige, nicht ganz integere, Polizisten gibt (auch alle Rechts! definitiv), die - wenn ihnen ein Gesicht nicht passt - schnell mal von Gewaltandrohung o.ä. sprechen würden, wenn es hilft, den Dreckskerl aus dem Land zu verweisen.Lusti hat geschrieben:-- Und hört mir endlich mit dieser schlechten Recherche auf: Es gibt in der Schweiz keine Beamtenbeleidigung! Das Delikt lautet "Beschimpfung" und ist, hoho, kein Teil der DSI. Die DSI stellt die i. Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 StGB), Verweisungsbruch (Art. 291 StGB) unter Strafe. Gewalt und Drohung ist etwas ganz anderes als eine Beschimpfung, einfach dass das auch mal gesagt wurde ...
Das mag sein, nur wird auf der Gegnerseite gerne vergessen dass es hier im rechtskräftige Urteile geht. Es geht nicht im den Vorwurf eines Polizisten, sondern es geht schliesslich darum, dass dieser Vorwurf vor einem ordentlichen Gericht mit einem Richter (sowieso alles Linke; ist ja klar... :coolSHELLibaum hat geschrieben:Interessant auch, dass öfter mal das geringe Vertrauen in die Richter (sowieso alles Linke; ist ja klar...) als Argument der Befürworter der DSI genannt wurde. Im Umkehrschluss könnte man aber auch sagen, dass es vermutlich auch einige, nicht ganz integere, Polizisten gibt (auch alle Rechts! definitiv), die - wenn ihnen ein Gesicht nicht passt - schnell mal von Gewaltandrohung o.ä. sprechen würden, wenn es hilft, den Dreckskerl aus dem Land zu verweisen.
Einverstanden. Aber wie würde entschieden, wenn du bei einem angeblichen Delikt "Gewaltandrohung gegen einen Polizisten" Aussage gegen Aussage hast (Polizist vs. Angeklagter)?* Ist es dann nicht üblich, dass der Polizist tendenziell im Recht ist? Führt das dann im dümmsten Fall nicht zu einem Landesverweis (angenommen du hättest schon einen Verstoss aus dem Katalog begangen), nur weil der Polizist womöglich übertreibt, um dir so ans Bein zu pissen?Lusti hat geschrieben:Das mag sein, nur wird auf der Gegnerseite gerne vergessen dass es hier im rechtskräftige Urteile geht. Es geht nicht im den Vorwurf eines Polizisten, sondern es geht schliesslich darum, dass dieser Vorwurf vor einem ordentlichen Gericht mit einem Richter (sowieso alles Linke; ist ja klar... :coolauch als solcher beurteilt wird und daraus ein - nochmals - rechtskräftiges Urteil hervorgeht. Wie gesagt ich bin gegen die DSI, nur wird von Gegnerseite auch gerne so argumentiert, als ob das Schnellgericht wieder einzug hält. Dem ist keineswegs so. Manchmal denken die Leute ihre Argumente einfach nicht zu Ende.
Diese Frage kann nicht global beantwortet werden. "Recht haben" und "recht bekommen" sind nicht immer dasselbe. Es ist aber schon so, dass die Aussage eines Polizisten gewicht hat. In vielen Kantonen legen Polizisten einen Eid oder Gelübte ab. Zudem sind Polizisten selten alleine unterwegs. Es müsste dann schon ein Fall eintreten bei welchem:SHELLibaum hat geschrieben:Einverstanden. Aber wie würde entschieden, wenn du bei einem angeblichen Delikt "Gewaltandrohung gegen einen Polizisten" Aussage gegen Aussage hast (Polizist vs. Angeklagter)?* Ist es dann nicht üblich, dass der Polizist tendenziell im Recht ist? Führt das dann im dümmsten Fall nicht zu einem Landesverweis (angenommen du hättest schon einen Verstoss aus dem Katalog begangen), nur weil der Polizist womöglich übertreibt, um dir so ans Bein zu pissen?
* ich weiß es tatsächlich nicht; würde mich mal interessieren.
fakt ist, in st. Gallen wurden fcb-fans verurteilt, weil sie gegen Polizisten gewalttätig geworden seien, nur aufgrund der aussage von mehreren Polizisten. nur durch zufall kam danach eine kameraaufnahme zum Vorschein, die dessen Unschuld bewies. das war pures glück.Lusti hat geschrieben:Diese Frage kann nicht global beantwortet werden. "Recht haben" und "recht bekommen" sind nicht immer dasselbe. Es ist aber schon so, dass die Aussage eines Polizisten gewicht hat. In vielen Kantonen legen Polizisten einen Eid oder Gelübte ab. Zudem sind Polizisten selten alleine unterwegs. Es müsste dann schon ein Fall eintreten bei welchem:
- Der Polizist wissentlich und willentlich sein Eid/Gelübte bricht um dich falsch zu beschuldigen (und im Falle dass es rauskommt auch die harten Konsequenzen zu tragen hat)
- eine etwaiger Kollege auch sein Eid/Gelübte bricht um den Kameraden zu decken (mit denselben Konsequenzen)
- ein Richter dieser Argumentation folge leistet
-- auch bei der Aussage deiner Verteidigung, dass hier im Falle ein Verurteilung ein Landesverweis zwingend wäre
-- unter dem Rechtsgrundsatz "in dubio pro reo" die zweifelsfreie Schuld deinerseits als erwiesen ansieht (auch gemäss der Strafprozessordnung Art. 10 Unschuldsvermutung und Beweiswürdung Abs.3)
In diesem, wie du es beschreibst "dümmsten Fall" kann dir ein Unrecht geschehen nämlich dass du ohne Schuld verurteilt wirst.
Nachtrag:
Der Polizist (oder dann die Staatsanwaltschaft) hat in diesem Fall natürlich auch die Beweislast. Das heisst es obliegt der Staatsanwaltschaft in der Beweisführung dem Gericht deine Schuld zweifelsfrei nachzuweisen. Meist sind Aussagen gg.g Aussagen Strafprozesse meistens nicht frei von Zweifel, gerade wenn die Konsequenz einer Verurteilung so gravierend ist. Es könnte demnach sein, dass selbst bei einer Annahme der DSI, die Rechtsgleichheit einfach auf Basis "in dubio pro reo" wieder durch die Gerichte hergestellt wird. Sozusagen Rechtssprechung auf dem Latrinenweg ...
Da ich beide Fälle nicht kenne, nehme ich deinen Einwand einfach mal als bare Münze - und schliesse mich deiner Argumentation an. Aus denselben Gründen bin ich gegen eine automatische Ausschaffung. Deswegen auch meine Argumentation in einem früheren Post auf dieser Seite, dass der Gang durch die Instanzen eben Geld kostet und daher "Gerechtigkeit" manchmal im wahrsten Sinne des Wortes ein "Luxusgut" ist. Ich wollte hier auch nicht den Rechtsstaat von aller Schuld reinwaschen. Es passieren Fehler, das beste System hat welche. Genau deswegen ist die automatische Ausschaffung als "Zusatzstrafe" eben problematisch.auslandbasler hat geschrieben:fakt ist, in st. Gallen wurden fcb-fans verurteilt, weil sie gegen Polizisten gewalttätig geworden seien, nur aufgrund der aussage von mehreren Polizisten. nur durch zufall kam danach eine kameraaufnahme zum Vorschein, die dessen Unschuld bewies. das war pures glück.
fakt ist, ich wurde wegen Raufhandel verurteilt, obwohl ich nur eine schlägerei schlichten wollte. erst in zweiter Instanz wurde ich freigesprochen, das kostete mich aber mehrere tausend franken, die ich nie mehr zurück erhielt. die Staatsanwältin hat bis zum schluss für eine Verurteilung gekämpft, es war also ein glücklicher freispruch in dem ICH meine Unschuld beweisen musste nicht umgekehrt. und dafür soll ich ausgewiesen werden können?
Die Anwaltskosten werden definitiv steigen. Mit der DSI würde dann auch bei kleineren Delikten eine Ausweisung drohen - somit müsste in jedem Fall eine notwendige Verteidigung aufgeboten werden. Zudem wäre abgekürzte Verfahren und Strafbefehle in solchen Fällen nicht mehr möglich. Das treibt dann die Kosten nach oben. Der Gang zu weiteren Instanzen ist nur ein Glied in einer ganzen Kette.Lusti hat geschrieben: - Anwaltskosten steigen enorm, da die meisten Secondo bei einem kleinen Delikt den Prozess bis zur höchsten gerichtlichen Instanz bringen.
-- Ist bisher nur eine Vermutung, welche wohl zutreffen wird. Wichtiger dabei ist, dass durch den Gang durch die Instanzen ein teures Unterfangen ist, und somit wohl eher den wohlhabenderen "Ausländern" zusteht, was wiederum den Rechtsgrundsatz der Rechtsgleichheit verletzt.
Waren das nicht Security-Angestellte?auslandbasler hat geschrieben:fakt ist, in st. Gallen wurden fcb-fans verurteilt, weil sie gegen Polizisten gewalttätig geworden seien, nur aufgrund der aussage von mehreren Polizisten. nur durch zufall kam danach eine kameraaufnahme zum Vorschein, die dessen Unschuld bewies. das war pures glück.
fakt ist, ich wurde wegen Raufhandel verurteilt, obwohl ich nur eine schlägerei schlichten wollte. erst in zweiter Instanz wurde ich freigesprochen, das kostete mich aber mehrere tausend franken, die ich nie mehr zurück erhielt. die Staatsanwältin hat bis zum schluss für eine Verurteilung gekämpft, es war also ein glücklicher freispruch in dem ICH meine Unschuld beweisen musste nicht umgekehrt. und dafür soll ich ausgewiesen werden können?
Da finde ich hast du den falschen Zusammenhang gemacht. Eine automatische Ausschaffung ist bei schweren Straftaten oder der sehr häufigen Wiederholung von leichteren Straftaten nicht unverhältnismässig. Allerdings missachtet eine automatische Ausschaffung unter Umständen die Menschenrechtskonvention oder andere Gesetzesartikel bezüglich persönlichem Interesse.Lusti hat geschrieben:- Keine Automatische Ausschaffung (Einzelfälle müssen geprüft werden)
-- Einverstanden, das verstösst gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Lustigerweise war es gerade die SVP welche bei der Raserinitiative die Verhältinismässigkeit eingefordert hat![]()
Diese Antwort finde ich dafür sehr gut. Genau das stört mich an den ganzen Tränendüsen-Texten auf Facebook, wo dann noch ein Selfie dabei ist inkl. Ausländerausweis.- Gegen ein Leben in Angst (Ich will nicht mit Menschen zusammenleben, welche ständig in Angst sind, ausgeschafft zu werden)
-- Ich störe mich etwas an dieser Aussage. Gleichwohl kannst du auch sagen, ich will nicht mit Menschen zusammenleben, welche ständig in Angst sind, ins Gefängnis zu kommen (nämlich alle)
Die DSI wird in die Verfassung geschrieben. Steht dann somit auf gleicher Ebene wie andere Verfassungsartikel. Was gilt da wenn diese widersprüchlich sind? Die Menschenrechtskonvention steht in jedem Falle über der Verfassung oder wie ist das?- Gegen den Austritt der Menschenrechtskonvention (Unsere Grossväter haben sich dafür eingesetzt und jetzt will man sie uns nehmen)
-- Nicht einverstanden, steht nicht zur Debatte. Obwohl es keine Härtefallklausel gibt, sind Ausschaffungen im Krisengebiet auch mit der DSI nicht möglich.
Auch das ein guter Punkt von dir. Es sind nie alle gleich in einem Land.- Jemand wo hier geboren ist, soll nicht in ein Land ausgeschafft werden, welche er nur vom Hören und Sagen kennt.
-- Kann auch jetzt passieren, jedoch nicht Aufgrund von Bagatellen. Nur, es gibt halt einfach die 2 Arten Bewohner in der Schweiz. Jene mit Pass und jene ohne ...
sollte es tatsächlich ein richter geben, der die härtefallklausel nicht richtig anwendet, dann gibt es immer noch staatsanwälte, die ein solches urteil an die nächste Instanz weiter ziehen könnten/würden, denn der mediale/gesellschaftliche druck auf die Strafverfolgungsbehörden und die gerichte ist ja momentan sehr hoch.BloodMagic hat geschrieben:Was mich persönlich sehr stört ist die Härtefallklausel. es kann nicht sein, dass im Kanton Bern 0.41% von allen kriminellen Ausländern ausgeschafft werden und im Kanton Baselland 4.41% (BS 3.96%) - das heisst, ein straffälliger Ausländer hat eine 10x höhere Chance abgeschoben zu werden wenn er in der Region Basel straffällig wird. Da stimmt doch etwas nicht. Es wird also in Zukunft nach wie vor die harten Richter geben die ausschaffen und die weichen welche die Härtefallklausel regelmässig anwenden. Da habe ich echt ein Problem mit. Es kann doch nicht sein, dass ein Familienvater der schwer Kriminell ist anders behandelt wird als ein junger ohne Familie. Hier darf es niemals so viel Spielraum geben bei den Ausschaffungen. Gerade bei den schweren Delikten (schwere Körpferverletzung, Mord, Vergewaltigungen usw.) darf es keinen Spielraum geben! Genauso bei Ausländer die bei 10. Mal beim Diebstahl/Einbruch erwischt werden.
Ist mir persönlich egal wie hoch die Chance ist ob er rückfällig wird - wer Vergewaltigt und Mordet gehört weg!
Auch hier finde ich wieder lustig, dass somit plötzlich an unserem Rechtsstaat gezweifelt wird. Wenn man dies aber in Anbetracht der Durchsetzung der Härtefallklausel macht, darf man das nicht.SHELLibaum hat geschrieben:Einverstanden. Aber wie würde entschieden, wenn du bei einem angeblichen Delikt "Gewaltandrohung gegen einen Polizisten" Aussage gegen Aussage hast (Polizist vs. Angeklagter)?* Ist es dann nicht üblich, dass der Polizist tendenziell im Recht ist? Führt das dann im dümmsten Fall nicht zu einem Landesverweis (angenommen du hättest schon einen Verstoss aus dem Katalog begangen), nur weil der Polizist womöglich übertreibt, um dir so ans Bein zu pissen?
* ich weiß es tatsächlich nicht; würde mich mal interessieren.
Ich zweifle nicht. Ich frage nach, da mir die Praxis schlichtweg nicht bekannt war.Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Auch hier finde ich wieder lustig, dass somit plötzlich an unserem Rechtsstaat gezweifelt wird. Wenn man dies aber in Anbetracht der Durchsetzung der Härtefallklausel macht, darf man das nicht.