Kein Bier in der Stadt am ZH Match

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macau
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Alkoholverbot nicht rechtens

Beitrag von macau »

Alkoholverbot nicht rechtens

http://www.tagi.ch/dyn/news/zuerich/857621.html

Zwei Restaurantbetreiber haben erfolgreich gegen ein Alkoholausschankverbot beim Derby zwischen dem FCZ und GC rekurriert. Unklar ist, ob der Entscheid Konsequenzen für künftige Rayonverbote hat.

Nachträgliche Auflagen zur Patentbewilligungen dieser Art für Gastgewerbe-Betriebe können gemäss dem Gastgewerbegesetz nicht erlassen werden, begründet die kantonale Volkswirtschaftsdirektion heute ihren Entscheid. Deshalb sei die Verfügung nicht rechtmässig gewesen.

Zudem hätten Matchbesucher ohnehin andere Möglichkeiten, um an alkoholische Getränke zu gelangen. Das Rayonverbot sei schlicht zu eng gesteckt gewesen, führte der stellvertretende Kommunikationsbeauftragte der kantonalen Volkswirtschaftsdirektion, Erich Wenzinger, auf Anfrage aus. Zudem hätte Wein auch innerhalb der Verbotszone konsumiert werden können. Nicht nachzuweisen sei zudem ein direkter Zusammenhang zwischen Ausschreitungen von Matchbesuchern und dem vorgängigen Alkoholkonsum in den betroffenen Gastwirtschaften.

Konsequenzen unklar

Unklar ist, was das Urteil heisst für künftige Rayonverbote bei sogenannten Hochrisikospielen. Laut Wenzinger stellt der aktuelle Entscheid «kein allgemeines Präjudiz» dar. Vielmehr habe man einen konkreten Fall beurteilt. Direkte Konsequenzen könne man daraus deshalb nicht ableiten.

Das Kommissariat Polizeibewilligungen der Stadtpolizei Zürich hatte im Mai 2007 gestützt auf das Gastgewerbegesetz für die Begegnung der beiden Stadtzürcher Fussballvereine ein Alkoholausschankverbot für Restaurants und Bars rund um das Hardturmstadion erlassen. Es war das Spiel, das dem FCZ den zweiten Meistertitel in Folge bescherte. Zwei betroffene Restaurantbetreiber gelangten mit Einsprachen gegen das Verbot an den Stadtrat, der diese jedoch abwies. Die Stadt hat nun die Möglichkeit, den neuen Entscheid ans Verwaltungsgericht des Kantons weiter zu ziehen.

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Nachträgliche Auflagen zur Patentbewilligungen dieser Art für Gastgewerbe-Betriebe können gemäss dem Gastgewerbegesetz nicht erlassen werden

und

Laut Wenzinger stellt der aktuelle Entscheid «kein allgemeines Präjudiz» dar

Bullenlogik halt; Wenn derartige Auflagen nicht erlassen werden können, gilt das für alle Beizen und nich nur für die zwei Rekkurenten

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