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Bundesgericht bestätigt Freispruch
Verfasst: 25.06.2008, 12:41
von macau
macau hat geschrieben:Dass die zürcher Bullen machen, was ihnen gerade passt, ist ja bekannt und auch z. B. hier nachzulesen:
http://www.fcbforum.ch/showthread.php?p ... post858693
Das selbstherrliche Auftreten kann aber auch in die Hose gehen:
Tagesanzeiger vom 07. September 2007
http://www.tagi.ch/dyn/news/zuerich/788674.html
Pädophilem ohne Genehmigung Falle gestellt
Die Zürcher Stadtpolizei hat einem mutmasslichen pädophilen Sexualtäter ohne Genehmigung eine Falle gestellt. Der Richter anerkannte die Beweise nicht und sprach den Mann frei.
Nun gilt hochoffiziell: Auch die Gestapo muss sich an Gesetze halten
http://www.tagi.ch/dyn/news/zuerich/897410.html
Wegen verdeckter Ermittlungen freigesprochen
Verdeckte Ermittlungen der Polizei sind nur zulässig, wenn sie richterlich genehmigt worden sind. Diesen Grundsatzentscheid hat das Bundesgericht gefällt und damit einen mutmasslichen Pädophilen vor einer Strafe bewahrt.
Im Sommer 2005 hatten sich Zürcher Polizeiangehörige im Bluewin-Chatroom «kidstalk» als «manuela_13» beziehungsweise als «jenny_13» ausgegeben und dort mit einem gewissen «Jerôme», einem 26-jährigen Mann aus dem Tessin, korrespondiert. «Jerôme» lenkte den Chat schon bald auf sexuelle Gebiete und fragte «manuela_13», ob sie bereits Brüste und schon Haare am Geschlechtsteil habe. Er forderte das vermeintliche Mädchen auch zur Masturbation auf und bat um ein Nacktfoto.
Nach rund einstündigem Chatten schlug «Jerôme» vor, er fahre vom Tessin nach Zürich, um «manuela_13» zu treffen und im Auto Sex zu haben. Als «Jerôme» am folgenden Tag am vereinbarten Treffpunkt in Zürich vorfuhr, wartete die Polizei auf ihn. Anlässlich einer Hausdurchsuchung bei «Jerôme» fand die Polizei in einem Computer kinderpornografische Bilder.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft erhob daraufhin Anklage wegen untauglichen Versuchs der sexuellen Handlungen mit Kindern sowie wegen Pornografie.
Sowohl das Bezirksgericht Zürich als auch das Zürcher Obergericht sprachen «Jerôme» frei.
Das Bundesgericht hat diese Freisprüche nun bestätigt. Grund: Die mittels verdeckter Ermittlung gewonnenen Erkenntnisse durften nicht verwendet werden, weil der Polizist vor seinem Einsatz nicht zum verdeckten Ermittler ernannt und diese Ernennung auch nicht richterlich genehmigt worden war. Laut dem Urteil aus Lausanne war auch die Hausdurchsuchung unzulässig, weshalb auch die Anklage wegen Kinderpornografie fallengelassen werden musste.
Verfasst: 25.06.2008, 12:44
von Späcki
macau hat geschrieben:Nun gilt hochoffiziell: Auch die Gestapo muss sich an Gesetze halten
http://www.tagi.ch/dyn/news/zuerich/897410.html
Wegen verdeckter Ermittlungen freigesprochen
Verdeckte Ermittlungen der Polizei sind nur zulässig, wenn sie richterlich genehmigt worden sind. Diesen Grundsatzentscheid hat das Bundesgericht gefällt und damit einen mutmasslichen Pädophilen vor einer Strafe bewahrt.
Im Sommer 2005 hatten sich Zürcher Polizeiangehörige im Bluewin-Chatroom «kidstalk» als «manuela_13» beziehungsweise als «jenny_13» ausgegeben und dort mit einem gewissen «Jerôme», einem 26-jährigen Mann aus dem Tessin, korrespondiert. «Jerôme» lenkte den Chat schon bald auf sexuelle Gebiete und fragte «manuela_13», ob sie bereits Brüste und schon Haare am Geschlechtsteil habe. Er forderte das vermeintliche Mädchen auch zur Masturbation auf und bat um ein Nacktfoto.
Nach rund einstündigem Chatten schlug «Jerôme» vor, er fahre vom Tessin nach Zürich, um «manuela_13» zu treffen und im Auto Sex zu haben. Als «Jerôme» am folgenden Tag am vereinbarten Treffpunkt in Zürich vorfuhr, wartete die Polizei auf ihn. Anlässlich einer Hausdurchsuchung bei «Jerôme» fand die Polizei in einem Computer kinderpornografische Bilder.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft erhob daraufhin Anklage wegen untauglichen Versuchs der sexuellen Handlungen mit Kindern sowie wegen Pornografie.
Sowohl das Bezirksgericht Zürich als auch das Zürcher Obergericht sprachen «Jerôme» frei.
Das Bundesgericht hat diese Freisprüche nun bestätigt. Grund: Die mittels verdeckter Ermittlung gewonnenen Erkenntnisse durften nicht verwendet werden, weil der Polizist vor seinem Einsatz nicht zum verdeckten Ermittler ernannt und diese Ernennung auch nicht richterlich genehmigt worden war. Laut dem Urteil aus Lausanne war auch die Hausdurchsuchung unzulässig, weshalb auch die Anklage wegen Kinderpornografie fallengelassen werden musste.
Findi absolut bireweich, die Regelig!
Verfasst: 25.06.2008, 13:50
von Kolaps
Ich au, zumindestens in däm Fall.
Verfasst: 25.06.2008, 14:25
von Latteknaller
Kolaps hat geschrieben:Ich au, zumindestens in däm Fall.
tja und genau das geht eben nicht. man kann den rechtsstaat nicht vom fall abhängig machen. (remember, viele fanden die altstetten aktion "in diesem fall" auch gerechtfertigt.) das nächste mal einfach die richterliche bewilligung einholen (ist ja bei diesem thema zur zeit wohl kein problem) und der kerl wandert in den bau. auch ist sein name nun bekannt, er wird sich wohl 2x überlegen, was er in zukunft tut.
ps: natürlich weiss ich, dass strafen etc. immer vom fall abhängen, aber hier gings um einen grundsatz, und den finde ich so richtig.
Verfasst: 25.06.2008, 14:25
von Malinalco
Kolaps hat geschrieben:Ich au, zumindestens in däm Fall.
Ja sicherlich, vom Inhalt her. Aber leider total korrekte Entscheidung. Die Polizei muss bestraft werden, wenn sie zu Blöde ist. Wo kämen wir dann hin, wenn sich die Polizei keiner Kontrolle unterzieht?
Denke da zum Beispiel an die Fichenaffäre, oder weniger schlimm an Altstetten. hier zeigt die Polizei einfach wiedereinmal ihre unprofessionelle Seite. Es ist schade, dass nun deswegen ein Pädophiler frei herumläuft. Aber da werden wohl gewisse Schuldige bei der Polizei zur Rechenschaft gezogen werden...
Verfasst: 15.07.2008, 00:52
von Alge
Es geht tatsächlich auch anders, und das immerhin in Italien!
http://www.tagi.ch/dyn/news/ausland/910287.html
Genueser Polizisten müssen ins Gefängnis
Sieben Jahre nach dem von schweren Übergriffen auf Globalisierungsgegner geprägten G8-Gipfel in Genua sind 15 Polizisten und Gefängnisbeamte verurteilt worden.
Ein Strafgericht sprach nach über neunstündiger Beratung in Genua Gefängnisstrafen von fünf Monaten bis fünf Jahren aus. 30 der insgesamt 45 Angeklagten wurden freigesprochen. Es ging in dem seit Oktober 2005 laufenden Prozess um Amtsmissbrauch, Gewalt und Misshandlungen von Globalisierungsgegnern in dem Gefängnis Bolzaneto der norditalienischen Stadt. Die höchste Strafe von fünf Jahren Haft erhielt der für die Sicherheit in dem Gefängnis verantwortliche Beamte Antonio Biagio Gugliotta.
Tod durch Schuss in den Kopf
Zu den Übergriffen und der Gewalt gegen Demonstranten war es im Juli 2001 während des Gipfels der acht wichtigsten Industriestaaten gekommen, der von schweren Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und Gipfelgegnern geprägt war. Dabei war auch ein Demonstrant von einem Polizisten durch einen Schuss in den Kopf getötet worden. Der Polizeibeamte berief sich auf Notwehr und wurde freigesprochen.
Verfasst: 27.01.2009, 10:27
von Captain Sky
Elite-Polizist attackierte Prostituierte
Morgen Mittwoch steht der Vizechef der Sondereinheit Skorpion der Stadtpolizei Zürich vor Gericht. Dem 38-Jährigen wird vorgeworfen, eine Dirne bedroht und sexuell belästigt zu haben.
Laut der Anklage regte sich der 38-jährige Polizeibeamte im April 2007 gewaltig auf, weil ihn eine 24-jährige Prostituierte am Sihlquai als Freier abwies. Später stieg die Frau ins Auto eines anderen Freiers. Der Polizist der Sondereinheit Skorpion folgte er dem Wagen.
Als dieser anhielt, riss er offenbar die Beifahrertüre auf, attackierte die oben nackte Frau und fügte ihr Kratzer an Bauch und Hüfte zu und beschimpfte sie lautstark. Der Staatsanwalt des Bezirksgerichs Zürich fordert 240 Tagessätze zu 140 Franken, total 33'600 Franken, bedingte Geldstrafe.
Quelle:
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/sta ... y/11974396
Verfasst: 27.01.2009, 11:13
von Riesespächt
Und e neue Job söll er sich au sueche!
Verfasst: 27.01.2009, 16:19
von Pro Sportchef bim FCB
haha, das muss aber demütigend sein, wenn er nicht mal eine Prostituierte haben kann^^
Verfasst: 29.01.2009, 11:17
von Captain Sky
Der Polizist wird mit 2500 Franken gebüsst, er wird das Urteil aber wohl anfechten:
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/sta ... y/14730034
Interessant vor allem der 2. Teil des Artikels:
Nach mehrstündiger Beratung sprach das Gericht den Polizisten vom Vorwurf der Drohung frei, verurteilte ihn aber wegen Tätlichkeit und sexueller Belästigung zu einer Busse von 2500 Franken. Es sei absolut kein Grund ersichtlich, warum die Frau den Beamten falsch belasten sollte. Die beiden hätten sich vorher gar nicht gekannt. Auch der Freier bestätigte die zentralen Aussagen der Frau. Es sei «völlig unplausibel», dass zwei Menschen einen Beamten zu Unrecht belasten, die nicht das geringste Interesse hätten, mit der Polizei in Kontakt zu kommen.
Da die Frau ganz kurz nach dem Vorfall Strafanzeige eingereicht habe, sei es «nicht möglich», dass sie die in sich logische und detailliert geschilderte Geschichte erfunden habe. Dafür habe ihr die Bedenkzeit gefehlt. Im Gegensatz zum Angeklagten: Er habe Zeit gehabt, sich zu überlegen, «wie er sich aus der Geschichte wieder herausreiten» könne. Zudem hatte der Beamte klar gelogen: Noch in der Nacht hatte er versucht, im Computersystem der Polizei ans Aussageprotokoll der Frau heranzukommen. Den versuchten Zugriff bestritt er, bis ihm das Gegenteil bewiesen werden konnte.
Fragwürdiger Untersuchungsbeginn
Dass er diese Möglichkeit überhaupt hatte, ist peinlich genug. Bei einer Strafanzeige gegen einen Stadtpolizisten muss in der Regel die Kantonspolizei ermitteln. Hier aber hatte die Stadtpolizei den Rapport über den Vorfall verfasst. Aber nicht nur das: Kollegen hatten ihn noch in der Tatnacht über die eingereichte Strafanzeige informiert - untersuchungstaktisch eine «Todsünde». Völlig unklar ist auch, wo die Fotos geblieben sind, mit denen die Kratzer der Frau dokumentiert wurden. Beim zuständigen Staatsanwalt jedenfalls sind sie nie angekommen.
Noch im Gerichtssaal meldete die Verteidigerin Berufung gegen das Urteil an. Die Stadtpolizei will laut Sprecher Marco Cortesi erst die schriftliche Begründung des Urteils abwarten, ehe sie über allfällige Konsequenzen entscheidet.
In verschiedenen Themen wird über die "Macht" der Polizei diskutiert. Gewisse User wollen der Polizei erlauben, Leute von Plätzen verweisen oder angebliche Straftäter per Internetfandung zu suchen. Ich bin da skeptisch. Und denke, dass die Schilderung des Polizistens des Tathergangs ein guter Grund dafür ist, nicht die Polizei entscheiden zu lassen, ob jemand schuldig oder unschuldig ist.
Verfasst: 29.01.2009, 14:06
von sergipe
Prostituierten-Belästigung: Deckte Stadtpolizei den angezeigten Kollegen?
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/kan ... y/17727574
Verfasst: 30.01.2009, 07:29
von eulenspiegel
Gottverdammts Saupack die Zürcher Bulle!!!!!
Und gwüssi User nämme das Stricher-Pack au no in Schutz...si schaffe scho richtig, si mache das scho rächt. Es wärde keini Unschuldige dra cho....
muahahaha ihr Idiote hoffentlich chömmet ihr mol vo däm Bulle Pack drunter!!!
Verfasst: 30.01.2009, 08:03
von kogokg
eulenspiegel hat geschrieben:Gottverdammts Saupack die Zürcher Bulle!!!!!
Und gwüssi User nämme das Stricher-Pack au no in Schutz...si schaffe scho richtig, si mache das scho rächt. Es wärde keini Unschuldige dra cho....
muahahaha ihr Idiote hoffentlich chömmet ihr mol vo däm Bulle Pack drunter!!!
Sehr geistreiche Bemerkung. Kamst du denn schon mal drunter?
Verfasst: 30.01.2009, 08:27
von eulenspiegel
kogokg hat geschrieben:Sehr geistreiche Bemerkung. Kamst du denn schon mal drunter?
Was geistreich? Es isch so! Alli hän s Gfühl d Schugger sige Lämmli und mache was si müend...e figg gibi druff, die sin genau so nid suuber wie dr Durchschnittsbürger...meischtens sogar no schlimmer well si Minderwärtigskeitskompläx händ...sunscht wäre si nid Schugger worde!
Und jo, ich ha scho zu unrächt Stadionverbot gha. Bi näbe däm gschtande wo zündet het. D Stawa het mi freigschproche, es het Föteli geh und Zügeussage wo ganz klar ersichtlich gsi isch, das ich nid dr Täter gsi bin und trotzdäm hän d Cops in BS solang drugg gmacht bis dr SFV mir e Landeswitts Stadionverbot geh het!!!!
Verfasst: 30.01.2009, 09:29
von kogokg
eulenspiegel hat geschrieben:Was geistreich? Es isch so! Alli hän s Gfühl d Schugger sige Lämmli und mache was si müend...e figg gibi druff, die sin genau so nid suuber wie dr Durchschnittsbürger...meischtens sogar no schlimmer well si Minderwärtigskeitskompläx händ...sunscht wäre si nid Schugger worde!
Und jo, ich ha scho zu unrächt Stadionverbot gha. Bi näbe däm gschtande wo zündet het. D Stawa het mi freigschproche, es het Föteli geh und Zügeussage wo ganz klar ersichtlich gsi isch, das ich nid dr Täter gsi bin und trotzdäm hän d Cops in BS solang drugg gmacht bis dr SFV mir e Landeswitts Stadionverbot geh het!!!!
Ja, der Klischee-Bull ist nunmal ein Milchgesicht, dessen Autorität zuhause wohl fehl am Platz ist und deshalb im Beruf ausgeübt werden muss. Neulich wurde wieder Einer auf offener Strasse von 5 Typen verprügelt, die Polizei war schnell vor Ort, hielt es aber nicht für nötig, den Schläger zu folgen, protokollierten gemütlich den Fall und meinten dann, dass eine Anzeige keinen Sinn machen würde. Sie wussten, in welche Richtung die Typen gefahren sind und einige Zeugen kannten sogar die Namen. Solche Dinge geben einem schon zu denken, aber das ganze als Saupack zu beschimpfen macht auch keinen grossen Sinn. Das Problem liegt wohl an der Organisation allgemein, zudem kann heute jeder Volltrottel Polizist werden, die Anforderungen werden immer geringer, da niemand mehr Bulle werden möchte. Wollte auch mal die Polizeischiule besuchen und mich danach weiterbilden, so als neue Herausforderung. Aber als ich sah, welche Schwachköpfe die genommen haben - alte Schulkollegen, die im Sportunterricht schon beim Einlaufen am Boden waren, Handygespräche mit Attrappen fälschten usw.. sah ich das nicht mehr als Herausforderung.
Ich nehme sie nicht in Schutz, aber mit einer Pauschalmeinung wird oft den falschen Bullen ans Bein gepisst.
Edit: Das mit dem Stadionverbot ist natürlich Scheisse, würde da einen Anwalt nehmen, sofern es möglich ist.
Verfasst: 30.01.2009, 12:43
von eulenspiegel
kogokg hat geschrieben:Ja, der Klischee-Bull ist nunmal ein Milchgesicht, dessen Autorität zuhause wohl fehl am Platz ist und deshalb im Beruf ausgeübt werden muss. Neulich wurde wieder Einer auf offener Strasse von 5 Typen verprügelt, die Polizei war schnell vor Ort, hielt es aber nicht für nötig, den Schläger zu folgen, protokollierten gemütlich den Fall und meinten dann, dass eine Anzeige keinen Sinn machen würde. Sie wussten, in welche Richtung die Typen gefahren sind und einige Zeugen kannten sogar die Namen. Solche Dinge geben einem schon zu denken, aber das ganze als Saupack zu beschimpfen macht auch keinen grossen Sinn. Das Problem liegt wohl an der Organisation allgemein, zudem kann heute jeder Volltrottel Polizist werden, die Anforderungen werden immer geringer, da niemand mehr Bulle werden möchte. Wollte auch mal die Polizeischiule besuchen und mich danach weiterbilden, so als neue Herausforderung. Aber als ich sah, welche Schwachköpfe die genommen haben - alte Schulkollegen, die im Sportunterricht schon beim Einlaufen am Boden waren, Handygespräche mit Attrappen fälschten usw.. sah ich das nicht mehr als Herausforderung.
Ich nehme sie nicht in Schutz, aber mit einer Pauschalmeinung wird oft den falschen Bullen ans Bein gepisst.
Edit: Das mit dem Stadionverbot ist natürlich Scheisse, würde da einen Anwalt nehmen, sofern es möglich ist.
klar kann man nicht pauschalisieren, das weiss ich auch! trotzdem gehen meiner meinung nach nur eine "gewisse sorte" menschen zur polizei...
die sache mit dem stadionverbot ist schon jahre her. es wurde auch aufgehoben. mit einem anwalt hätte ich gar nichts erreicht. die polizei darf empfehlungen an vereine oder an den sfv abgeben!!!
die polizei hatte sogar videobilder vom vorfall (die fahnder der polizei BS haben mir mit diesen bildern gedroht nach dem spiel). als es zur ausprache kam mit dem chef der fahndung BS wusste der nichts von videoaufnahmen. später kam die begründung warum diese aufnahmen nicht mehr vorhandens sind. setzt dich zuerst bevor du weiterliest weil es dich wahrscheinlich vorallem hinhaut. begründung vom CHEF der fahndung BS: video nicht mehr vorhanden weil es kosteneinsparungen auch bei video aufnahmen gibt, die bänder wurden überspielt...muahahaha soviel zur glaubwürdigkeit der polizei BS!
Verfasst: 17.04.2011, 19:28
von macau
Kawa hat geschrieben:Stimmt ja sowieso auch nicht, vor 2 Jahren hatte es schon mehr als 2 Threads ...
Das ist irgendein komisches 2 Jahre altes Teilbackup.
die alten Threads sind schon noch da, du musst sie nur mit der Suchfunktion wieder aktivieren...