alteschule hat geschrieben:ne, hatte einwandfreien leumund im strafgesetz wie auch im strassenverkehr...
also weder wiederholungstäter noch sonst was...
busse: 1000
geldstrafe: 1600
verfahrenskosten: 700
stva ausweisentzug: 360
so setzt sich das zusammen...
habe niemanden überfahren oder angefahren...nichts dergleichen. war auch mit gemässigtem tempo und völlig nüchtern unterwegs! alles zugegeben schuld einsicht, etc...
anklage staatsanwaltschaft: "vorsätzlich grober verkehrsverstoss mit gefährdung der gesundheit an mitmenschen"
anklage stva: "mitterlschwere verstoss"
Happig, happig, ich bin ja der Meinung das man dieses Vergehen bestrafen sollte, aber gleich so???

Oder ist die Busse Einkommensangepasst???
Und warum gibts eine Busse UND eine Geldstrafe? Wo Unteschied
@ Sharky, PFUI, schaem dich, 2,07 Promille.....do waersch gschieder uff allne viere heim...