Soriak hat geschrieben:Waehrend das Urteil gefaellt wird, darf man meiner Ansicht nach aber nicht spielen - waere ja paradox, wenn man mit einem Einspruch das Urteil verschieben koennte und den gesperrten Spieler dann aufstellen duerfte.
sag nid so Züg, das gfallt mir gar nid...
und übrigens: Ich kann mich an Fälle erinnern, wo der Zeitpunkt des Einspruchs so gewählt wurde, dass der Spieler für die "wichtigen" Spiele spielberechtigt war und die Strafe nachher absass...
Aber ob das auch mit der automatischen ersten Sperre klappt?
Vielleicht gibts ja auch eine Zusatzregel, das die Sperre erst nach Ablauf des Spieltags beginnt (und Sa/So wäre ein Spieltag). Sinn würde es zwar nicht machen, aber wer weiss?