sperrtage / einstelltage bei eigener kündigung

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Goofy
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Beitrag von Goofy »

Kawa hat geschrieben:Was Ende absehbar heisst ist, wie ich geschrieben habe, im Fall eines befristeten Arbeitsvertrag ziemlich vom Einzelfall abhängig.
Bei einem 2 Monatsvertrag hast sofort zu suchen, bei einem Jahresvertrag denke ich 3 Monate vor Ablauf etc....
Also wenn ich einen 2-Monate-Vertrag bekäme, würde ich mich schon da als Arbeitslos melden und den 2-Monate-Vertrag versuchen als Zwischenbeschäftigung zu deklarieren....
Denn wer Spiele gegen Basel für wirklich gefährlich hält, glaubt auch noch an den Osterhasen
Mika Buka http://blogs.zentralplus.ch/de/blogs/ts ... log/16906/

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el presidente
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Beitrag von el presidente »

Goofy hat geschrieben:Also wenn ich einen 2-Monate-Vertrag bekäme, würde ich mich schon da als Arbeitslos melden und den 2-Monate-Vertrag versuchen als Zwischenbeschäftigung zu deklarieren....
Somit verschenkst du aber 2 Monate deiner Rahmenfrist! Würde ich nicht machen.
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Kawa
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Beitrag von Kawa »

@Goofy Was ist ein 2-Monatsvertrag denn anderes als eine Zwischenbeschäftigung ???

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Terry26
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Beitrag von Terry26 »

Bei der Google-Suche betreffend "Einstelltage bei eigener Kündigung" ist dieser Thread auf Platz 3 :)

Wie sieht das heute aus?

Folgender Fall:

Eine Bekannte von mir will Ihre Stelle kündigen.

Nach Reorganisation im Betrieb (Ihre Abteilung wird geschlossen) würde Sie in eine andere Abteilung versetzt werden ... voraussichtlich zu den gleichen Bedingungen ... jedoch herrscht allgmein in diesem Betrieb seit langer Zeit klirrende Kälte was das Zwischenmenschliche (in gewissen Fällen könnte man von Mobbing sprechen) betrifft ... dies und das tägliche pendeln von ca. 2-3 Stunden (hin-/und rückfahrt) hat sich mittlerweile auch auf Ihre Gesundheit (Psychisch und Physisch) ausgewirkt ...

Boss war in der Armee ein hohes Tier und hat bei einem persönlichen Gespräch ziemlich zur Schnecke gemacht als Sie ihm Ihr Vorhaben mitgeteilt hat .... somit wird sich das wohl auch auf Ihrem Arbeitszeugnis bemerkbar machen...

Um zur Kernfrage zurück zu kommen ... mit wieviel Einstelltagen muss gerechnet werden, wenn Sie kündigt mitunter wegen obengenannten Gründen?

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Terry26 hat geschrieben:Um zur Kernfrage zurück zu kommen ... mit wieviel Einstelltagen muss gerechnet werden, wenn Sie kündigt mitunter wegen obengenannten Gründen?
Das geht je nach verschulden aber genaue Regeln gibt's da nicht (höchstens RAV intern) ....

Wenn sie aber selber kündigt heisst das "durch eigenes Verschulden arbeitslos" und dann wird's wohl oder übel ein paar Tage geben.

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Terry26
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Beitrag von Terry26 »

Mit ein paar Tagen wird auch gerechnet .... nur wenn's 60 hagelt würde Sie das unmöglich prästieren können ... :(

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Joker59
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Beitrag von Joker59 »

eine interne kommission der öffentlichen arbeitslosenkasse verfügt aufgrund des vollständigen dossiers, dem arbeitslosenversicherungsgesetz und den entsprechenden verordnungen über den grad der selbstverschuldetetn arbeitslosigkeit und über die anzahl der zu verfügenden sperrtage.

die hier weiter oben erwähnten gesundheitlichen aspekte können sperrtage bei selbstkündigung (ohne dass eine andere stelle mittels rechtsgültig unterzeichnetem arbeitsvertrag gegeben ist) verhindern, sobald diese mittels arztzeugnis belegt werden können.

Luigi
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Beitrag von Luigi »

Terry26 hat geschrieben:Bei der Google-Suche betreffend "Einstelltage bei eigener Kündigung" ist dieser Thread auf Platz 3 :)

Wie sieht das heute aus?

Folgender Fall:

Eine Bekannte von mir will Ihre Stelle kündigen.

Nach Reorganisation im Betrieb (Ihre Abteilung wird geschlossen) würde Sie in eine andere Abteilung versetzt werden ... voraussichtlich zu den gleichen Bedingungen ... jedoch herrscht allgmein in diesem Betrieb seit langer Zeit klirrende Kälte was das Zwischenmenschliche (in gewissen Fällen könnte man von Mobbing sprechen) betrifft ... dies und das tägliche pendeln von ca. 2-3 Stunden (hin-/und rückfahrt) hat sich mittlerweile auch auf Ihre Gesundheit (Psychisch und Physisch) ausgewirkt ...

Boss war in der Armee ein hohes Tier und hat bei einem persönlichen Gespräch ziemlich zur Schnecke gemacht als Sie ihm Ihr Vorhaben mitgeteilt hat .... somit wird sich das wohl auch auf Ihrem Arbeitszeugnis bemerkbar machen...

Um zur Kernfrage zurück zu kommen ... mit wieviel Einstelltagen muss gerechnet werden, wenn Sie kündigt mitunter wegen obengenannten Gründen?
5 Tage gibts auf jeden Fall. Auch wenn ihr gekündigt wird. Das ist einfach so.

Mein Tipp: Sie soll sich erst einen Besuch beim Psychiater leisten und ihr Problem schildern. Wenn es wirklich so ist, dass sie unter dem aktuellen Arbeitsverhältnis leidet, wird ihr ein Zeugnis ausgestellt, dass sie unter diesen Bedingungen dort nicht mehr hätte weiter arbeiten können. Damit wird sie höchst wahrscheinlich keine weiteren Einstelltage erhalten. Da bei RAV und KIGA die Leute aber nach eigenem Ermessen entscheiden können, ist das letztendliche Ausmass nicht sicher zu sagen.

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Joker59
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Beitrag von Joker59 »

Luigi hat geschrieben:5 Tage gibts auf jeden Fall. Auch wenn ihr gekündigt wird. Das ist einfach so.
das ist so nicht ganz korrekt. die 5 tage sind keine sperrtage.

es sind wartetage, welche im gegensatz zu sperrtagen die anzahl bezugsberechtigter taggelder nicht tangieren, sondern lediglich aufschiebende wirkung auf den zeitpunkt der bezugsberechtigung haben.

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Joker59 hat geschrieben:eine interne kommission der öffentlichen arbeitslosenkasse verfügt aufgrund des vollständigen dossiers, dem arbeitslosenversicherungsgesetz und den entsprechenden verordnungen über den grad der selbstverschuldetetn arbeitslosigkeit und über die anzahl der zu verfügenden sperrtage.

die hier weiter oben erwähnten gesundheitlichen aspekte können sperrtage bei selbstkündigung (ohne dass eine andere stelle mittels rechtsgültig unterzeichnetem arbeitsvertrag gegeben ist) verhindern, sobald diese mittels arztzeugnis belegt werden können.
Dachte ich mir doch, dass du dich mit Arbeitslosigkeit sehr gut auskennst :p

Luigi
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Beitrag von Luigi »

Joker59 hat geschrieben:das ist so nicht ganz korrekt. die 5 tage sind keine sperrtage.

es sind wartetage, welche im gegensatz zu sperrtagen die anzahl bezugsberechtigter taggelder nicht tangieren, sondern lediglich aufschiebende wirkung auf den zeitpunkt der bezugsberechtigung haben.
Da hast du natürlich recht. Es sind einfach Tage, für welche die gute Frau kein Geld bekommen würde.

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Joker59
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Beitrag von Joker59 »

Luigi hat geschrieben:Da hast du natürlich recht. Es sind einfach Tage, für welche die gute Frau kein Geld bekommen würde.
ja das ist korrekt. wenn auch in meinen augen eine absolute schweinerei. da erhälst du lediglich mal 70 oder 80 % des versicherten verdienstes und dann wird diese leistung im ersten stempelmonat noch um ca. 25 % (5 wartetage) gekürzt.

schulabgänger ohne lehr- oder arbeitsstelle trifft die revision des avig (arbeitslosenversicherung- und insolvenzentschädigunggesetz) noch härter. sie haben neu eine wartefrist von 6 monaten zu absolvieren. das waren vor der revision lediglich 20 tage.

aber husch noch ne frage. wieso sucht deine bekannte nicht eine ihr passende arbeitstelle und kündet dann, wenn sie den neuenarbeitsvertrag in händen hält

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Joker59
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Beitrag von Joker59 »

Luigi hat geschrieben:Da hast du natürlich recht. Es sind einfach Tage, für welche die gute Frau kein Geld bekommen würde.
ja das ist korrekt. wenn auch in meinen augen eine absolute schweinerei. da erhälst du lediglich mal 70 oder 80 % des versicherten verdienstes und dann wird diese leistung im ersten stempelmonat noch um ca. 25 % (5 wartetage) gekürzt.

schulabgänger ohne lehr- oder arbeitsstelle trifft die revision des avig (arbeitslosenversicherung- und insolvenzentschädigunggesetz) noch härter. sie haben neu eine wartefrist von 6 monaten zu absolvieren. das waren vor der revision lediglich 20 tage.

aber husch noch ne frage. wieso sucht deine bekannte nicht eine ihr passende arbeitstelle und kündet erst dann, wenn sie den vom zukünftigen arbeitgeber unterzeichneten arbeitsvertrag in händen hält?

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Joker59
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Beitrag von Joker59 »

Kawa hat geschrieben:Dachte ich mir doch, dass du dich mit Arbeitslosigkeit sehr gut auskennst :p
ich kann dich beruhigen. ich habe seit jahren keinen beamtenstatus mehr :p

Luigi
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Beitrag von Luigi »

Joker59 hat geschrieben:ja das ist korrekt. wenn auch in meinen augen eine absolute schweinerei. da erhälst du lediglich mal 70 oder 80 % des versicherten verdienstes und dann wird diese leistung im ersten stempelmonat noch um ca. 25 % (5 wartetage) gekürzt.

schulabgänger ohne lehr- oder arbeitsstelle trifft die revision des avig (arbeitslosenversicherung- und insolvenzentschädigunggesetz) noch härter. sie haben neu eine wartefrist von 6 monaten zu absolvieren. das waren vor der revision lediglich 20 tage.

aber husch noch ne frage. wieso sucht deine bekannte nicht eine ihr passende arbeitstelle und kündet erst dann, wenn sie den vom zukünftigen arbeitgeber unterzeichneten arbeitsvertrag in händen hält?
Du hast zwar mich zitiert, aber die Frage musst du nicht an mich wenden. Ich war nicht der Fragesteller? :)

Aber dass es eine Schweinerei ist stimme ich dir zu. Für die Revision haben halt Leute gewählt, welche sich in ihrem Job ziemlich sicher fühlen und in Arbeitslosen einfach Schmarotzer sehen. Dass es jeden mal treffen kann, daran haben die Befürworter nicht gedacht.

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Terry26
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Beitrag von Terry26 »

Joker59 hat geschrieben: aber husch noch ne frage. wieso sucht deine bekannte nicht eine ihr passende arbeitstelle und kündet erst dann, wenn sie den vom zukünftigen arbeitgeber unterzeichneten arbeitsvertrag in händen hält?
Macht Sie schon eine Weile ... in Ihrem Arbeitsbereich sind jedoch die Stellen rar ... und Ihr aktueller Arbeitgeber ist leider auch nicht die beste Visitenkarte :(

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Joker59 hat geschrieben:ich kann dich beruhigen. ich habe seit jahren keinen beamtenstatus mehr :p
Dachte eher du stehst dauernd auf der anderen Seite der Theke :D

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