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Verfasst: 18.02.2006, 00:51
von Rankhof
Blutengel hat geschrieben:Ich bin mir nicht 100 Prozent sicher, aber ich bin der Meinung, dass es für eine Zivilklage (Schmerzensgeld, Schadensersatz) eine strafrechtliche Verurteilung benötigt.
Selbstverständlich nicht. Ein Strafurteil erleichtert vieles (die Täterschaft ist erwiesen), ist aber nicht zwingend.

Verfasst: 18.02.2006, 01:13
von Rankhof
nach dem Studium des Videos kann ich nur sagen, dass es eine Verkettung unglücklicher Umstände war.
Die Aktion der Aktivisten war ausserordentlich dämlich.
Die Polizisten waren in einer Ausnahmesituation und es herrschte Verwirrung.
Die Polizei - als Kollektiv - versagte.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Polizist wusste, dass da Leute dran hingen. Hätte aber die Polizei - wiederum als Kollektiv - richtig reagiert, wärs nicht passiert. Ganz deutlich fehlt seitens Polizei ein Einsatzleiter vor Ort und dass die Militärpolizei sowieso die schlechteste aller Polizeien ist ist eh klar, sind ja auch gleich die aggressivsten. Versagt hat eben das Kollektiv. Und hier hätte es eigentlich politische Konsequenzen haben müssen - aber das hätte es auch in Altstetten, und was geschah? Lügen-Esthi wurde glanzvoll wiedergewählt.

Ob es vom Polizisten fahrlässig war, das Seil zu kappen? Eine sehr schwere Frage, die getrost mit ja oder nein beantwortet werden kann.

Aber ich denke, der Fall wird am Schluss eh vor dem Bundesgericht landen.

PS. Diejenigen, die denken, es sei unfair, dass die Aktivisten bestraft wurden. Ihr Delikt steht ja zweifelsohne fest. Zu erwähnen ist aber (und das wird von den Aktivisten gern unterschlagen), dass dem Engländer (dem Gestürzten) die Strafe erlassen worden ist wegen schwerer Betroffenheit.

Verfasst: 18.02.2006, 09:23
von Diggi_Eier
Rankhof hat geschrieben:im Strafrecht geht es um die konkrete subjektive Schuld: wusste der Polizist von der Person am Seil oder hätte er es unter Berücksichtigung aller persönlichen Umstände von der Person wissen müssen bzw. sich entsprechend vergewissern?

Das Gericht sagt nein.

Wegen OR und so. Das ist sowieso mal gar nicht anwendbar, denn da greift das Staatshaftungsgesetz (ob jetzt von SH oder VD, wäre noch interessant....), da der Polizist Staatsangestellter in öfffentlicher Mission war.

Gehen wir mal davon aus, es wäre Zivilrecht:

Im Zivilrecht ist das ganze objektiviert, die Frage lautet dann: Hätte ein Durchschnittsbürger mit der durchschnittlichen gewöhnlichen Sorgfalt erkannt, dass an dem Seil ein Mensch hängen könnte? (allfälliges Sonderwissen zuzurechnen)

wenn ja: Schadenersatzpflicht
wenn nein: kein Delikt begangen. Das Setzen einer (adäquat kausalen) Ursache genügt nicht zur Entstehung einer Forderung.

wie sich da jetzt ein Durschnittsmensch verhalten hätte, ist keine rechtliche, sondern eine soziale, moralische und hier auch politisch motivierte Bauchfrage.

Wolltest du sowas lesen?
Danke für die Antwort. Das heisst jetzt aber auch, dass sich der Gestürzte seine Behandlungskosten selbst leisten müsste, falls es sich um Zivilrecht handeln würde.

Verfasst: 18.02.2006, 10:09
von Soriak
Diggi_Eier hat geschrieben:Danke für die Antwort. Das heisst jetzt aber auch, dass sich der Gestürzte seine Behandlungskosten selbst leisten müsste, falls es sich um Zivilrecht handeln würde.
Ich wuerd sagen, seine Unfallversicherung deckt die Behandlung.

Verfasst: 18.02.2006, 13:29
von fausto klaus
[quote="Soriak"]Ich nehme an dein Kollege wurde nicht angeklagt oder verzeigt? ]

ja, aber nur weil sich die familie des dachses keinen anwalt leisten konnte...

Verfasst: 18.02.2006, 15:44
von coolio
was da passiert ist, ist der schweiz absolut normal:

1. der polizist ist strohbloed.

2. der polizist wird freigesprochen - wie immer. :rolleyes:

Verfasst: 18.02.2006, 16:31
von Spirit of St. Jakob
Aus meiner Sicht der Dinge ist es garantiert kein Vorsatz und auch mit grösster Wahrscheinlichkeit kein Eventualvorsatz. Im besten Fall fahrlässige schwere Körperverletzung. Schlussendlich ist es aber trotzdem ein Zusammenspiel verschiedener unglücklicher Umstände. Erstens müssen sich Personen, die in dieser Form eine Brücke absperren, sich ihrer Gefährdug bewusst sein, das Seil hätte z.B. auch reissen können. Die Polizei war überfordert (und das ist m.E. das Einzige, was man ihnen ankreiden kann), das Seil wurde zu schnell durchgeschnitten, die Sachlage nicht sauber abgeklärt. Man darf aber nicht vergessen, dass die Polizisten unter einem enormen psychischen Druck standen: Wartende Autokolonnen, nervöse Vorgesetzte, schreiende Demonstranten, Sprachgewirr, etc. Es ist sehr schwer, da noch cool zu bleiben, aber leider die Aufgabe eines jeden Polizisten (das darf man meiner Meinung nach erwarten).

Fazit: Das Urteil ist sicher kein Skandal, aber es hätte genau so gut fahrlässig verursachte schwere Körperverletzung lauten können. Aber auch wenn viele dagegen sind, dass die Polizei vor Gericht einen Bonus hat, so bin ich doch der Meinung, dass dies Gerechtfertigt ist. Man stelle sich vor, jeder Polizist wird wegen jedem kleinen fahrlässig verusachten Scheiss sofort vor Gericht gezogen und verurteilt, keiner würde mehr diesen Beruf ausüben wollen. Klingt hart, aber so ist es doch. Die Polizei arbeitet täglich an der Grenze des Gesetztes, sie müssen täglich die staatliche Gewalt durchsetzen, da kann mal ein Missgeschick passieren. Ich zitiere den vergleichbaren Fall des Feuerwehrmannes aus Oberhofen (BE), der im psychischen und physischen Stress eine Babytasche von einem oberen Stock auf den Boden fallen liess, im Glauben, es befänden sich nur unwichtige Utenilien darin. Das Baby starb, der Feuerwehmann wurde freigesprochen. Auch hier zu recht, denn wenn man diesen Feuerwehrmann deswegen verurteilt hätte, die freiwillige Feuerwehr wäre um die Hälfte des Bestandes zusammengeschrumpft.

Verfasst: 20.02.2006, 19:27
von Fritz
Ein Idiot schneidet das Seil durch an dem der noch grössere Idiot hängt.
Scheiss drauf :D
:eek:

Verfasst: 20.02.2006, 19:43
von Soriak
Fritz hat geschrieben:Ein Idiot schneidet das Seil durch an dem der noch grössere Idiot hängt.
Genial auf den Fall auf den Punkt gebracht! :D