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Verfasst: 24.09.2008, 19:51
von Kawa
Supersonic hat geschrieben:Ach kommt. Man kann doch nicht das Argument für eine Legalisierung von etwas bringen, nur damit es nicht mehr kriminell mehr ist...
So natürlich nicht, aber es sollte schon einen vernünftigen Grund geben wieso etwas illegal ist und der ist beim Hasch nun mal relativ schwierig zu erkennen (zumindest solange Alk legal bleibt) ...

Verfasst: 24.09.2008, 20:16
von einspielen
prohibition allez!

Verfasst: 24.09.2008, 20:21
von Soriak
Supersonic hat geschrieben:Ach kommt. Man kann doch nicht das Argument für eine Legalisierung von etwas bringen, nur damit es nicht mehr kriminell mehr ist...
Es geht doch darum, dass das Gesetz jetzt nicht richtig durchgesetzt wird. Wenn 500,000 Leute Cannabis konsumieren und ein paar dutzend Faelle vor Gericht kommen, dann haben wir eine selektive Verfolgung. Damit schickaniert man einfach Leute, denen man sonst nichts strafbares nachweisen kann.

Das sind Verhaeltnisse aus den USA, die wir hier nicht brauchen. Dort sagt dir jeder Anwalt, beim Kontakt mit der Polizei sofort das Maul zu halten und jede Kooperation zu verweigern - weil auch der anstaendigste Buerger nicht sicher sein kann, gegen keine der 10,000 Paragraphen im Steuerrecht verstossen zu haben. (Von den anderen Teilen des Bundesrechts ganz zu schweigen) Natuerlich werden die Leute wegen den kuriosen Paragraphen nicht verfolgt, aber wenn die Behoerde meint, schon einen irgendwie Schuldigen zu haben, werden sie kreativ.

Wenn wir ein Gesetz haben, soll es fuer jeden gleich umgesetzt werden. Wird dies nicht gemacht, oder ist es nicht moeglich, dann soll es abgeschaffen werden. Schon alleine aus diesem Grund ist die Kriminalisierung von Cannabis daemlich. (auch von anderen Drogen. Wieviele Razzien gibt es in St. Moritz? Und warum sind diese Drogenkonsumenten willkommen, waehrend es andere nicht sind?)

Das andere Argument ist, dass man in einer freien Gesellschaft einen Grund braucht, um etwas zu verbieten. Hier wird das Umgekehrte gefordern: ein Grund etwas zu legalisieren. So nicht - die Beweislast liegt bei dem, der die Freiheiten eines anderen einschraenken will.

Ueber die Effektivitaet der Verbote muessen wir auch nicht gross diskutieren. Der Drogenhandel ist ein bluehender Markt und die Dealer machen dank dem risk premium einen enormen Profit. Die Dealer sind demnach auch die einzigen, die von einer Kriminalisierung auch wirklich profitieren. Nur moechte ich deren Geschaeftsmodell nicht unterstuetzen, die Nebenerscheinungen (Kriminalitaet und unterschiedliche Qualitaet der Produkte, was toedlich sein kann) sind nicht willkommen.

Verfasst: 28.10.2008, 10:52
von Snowy
Wie sind die aktuellen Quotes.

Mir persönlich ist es zwar (mittlerweile) egal, aber man soll ja nicht nur immer an sich selber denken.

P.S: Und als Steuerzahler ist es mir dann wiederum nicht egalu2026. DARUM: LEGALIZE!

Verfasst: 28.10.2008, 11:04
von Bender
Josy Ebinger hat geschrieben:1. Schluss mit Krimi
Die undifferenzierte und kostenintensive Krimi-nalisierung von über 500’000 BürgerInnen dieses Landes hat ein Ende.

2. Wirksamer Jugendschutz
Die Initiative erlaubt Hanf nur für Erwachsene ab
18 Jahren. Prävention (und Repression) können
sich nun auf den Schwarzmarkt konzentrieren und effektiven Jugendschutz durchsetzen.

3. Weniger Drogenkriminalität
Statt von der Drogenmafia importiert, wird der Hanf
vom Schweizer Bauer angebaut. Statt im Gassen-handel, wird er kontrolliert und nach klaren Regeln
in sauberen Läden verkauft.

4. Qualitätskontrolle
Wissen, was drin ist: Zertifikation und klar deklarierte
THC- Gehalte sorgen für Sicherheit & bewussteren
Umgang.

5. Medizin für Kranke
Endlich günstiger, natürlicher Hanf statt teure künst-
liche Präparate für jene, denen es hilft: Patienten mit
Krebs, MS, etc.

6. Nachhaltiger Rohstoff
Eine aufgeklärtere Haltung fördert auch die industrielle Nutzung (Papier, Treibstoffe, Textilien, Öle) der Power-Pflanze Hanf.

http://www.hanfinitiative.ch/
Chic, ich freue mich auf die bekifften Autofahrer und die Schulen auf die bekifften Schüler. Sonst geht die Initiative aber in Ordnung.

Verfasst: 28.10.2008, 11:09
von Rough
Bender hat geschrieben:die bekifften Schüler.
ist ja ab 18... wo ist dein problem?

Verfasst: 28.10.2008, 11:20
von Bender
Rough hat geschrieben:ist ja ab 18... wo ist dein problem?
Als ob das greifen wird ...

Verfasst: 28.10.2008, 11:26
von Rough
Bender hat geschrieben:Als ob das greifen wird ...
greift das verbot jetzt?

Verfasst: 28.10.2008, 11:29
von Riesespächt
Ja, wie wenn das ein Problem wäre....bekifft fahren.....easy

Verfasst: 28.10.2008, 11:29
von Goofy
Bender hat geschrieben:Als ob das greifen wird ...
Und wo ist das Problem mit den Autofahrern? :confused:

Verfasst: 28.10.2008, 11:48
von Soriak
Bender hat geschrieben:Chic, ich freue mich auf die bekifften Autofahrer und die Schulen auf die bekifften Schüler. Sonst geht die Initiative aber in Ordnung.
Unterschied zu der Lage heute? Ich glaube nicht, dass jemand wirklich Probleme hat, an Cannabis zu kommen. De facto ist es doch bereits legal - nur wird der Verkauf nicht besteuert und die Qualitaet nicht kontrolliert. Wir haben also nur die Nachteile der Kriminalisierung.

Verfasst: 28.10.2008, 11:55
von Bender
Goofy hat geschrieben:Und wo ist das Problem mit den Autofahrern? :confused:
Hast Recht, bekifft sein bedeutet, eine verbesserte Reaktionszeit beim Autofahren zu haben.


:cool: :rolleyes: :o

Verfasst: 28.10.2008, 11:57
von Bender
Rough hat geschrieben:greift das verbot jetzt?
Mit einer Legalisierung wird's wohl kaum besser oder!?

Verfasst: 28.10.2008, 11:59
von Bender
Soriak hat geschrieben:Unterschied zu der Lage heute? Ich glaube nicht, dass jemand wirklich Probleme hat, an Cannabis zu kommen. De facto ist es doch bereits legal - nur wird der Verkauf nicht besteuert und die Qualitaet nicht kontrolliert. Wir haben also nur die Nachteile der Kriminalisierung.
Wie gesagt, ich sehe bei der Legalisierung von Cannabis lediglich Probleme bei einem Konsum während des Autofahrens und einem zusätzlichen Konsum an den Schulen. Sonst finde ich die Initiative ja in Ordnung.

Verfasst: 28.10.2008, 12:03
von Goofy
Bender hat geschrieben:Hast Recht, bekifft sein bedeutet, eine verbesserte Reaktionszeit beim Autofahren zu haben.


:cool: :rolleyes: :o
Soll ich bei dir von Anfang mit dem Vorschlaghammer dreinschlagen, damit du begreifst was gemeint ist?

Mit deinen Einwänden müsste man ja per sofort auch jeglichen Alkohol verbieten....

Und komm mir nicht mit dem Argument der Promillengrenze, oder glaubst du wenn es offiziell legal ist zu kiffen, darf man plötzlich auch amtlich beglaubigt bekifft Auto fahren? :rolleyes: Und wie Soriak schön erklärt, diejenigen, welche bei einer Legalisierung bekifft Auto fahren, machen das schon heute.... Und die anderen welche jetzt schon kiffen und NICHT bekifft Auto fahren, werden wohl kaum damit anfangen NUR weils legalisiert wurde....

Verfasst: 28.10.2008, 12:04
von fecalsmatter
leegalize it....
:D

Verfasst: 28.10.2008, 12:08
von Joker59
alkohol macht viele agressiv, während dem der bekiffte in der regel in sanftmut schwelgt. diese tatsache ist der grund, wieso ich es absolut bescheuert finde, dass alk legal, und thc haltiger stoff illegal ist.

it makes me :confused:

Verfasst: 28.10.2008, 12:19
von Bender
Goofy hat geschrieben:Soll ich bei dir von Anfang mit dem Vorschlaghammer dreinschlagen, damit du begreifst was gemeint ist?

Mit deinen Einwänden müsste man ja per sofort auch jeglichen Alkohol verbieten....

Und komm mir nicht mit dem Argument der Promillengrenze, oder glaubst du wenn es offiziell legal ist zu kiffen, darf man plötzlich auch amtlich beglaubigt bekifft Auto fahren? :rolleyes: Und wie Soriak schön erklärt, diejenigen, welche bei einer Legalisierung bekifft Auto fahren, machen das schon heute.... Und die anderen welche jetzt schon kiffen und NICHT bekifft Auto fahren, werden wohl kaum damit anfangen NUR weils legalisiert wurde....
Im Initiativtext stehen keinerlei Informationen über eine Einschränkung des Hanfkonsums:

------

Art. 105a (neu) Hanf

1. Der Konsum psychoaktiver Substanzen der Hanfpflanze sowie ihr Besitz und Erwerb für den Eigenbedarf sind straffrei.

2. Der Anbau von psychoaktivem Hanf für den Eigenbedarf ist straffrei.

3. Der Bund erlässt Vorschriften über Anbau, Herstellung, Ein- und Ausfuhr von sowie Handel mit psychoaktiven Substanzen der Hanfpflanze.

4. Der Bund stellt durch geeignete Massnahmen sicher, dass dem Jugendschutz angemessen Rechnung getragen wird. Werbung für psychoaktive Substanzen der Hanfpflanze sowie Werbung für den Umgang mit diesen Substanzen sind verboten.

------

Beim Alkohol gibt es zumindest ein Promillegrenze und damit eine gesetzliche Grundlage. Was, du Superhirn, passiert denn Versicherungstechnisch, wenn ein zugekiffter Autofahrer einen Fussgänger überfährt? Wirst du wohl erst dann realisieren, wenn du selber Opfer bist.

Irgendwie kann man in diesem Forum echt über gar nichts mehr diskutieren ohne blöd angepisst zu werden. :mad:

Verfasst: 28.10.2008, 12:40
von Joker59
das geltende verbot betr. dem bekifften lenken eines fahrzeuges ist im strassenverkehrsgesetz verbindlich verankert und bleibt es auch.

Verfasst: 28.10.2008, 12:53
von Bender
Joker59 hat geschrieben:das geltende verbot betr. dem bekifften lenken eines fahrzeuges ist im strassenverkehrsgesetz verbindlich verankert und bleibt es auch.
O.k., danke für die Info. Dann sind ja all meine Bedenken ausgeräumt.

Verfasst: 28.10.2008, 13:14
von Spirit of St. Jakob
Bender hat geschrieben:O.k., danke für die Info. Dann sind ja all meine Bedenken ausgeräumt.
Richtig! Solange das Kiffen nachgewiesen werden kann, darfst du nicht Auto fahren. Im Gegensatz zum Alkohol, der am nächsten Morgen in der Regel wieder draussen ist, kann das beim Kiffen mehrere Tage (bei Gelegenheitskonsum) bis mehrere Wochen (Suchtverhalten) sein. Es gibt keine Toleranzgrenze wie beim Alkohol (wobei diese ja nur faktisch gilt, bei einem Unfall bist du auch mit 0,1 Promille dran).

Verfasst: 28.10.2008, 13:24
von Goofy
Bender hat geschrieben:O.k., danke für die Info. Dann sind ja all meine Bedenken ausgeräumt.
Ich dachte du hättest dich vorher gründlich informiert, über Autofahren unter einfluss von "bewusseitserweiternden" Mitteln :o

PS. Übrigens kannst du auch reinlaufen, wenn du unter Medikamenteneinfluss Auto fährst, bei gewissen Medikamenten....

http://www.sfa-ispa.ch/DocUpload/di_strassenverkehr.pdf

Verfasst: 28.10.2008, 13:43
von team17
Joker59 hat geschrieben:während dem der bekiffte in der regel in sanftmut schwelgt.
Solang die Person was zu rauchen hatt.. wehe, wenn mal nicht ;)

Verfasst: 28.10.2008, 15:44
von Kawa
Bender hat geschrieben:Im Initiativtext stehen keinerlei Informationen über eine Einschränkung des Hanfkonsums:

------

Art. 105a (neu) Hanf

1. Der Konsum psychoaktiver Substanzen der Hanfpflanze sowie ihr Besitz und Erwerb für den Eigenbedarf sind straffrei.

2. Der Anbau von psychoaktivem Hanf für den Eigenbedarf ist straffrei.

3. Der Bund erlässt Vorschriften über Anbau, Herstellung, Ein- und Ausfuhr von sowie Handel mit psychoaktiven Substanzen der Hanfpflanze.

4. Der Bund stellt durch geeignete Massnahmen sicher, dass dem Jugendschutz angemessen Rechnung getragen wird. Werbung für psychoaktive Substanzen der Hanfpflanze sowie Werbung für den Umgang mit diesen Substanzen sind verboten.

------

Beim Alkohol gibt es zumindest ein Promillegrenze und damit eine gesetzliche Grundlage. Was, du Superhirn, passiert denn Versicherungstechnisch, wenn ein zugekiffter Autofahrer einen Fussgänger überfährt? Wirst du wohl erst dann realisieren, wenn du selber Opfer bist.

Irgendwie kann man in diesem Forum echt über gar nichts mehr diskutieren ohne blöd angepisst zu werden. :mad:
Art. 105a soll in die Bundesverfassung kommen und da steht auch beim Alk nix über Promillegrenzen. Das ist die Sache des Strassenverkehrsgesetzes und da ist Kiffen schon generell verboten und bleibt es auch (übrigens mit 0.0000000 Grenze)...

bestehender Art. 105
Art. 105 Alkohol

Die Gesetzgebung über Herstellung, Einfuhr, Reinigung und Verkauf gebrannter Wasser ist Sache des Bundes. Der Bund trägt insbesondere den schädlichen Wirkungen des Alkoholkonsums Rechnung.

Verfasst: 28.10.2008, 16:00
von Riesespächt
S "Autoargumänt" isch jo voll fürd Katz :rolleyes:

S isch eifach gopferdammi miehsam wenn de irgendneume bisch wo's kei Sau stört, als erwchsene Mensch, denn kunnt sone Scheiss Bull und verpasst dr e fetti Buess!! Muess nit si. Denn ischs im beschte Fall no sone Volltrottel wo dr no dr letscht Närv raubt und mitgo muesch au no.

Stell dr vor miesstisch Bier im versteckte trinke, dasch öbbe s Gliche.

Jugendschutz? pfffff, im Zitalter vo de Bottellons, hüt suffe die Junge 2 Fläsche Jim Beam.....aso hööööred uff und stimmed drfür. S nimmt mi wunder..

Verfasst: 28.10.2008, 17:01
von Joker59
team17 hat geschrieben:Solang die Person was zu rauchen hatt.. wehe, wenn mal nicht ;)
zum einen ist der abhängige kiffer während einem temporären entzug lediglich gereitzt, und der abhängige trinker hat dazu noch massive körperliche entzugserscheinungen. und zum anderen, kann man von betrunkenen verschlagene frauen und kinder fragen, wie erschreckend agressiv alkohol machen kann.

dazu ist bei weitem nicht jeder der kifft auch abhängig. änlich wie beim alk.

Verfasst: 28.10.2008, 22:30
von Kawa
Supersonic hat geschrieben:1. Schluss mit Krimi
Die undifferenzierte und kostenintensive Kriminalisierung von über 500u2019000 BürgerInnen dieses Landes hat ein Ende.
Supersonic hat geschrieben:Bin jetzt nicht speziell gegen Hanf eingestellt, aber dieses "Argument" geht mir schon seit längerem gewaltig auf den Sack!
Was soll das für ein besch... Argument sein?
Ist etwa so, wie wenn man das Morden legalisieren würde, damit entkriminalisiert man ja auch die Mörder...
Dein Vergleich ist um Welten beschissener, es ist ja nicht so dass 500k Bürger plötzlich zu Mördern werden ..........
Es ist nun mal so dass Verbote meistens rel. wenig logische Gründe haben (mit Ausnahme von "du sollst nicht morden" etc.) sondern meist von der Gesellschaft/Religion etc. abhängen und diese sich halt ändert.
Hierzulande hat sich eben die Einstellung gegenüber kiffen in den letzten Jahrzehnten massiv geändert und ein Verbot wird heute von den allerwenigsten "Normalbürgern" noch akzeptiert resp. das kiffen als gefährlich angesehen.

Verfasst: 28.10.2008, 22:33
von Blutengel
Goofy hat geschrieben:Ich dachte du hättest dich vorher gründlich informiert, über Autofahren unter einfluss von "bewusseitserweiternden" Mitteln :o

PS. Übrigens kannst du auch reinlaufen, wenn du unter Medikamenteneinfluss Auto fährst, bei gewissen Medikamenten....

http://www.sfa-ispa.ch/DocUpload/di_strassenverkehr.pdf
Passiert Dir sogar, wenn Du übermüdet fährst.

Verfasst: 29.10.2008, 07:30
von Soriak
Kawa hat geschrieben:Hierzulande hat sich eben die Einstellung gegenüber kiffen in den letzten Jahrzehnten massiv geändert und ein Verbot wird heute von den allerwenigsten "Normalbürgern" noch akzeptiert resp. das kiffen als gefährlich angesehen.
Laut den Umfragen ist die Initiative aber noch nicht entschieden - gut moeglich, dass die Mehrheit immernoch fuer ein Verbot ist. :mad:

Verfasst: 29.10.2008, 09:45
von Gryff
Parolenfassung der CVP Basel-Stadt:

Engagiert und kontrovers wurde die Hanf-Initiative diskutiert. Das Resultat: Eine mit 22 Stimmen knappe JA-Parole, bei 17 Nein und 2 Enthaltungen.