Und das Beispiel des Textes ist auch ziemlich eindeutig - eine solche "Menschenjagd" kann wohl niemand rechtfertigen.Klar ist natuerlich auch, dass so ein System nicht anwendbar ist...
Im urspruenglichen Text hab ich das noch etwas genauer geschrieben, dann wohl aber noch vor dem posten editiert...
Darum ganz klar: Wuerde ich die vorgeschlagenen Systeme 1:1 uebernehmen? Natuerlich nicht. Darum geht es gar nicht - es geht darum zu zeigen, dass auch andere Volstreckungsmoeglichkeiten in Frage kaemen, die eben weniger Ausgaben haben. Das gesparrte Geld wuerde man bestimmt nicht mit weniger Steuern ausgleichen, sondern koennte mehr in die Praevention investieren => moegliche Reduktion der Verbrechen.
Erwarteten Schaden trifft man im Zivilrecht an (wenn auch nicht in der Schweiz), das wirklich teure wird bei einem Mord der emotionale Schaden und dabei kommt es nicht auf das Vermoegen an.Dass wenn ich ein Kind von einem Arbeitslosen, der seinem Kind kein Studium finanzieren kann umlege nur etwa ein zehntel an Schadenersatz bezahlen muss, wie wenn ich das Kind eines wohlhabenden umlege.
Es geht auch hier eher darum auszudruecken, dass wenn das Kind eines Arbeitslosen heute ermordet wird, der Vater nebst der Genugtuung ganz ohne Geld dasteht. Dass das Kind ihm in Zukunft finanziell haette beistehen koennen, wird nicht beachtet. Die Frage ist daher was fuer diesen Vater wichtiger waere: Taeter hinter Gittern (und in spaetestens 15 Jahren wieder draussen - womoeglich auch frueher) und weiterhin arm, oder eben etwas auf dem Konto?
Hat bis jetzt noch niemand beantwortet: Wo ist in unserem System die Entschaedigung fuer die Angehoerigen, wenn der Taeter in ein paar Jahren wieder auf freiem Fuss ist und der Familie nichts schuldet?
Unschuldige, die im Gefaengnis gestorben sind, lassen sich auch nicht beziffern... DNA Tests die nach 10-20 Jahren noch die Unschuld beweisen sind extrem selten. Wirst du (in den USA) zum Tode verurteilt, kannst du mit Berufungen und Revisionen schnell mal 10+ Jahre warten und jeglicher neue Beweis muss beachtet werden, jeder Fehler des Anwaltes kann zu einem komplett neuen Verfahren fuehren.Du hast es immer noch nicht begriffen. Bei der zu behandelnden Frage geht es nicht um den Staat und Ressourcen, es geht darum, ob der Staat Menschen umbringen darf. Du führst dein Gednakenspiel, oder soll ich besser sagen David Friedmans Gedankenspiel, nicht konsequent bis zum Ende durch. Unschuldige, welche vom Staat umgebracht werden, lassen sich in keine Zahl fassen (Wert nicht Anazhl, es gibt genügend nachgewiesene Beispiele von unschuldig Hingerichteten).
Und jedes Mal muessen 12 Geschworene einstimmig ueber die Schuld des Angeklagten befinden. Sagt auch nur einer, er sei sich nicht sicher, muss er freigelassen werden. Sorry, aber kein Rechtssystem der Welt macht es einem Angeklagten einfacher frei zu kommen.
Du scheinst nicht zu verstehen, dass die Beweislast bei der Todesstrafe viel hoeher als bei einer lebenslangen Haftstrafe ist. Eine Verurteilung, in der der Angeklagte lebenslang eingesperrt wird, kommt einfacher zu Stande - daher gibt es auch deutlich mehr Fehlurteile.Es hat wirklich keinen Sinn mit dir weiter darüber zu diskutieren, du nimmst die Hinrichtung Unschuldiger ohne weiteres in Kauf. Ich habe in keiner einzigen Zeile von dir gelesen, dass du dich mit dieser Frage beschäftigt hättest. Du versuchst die Todesstrafe staatsrechtlich und volkswirtschaftlich zu rechtfertigen...belege an deiner Uni, falls du Student bist, mal einen Kurs in Bundesstaatsrecht und erzähle deine Ideen dort. Das gleiche in VWL, nicht einmal ein Franz Jäger hat eine solch beschränkte Sichtweise wie du. Falls du im Neoconland lebst, spielt es keine Rolle...
Bei der Todesstrafe hat der Angeklagte SEHR viele Rekursmoeglichkeiten, die er sonst nicht haette. Bei der lebenslangen Haftstrafe sitzt du in der Zelle und hast Pech gehabt. Wer glaubt ein Unschuldiger kann nach 20 Jahren noch seine Unschuld beweisen, der klammert sich an Einzelfaelle.
Wenn du Leute nur noch bei 100 prozentiger Sicherheit inhaftieren willst, kannst du die Gefaengnise gleich schliessen - das hat men einfach nie. Und nur die wenigsten Fehlurteile werden irgendwann noch korrigiert.
Meinst du lebenslang unschuldig im Gefaengnis zu sitzen ist nicht tragisch?In diesem Satz manifestiert sich meiner Meinung nach deine ganze Sichtweise. Moralisches Urteil ist bei dir nicht wirklich vorhanden und Ethik ist für dich im wahrsten Sinne des Wortes ein Fremdwort.
Sehen wir bitte von den Faellen ab, wo nach 20 Jahren noch die Unschuld bewiesen wird - die kann man an einer Hand abzaehlen. Fragen muesste man sich dann auch, ob diese mit der Todesstrafe auch noch als schuldig befunden worden waeren...
Zusaetzlich moechte ich zu bedenken geben, dass die Leute in einem Todestrakt auch keine unbeschriebenen Blaetter sind. Schau dir mal die Vorstrafenregister an und sag mir dann, wie freundlich und unschuldig sie doch alle sind.
Haeftlinge gehen oft einer Arbeit nach - Nummernschilder, Tueten, was weiss ich... muss ja nicht im Sinne von Nord Korea sein und man kann ein anstaendiges Gehalt zahlen - in Europa ist das nebenbei Teil der Resozialisierung und alltaeglich.Oder in Arbeitslager stecken, damit sie vor dem Tod noch etwas für deine geliebte Wirtschaft machen können?
Sollte eigentlich offensichtlich sein, dass Leute den ganzen Tag in eine Zelle zu stecken und verrotten zu lassen nicht gerade die optimale Loesung ist.
Und nochmals kurz und buendig:
Das Beispiel mit der Todesstrafe in jedem Fall ist reine Gedankenspielerrei. Ich wuerde diese in der Schweiz auch nicht befuerworten, es ist mir aber auch klar, dass das Justizsystem in den USA ohne diese zusammenbrechen wuerde. (gaebe in Mordfaellen keine plea bargains mehr und die haben ganz einfach zu viele)
Bestrafung nur finanziell zu vollziehen und bei Nichtzahlen eben Arbeit unter Aufsicht in einem Gefaengnis zu verhaengen, halte ich jedoch fuer ueberlegenswert. Dass dies von einer zusaetzlichen Ausbildung/Lehre begleitet werden koennte, ist durchaus auch realisierbar.
Eine Ausnahme waeren wohl Taeter, die zu gefaehrlich sind um wieder auf die Strasse gelassen zu werden - die machen aber bestimmt einen Bruchteil der Inhaftierten aus. Beim ganzen Rest koennten alle mehr Nutzen ziehen, wenn die Strafe in Form einer Busse verhaengt wuerde.
edit: Anmerkung zur Arbeit in Gefaengnissen... hier ist der durchschnittliche Wochenlohn aus Frankreich, Deutschland und England: http://www.iuscrim.mpg.de/forsch/krim/fischer.html (etwas runter scrollen)
Am besten zahlt Frankreich mit 460 Euro im Monat, England mit 120 Euro bildet das Schlusslicht. Wer lediglich 'Hausarbeit' macht, verdient im Monat zwischen 50 und 160 Euro.
Wuerde man die Vollstreckung durch Bussen ersetzen, waere dieser Lohn natuerlich nicht tragbar.
Soviel dazu...Frankreich ist das einzige Land in Europa, das wenigstens die Arbeitspflicht im Gefängnis abgeschafft und damit formelle die Trennung von Strafe und Arbeit vollzogen hat.