Sharky hat geschrieben:Die Initiative sagt ja nichts davon, dass die zusätzlichen Ferien bezahlt sein müssen oder?
Für unbezahlte Ferien braucht es doch keine Initiative
http://www.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis362t.html
Die Volksinitiative lautet:
I
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 110 Abs. 4 (neu)
[size=-1]4[/size] Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf
bezahlte Ferien von jährlich mindestens sechs Wochen.
II
Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:
Art. 197 Ziff. 8 (neu)
8. Übergangsbestimmungen zu Art. 110 Abs. 4 (neu)
[size=-1]1[/size] Im Kalenderjahr, das der Annahmevon Artikel 110 Absatz 4 durch Volk und Stände folgt, haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens fünf Wochen Ferien. In den darauffolgenden fünf Kalenderjahren steigt der Anspruch jährlich um einen Tag.
[size=-1]2[/size] Bis zum Inkrafttreten der geänderten Bundesgesetzgebung regelt der Bundesrat die notwendigen Einzelheiten.