Anzeige gegen die Stapo ZH

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mimpfeli
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Beitrag von mimpfeli »

Eckfahne hat geschrieben:Die het worschinlich 1 Mail und 100 Azeige gmeint, weisch, wenn de so unter Druck kunsch isch s Hirn chli überlade und denne redsch nur no so konfuses Züg... drzue ane isch sie jo Zürchere. :D
Jep, sowas hab ich mir auch gedacht... :D !

@Rale

Närv Di nitt, dä Typ provoziert in jedem Thread..... :rolleyes: :cool: !
Ignoriere....
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dasto
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Beitrag von dasto »

Eckfahne hat geschrieben:Mein Dozent (Selbst Richter von Baselland) meint wir sind im Recht, allerdings müssten wir an die Kantonale Strafprozessordnung kommen. Weiss jemand wo man die herbekommt?

Greeez
gib mir per pn deine mail, ich denke ich hhabe was du brauchst, ist aber zu gros um hier rein zu stellen!

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schnauz
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Beitrag von schnauz »


dasto
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Beitrag von dasto »

ok, so wies schnauz macht gehts auch :D

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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

Eckfahne hat geschrieben:Mein Dozent (Selbst Richter von Baselland) meint wir sind im Recht, allerdings müssten wir an die Kantonale Strafprozessordnung kommen. Weiss jemand wo man die herbekommt?

Greeez
StPO ZH

aber die allein nützt wenig, brauchst noch jemanden, der sie dir erklärt...

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PizzaBaecker
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Beitrag von PizzaBaecker »

RALE BALE hat geschrieben:Genau einige werden was zu hören bekommen, nämlich die, welche nicht vermummt waren und diese sind einfach mit dem Mob vom Bahnhof zum Stadion gelaufen und haben sich zurückgehalten. Genau diese werden erkannt (sprich die "Unschuldigen") und nicht die vermummten (da ja nicht zu erkennen)
Wobei diese Leute ja nichts zu befürchten haben, wenn sie sich wirklich zurückgehalten haben. Ohne Beweis können die Zürcher gleich einpacken, und der Marsch zum Stadion ist ja an sich sicher nicht illegal. Wie's dann mit den Leuten aussieht, die unvermummt mit dem Mob auf die Strasse vor dem Stadion gingen und dort einfach "rumstanden", das weiss ich auch nicht.. jedenfalls nicht verarschen lassen!

War vorhin auch gleich Anzeige machen. Sehr schnell und einfach. Also hingehen!

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Sittenpolizei
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Beitrag von Sittenpolizei »

PizzaBaecker hat geschrieben:Wobei diese Leute ja nichts zu befürchten haben, wenn sie sich wirklich zurückgehalten haben. Ohne Beweis können die Zürcher gleich einpacken. Also nicht verarschen lassen!

War vorhin auch gleich Anzeige machen. Sehr schnell und einfach. Also hingehen!
Ja, da ist eben das Problem, dass wenn man sich in einer Menge aufhaelt
die Randaliert und man auch selber nix macht, eine strafbare Handlung macht, wenn man sich nicht entfernt. Die Polizei muss aber immer die Moeglichkeit zum
entfernen geben (nicht so wie in Altstetten)

Also kann man hier nicht allgemein sagen, wenn man nichts gemacht hat ist man unschuldig.

Musst mal unter Landfriedensbruch nachschlagen, da steht dass beschrieben.

Hier ist das Gesetz recht weit ausgedehnt, was wir den Jugendkrawallen der
80er Jahre zu verdanken haben.
Pro: Figg di!

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Eckfahne
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Beitrag von Eckfahne »

Eifach verklage.... das isch alles. Miend kei Angst ha, mehr wie e Nei kas nid gä....

Cheers

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Fire of Basle
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Beitrag von Fire of Basle »

Sittenpolizei hat geschrieben:Ja, da ist eben das Problem, dass wenn man sich in einer Menge aufhaelt
die Randaliert und man auch selber nix macht, eine strafbare Handlung macht, wenn man sich nicht entfernt. Die Polizei muss aber immer die Moeglichkeit zum
entfernen geben (nicht so wie in Altstetten)

Also kann man hier nicht allgemein sagen, wenn man nichts gemacht hat ist man unschuldig.

Musst mal unter Landfriedensbruch nachschlagen, da steht dass beschrieben.

Hier ist das Gesetz recht weit ausgedehnt, was wir den Jugendkrawallen der
80er Jahre zu verdanken haben.
Das dänk ich au...in däm Fall hätt me sich wohl inere Menschemasse ufghalte ("wo nit bewiligt gsi isch") und do heissts denn "mitgegangen-mitgehangen"...dummerwiis triffts trotzdäm die falsche (nähmlich die wo einersiits zwar derbii gsi sin mitem Mob...aber andersiits eher nütt ahgstellt hän...aber ebe "mitgegangen..."). Und s wird immer die falsche träffe...die meischte sin eh vermummt gsi und wieme usfindig mache will, wär sich hinter de Vermummig steckt...kei Ahnig (d Bulle dänk au nit)?!

Sie wärde wahrschinlich öfters so Aktione starte wie am Sunntig...anderscht chöme sie nit zur Möglichkeit, die Persone zverwütsche...USSER...aber s Dänke überloh ich de Bulle...wänn do jo kei Unterstützig für die Wi**srs sii. Bi de Märsch durch d Stadt spiele sie jo eh nur Chatz und Muus und üüebe ihri Strategie (like Computer-Spiele...jeah bi ich guet, scho 50 Träffer :rolleyes: cooli sin sies)! Was das gege Züri nochem Match hätt sölle, frog ich mi jo au...hauptsach dr Wäg zum Bahnhof absperre, dass dr ganz Mob no blöder tuet...das isch bestimmt sehr hilfriich gsi für d Stimmig! :rolleyes:
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PizzaBaecker
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Beitrag von PizzaBaecker »

Fire of Basle hat geschrieben:Das dänk ich au...in däm Fall hätt me sich wohl inere Menschemasse ufghalte ("wo nit bewiligt gsi isch") und do heissts denn "mitgegangen-mitgehangen"...dummerwiis triffts trotzdäm die falsche (nähmlich die wo einersiits zwar derbii gsi sin mitem Mob...aber andersiits eher nütt ahgstellt hän...aber ebe "mitgegangen..."). Und s wird immer die falsche träffe...die meischte sin eh vermummt gsi und wieme usfindig mache will, wär sich hinter de Vermummig steckt...kei Ahnig (d Bulle dänk au nit)?!
Ja da stimme ich zu, allerdings geht es da eben ja um die Situation auf der Strasse vor dem Stadion, und wer da unvermummt mitgerannt ist, hat schon nicht gerade viel gedacht (denn es war kein Problem mit dem ganzen Mob zum Stadion zu laufen und dann zum Eingang zu gehen, oder halt irgendwo sonst hin). Während dem Marsch selber ist ja nicht so viel passiert und so wie ich das sah auch nicht gross fotografiert bzw. gefilmt worden (?), ausserdem ist es immernoch der direkte Weg zum Stadion weshalb man eine Erklärung hat für das Mitgehen.

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Mätzli
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Beitrag von Mätzli »

Ich glaube, es wäre definitiv wichtig, sich einer sammelklage anzuschliessen. Das hat einfach mehr Gewicht als eine Einzelklage. Ausserdem gestattet es dem Anwalt, nach durchsicht ALLER Dossiers und Aussagen sich ein genaueres Bild über die Abläufe zu machen und juristische Schwachpunkte im Dispositiv der (Ge) stapo aufzudecken. 15 Anwälte haben da einen strategischen Nachteil.
---------------------------
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PizzaBaecker
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Beitrag von PizzaBaecker »

Mätzli hat geschrieben:Ich glaube, es wäre definitiv wichtig, sich einer sammelklage anzuschliessen. Das hat einfach mehr Gewicht als eine Einzelklage. Ausserdem gestattet es dem Anwalt, nach durchsicht ALLER Dossiers und Aussagen sich ein genaueres Bild über die Abläufe zu machen und juristische Schwachpunkte im Dispositiv der (Ge) stapo aufzudecken. 15 Anwälte haben da einen strategischen Nachteil.
Das eine schliesst das andere ja nicht aus?
Bzw. das eine ist eine persönliche Anzeige, das andere ja nur ein Mitwirken durch Aussagen.
Habe jedenfalls selber Anzeige erstattet und auch dem Dachverband meine "Story" geschickt.

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Eckfahne
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Beitrag von Eckfahne »

Also ich ha mi für 2 Aaklage entschide, die eini will ich au verletzt worde bi vo Gummischrot wo durch d Hose gschlage het und zum andere will ich eifach will das sie bluete.... Hass allne Zürcher Bulle!!!!

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Celtic Basel
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Beitrag von Celtic Basel »

Weis nid oeb s oebberem hilft:

http://www.antirep.ch/Texte/deinerechte.html

no.11
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Beitrag von no.11 »

danke! sehr gut und einfach formulierter Text!

klibo
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Beitrag von klibo »

was unternimmt eigentlich der fc basel jetzt, wird er auch klagen?

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schnauz
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Beitrag von schnauz »

klibo hat geschrieben:was unternimmt eigentlich der fc basel jetzt, wird er auch klagen?
der fcb kan nicht klagen da er nicht beteiligt war , er hilft dir aber wenn du dabei warst.

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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

Celtic Basel hat geschrieben:Weis nid oeb s oebberem hilft:

http://www.antirep.ch/Texte/deinerechte.html
Das ist der Text für den Kanton Bern. Die Grundsätze stimmen für jeden Kanton, doch gibt es auch wichtige Unterschiede.

Die entsprechende Seite für Zürich findet ihr hier:
http://www.aufbau.org/index.php?mPath=5&db=antirep

nur ist das auch nicht gerade eine objektive Quelle...

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schnauz
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Beitrag von schnauz »

Rankhof hat geschrieben:Das ist der Text für den Kanton Bern. Die Grundsätze stimmen für jeden Kanton, doch gibt es auch wichtige Unterschiede.

Die entsprechende Seite für Zürich findet ihr hier:
http://www.aufbau.org/index.php?mPath=5&db=antirep

nur ist das auch nicht gerade eine objektive Quelle...
quelle ist nicht entscheidend die allgemeinen rechte gelten für alle ( auch für basler) !

benutzername

Beitrag von benutzername »

Rankhof hat geschrieben:Das ist der Text für den Kanton Bern. Die Grundsätze stimmen für jeden Kanton, doch gibt es auch wichtige Unterschiede.

Die entsprechende Seite für Zürich findet ihr hier:
http://www.aufbau.org/index.php?mPath=5&db=antirep

nur ist das auch nicht gerade eine objektive Quelle...
richter: angeklagter b243 - woher haben sie als schüler die informationen, dass....
angeklagter b243: von der webseite des aufbau...
richter (nach einer kurzen besprechung): wir sind immer froh, wenn sich die jugendlichen aus eigener hand informieren. sie können jetzt wieder den zug zurück nach basel nehmen. neu ist nun herr müller für ihren fall zuständig.

aufpassen jungs!

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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

schnauz hat geschrieben:quelle ist nicht entscheidend die allgemeinen rechte gelten für alle ( auch für basler) !
Die Quelle IST entscheidend (ob Bern, Basel oder Zürich meine ich), denn die Rechte bei einer Verhaftung richten sich primär nach kantonalem Recht und erst sekundär nach Bundesrecht.

Und bezügl. aufbau.org sollte man einfach bedenken, dass die Rechte wohl so demofreundlich wie möglich beschrieben sind. Mehr nicht.

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schnauz
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Beitrag von schnauz »

sorry rankhof ,

mit rechte meine ich die allg. menschenrechte ( im bezug auf nahrungsaufnahme bzw. -ablassen ).

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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

schnauz hat geschrieben:sorry rankhof ,

mit rechte meine ich die allg. menschenrechte ( im bezug auf nahrungsaufnahme bzw. -ablassen ).
okay, einverstanden

Dass man Leute pinkeln lässt und zu Trinken gibt wenn man sie festhält ist eigentlich so selbstverständlich... trotzdem gut dass es Menschenrechte gibt.

Ich dachte mehr an die einzelnen Rechte - und die unterscheiden sich eben. Verweigert man etwas, das man im Kanton A verweigern darf kommt man dafür im Kanton B rechtmässig in Beugehaft etc...

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