gut, dann macht die pharmaindustrie ihre eigenen regel und der detailhandel. JEDER verband der welt, egal, was er tut, hat sich an die gesetzte zu halten. auch die FIFA. dass sie das nicht tut, bewies damals schon das bosman urteil. die fifa untersteht schweizer recht, und an das hat sie sich zu halten. findet CC, dass sich die fifa nicht daran hält, dann kann er klagen, bis vors bundesgerich. das ist sein gutes recht.BloodMagic hat geschrieben:ahja? Ich hab die Schnauze bereits seit Jahren voll von diesem Idioten Constantin. Wieso kann man die Regeln der FIFA/UEFA nicht einfach respektieren und akzeptieren? Die Regeln stellt weder ein Kantonsgericht noch ein anderes Gericht auf, sondern nur die FIFA und die UEFA. Wer diese nicht akzeptieren will, kann gerne eine eigene Liga gründen. Wieso muss man seit Jahren den Club nur noch durch juristische Spielchen in die Schlagzeilen bringen. Der Club und Constantin hat jegliche Sympatien verspielt - ich wünsche ihnen nur das schlechteste und hoffe, dass der Club bald weg ist ...!
Soweit ich weiss, können die Clubs sich für eine Relegation vom FC Sion aussprechen ... ich hoffe sie tun genau das...
Champions-League in Gefahr!
also wenn ich an den fc sion denken, würde ich am liebsten folgendes machen
http://www.devastatingexplosions.com/
;-)
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falsch, auch die fifa untersteht den gesetzen und, im gegensatz zu CC, hält die fifa sich nicht daran. wie bitte soll es rechtens sein, dass ein sportverband bestimmt, dass seine mitglieder nicht vor ein zivilgericht gehen dürfen?Paul Scholes hat geschrieben:Sicherlich eine harte Drohung der FIFA.
Zieht man jedoch mal die Schweizer Brille ab, ist sie durchaus nachvollziehbar.
Wenn die FIFA einen Club aus einer ausländischen, kleinen Liga mit einer Transfersperre belegen würde, dieser würde sich nicht daran halten und mit neuen Spielern zur Europaleague Qualifikation antreten und der fremde Verband würde dagegen ein halbes Jahr lang nichts unternehmen und den Verein in der Liga normal weiterspielen lassen mit den neuen Spielern, wir würden wohl auch sagen: Raus mit dem ganzen Verband bis sie sich wieder an die Spielregeln halten....
Zumal es ja im Moment so aussieht, als würde sich Sion nächstes Jahr wieder für die EL qualifizieren.
Von mir aus sollte man Sion nun die Punkte noch vor Weihnachten abziehen und Constatin verbieten, jemals wieder eine Funktion in einem Verein, der dem SFV angeschlossen ist, zu übernehmen.
falsch, ist die pokerrunde offiziell, dann muss sich der pokerverband an das gesetz halten, weshalb sollte das für den fussballverband anders sein? ein verband kann regeln aufstellen, aber diese regeln dürfen nicht das gesetz brechen.Onkel Tom hat geschrieben:das hat nix mit rechtsstaat zu tun. die fifa und die uefa und der sfv sind keine staatlichen organe. fussball ist ein spiel. da hat man sich an die regeln zu halten. wenn du dich in einer jass- oder pokerrunde nicht an die spielregeln hältst, kriegst du auch eine an die fresse.... so einfach ist das.
das ist ja gerade in prüfung, ob die statuten der FIFA rechtswiedrig sind oder nicht. oben schreibt jemand, dass sich allle an verbandsstatuten halten müssen. das ist aber nur insofern richtig, alsdass diese statuten auch rechtens sein müssen. und ein paragraph, der den gang zu zivilen gerichten untersagt, ist IMHO bestimmt nicht rechtens...Onkel Tom hat geschrieben:und welches gesetz wurde verletzt???
Klar haben sie das Anrecht nicht. Aber wenn sie mitmachen haben sie das Recht, das die Statuten und Reglemente der FIFA korrekt angewendet werden. Und wenn dies (in ihrer Sicht) nicht der Fall ist, haben sie auch das Recht sich dagegen zu wehren!4059 hat geschrieben: sion hat kein anrecht darauf bei der fifa mitglied zu sein, wenns ihnen nicht passt sollen sie abhauen!
Stell dir vor die FIFA hätte aus unserer Sicht den FcB grundlos ausgeschlossen nach dem ManU Spiel. Hättest nicht auch gewollt, dass Heusler alles unternimmt, inkl. staatlicher Gerichte, um das anzufechten?
Oder hättest eifach gesagt, dass wenn die FIFA uns halt nicht haben will, spielen wir halt einfach in der "Unseri Liga" mit und scheissen auf die FIFA?

Du hat keine Ahnung. Zivilstrafgesetzbuch, Obligationenrecht und wie die Gesetzesbücher alle heissen, reglementieren keine sportlichen Wettbewerbe von Sportorganisationen, sei es Fussball, Handball, Eisstockschiessen, Gluggern oder sonst eine Sportart.MistahG hat geschrieben:das ist ja gerade in prüfung, ob die statuten der FIFA rechtswiedrig sind oder nicht. oben schreibt jemand, dass sich allle an verbandsstatuten halten müssen. das ist aber nur insofern richtig, alsdass diese statuten auch rechtens sein müssen. und ein paragraph, der den gang zu zivilen gerichten untersagt, ist IMHO bestimmt nicht rechtens...
Allerdings müssen sich diese Organisation an die allgemeine Gesetze halten:
- Sie können von sich aus Pyro nicht legalieren
- Ihre Angestellten müssen Steuern zahlen
- Ihre Angestellten haben Kündigungsfristen gemäss zivilen Gesetzen
- Entlassene Angestellte können vor Zivilgericht ihre Forderungen einklagen
Zivilgerichte sind aber nicht zuständig für Forfaitentscheidungen, Spielerqualifikationen oder ähnliche Sache.
Ab dem Tag, an dem Zivilgerichte über Forfait, Spielersperre und Rekurse gegen Schiri-Fehlentscheid entscheiden sollten, wäre der Sport kaputt.
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Klingt mir nach einer weiteren Reaktion der Marke SFV-AngsthasenAn einer kurzfristig einberufenen Medienkonferenz im Haus des Fussballs in Muri bei Bern konnte Präsident Peter Gilliéron noch nicht definitiv aufzeigen, wie der SFV nun vorgehen werde. Gilliéron hält es aber für unrealistisch, dass Sion nun doch mit Forfait-Niederlagen bestraft werde. Eher komme ein Punkte-Abzug in Frage. Gilliéron glaubt, dass der Wille der Fifa damit möglicherweise erfüllt werden könnte. Dieser Ansicht ist auch Robert Breiter, Jurist der SFV.
Gilliéron hält es für probat und wahrscheinlich, dass der SFV vor das internationale Sportgericht CAS in Lausanne gelangen werde. "In jedem Fall werden wir alles daran setzen, die Situation zu bereinigen." Es gelte nun, in nächster Zeit die "vielen komplexen juristischen Fragen" zu klären.


Quellen:
http://bazonline.ch/sport/fussball/Die- ... y/23582325
http://www.football.ch/sfv/de/news.aspx?cid=78632
Die Meisten von Euch checken nicht, wie gefährlich diese Drohung für den SFV, vor allem aber für den FCB ist!!!!!
Uns droht der Supergau, und ManU inkl. dem mächtigen englischen Verband reibt sich die Hände.
Uns drohen Millionenverluste, die wir nicht einfach auf dem Rechtsweg eintreiben können. Die FIFA und die UEFA sind durch den KLEINEN FCB nicht angreifbar. Ergo müssen die sämtliche Schweizer Klubs und dr SFV diesen Constantin in die KNIE ZWINGEN. Ohne wenn und aber!
Folgende Massnahmen müssen jetzt sofort ergriffen werden.
1. Sämtliche betroffenen Klubs müsse gegen den Entscheid der DK rekurieren. Diese muss noch vor 10. Januar in einer Sondersitzung auf ihren Entscheid zurückkommen, und gegen Sion sämtliche geforderten Forfaitniederlagen aussprechen. Gleichzeitig muss man diesen CC noch bestrafen, dass er Zivilgerichte angerufen hat, was er gar nicht darf. Am besten mit Zwangsrelegation.
2. Unterstützend verzichten Hunderttausende von Fussballfans in diesem Land auf die Konsumation von Produkten aus diesem Scheisskanton, bis dort unten genügend Druck auf die Vereinsführung gemacht wird.
3. Der FCB verkauft für die nächsten Jahre keine Karten mehr an "Gäste" aus dem Wallis, weil ihre Sicherheit hier nicht mehr garantiert werden kann.
Mal sehen, ob sie ihn dann immer noch feiern.
Es geht hier für alle Schweizer Vereine um Sein oder Nichtsein. Seid gewarnt!
Uns droht der Supergau, und ManU inkl. dem mächtigen englischen Verband reibt sich die Hände.

Uns drohen Millionenverluste, die wir nicht einfach auf dem Rechtsweg eintreiben können. Die FIFA und die UEFA sind durch den KLEINEN FCB nicht angreifbar. Ergo müssen die sämtliche Schweizer Klubs und dr SFV diesen Constantin in die KNIE ZWINGEN. Ohne wenn und aber!
Folgende Massnahmen müssen jetzt sofort ergriffen werden.
1. Sämtliche betroffenen Klubs müsse gegen den Entscheid der DK rekurieren. Diese muss noch vor 10. Januar in einer Sondersitzung auf ihren Entscheid zurückkommen, und gegen Sion sämtliche geforderten Forfaitniederlagen aussprechen. Gleichzeitig muss man diesen CC noch bestrafen, dass er Zivilgerichte angerufen hat, was er gar nicht darf. Am besten mit Zwangsrelegation.
2. Unterstützend verzichten Hunderttausende von Fussballfans in diesem Land auf die Konsumation von Produkten aus diesem Scheisskanton, bis dort unten genügend Druck auf die Vereinsführung gemacht wird.
3. Der FCB verkauft für die nächsten Jahre keine Karten mehr an "Gäste" aus dem Wallis, weil ihre Sicherheit hier nicht mehr garantiert werden kann.
Mal sehen, ob sie ihn dann immer noch feiern.
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FCB, la raison d'être!
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Wobei man sich dann doch auch vorstellen kann, dass der nicht ganz unmächtige deutsche Verband eher versuchen würde die Folgen für Basel zu eliminieren. Ich glaube kaum, dass dort jemand Lust hat auf eine Partie ManU-Bayern...Mätzli hat geschrieben:Uns droht der Supergau, und ManU inkl. dem mächtigen englischen Verband reibt sich die Hände.![]()
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hier noch eine übersicht, über angedrohte und vollzogene ausschlüsse... die fifa kann durchaus ernst machen
hier noch eine übersicht, über angedrohte und vollzogene ausschlüsse... die fifa kann durchaus ernst machen
Sir Bobby Charlton und Herr Beckenbauer kennen sich etwas länger als unseren Bernhard.Beckenpower hat geschrieben:Wobei man sich dann doch auch vorstellen kann, dass der nicht ganz unmächtige deutsche Verband eher versuchen würde die Folgen für Basel zu eliminieren. Ich glaube kaum, dass dort jemand Lust hat auf eine Partie ManU-Bayern...
Der DFB ist hier gar nicht involviert, und wird sich geflissentlich heraushalten.
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lies was ich schreibe. ich schreibe, dass die verbandsstatuten nicht rechtswiedrig sein dürfen. und das ist FAKT, ob du das nun glaubst, oder nicht. steht ein reglement im konflikt mit dem gesetz, muss es geändert werden. und genau davor hat doch die fifa angst. und der punkt in den statuten, dass niemand, der fifa mitglied ist, sich an ein zivilgericht wenden darf, ist IMHO bestimmt nicht gesetzeskonform.Rotblau hat geschrieben:Du hat keine Ahnung. Zivilstrafgesetzbuch, Obligationenrecht und wie die Gesetzesbücher alle heissen, reglementieren keine sportlichen Wettbewerbe von Sportorganisationen, sei es Fussball, Handball, Eisstockschiessen, Gluggern oder sonst eine Sportart.
Allerdings müssen sich diese Organisation an die allgemeine Gesetze halten:
- Sie können von sich aus Pyro nicht legalieren
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- Entlassene Angestellte können vor Zivilgericht ihre Forderungen einklagen
Zivilgerichte sind aber nicht zuständig für Forfaitentscheidungen, Spielerqualifikationen oder ähnliche Sache.
Ab dem Tag, an dem Zivilgerichte über Forfait, Spielersperre und Rekurse gegen Schiri-Fehlentscheid entscheiden sollten, wäre der Sport kaputt.
hmm 2 Freds mit dem selben Thema:Beckenpower hat geschrieben: Quellen:
http://bazonline.ch/sport/fussball/Die- ... y/23582325
http://www.football.ch/sfv/de/news.aspx?cid=78632
http://www.fcbforum.ch/forum/showthread ... ost1175767
ok posten wir hier weiter.
die FIFA ist da aber gemäss den Quellen ganz anderer Meinung :Gilliéron glaubt, dass der Wille der Fifa damit möglicherweise erfüllt werden könnte
werden ja tolle 4 Wochen zwischen Hoffen und Bangen, falls es zum Worst Case kommen sollte ist wieder einmal der FCB, der unschuldig Leidtragende und Angefickte !Wird der «Fall FC Sion» nicht bis am 13. Januar im Sinne des Weltverbandes gelöst, wird der Schweizerische Fussball-Verband (SFV) am 14. Januar bis auf Weiteres automatisch suspendiert.
Ok, da das Sion-Theater nun auch den FCB erreicht und hier drin sich die Spekulationen und Halbwahrheiten überschlagen, möchte ich einige juristische Grundregeln erklären.
Die FIFA, die UEFA und der SFV haben ihren Sitz in der Schweiz. Sie sind Vereine nach Schweizer Recht. Damit sind sie der Schweizer Gerichtsbarkeit unterworfen und haben sich dem Schweizer Recht zu unterziehen.
Rechtlich gesehen sind Fussballspiele nicht viel mehr als spezielle Vereinsaktivitäten, ein Rechtsgeschäft, wonach vereinbart wird, dass derjenige, der mehr Tore in einem nach bestimmten Regeln funktionierenden Spiel schiesst, eine bestimmte Anzahl Punkte erhält und derjenige mit am meisten Punkten sich schlussendlich Schweizer Meister nennen darf. Aber alles spielt sich im jeweiligen Verein ab. Das Schweizer Recht stellt nur äusserst wenige Anforderungen, wie ein Verein zu führen ist und welche Rechte im Verein existieren. Auch die Grundrechte müssen von Privaten (mit wenigen Ausnahmen) nicht beachtet werden. Da das Schweizer Privatrecht somit sehr viel zulässt, sind FIFA, UEFA, SFV grundsätzlich frei, die Regeln zu bestimmen und ein Mitglied hat sich diesen Regeln zu unterwerfen. Die Regeln gehen auch anderslautigem Schweizer Recht in der Regel vor (weil das Schweizer Recht meistens sog. dispositiv ist, also nur gilt, wenn die Parteien nicht etwas anderes vereinbaren).
Entgegen der hier oft vertretenen Meinung ist es im Rahmen der Parteiautonomie auch möglich, den Weg der ordentlichen Gerichtsbarkeit auszuschliessen (durch vorherige Einigung) und Schiedsgerichte einzusetzen. Dies ist im Fussball geschehen, die Statuten sehen in aller Regel den Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit vor. Sofern die formellen Anforderungen hierfür gewahrt sind, ist ein Gang an die ordentlichen Zivilgerichte ausgeschlossen; es müssen die vereinsinternen Gerichte sowie das Schiedsgericht (hier: CAS) angerufen werden. Nicht ausgeschlossen werden darf die Beschwerde gegen den Entscheid des Schiedsgerichts an das Bundesgericht, d.h. der Entscheid des CAS muss an das Bundesgericht weitergezogen werden können, das ist der Fall.
Sion hätte demnach nicht an die ordentlichen Zivilgerichte gelangen dürfen. Tun sie es trotzdem, müssen die betroffenen Parteien (SFV, UEFA, FIFA) diese Richterentscheide aber grundsätzlich mal beachten (wobei es ziemlich erstaunlich ist, dass die ordentlichen Gerichte im Fall Sion sich überhaupt für zuständig erklärten...).
Gibt es nun Streit über irgendwelche Regeln im Verein, ist der vereinsinterne Rechtsweg zu beschreiten, an den CAS und dann das Bundesgericht zu gelangen. All diese Instanzen werden prüfen, ob das vereinseigene Recht eingehalten worden ist oder nicht, zudem ob (seltene) zwingende Bestimmungen des Schweizer Rechts eingehalten wurden oder nicht.
Der SFV hat entschieden, dass Sion die Punkte behalten darf, ein Rekurs (glaublich Thun) ist hängig. Wenn der SFV auf Druck der FIFA nun handstreichartig seinen eigenen Entscheid kehrt, ist gut möglich, dass Sion vom Bundesgericht schliesslich Recht bekommt, weil gegen SFV-interne Reglemente (vermutlich) verstossen wurde. Der SFV kann also gar nicht einfach so Sion disqualifizieren, er würde sich damit Probleme schaffen.
Aber: Die FIFA kann natürlich einen Nationalverband, der sich nicht an die FIFA-Spielregeln hält, sanktionieren. Die FIFA kann den SFV suspendieren oder ausschliessen, sofern ein Suspendierungs- oder Ausschlussgrund gemäss den Reglementen der FIFA gegeben ist. Gegen diesen Entscheid stehen FIFA-interne Rechtsmittel zur Verfügung, anschliessend der CAS und dann wieder das Bundesgericht. All diese müssen entscheiden, ob der SFV tatsächlich gegen die FIFA-Statuten und Reglemente verstiess. Dabei wird auch zu berücksichtigen sein, ob der SFV überhaupt anders handeln konnte (Verschulden).
Es gibt somit zwei Möglichkeiten:
1. Der SFV lässt sich von der FIFA erpressen und sanktioniert Sion. Der FCB und die Nati sind fein raus, allerdings bekommt der SFV mit dem FC Sion ein noch viel grösseres Problem als bis jetzt bestehend. Ausgang offen.
2. Der SFV bleibt gegenüber der FIFA hart. Der SFV wird suspendiert und kann dagegen Rechtsmittel einlegen. Ausgang ebenfalls offen. Sion ist ziemlich fein raus, dagegen wird der SFV, allenfalls auch der FC Sion, ein gewaltiges Problem mit dem FCB bekommen können (Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe). Wird der SFV suspendiert und legt er Rechtsmittel ein, geniesst die Beschwerde wohl aufschiebende Wirkung, d.h. die CL-Spiele würden wohl wie geplant stattfinden, stehen jedoch unter dem Vorbehalt, dass der SFV Recht bekommt. Da der FCB mutmasslich bald ausscheidet, kommts nicht mehr drauf an. Wenn er aber weiterkommt wirds unglaublich heikel. Ebenso, wenn die aufschiebende Wirkung nicht gegeben wird und der SFV/FCB nachträglich Recht bekommen.
Wie sich der SFV auch entscheidet, es wird falsch sein.
Die FIFA, die UEFA und der SFV haben ihren Sitz in der Schweiz. Sie sind Vereine nach Schweizer Recht. Damit sind sie der Schweizer Gerichtsbarkeit unterworfen und haben sich dem Schweizer Recht zu unterziehen.
Rechtlich gesehen sind Fussballspiele nicht viel mehr als spezielle Vereinsaktivitäten, ein Rechtsgeschäft, wonach vereinbart wird, dass derjenige, der mehr Tore in einem nach bestimmten Regeln funktionierenden Spiel schiesst, eine bestimmte Anzahl Punkte erhält und derjenige mit am meisten Punkten sich schlussendlich Schweizer Meister nennen darf. Aber alles spielt sich im jeweiligen Verein ab. Das Schweizer Recht stellt nur äusserst wenige Anforderungen, wie ein Verein zu führen ist und welche Rechte im Verein existieren. Auch die Grundrechte müssen von Privaten (mit wenigen Ausnahmen) nicht beachtet werden. Da das Schweizer Privatrecht somit sehr viel zulässt, sind FIFA, UEFA, SFV grundsätzlich frei, die Regeln zu bestimmen und ein Mitglied hat sich diesen Regeln zu unterwerfen. Die Regeln gehen auch anderslautigem Schweizer Recht in der Regel vor (weil das Schweizer Recht meistens sog. dispositiv ist, also nur gilt, wenn die Parteien nicht etwas anderes vereinbaren).
Entgegen der hier oft vertretenen Meinung ist es im Rahmen der Parteiautonomie auch möglich, den Weg der ordentlichen Gerichtsbarkeit auszuschliessen (durch vorherige Einigung) und Schiedsgerichte einzusetzen. Dies ist im Fussball geschehen, die Statuten sehen in aller Regel den Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit vor. Sofern die formellen Anforderungen hierfür gewahrt sind, ist ein Gang an die ordentlichen Zivilgerichte ausgeschlossen; es müssen die vereinsinternen Gerichte sowie das Schiedsgericht (hier: CAS) angerufen werden. Nicht ausgeschlossen werden darf die Beschwerde gegen den Entscheid des Schiedsgerichts an das Bundesgericht, d.h. der Entscheid des CAS muss an das Bundesgericht weitergezogen werden können, das ist der Fall.
Sion hätte demnach nicht an die ordentlichen Zivilgerichte gelangen dürfen. Tun sie es trotzdem, müssen die betroffenen Parteien (SFV, UEFA, FIFA) diese Richterentscheide aber grundsätzlich mal beachten (wobei es ziemlich erstaunlich ist, dass die ordentlichen Gerichte im Fall Sion sich überhaupt für zuständig erklärten...).
Gibt es nun Streit über irgendwelche Regeln im Verein, ist der vereinsinterne Rechtsweg zu beschreiten, an den CAS und dann das Bundesgericht zu gelangen. All diese Instanzen werden prüfen, ob das vereinseigene Recht eingehalten worden ist oder nicht, zudem ob (seltene) zwingende Bestimmungen des Schweizer Rechts eingehalten wurden oder nicht.
Der SFV hat entschieden, dass Sion die Punkte behalten darf, ein Rekurs (glaublich Thun) ist hängig. Wenn der SFV auf Druck der FIFA nun handstreichartig seinen eigenen Entscheid kehrt, ist gut möglich, dass Sion vom Bundesgericht schliesslich Recht bekommt, weil gegen SFV-interne Reglemente (vermutlich) verstossen wurde. Der SFV kann also gar nicht einfach so Sion disqualifizieren, er würde sich damit Probleme schaffen.
Aber: Die FIFA kann natürlich einen Nationalverband, der sich nicht an die FIFA-Spielregeln hält, sanktionieren. Die FIFA kann den SFV suspendieren oder ausschliessen, sofern ein Suspendierungs- oder Ausschlussgrund gemäss den Reglementen der FIFA gegeben ist. Gegen diesen Entscheid stehen FIFA-interne Rechtsmittel zur Verfügung, anschliessend der CAS und dann wieder das Bundesgericht. All diese müssen entscheiden, ob der SFV tatsächlich gegen die FIFA-Statuten und Reglemente verstiess. Dabei wird auch zu berücksichtigen sein, ob der SFV überhaupt anders handeln konnte (Verschulden).
Es gibt somit zwei Möglichkeiten:
1. Der SFV lässt sich von der FIFA erpressen und sanktioniert Sion. Der FCB und die Nati sind fein raus, allerdings bekommt der SFV mit dem FC Sion ein noch viel grösseres Problem als bis jetzt bestehend. Ausgang offen.
2. Der SFV bleibt gegenüber der FIFA hart. Der SFV wird suspendiert und kann dagegen Rechtsmittel einlegen. Ausgang ebenfalls offen. Sion ist ziemlich fein raus, dagegen wird der SFV, allenfalls auch der FC Sion, ein gewaltiges Problem mit dem FCB bekommen können (Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe). Wird der SFV suspendiert und legt er Rechtsmittel ein, geniesst die Beschwerde wohl aufschiebende Wirkung, d.h. die CL-Spiele würden wohl wie geplant stattfinden, stehen jedoch unter dem Vorbehalt, dass der SFV Recht bekommt. Da der FCB mutmasslich bald ausscheidet, kommts nicht mehr drauf an. Wenn er aber weiterkommt wirds unglaublich heikel. Ebenso, wenn die aufschiebende Wirkung nicht gegeben wird und der SFV/FCB nachträglich Recht bekommen.
Wie sich der SFV auch entscheidet, es wird falsch sein.
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allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
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Na logisch, vorher wars ein Thema, das den FCB nur am Rande berührte. Jetzt ist der FCB direkt und massivstens betroffenTycoon hat geschrieben:hmm 2 Freds mit dem selben Thema:
http://www.fcbforum.ch/forum/showthread ... ost1175767
Der DFB ist genauso stark involviert wie der englische Verband, nämlich zunächst einmal gar nicht. Es ist eine Sache zwischen FIFA und SFV.Mätzli hat geschrieben:Der DFB ist hier gar nicht involviert, und wird sich geflissentlich heraushalten.
Dass Verbände und Einzelpersonen trotzdem im Hintergrund mitmischeln wäre wenig überraschen, schliesslich reden wir hier von Fussballverbänden. Und da dürfte es von Bayer resp. deutscher Seite aus wohl eher Versuche geben pro Basel, denn rein objektiv gesehen ist es ein ziemliches Glückslos für sie (schwächer einzuschätzen als ManU und gleichzeitig doch finanziell nicht unattraktiv).
momoll, das könnte schon klappen, wenn der Punktabzug genügend hoch ist. Die FIFA wird besänftigt, weil Sion bestraft wird, der SFV hat getan, was er rechtlich überhaupt machen kann und Sion hat erst noch schlechte Karten bei einem Rekurs, denn dass Sion laufend gegen Verbandsrecht verstösst und damit den SFV gegenüber der FIFA in die Bredouille bringt, ist wohl unbestriten (ausser im Wallis)Tycoon hat geschrieben: die FIFA ist da aber gemäss den Quellen ganz anderer Meinung :
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Heusler wie immer diplomatisch aber vermutlich extrem angepisst :
SFV-Präsi Gilliéron: «Punkte-Abzug kommt in Frage»
Quelle :In einer ersten Reaktion sprach Bernhard Heusler, Vizepräsident des FCB, von einer «unangenehmen Situation», in die sein Verein ohne eigenes Verschulden geraten sei. Heusler brauchte den Vergleich mit einem Autopassagier, der keinen Einfluss auf die Fahrt nehmen könne und das erste Unfallopfer werde.
SFV-Präsi Gilliéron: «Punkte-Abzug kommt in Frage»
Was hältst du denn dann von diesem Statement von Martin Kaiser (den du, wie ich vermute, auch kennst)Rankhof hat geschrieben: Sion hätte demnach nicht an die ordentlichen Zivilgerichte gelangen dürfen. Tun sie es trotzdem, müssen die betroffenen Parteien (SFV, UEFA, FIFA) diese Richterentscheide aber grundsätzlich mal beachten (wobei es ziemlich erstaunlich ist, dass die ordentlichen Gerichte im Fall Sion sich überhaupt für zuständig erklärten...).
Es "sind in der Schweiz bei vorsorglichen Massnahmen parallel zum Sportschiedsgericht zwingend Zuständigkeiten ziviler Gerichte vorgesehen. Auch deshalb verletzt der FC Sion keine Verbandsreglemente, wenn er vor ein ziviles Gericht gelangt."
Cheerie, how up, do Clown.
Du sprichst einen guten Punkt an, ich habe die Frage des provisorischen und superprovisorischen Rechtsschutzes bewusst aussen vor gelassen, weil dies die Sache zum erklären noch viel schwieriger macht.footbâle hat geschrieben:Was hältst du denn dann von diesem Statement von Martin Kaiser (den du, wie ich vermute, auch kennst)
Es "sind in der Schweiz bei vorsorglichen Massnahmen parallel zum Sportschiedsgericht zwingend Zuständigkeiten ziviler Gerichte vorgesehen. Auch deshalb verletzt der FC Sion keine Verbandsreglemente, wenn er vor ein ziviles Gericht gelangt."
Mir sind die genauen Schiedsgerichtsklauseln im SFV und der Rechtsweg (v.a. der provisorische) innerhalb des SFV nicht im Detail bekannt. Gibt es einen provisorischen Rechtsschutz, müsste dieser eigentlich den ordentlichen Gerichten vorgehen. Gibt es keinen, mag es tatsächlich sein, dass der Sion rechtmässig an die Zivilgerichte gelangt ist. Wobei zu klären sein wird, ob das Sioner Vorgehen nicht aus anderen Gründen vereinsschädigend war...
Folgt man Kaisers Meinung, besteht jedoch insofern ein Problem, als dass jede (super)provisorische Verfügung durch ein normales Gerichtsverfahren bestätigt werden muss und spätestens dann sind die ordentlichen Gerichte - bei Schiedsgerichtsvereinbarung - nicht mehr zuständig. Das Schiedsgericht müsste dann also über die provisorischen Massnahmen eines ordentlichen Gerichts entscheiden (was der CAS im Fall Sion übrigens auch getan hat). Soweit ich weiss, ist Kaisers Meinung aber nicht unangefochten resp. es gibt keine klare gesetzliche Regelung hiezu.
Ob Sion superprovisorisch an die ordentlichen Gerichte gehen durfte oder nicht ist aber insofern unwichtig, als dass sich der SFV ohnehin daran halten musste, also den Einsatz der Spieler akzeptieren musste. Eine andere Frage ist nun, ob die Spiele nachträglich forfait gewertet werden müssen, nachdem der CAS die Verfügung der ordentlichen Gerichte aufhob. Entweder man stellt sich auf den Standpunkt, die ordentlichen Gerichte hätten nur die Erlaubnis zum Auflaufen der Spieler erteilt ohne zu sagen, dass während des laufenden Verfahrens auch die Berechtigung zum Spielen vorübergehend erteilt werde (unabhängig vom Endentscheid). Dann wäre forfait korrekt. Oder man findet, die ordentlichen Gerichte hätte vorübergehend und unabhängig vom Endentscheid die Spielberechtigung aus eigener Kompetenz erteilt. Dann kein forfait. Dies wäre aber - gerade aufgrund der Schiedsgerichtsvereinbarung - ein schwerwiegender Eingriff in die Vereinsautonomie durch das Gericht.
Ob Sion superprovisorisch an die ordentlichen Gerichte gehen durfte oder nicht ist imho aber bedeutsam bei der Frage des nun angedrohten Punktabzugs für Sion durch den SFV. Denn wenn es legal war, muss der Punktabzug anders begründet werden als durch die Anrufung der ordentlichen Gerichte.
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
Mir hän de Fall jo bisher schmunzelnd, grinsend, staunend, wütend u.s.w beobachtet, s'wichtigste war aber, dass mir das vo usse uss g'macht hän, ohni involviert z'sii, aber wenn ich persönlich kei Champ.League1/8-Final luege kah wägem FC.Sion (sprich CC) und de FIFA, denn hän sich die 2 e Feind für's Läbe g'macht
(i hoff aber, und kah's mir au nid vorstelle, dass es sowiit kunnt, s'mediale Echo wär jo für alli Parteie schädlich)
http://www.tageswoche.ch/de/2011_50/spo ... werden.htm

http://www.tageswoche.ch/de/2011_50/spo ... werden.htm
Alles für BS
Dr SFV isch eifach nur e Witz. Die meine immeno, in dr Schwiiz isch Fuessball nur e Plauschsport und es got nur umme Vereinssport.
Wüsse die eigentilch, dass es do au um Millione und Exitsänze got? Oder meine die wirklich, dass me in de höchere Ligene wie die 2.Liga au nur wie e 5. Liga Verein dänggt.
Wüsse die eigentilch, dass es do au um Millione und Exitsänze got? Oder meine die wirklich, dass me in de höchere Ligene wie die 2.Liga au nur wie e 5. Liga Verein dänggt.

Wenn sich jemand mal nach Koh Samui in Thailand verirrt, freue ich mich riesig auf einen Besuch von euch in meiner Bar 
:)
https://www.facebook.com/Sharkys-Bar-2035758479985733/

https://www.facebook.com/Sharkys-Bar-2035758479985733/
Absolut. Was die Sache für den Verband natürlich kein Yota einfacher macht.Rankhof hat geschrieben:Du sprichst einen guten Punkt an, ich habe die Frage des provisorischen und superprovisorischen Rechtsschutzes bewusst aussen vor gelassen, weil dies die Sache zum erklären noch viel schwieriger macht.
...Gibt es einen provisorischen Rechtsschutz, müsste dieser eigentlich den ordentlichen Gerichten vorgehen. Gibt es keinen, mag es tatsächlich sein, dass der Sion rechtmässig an die Zivilgerichte gelangt ist...
...Das Schiedsgericht müsste dann also über die provisorischen Massnahmen eines ordentlichen Gerichts entscheiden (was der CAS im Fall Sion übrigens auch getan hat)...
Ob Sion superprovisorisch an die ordentlichen Gerichte gehen durfte oder nicht ist imho aber bedeutsam bei der Frage des nun angedrohten Punktabzugs für Sion durch den SFV. Denn wenn es legal war, muss der Punktabzug anders begründet werden als durch die Anrufung der ordentlichen Gerichte.
So oder so - ich denke, dass vor dem Hintergrund der neusten FIFA Intervention die zentrale Frage aus juristischer Sicht wirklich lautet, ob die Anrufung der ordentlichen Gerichte zulässig war. Die Tatsache, dass - wie du auch erwähntest - die Zivilrichter die Zuständigkeit nicht ablehnten, obwohl offensichtlich hauptvertraglich eine Schiedsklausel besteht, ist aus meiner Sicht auch höchst bemerkenswert.
Cheerie, how up, do Clown.