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Verfasst: 29.09.2007, 15:09
von IP-Lotto
sancho pancho hat geschrieben: :mad:

Wieso soll ein Wiederholungstäter nur bedingt kriegen?
"Wurum nur bedingt?" han y my scho gfrogt, bevor y gläse ha, dass dä Sauhund nit s erscht moll so öbbis gmacht het.

Polizist wegen sexueller Übergriffe verurteilt

Verfasst: 02.10.2007, 16:54
von macau
http://www.tagi.ch/dyn/news/zuerich/797670.html

Polizist wegen sexueller Übergriffe verurteilt

Ein Kantonspolizist ist heute zu einer bedingten 18-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hatte eine 14-Jährige auf dem Polizeiposten missbraucht und eine 18-Jährige belästigt.

Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den heute 47-Jährigen wegen Amtsmissbrauchs, sexueller Handlungen mit Kindern und mit Anstaltpfleglingen sowie des Versuchs dazu und der mehrfachen Begünstigung.

Bei der rechtlichen Würdigung folgte das Bezirksgericht der Staatsanwaltschaft und erhöhte die von der Anklage verlangte Freiheitsstrafe von 14 Monaten bedingt um vier Monate. Die Verteidigung hatte Teilfreisprüche gefordert und vergeblich eine Bestrafung mit 11 Monaten auf Bewährung gefordert.

An der Prozesseröffnung vom vergangenen Freitag hatte der Angeschuldigte die beiden eingeklagten Vorfälle grundsätzlich eingestanden. Demnach hatte er am 13. März 2006 eine 14-Jährige einer Leibesvisitation unterzogen und sie dabei unsittlich berührt. Bereits im November 2004 hatte er sich an eine 18-jährige Rollerfahrerin herangemacht: Er erliess ihr eine Geschwindigkeitsbusse, um im Gegenzug ihre Brüste anzufassen. Die Frau lehnte ab.

Gemäss Urteilsdispositiv muss der nun arbeitslose Familienvater der Hauptgeschädigten ein Schmerzensgeld von 7500 Franken und der zweiten Frau eine Genugtuung von 750 Franken entrichten. Zudem erhalten beide Frauen eine Entschädigung von je 200 Franken.

Der Fall flog per Zufall vor einem Jahr auf, als sich die beiden Geschädigten kennen lernten.

Zürcher Polizeigesetz kommt vor Bundesgericht

Verfasst: 25.04.2008, 20:56
von macau
Passt zwar nur halb hier rein, aber ein neuer Thread ist auch nicht nötig

Zürcher Polizeigesetz kommt vor Bundesgericht

http://www.polizeigesetz.ch/

Das Bundesgericht muss sich mit dem neuen Zürcher Polizeigesetz befassen. Verschiedene Organisationen und Einzelpersonen haben gegen das am 24. Februar an der Urne gutgeheissene Gesetz Beschwerde erhoben.

Die Einsprechenden wollen klären lassen, ob das Gesetz der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) standhält, wie sie am Freitag mitteilten. Sie rügen insgesamt 15 Bestimmungen als nicht verfassungs- beziehungsweise EMRK-konform.

So bleibe im Gesetz etwa unklar, wer unter welchen Voraussetzungen wessen Grundrechte für wie lange einschränken dürfe. Eine Missachtung früherer Bundesgerichtsentscheide monieren die Einsprechenden etwa in Bezug auf die «faktische allgemeine Ausweistragpflicht», auf die Überwachung und auf die Aufbewahrung von Daten.

Generell suggeriere das Gesetz der Polizei, es gebe ihr die Eingriffsberechtigung für bestimmte Situationen unabhängig der Verhältnismässigkeit. Das könne nicht sein. Eine Abwägung zwischen Mittel und Zweck sei in jeder Situation unabdingbar.

Hinter der Einsprache stehen die Demokratischen Juristen Zürich, die Juso, die Jungen Grünen, die Grünen, die Alternative Liste und sieben Einzelpersonen. Schon vor der Abstimmung - die aufgrund eines Referendums der Gegner zu Stande kam - gaben diese ihrer Befürchung Ausdruck, das Gesetz öffne «Sheriffs mit willkürlichen Kompetenzen» Tür und Tor.

Verfasst: 25.04.2008, 21:03
von sergipe
Ob das Gesetzt richtig oder nicht sei dahin gestellt.

Aber genau aus solchen Gründen gehen die Leute in der CH nicht mehr abstimmen. Da ja ihre (Volkes)-stimme schlussendlich nichts zählt.

Verfasst: 25.04.2008, 22:36
von Nikopol
sergipe hat geschrieben:Da ja ihre (Volkes)-stimme schlussendlich nichts zählt.
..in diesem Fall sind es aber nur Stimmen von
Zürcher. Hoffentlich wird dieses Gesetz deutlich
zurechtgestutzt.

Verfasst: 26.04.2008, 09:12
von sancho pancho
sergipe hat geschrieben:Ob das Gesetzt richtig oder nicht sei dahin gestellt.

Aber genau aus solchen Gründen gehen die Leute in der CH nicht mehr abstimmen. Da ja ihre (Volkes)-stimme schlussendlich nichts zählt.
Und das ist genau gut so. Schliesslich soll sich auch Volkes Stimme nicht über die Verfassung oder Menschenrechte hinwegsetzen können. Aber das ist ein anderes Thema.

Verfasst: 26.04.2008, 09:49
von Domingo
sancho pancho hat geschrieben:Und das ist genau gut so. Schliesslich soll sich auch Volkes Stimme nicht über die Verfassung oder Menschenrechte hinwegsetzen können. Aber das ist ein anderes Thema.
richtig, verfassungswidriges darf gar nicht erst zur Abstimmung kommen, d.h. wenn etwas nicht auf dessen Kompatibilität geprüft wurde kann nicht abgestimmt werden, alles andere ist BS!

Verfasst: 26.04.2008, 10:12
von auslandbasler
sergipe hat geschrieben:Ob das Gesetzt richtig oder nicht sei dahin gestellt.

Aber genau aus solchen Gründen gehen die Leute in der CH nicht mehr abstimmen. Da ja ihre (Volkes)-stimme schlussendlich nichts zählt.
zum glück wird das gemacht. leider haben wir keinen verfassungsgerichtshof. so wie zum beispiel in deutschland. eigentlich sollte jedes gesetz VOR der abstimmung auf deren verfassungskonformität geprüft werden.

Verfasst: 06.01.2009, 20:02
von macau
macau hat geschrieben:Passt zwar nur halb hier rein, aber ein neuer Thread ist auch nicht nötig

Zürcher Polizeigesetz kommt vor Bundesgericht
Im Frühjahr 2008 wurde ein Gesuch um aufschiebende Wirkung noch mit dem Hinweis abgelehnt, dass das Gesetz erst 2009 in Kraft trete. Das zweite Gesuch vom Dezember 2008 wurde bewilligt:

http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/kan ... y/10782530

Polizei darf noch nicht wegweisen

Das neue Polizeigesetz mit dem umstrittenen Wegweisungsartikel ist in Zürich nicht wie geplant in Kraft getreten. Eine Beschwerde vor dem Bundesgericht verzögert die Einführung auf unbestimmte Zeit.

Mit dem Jahresbeginn hätte im Kanton Zürich das neue Polizeigesetz in Kraft treten sollen. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Polizeikräfte Personen leichter wegweisen oder in Gewahrsam nehmen dürfen als bisher.

Dagegen haben die Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich (DJZ) zusammen mit den Jungsozialisten, den Grünen und der Alternativen Liste vor dem Bundesgericht Beschwerde eingereicht.

Die Beschwerdeführer bemängeln 15 Punkte des neuen Gesetzes. Laut Mitteilung der DJZ wird vor allem die unklare Formulierung beanstandet. Zudem suggeriere das neue Gesetz, die Polizei sei in bestimmten Situationen nicht mehr an die Verhältnismässigkeit gebunden. Ob und wann das Gesetz trotzdem in Kraft tritt, ist offen.

Krawallbesucher werden freigesprochen und entschädigt

Verfasst: 19.06.2012, 20:53
von macau
Krawallbesucher werden freigesprochen und entschädigt

http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/reg ... y/12576833

Nachdem zwei junge Gaffer bei den Central-Krawallen festgenommen wurden, klagte sie die Staatsanwaltschaft an. Die Geständnisse der Männer reichten aber nicht aus, um sie zu verurteilen.

Im Rahmen einer illegalen Party war es am 17. September 2011 beim Central zu schweren Ausschreitungen gekommen. Jugendliche bewarfen die Polizisten mit Flaschen und Steinen und richteten einen Sachschaden von über 200'000 Franken an. Die Polizei antwortete mit Gummischrot und Tränengas und nahm zahlreiche Partyteilnehmer fest.

Zwei der Verhafteten standen am Dienstag wegen des Vorwurfs des Landfriedensbruchs vor Gericht, ein 20-jähriger Lehrling und ein 24-jähriger Student. Der Lehrling habe an der öffentlichen Zusammenrottung teilgenommen hiess es in der Anklage. Er sei nur zufällig dazu geraten, sagte der Beschuldigte vor Gericht. Er sei mit Kollegen nach Zürich gefahren und habe das Niederdorf besuchen wollen.

Geständnis abgelegt


Schon vom Bezirksgericht Zürich war er im letzten Dezember mangels Beweisen freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft zog den Fall weiter. Der junge Mann habe sich über eine Stunde im Gebiet der Krawalle aufgehalten und habe bei einer ersten Einvernahme ein Geständnis abgelegt, argumentierte der Staatsanwalt.

Das Obergericht bestätigte jedoch den erstinstanzlichen Freispruch. Unbeteiligte Zuschauer und Gaffer hätten sich bei den Krawallen nicht strafbar gemacht, sagte der Gerichtsvorsitzende. Es sei nicht zu widerlegen, dass der Lehrling nur als zufälliger Beobachter vor Ort gewesen sei.

Das Gericht sprach ihm eine Prozessentschädigung von 2500 Franken zu. Für die zwei Tage Untersuchungshaft, die er absass, erhält er zudem 300 Franken.

Vorinstanzlichen Schuldspruch aufgehoben

Der 24-jährige Student, der vom Bezirksgericht Zürich noch zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt worden war, kam vor Obergericht ebenfalls mit einem Freispruch davon. Keine Zeugen oder Filmaufnahmen hätten ihn belastet, hiess es. Die Oberrichter stuften das erste Geständnis bei der Hafteinvernahme als wenig glaubwürdig ein.

Auch bei ihm schloss das Obergericht nicht aus, dass er die Ereignisse bloss als Zuschauer mitverfolgt hatte. Der Student erhielt eine Prozessentschädigung von über 7800 Franken und 300 Franken Schmerzensgeld.

Stadtpolizisten wegen Amtsmissbrauch vor Gericht

Verfasst: 23.06.2012, 00:27
von macau
Stadtpolizisten wegen Amtsmissbrauch vor Gericht

http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/sta ... y/14207545

Drei Beamte der Stadtpolizei mussten sich wegen Freiheitsberaubung, Amtsmissbrauch und fahrlässige Körperverletzung vor Gericht verantworten. Alle drei plädierten auf unschuldig, zwei wurden verurteilt.

Der Fall, für welchen sich die drei Stadtpolizisten verantworten müssen, ereignete sich im Sommer 2007. Dem damaligen Einsatzleiter wird vorgeworfen, einen Mann unrechtmässig gefangen gehalten zu haben, einem weiteren beteiligten Beamten, dass er diesen fahrlässig verletzt habe. Alle drei müssen sich schliesslich wegen Amtsmissbrauch verantworten. Die Beamten plädierten in allen Anklagepunkten auf unschuldig.

Einer der Angeklagten wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 6'750 Franken verurteilt. Er hatte dem Opfer einen so starken Tritt in die Kniekehle versetzt, dass der Mann ein gebrochenes Kniegelenk davontrug. Der Einsatzleiter der drei Ordnungshüter wurde wegen Freiheitsberaubung und Amtsmissbrauch schuldig gesprochen, auch er zu einer bedingten Geldstrafe von 6'600 Franken. Beide müssen eine Busse in der Höhe von jeweils 1000 und 1500 Franken bezahlen. Der dritte Angeklagte wurde freigesprochen. Der Richter begründete sein Urteil mit der Unverhältnismässigkeit, mit der die Polizisten gehandelt hätten.

Im Juli 2007 wurden die drei Beamten an die Sihlstrasse gerufen, weil eine Patrouille des polizeilichen Assistenzdienstes von einem Passanten dabei gestört wurde, einen Drogenkonsumenten zu kontrollieren. Der spätere Geschädigte, ein reformierter Pfarrer in der Stadt Zürich, hatte «das polizeiliche Vorgehen kritisiert, kommentiert und sich in den Vorgang eingemischt», wie es in der Anklageschrift heisst. Er sei dabei sehr aufgebracht gewesen und habe sich nicht beruhigt.

Verhaftung trotz klarer Identität

Der Einsatzleiter, ein heute 37-jähriger Stadtpolizist, verlangte daraufhin den Ausweis des Pfarrers. Diesen konnte er erst zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen, da er im Auto seiner damaligen Lebensgefährtin lag. Ein zweiter Beamter forderte ihn danach auf, seine Hände aus den Taschen zu nehmen. Der Pfarrer folgte der Aufforderung nicht, deshalb banden die beiden Polizisten seine Hände mit Handschellen auf dem Rücken zusammen. Die Lebensgefährtin des Pfarrers brachte kurz darauf die fehlende Identitätskarte. Obwohl die Beamten ihn nun definitiv identifizieren konnten und die Kontrolle des Drogenabhängigen bereits durchgeführt worden war, nahmen sie den Pfarrer mit auf den Posten. Dort wurde der 49-jährige Geistliche fast eineinhalb Stunden festgehalten.

Auf dem Posten wurde er nicht sogleich befragt, sondern auf Anweisung des Einsatzleiters in eine Zelle geführt, um eine Leibesvisitation durchzuführen. Der – immer noch gefesselte – Pfarrer wehrte sich gegen die Behandlung und hinderte die Beamten daran, ihn in die Zelle zu bringen, indem er sich mit einem Bein am Türrahmen abstiess. Ein heute 33-jähriger Beamter drückte daraufhin in die Kniekehle des Pfarrers, um einen Nasen-Kopf-Drehgriff anwenden zu können.

Der Pfarrer stürzte daraufhin unkontrolliert zu Boden. Sein rechtes Kniegelenk war gebrochen, sein vorderes Kreuzband gerissen und sein Seitenband gezerrt. Zudem erlitt er kleinere, oberflächliche Verletzungen. Danach musste sich der Pfarrer nackt ausziehen, damit er einer Leibesvisitation unterzogen werden konnte. An dieser war ein dritter, heute 35-jähriger Beamter beteiligt.

Laut Staatsanwaltschaft «in Grundfreiheiten eingegriffen»

Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Beamten nun verschiedene Tatbestände vor. Alle drei werden wegen Amtsmissbrauch angeklagt, weil die Leibesvisitation als unverhältnismässig anzusehen sei. Laut Anklageschrift hätten sich «keinerlei Verdachtsmomente» ergeben, dass der Geistliche «Drogen oder gefährliche Gegenstände» auf sich tragen könnte. Das Vorgehen habe also seine Menschenwürde und Persönlichkeit verletzt.

Der 37-jährige Einsatzleiter wird zudem der Freiheitsberaubung angeklagt, da eine Verhaftung des Pfarrers zu diesem Zeitpunkt kaum Sinn machte. Der Drogenabhängige war bereits kontrolliert worden, die Identität des Pfarrers geklärt. Der Einsatzleiter habe «in Grundfreiheiten eingegriffen, ohne dass die gesetzlich notwendigen Voraussetzungen gegeben waren».

Der 33-jährige, beteiligte Beamte wird zudem der fahrlässigen Körperverletzung angeklagt. Da es Alternativen zum Stoss in die Kniekehle gegeben habe und keine Gefahr vom Pfarrer ausging, sei die Gewaltanwendung unverhältnismässig.

Leibesvisitation: «Standardisiertes Vorgehen»

Die drei Beschuldigten machten in der Gerichtsverhandlung bisher einen ruhigen Eindruck. Sie alle plädieren auf unschuldig in allen Anklagepunkten. Der Einsatzleiter begründete die Verhaftung des Pfarrers damit, dass er den Wohnort des Pfarrers mit der Identitätskarte nicht eruieren konnte und die Situation allgemein äusserst hochgeschaukelt gewesen sei.

Der wegen fahrlässiger Körperverletzung Angeklagte berief sich auf ein «standardisiertes Vorgehen», wenn sich ein Verhafteter körperlich gegen Anweisungen wehrt. Er habe dem Geschädigten nicht ins Knie getreten, sondern ihm in die Kniekehle gedrückt, damit dieser in die Zelle geführt werden konnte.

Alle drei Beamten sagten zudem aus, dass Leibesvisitationen (und das damit verbundene Nacktausziehen) im Jahr 2007 ebenfalls ein standardisiertes Vorgehen im Falle einer Verhaftung gewesen sei.

Seit 2008 Leibesvisitationen strenger geregelt

Bereits 2006 war die Polizei wegen dieser Vorgehensweise scharf kritisiert worden. Damals musste sich eine 15-jährige Kifferin auf dem Polizeiposten ausziehen. Als es in den Medien und aus der Politik Kritik hagelte, wurde eine Geschäftsprüfungskommission eingeschaltet, die mehrere Fälle untersuchte. Fazit: Die Polizei sei unverhältnismässig und teilweise unprofessionell vorgegangen.

Deshalb ist nun seit 2008 ein revidiertes Dienstreglement in Kraft. Vor jeder Leibesvisitation die übers Abtasten hinausgeht, müssen die Ordnungshüter ihren Vorgesetzten informieren. Dieser entscheidet, ob tatsächlich Notwendigkeit für eine Leibesvisitation und das damit verbundene Nacktausziehen besteht.