Mein Fall hat zwar nur indirekt mit Mietrecht zu tun, dennoch poste ich es mal hier.
Ich habe vor ca 3 Monaten mit meiner Freundin eine Eigentumswohnung in einer Baselbieter Gemeinde gekauft. Unsere Nachbarin direkt nebenan auf gleichem Stockwerk hat schon paar mal Terror gemacht, dass die Wohnungen schlecht gebaut seien und dass man Geräusche von uns und ihren anderen Nachbarn hört.
Jetzt hat sie über den Architekt, der die Lieegenschaft vor ca 3 Jahren gebaut hat und über das Amt für Raumplanung BL in erlassen, dass Schallmessungen in unserer und ihrer Wohnung durchgeführt werden sollen in 1.5 Wochen. Vom Architekt kam die Aufforderung eines von 3 Zeiten für die Messungen zu nennen, alle nachmittags während Geschäftzeiten, wenn meine Freundin und ich arbeiten. Die Messungen sollen gut 1 Stunde gehen, woebei man die Wohnung der Messfirma 2 Stunden zur Verfügung stellen soll.
Meine Freundin und ich sind mit dem Vorgehen nicht einverstanden und haben dies der Nachbarin letzte Woche so auch mitgeteilt. Danach kam die Aufforderung des Architekts. Mich stört schon, dass ich für sowas 2 Stunden meine Wohnung während meiner Arbeitszeit zur Verfüfung stellen soll, Geschweige falls bei den Messungen ein Mangel zum Vorschein kommt und man gezwungen werden könnte Umbauten vorzunehmen. Dann besteht noch die Frage ob es finanziell für uns Auswirkungen hat, an den Messungen und wenn wir uns weigern daran teilzunehmen.
Heute waren wir bei der Stockwerk-Verantwortlichen und haben den Fall gemeldet. Es scheint so, als würde die entspechende Nachbarin bei allem Terror machen und sie die einzige sei, die Mängel an der Schalldichtung adressiert. Aus meiner Sicht ist diese Tusse nicht ganz dicht und ich fühle mich fast schon genötigt, falls ich dieses Spiel mitmachen muss.
Hat da jemand Erfahrung wie man vorgehen soll und wie dies rechtlich aussieht, wenn wir uns weigern. Gibt es eine Einsprache- oder Beschwerderecht beim Amt für Raumplanung oder beim Architekt. Hätte am liebsten Lust, wenn es keinen richterlichen Beschluss gibt, niemanden in meine Wohnung zu lassen um Boxen für 2 Stunden aufzustellen.
Danke und Gruss
Frage an Forumsjuristen (Mietrecht)
@ Lupinin:
Du musst nicht anwesend sein bei den Messungen. Gib den Schlüssel gegen Unterschrift dem Architekten oder dem Verwalter.
Weil Du die Messungen nicht beantragt hast, musst Du nichts für sie zahlen. Entweder zahlt sie die Nachbarin, wenn kein Mangel festgestellt wird, oder die Unternehmung, die das Gebäude erstellt hat.
Wenn die Messungen keinen Mangel beim Schallschutz feststellen, ist alles gut und die Nachbarin hält fortan die Klappe.
Falls Mängel festgestellt werden, gilt dies als "verdeckter Mangel", der vom Gebäudeersteller zu beheben ist (da innerhalb von 5 Jahren seit Erstellung angezeigt).
Also win-win für Euch.
Du musst nicht anwesend sein bei den Messungen. Gib den Schlüssel gegen Unterschrift dem Architekten oder dem Verwalter.
Weil Du die Messungen nicht beantragt hast, musst Du nichts für sie zahlen. Entweder zahlt sie die Nachbarin, wenn kein Mangel festgestellt wird, oder die Unternehmung, die das Gebäude erstellt hat.
Wenn die Messungen keinen Mangel beim Schallschutz feststellen, ist alles gut und die Nachbarin hält fortan die Klappe.
Falls Mängel festgestellt werden, gilt dies als "verdeckter Mangel", der vom Gebäudeersteller zu beheben ist (da innerhalb von 5 Jahren seit Erstellung angezeigt).
Also win-win für Euch.
Hat sich denn das Schwiegerelternproblem geklärt?Lupinin hat geschrieben:Mein Fall hat zwar nur indirekt mit Mietrecht zu tun, dennoch poste ich es mal hier.
Ich habe vor ca 3 Monaten mit meiner Freundin eine Eigentumswohnung in einer Baselbieter Gemeinde gekauft. Unsere Nachbarin direkt nebenan auf gleichem Stockwerk hat schon paar mal Terror gemacht, dass die Wohnungen schlecht gebaut seien und dass man Geräusche von uns und ihren anderen Nachbarn hört.
Jetzt hat sie über den Architekt, der die Lieegenschaft vor ca 3 Jahren gebaut hat und über das Amt für Raumplanung BL in erlassen, dass Schallmessungen in unserer und ihrer Wohnung durchgeführt werden sollen in 1.5 Wochen. Vom Architekt kam die Aufforderung eines von 3 Zeiten für die Messungen zu nennen, alle nachmittags während Geschäftzeiten, wenn meine Freundin und ich arbeiten. Die Messungen sollen gut 1 Stunde gehen, woebei man die Wohnung der Messfirma 2 Stunden zur Verfügung stellen soll.
Meine Freundin und ich sind mit dem Vorgehen nicht einverstanden und haben dies der Nachbarin letzte Woche so auch mitgeteilt. Danach kam die Aufforderung des Architekts. Mich stört schon, dass ich für sowas 2 Stunden meine Wohnung während meiner Arbeitszeit zur Verfüfung stellen soll, Geschweige falls bei den Messungen ein Mangel zum Vorschein kommt und man gezwungen werden könnte Umbauten vorzunehmen. Dann besteht noch die Frage ob es finanziell für uns Auswirkungen hat, an den Messungen und wenn wir uns weigern daran teilzunehmen.
Heute waren wir bei der Stockwerk-Verantwortlichen und haben den Fall gemeldet. Es scheint so, als würde die entspechende Nachbarin bei allem Terror machen und sie die einzige sei, die Mängel an der Schalldichtung adressiert. Aus meiner Sicht ist diese Tusse nicht ganz dicht und ich fühle mich fast schon genötigt, falls ich dieses Spiel mitmachen muss.
Hat da jemand Erfahrung wie man vorgehen soll und wie dies rechtlich aussieht, wenn wir uns weigern. Gibt es eine Einsprache- oder Beschwerderecht beim Amt für Raumplanung oder beim Architekt. Hätte am liebsten Lust, wenn es keinen richterlichen Beschluss gibt, niemanden in meine Wohnung zu lassen um Boxen für 2 Stunden aufzustellen.
Danke und Gruss

S kunnt scho guet 

Danke für die Antwort. Prinzipiell stört es mich schon, dass eine NAchbarin die Messungen in unserer Wohnung aufdrücken will. Es ist unsere Wohnung und die Nachbarin hat nichts zu sagen, wie und wann etwas bei uns zur Messung aufgestellt wird.Echo hat geschrieben:@ Lupinin:
Du musst nicht anwesend sein bei den Messungen. Gib den Schlüssel gegen Unterschrift dem Architekten oder dem Verwalter.
Weil Du die Messungen nicht beantragt hast, musst Du nichts für sie zahlen. Entweder zahlt sie die Nachbarin, wenn kein Mangel festgestellt wird, oder die Unternehmung, die das Gebäude erstellt hat.
Wenn die Messungen keinen Mangel beim Schallschutz feststellen, ist alles gut und die Nachbarin hält fortan die Klappe.
Falls Mängel festgestellt werden, gilt dies als "verdeckter Mangel", der vom Gebäudeersteller zu beheben ist (da innerhalb von 5 Jahren seit Erstellung angezeigt).
Also win-win für Euch.
Habe gerade noch mit dem zweiten Stockwerkverantwortlichen gesprochen und er hat auch gemeint, nicht akzeptieren. Falls Mängel aufgedeckt werden würden, wäre in unserer Liegenschaft die Hölle los und es kommt auf die Mitglieder-Traktanden Liste von Ende Monat.
Lustigerweise hört ausser dieser verrückten Nachbarin niemand die sonstigen Nachbarn. Ich werde der Vewaltung morgen sagen, dass wir mit dem Vorgehen nicht einverstanden sind. Vom Amt für Raumplanung haben wir bisher noch keine Auflage erhalten, wer wann und basierend auf welcher Grundlage bestummen hat, dass genau 3 Wohnungen zur Messung zur Verfügung gestellt werden soll.
Hinauszögern soweit es geht...
Einigermassen geklärt, die Schwiegereltern sind über den Sommer beschäftigt und schauen nicht mehr so häufig in unserer Wohnung vorbei wie zu Beginn.
Aber die ersten 2 Rencontres basierend auf den Schwiegereltern waren auch mit der gleichen Nachbarin, wegen Baulärm und dem Benutzen des Gästeparkplatzes. Die scheint überall ihre Nase reinzustecken und die Nachbarn verrückt zu machen.
Aber die ersten 2 Rencontres basierend auf den Schwiegereltern waren auch mit der gleichen Nachbarin, wegen Baulärm und dem Benutzen des Gästeparkplatzes. Die scheint überall ihre Nase reinzustecken und die Nachbarn verrückt zu machen.
Nachdem ich an diesem Sonntagmorgen von der Bohrmaschine eines Nachbarn wach gehalten worden bin, habe ich ein gewisses Verständnis für die Nachbarin. Da sind Bohrarbeiten gemäss Hausordnung montags bis samstags von 7 bis 22 Uhr erlaubt (wobei dieses grosszügige Zeitfenster bei einer neuen Überbauung natürlich auch intensiv und auch abends genutzt wird), aber gewisse Leute bohren dennoch lieber am Sonntag. Ich halte mich jetzt zumindest was Nachbarlärm anbelangt nun wirklich nicht für einen Nörgler und lasse an 6 von 7 Tagen in einer Woche wirklich jeden Lärm inkl. WG-Partys spätabends durchgehen. Aber an einem Sonntagmorgen bin ich also auch schon beim Nachbarn direkt über mir klingeln gegangen mit der Bitte, doch bis um 12 Uhr die Musik auf Zimmerlautstärke zu stellen (als ich bei ihm vor der Türe stand, merkte ich wirklich, dass die Stereoanlage voll aufgedreht war).Lupinin hat geschrieben:Aber die ersten 2 Rencontres basierend auf den Schwiegereltern waren auch mit der gleichen Nachbarin, wegen Baulärm und dem Benutzen des Gästeparkplatzes. Die scheint überall ihre Nase reinzustecken und die Nachbarn verrückt zu machen.
Ich würde die Lärmmessungen zulassen. Wahrscheinlich wird sowieso festgestellt, dass die Wände gar keinen Lärm durchlassen, wenn Stereoanlage und TV ganz einfach in Zimmerlautstärke laufen.
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In Neubauten sind die Wände innerhalb des Gebäudes wirklich noch sehr dünn bzw. es kommt viel Lärm durch. Also im Vergleich zu den Altbauten 
ich ertrage es einfach und mach dafür auch ab und an Lärm

ich ertrage es einfach und mach dafür auch ab und an Lärm

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Der Vater der Freundin hat am Ostermontag Nachmittag und einem Samstag Abend um 18:30 gebohrt. Nach dem 2. Vorfall hat mir die Nachbarin 2 Tage später das Polizeireglement von der Wohngemeinde in die Hand gedrückt. Da steht geschrieben, dass man Samstags nur bis 6 Uhr Abend Baulärm machen darf, ich dachte bis 20 Uhr, was ich ihr so auch gesagt habe.
Heute die Verwaltung angerufen und es wird vermutlich auf ein richterliche Bestimmung rauslaufen, dass wir die Messung durchführen lassen müssen. Ich werde noch soviel Widerstand leisten, wies geht. Es geht auch um das Prinzip, dass die Nachbarin nicht einfach hinterhältig Anordnungen bei einem Amt aufdrücken kann, ohne dass man in die Entscheidung involviert wird und am Ende betroffen ist.
Heute die Verwaltung angerufen und es wird vermutlich auf ein richterliche Bestimmung rauslaufen, dass wir die Messung durchführen lassen müssen. Ich werde noch soviel Widerstand leisten, wies geht. Es geht auch um das Prinzip, dass die Nachbarin nicht einfach hinterhältig Anordnungen bei einem Amt aufdrücken kann, ohne dass man in die Entscheidung involviert wird und am Ende betroffen ist.