seid ihr eigentlich für die todesstrafe????

Der Rest...

seid ihr für die todesstrafe????

ja
61
35%
nein
115
65%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 176

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Gevatter Rhein
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Beitrag von Gevatter Rhein »

baslerstab hat geschrieben:meine freundin hat mich wegen einem anderen sitzen lassen. welche milde strafe würdest du mir denn auferlegen, wenn ich

a) meine ex ins jenseits befördere
b) den neuen meiner ex um die ecke bringe
c) beide töte
A) Tattoo auf die Stirn 5-12cm "Weichei"

B) Tattoo auf die Stirn 5-12cm "Frauenverschoner"

c) Urkunde
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Gollum
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Beitrag von Gollum »

Eher nein. Aus ethischen und moralischen Gründen, weil die Möglichkeit eines Irrtums besteht und vor allem deshalb, weil ich finde lebenslängliche Verwahrung ist die härtere Strafe als der schmerzfreie Tod, selbst wenn es für gewisse Straftaten keine genügend harte Strafe gibt.

Die Kosten sprechen zwar dagegen, aber wie gesagt: die Todesstrafe ist in jenen Fällen in denen sie zue Anwendung käme eher eine "Belohnung" als eine Strafe.

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Spalebärg
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Beitrag von Spalebärg »

@ rankhof

weils die einzige variante ist welche glaubwürdig ist.punkt.
sehe das problem partout nicht.
until the job is done!

Dark Coyote
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Beitrag von Dark Coyote »

JA!

Jeder ist für sein Leben selber verantwortlich und wenn es durch jemanden weg genommen wird gehört diese Person auch nicht mehr auf den Planeten!
Nur Tote Zürcher sind gute Zürcher

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Mätzli
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Beitrag von Mätzli »

Rankhof hat geschrieben:Ein ganz klares NEIN
  • Wenn der Staat Menschen hinrichtet, dann macht er sich selber zum Mörder - er tötet aus Rachsucht.
  • Nur Gott hat über Leben und Tod zu entscheiden, dass darf sich kein Mensch anmassen - auch nicht bei Menschen, die sich dies angemasst haben.
  • Eine Todesstrafe ist unwiderruflich - was bei Fehlurteilen grössere Probleme gibt.
  • Die Todesstrafe ist barbarisch und gehört ins Mittelalter verbannt.
  • Die Todesstrafe schafft nur neues Leid, denn auch ein Mörder hat Angehörige und Freunde.
  • Ein Mensch kann sich ändern. Es gibt Mörder, die im Gefängnis zu neuen Menschen geworden sind (zwar die Ausnahme, aber möglich).
  • Die Todesstrafe ist überhaupt keine Strafe. Der Tod ist relativ schnell und relativ schmerzlos. Die Todesstrafe schreckt ab. Es ist aber bewiesen, dass nicht die Strafe, egal wie hoch, sondern die Chance, überhaupt erwischt zu werden, darüber entscheidet, ob eine Tat begangen wird. Und Täter wie der Lotsentöter hätten die Tat auf jeden Fall begangen.
  • Die Todesstrafe verhindert, dass der Täter über seine Tat nachdenkt und büsst. Er leidet gar nicht. Er ist nachher einfach nicht mehr da. Das stört den Täter dann nicht mehr. Nur seine unschuldigen Bekannten leiden. Er selber büsst nicht mehr.
Wer einem ihm gänzlich unbekannten Menschen aus niederen Motiven heraus das Leben nimmt, hat nach meinem Rechtsempfinden kein Anrecht darauf, dass das Seinige geschont wird. Ich denke da primär an Terrormörder, Sexualstraftäter und Mordräuber. Beziehungsdelikte schliesse ich von der Todesstrafe aus.

Nun zu Deinen Grundsätzen:

Der Staat, der jemanden endgültig aus dem Verkehr zieht, handelt nicht aus Rache, sondern nimmt als alleiniger Inhaber des Tötungsrechts die Interessen eines Mordopfers wahr. (Verhinderung der Blutrache)

Auch Terroristen haben Bekannte und Freunde. Diese werden versuchen, durch Entführung und Tötung weiterer Unschuldiger, diese Mörder wieder freizupressen. Hatten wir alles schon mal. Also, hinrichten. Tote kann man nicht freipressen.

Es hat niemand gesagt, man müsse die Hinrichtungen möglichst schmerzfrei durchführen. Die Todesart müsste gerechterweise der Art sein, mit welcher der Täter sein Opfer traktiert hat.

Die wenigsten Mörder üben sich in Selbsterkenntnis ihre Tat betreffend. Viele Terroristen und Sexualstraftäter würden sofort rückfällig, hätten sie nur die Gelegenheit dazu. Durch Ausbrüche und idiotische Begnadigungen kommt es öfters zu solchen zweiten Chancen als uns lieb sein kann.
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Corpsegrinder
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Beitrag von Corpsegrinder »

Mätzli hat geschrieben:Auch Terroristen haben Bekannte und Freunde. Diese werden versuchen, durch Entführung und Tötung weiterer Unschuldiger, diese Mörder wieder freizupressen. Hatten wir alles schon mal. Also, hinrichten. Tote kann man nicht freipressen.
da man vor der todesstrafe um die 10 jahre sitzt, kann man den kandidaten immer noch "freipressen", wie du es nennst. dein argument zählt also nicht, es sei denn, der verurteilte wird nach 3 tagen ermordet.

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el_abuelo
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Beitrag von el_abuelo »

tot dem zecken pack!!!!
bsoffe bini nätt zu ihm sunnscht e arschloch.. mi läbe isch scheisse und mi name Nur so...

Urlauber
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Beitrag von Urlauber »

Ganz klar NEIN!

Nicht einmal ein Kinderschänder hat dies verdient... den im weitesten Sinne ist auch der nur ein Opfer weil er ja schliesslich auch an einer Krankheit leidet!!

ok1
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Beitrag von ok1 »

Urlauber hat geschrieben:Ganz klar NEIN!

Nicht einmal ein Kinderschänder hat dies verdient... den im weitesten Sinne ist auch der nur ein Opfer weil er ja schliesslich auch an einer Krankheit leidet!!
hm,sicher.und die kinder wo er missbrucht und/oder tötet het hän halt pech ka, halt eifach zur falsche zyt am falsche ort gsi................

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Mätzli
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Beitrag von Mätzli »

[quote="Corpsegrinder"]da man vor der todesstrafe um die 10 jahre sitzt, kann man den kandidaten immer noch "freipressen", wie du es nennst. dein argument z&#228]

Es ergibt keinen Sinn, einen rechtskräftig Verurteilten, länger in einer Zelle zu halten, als die es braucht, eine geregelte Hinrichtung vorzunehmen. In der Regel sollten die Vorbereitungen innert Tagen ( nicht Wochen) abgeschlossen sein. Eine Hinrichtung von Rechtes wegen ist keine Mord. Die ursprüngliche Tat war es. Man sollte die Tatsachen nicht verdrehen.
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Mätzli
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Beitrag von Mätzli »

Urlauber hat geschrieben:Ganz klar NEIN!

Nicht einmal ein Kinderschänder hat dies verdient... den im weitesten Sinne ist auch der nur ein Opfer weil er ja schliesslich auch an einer Krankheit leidet!!
Ich frage Dich dann nochmals, nachdem so ein armer, kranker Mensch einen Deiner Angehörigen umgebracht hat, ob Du immer noch derselben Meinung bist.
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Corpsegrinder
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Beitrag von Corpsegrinder »

Mätzli hat geschrieben:Es ergibt keinen Sinn, einen rechtskräftig Verurteilten, länger in einer Zelle zu halten, als die es braucht, eine geregelte Hinrichtung vorzunehmen. In der Regel sollten die Vorbereitungen innert Tagen ( nicht Wochen) abgeschlossen sein.
tja, ist aber so. In den meisten Ländern, die eine Todesstrafe zulassen, sitzt man zuerst ein paar Jahre, bevor man getötet wird!

@abuelo: DU BISCH SÄLBER E SCHEISS ZECKE!!!

ScoUtd
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Beitrag von ScoUtd »

Urlauber hat geschrieben:Ganz klar NEIN!

Nicht einmal ein Kinderschänder hat dies verdient... den im weitesten Sinne ist auch der nur ein Opfer weil er ja schliesslich auch an einer Krankheit leidet!!
Oberarschloch
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mimpfeli
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Beitrag von mimpfeli »

Urlauber hat geschrieben:Ganz klar NEIN!

Nicht einmal ein Kinderschänder hat dies verdient... den im weitesten Sinne ist auch der nur ein Opfer weil er ja schliesslich auch an einer Krankheit leidet!!
Solltest Du mal Vater werden und Deiner Familie solch ein Unglück zustossen, werde ich Dich gerne an Dein Post erinnern.....
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Urlauber
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Beitrag von Urlauber »

Mätzli hat geschrieben:Ich frage Dich dann nochmals, nachdem so ein armer, kranker Mensch einen Deiner Angehörigen umgebracht hat, ob Du immer noch derselben Meinung bist.
Dann bin ich ganz klar andere Meinung! Aber sowar sollen ja auch objektive Menschen entscheiden und nicht Leute die direkt betroffen sind!!

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Mätzli
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Beitrag von Mätzli »

Corpsegrinder hat geschrieben:tja, ist aber so. In den meisten Ländern, die eine Todesstrafe zulassen, sitzt man zuerst ein paar Jahre, bevor man getötet wird!
Dies ist, sofern sämtliche Rechtsmittel (Berufung) ausgeschöpft wurden, ein Unding. Gefängnisstrafe ist nicht Todesstrafe. Wer mit seinem Leben büsst, dass er einem ihm unbekanntenAnderen sein Leben aus niederen Motiven weggenommen hat, sollte nicht zusätzlich im Gefängnis sitzen. Ausser er hat sein Opfer auch 10 Jahre eingesperrt, bevor er es umbrachte. Und dann wäre es wiederum ein Beziehungsdelikt, dass ich von einer Todesstrafe ausnehmen würde.
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1980
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Beitrag von 1980 »

Mätzli hat geschrieben:Ich frage Dich dann nochmals, nachdem so ein armer, kranker Mensch einen Deiner Angehörigen umgebracht hat, ob Du immer noch derselben Meinung bist.
Falscher Ansatz, es lebe das alte Testament, Mätzli. Der Täter soll doch vor Rachegelüsten von Angehörigen geschützt werden, darum gehts in den geschlossenen Bau, verurteilt durch ein funktionierendes und demokratisch gewähltes Justizsystem. Oder zweifelst Du an unserem Rechtsstaat?

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Mätzli
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Beitrag von Mätzli »

Urlauber hat geschrieben:Dann bin ich ganz klar andere Meinung! Aber sowar sollen ja auch objektive Menschen entscheiden und nicht Leute die direkt betroffen sind!!
Richtig. Die Strafe der Hinrichtung ist keine Rache, sondern die Wahrnehmung der Gegenrechte eines Mordopfers.
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baslerstab
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Beitrag von baslerstab »

ScoUtd hat geschrieben:Oberarschloch
wenn man krankheit mit neigung gleichsetzen würde, müsste man dem 'arschloch' recht geben!

sperrt man einen schwulen 10 jahre hinter gitter, wird er dadurch nicht hetero.......

pädophile menschen gehören weggesperrt - und zwar bis ans ende ihrer tage!
Vom Vater zum Mönchsleben bestimmt, mit der Glut erster Jugendinbrunst einem frommen und asketisch-heldischen Ideal zugewandt, hatte er bei der ersten flüchtigen Begegnung, beim ersten Anruf des Lebens an seine Sinne, beim ersten Gruss des Weiblichen unweigerlich gespürt, dass hier sein Feind und Dämon stehe, dass das Weib seine Gefahr sei. HH 1930
alter sack hat geschrieben:ich bin schlicht und ergreifend der meinung, dass es okay ist, dem gegnerischen fan eins auf die fresse zu hauen

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Mätzli
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Beitrag von Mätzli »

1980 hat geschrieben:Falscher Ansatz, es lebe das alte Testament, Mätzli. Der Täter soll doch vor Rachegelüsten von Angehörigen geschützt werden, darum gehts in den geschlossenen Bau, verurteilt durch ein funktionierendes und demokratisch gewähltes Justizsystem. Oder zweifelst Du an unserem Rechtsstaat?
Sieh oben. Recht ist nicht gleich Rache.
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Gevatter Rhein
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Beitrag von Gevatter Rhein »

Urlauber hat geschrieben:Nicht einmal ein Kinderschänder hat dies verdient... den im weitesten Sinne ist auch der nur ein Opfer weil er ja schliesslich auch an einer Krankheit leidet!!
Und eine Krebsgeschwulst ist auch eine Krankheit. Und trotzdem wird sie weggeschnitten, weil sie dem gesunden Körper schadet. Na?
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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

Mätzli hat geschrieben: Nun zu Deinen Grundsätzen:

1) Der Staat, der jemanden endgültig aus dem Verkehr zieht, handelt nicht aus Rache, sondern nimmt als alleiniger Inhaber des Tötungsrechts die Interessen eines Mordopfers wahr. (Verhinderung der Blutrache)

2) Auch Terroristen haben Bekannte und Freunde. Diese werden versuchen, durch Entführung und Tötung weiterer Unschuldiger, diese Mörder wieder freizupressen. Hatten wir alles schon mal. Also, hinrichten. Tote kann man nicht freipressen.

3) Es hat niemand gesagt, man müsse die Hinrichtungen möglichst schmerzfrei durchführen. Die Todesart müsste gerechterweise der Art sein, mit welcher der Täter sein Opfer traktiert hat.

4) Die wenigsten Mörder üben sich in Selbsterkenntnis ihre Tat betreffend. Viele Terroristen und Sexualstraftäter würden sofort rückfällig, hätten sie nur die Gelegenheit dazu. Durch Ausbrüche und idiotische Begnadigungen kommt es öfters zu solchen zweiten Chancen als uns lieb sein kann.
1) Wer sagt, dass der Staat überhaupt töten darf? Und natürlich rächt er sich, er handelt einfach im Namen der Angehörigen, die nach Rache dürsten. Selbstjustiz zu verhindern, indem man das Selbstjustizopfer vorher selber umbringt ist idiotisch. Genausogut kann man das Autofahren verbieten, weil dies erwiesenermassen zu Toten führt, die dann gerächt werden müssten. Der Unterschied zwischen Blutrache und Todesstrafe ist nur, dass die Angehörigen nicht selber die Hemmschwelle überschreiten müssen, einen anderen Menschen zu töten. Für die meisten Menschen ist das nämlich gar nicht so einfach.

2) Nur eine Handvoll Terroristen sitzen in Schweizer Gefängnissen - wenn überhaupt. Seit dem Terror der 70er-Jahre sind mir keine Attacken bekannt, in welchen in der Schweiz Inhaftierte freigepresst werden sollten. Und ganz davon abgesehen: Für einen Bekannten eines Terroristen ist es schlimmer, wenn dieser umgebracht als inhaftiert wird. Denken diese auch nach dem Prinzip der Blutrache (und das tun sie), werden Schweizer einfach umgebracht statt zu Erpressungszwecken entführt... Diese neuen Terroristen werden auch geschnappt und getötet, diese werden wieder gerächt, weitere Schweizer sterben. Diese Eskalation der Gewalt haben wir in Israel. Willst du das wirklich?

3) Humanität und Menschenrechte sind dir offenbar ein Fremdwort. Weisst du, die Zivilisation einer Gesellschaft zeichnet sich dadurch aus, wie sie mit Kriminellen umgeht. Wer die Menschlichkeit verliert, hat verloren. Zuerst werden Kriminelle gefoltert, dann politisch Andersdenkende, dann Juden... (ich weiss, vereinfacht)

4) Sehr viele Kriminelle leben in halboffenen Strafanstalten. Sie könnten jederzeit weg, wenn sie wollten. Sie tun's nicht. Wieso? Weil Sie nicht diese Mordlust haben die du ihnen unterstellst. Sie haben Mist gebaut und über die Hälfte dieser Täter wird nicht mehr rückfällig. Die andere Hälfte leider schon - was aber kein Wunder ist, wenn sie keine Perspektiven haben und wieder bei ihren Verbrecherkumpanen landen. Für Triebtäter gibts die Verwahrung.
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baslerstab
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Beitrag von baslerstab »

Gevatter Rhein hat geschrieben:Und eine Krebsgeschwulst ist auch eine Krankheit. Und trotzdem wird sie weggeschnitten, weil sie dem gesunden Körper schadet. Na?
ob es wirklich sinnvoll wäre, sexualverbrecher zu beschneiden?????? würde da nicht bloss ein weiterer religiöser konfliktherd entfacht werden?
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el_abuelo
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Beitrag von el_abuelo »

Corpsegrinder hat geschrieben: @abuelo: DU BISCH SÄLBER E SCHEISS ZECKE!!!
na und????


ich schiss trotzdäm uf zeckene und uf nazis und uf alllllllllllllllli... NEI nit uf de ali...


uf alli
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baslerstab
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Beitrag von baslerstab »

Rankhof hat geschrieben:Und nat&#252]
falsch. er handelt im namen des gestzes
2) Und ganz davon abgesehen: Für einen Bekannten eines Terroristen ist es schlimmer, wenn dieser umgebracht als inhaftiert wird.
soso, deshalb werden märtyrer auch wie staatshelden gefeiert und dessen familien reich beschenkt.........aber sich selbst in die luft zu jagen ist natürlich viel ehrvoller als von einem henker geköpft zu werden.
3) Humanität und Menschenrechte sind dir offenbar ein Fremdwort. Weisst du, die Zivilisation einer Gesellschaft zeichnet sich dadurch aus, wie sie mit Kriminellen umgeht. Wer die Menschlichkeit verliert, hat verloren. Zuerst werden Kriminelle gefoltert, dann politisch Andersdenkende, dann Juden...
bist du momentan in behandlung?
4) Sehr viele Kriminelle leben in halboffenen Strafanstalten. Sie könnten jederzeit weg, wenn sie wollten. Sie tun's nicht. Wieso? Weil Sie nicht diese Mordlust haben die du ihnen unterstellst. Sie haben Mist gebaut und über die Hälfte dieser Täter wird nicht mehr rückfällig. Die andere Hälfte leider schon - was aber kein Wunder ist, wenn sie keine Perspektiven haben und wieder bei ihren Verbrecherkumpanen landen. Für Triebtäter gibts die Verwahrung.
obige frage hat sich erübrigt. die verschriebenen medikamente müssen nicht von schlechten eltern sein.....
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Mätzli
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Beitrag von Mätzli »

[quote="Rankhof"]1) Wer sagt, dass der Staat &#252]

1. Der Staat darf/muss töten, um dem Recht Geltung zu verschaffen. Deshalb sind Polizisten, aber auch Armeeangehörige bewaffnet. Wenn schon ein Beamter das recht hat, per ultima ratio zu töten, um ein Verbrechen zu verhindern, warum soll dieser Beamte dann nicht auch töten dürfen, wenn das niederträchtigste aller Verbrechen schon begangen wurde?

2. Es ist reiner Zufall, dass z.B. ein Hariri nicht während seiner Haftverbüssung mittels Terrorakt auf Unschuldige freigepresst wurde. Möchtest Du es verantworten, wenn eine Boeing mit 200 Unschuldigen in die Luft gesprengt würde, um einen Mörder freizupressen, resp. bei einer verunglückten Befreiungsaktion? Wo liegt die Rechtspräferenz? Bei einem verurteilten Mörder oder bei 200 Unschuldigen?
Zur Erinnerung: Es wurden schon Swissair Flugeuge entführt. Ist nicht Neues!
Araber rechnen damit, dass sie bei Jihad Einsätzen ihr Leben verlieren. Die Todestrafe ist für sie das Normalste der Welt. Dafür wird uns unsere Gefühlsduselei als Schwäche ausgelegt.

3. Menschenrechte sind kein Fremdwort für mich. Der Ermordete hat meineserachtens genau diese Rechte gegenüber seinem Mörder, die der Staat posthum wahrzunehmen hat. Schliesslich hat der Mörder nichts von Menschenrechten gehalten; weshalb sollte er dieses Recht nun für sich einfordern können? Ich wäre im Falle eines Falles sehr dafür, dass mein Mörder hingerichtet würde. Den Hinweis auf Anderdenkende und Juden ist ein untauglicher Versuch, Emotionalität in eine Rechtsfrage zu bringen. Es ist ein Zeichen von Schwäche, in einer Diskussion den Andersdenken in die totalitäre (braune) Ecke drängen zu wollen.

4. Ich beziehe mich auf mein erstes posting. Ich habe ausdrücklich nicht von Beziehungsdelikten gesprochen. Natürlich ist Totschlag im Affekt, Mord mit persönlich starkem Motiv etc. kein Grund, eine Hinrichtung vorzunehmen, da sehr oft das Opfer, das den Täter gekannt hat, die Tat heraugefordert hat. (Entlastungsgründe).

Wer aber einen ihm völlig unbekannten Menschen in die Luft bombt, ein Kind tötet oder aus Geldgier den Nächsbesten über den Haufen schiesst, hat selbst dafür gesorgt, dass er mit derselben Konsequenz vom Leben in den Tod befördert wird. Dies ist nicht rachsüchtig, sondern konsequent.
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pernod
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Beitrag von pernod »

"Viele die leben, verdienen den Tod. Und manche, die sterben, verdienen das Leben. Kannst du es ihnen geben? Dann sei auch nicht so rasch mit einem Todesurteil zur Hand."

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Ludwig van
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Beitrag von Ludwig van »

ScoUtd hat geschrieben:Oberarschloch
riischtisch

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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

@baslerstab

jaja, gehen die Argumente aus, wird man ausfällig...


@ mätzli

1. Bis jetzt darf ein Polizist etc. nur töten, wenn es keinen anderen Ausweg gibt, ein Menschenleben zu retten. Kriminelle kann man aber einsperren, man muss sie nicht töten.
Soldaten dürfen nur schiessen, wenn das Überleben des Staates in Gefahr ist (Staatsnotstand). Das ist bei ein paar Kriminellen nicht der Fall.

2. Natürlich ist eine Erpressung keine lustige Sache. Nur das entkräftet mein Argument nicht, dass auch Tote, und die umso mehr, gerächt werden. Tötet der Staat einen Terroristen, so ist das eben kein Märtyrertod. Siehe Israel. Sprengt sich ein Terrorist in die Luft, wird er als Märtyrer gefeiert - wenn auch wohl kaum von seinen Angehörigen, die trauern auch. Macht Israel einen Raketenangriff und tötet (mutmassliche) Terroristen, geht es nicht lang, und der nächste israelische Bus explodiert - Blutrache.

3. Eine gute Argumentation. Aber: Der Sinn von Menschenrechten ist, dass sie in ihrem innersten Kern niemals entzogen werden können, ganz egal, was ein Mensch getan hat. Denn wird dies gemacht, verliert der Staat Stück für Stück die Hemmung vor Eingriffen gegen Menschen, staatliche Gewalt ist im Übermass toleriert und es besteht dann die Gefahr, dass immer etwas weiter gegangen wird: Und dann eben laufen plötzlich legale, aber missliebige Personen Gefahr, ihres Lebens nicht mehr sicher zu sein. Und dies alles im Namen der Staatssicherheit und Gerechtigkeit. Und die Bevölkerung glaubt es. Das ist gefährlich. Der Staat muss das menschliche Leben achten, das ist ein wichtiger Grundpfeiler eines liberalen, demokratischen Staates. Fehlt dies, besteht die Gefahr, braun oder sonstwas zu werden. Ich halte niemanden, der für die Todesstrafe ist, a priori für braun etc., überhaupt nicht. Ich wollte nur - verkürzt - auf die möglichen Folgen hinweisen, wenn elementare Menschenrechte plötzlich zur Disposition stehen.
In die gleiche Kategorie gehört auch die Behauptung (nicht von dir, aber von anderen), untherapierbare Sexualtäter etc. gehörten erschossen statt verwahrt. Diese Leute leiden an einer sexuellen Störung, für die sie nunmal nichts können. Das ist schwer zu begreifen, auch für mich, aber sie sind unschuldig, weil man ihnen keinen oder nur einen geringen Vorwurf machen kann. Das ist tragisch und unbefriedigend, aber es ist so. Nehmen wir diesen das Leben, haben wir schon eine erste Art von kranken Menschen als lebensunwert bezeichnet, der Schritt zu den Geisteskranken und dann zu Angehörigen einer gewissen Rasse ist nicht mehr weit - leider.

4. diese Gruppe von Kriminellen, zudem solche, die Menschen nur indirekt schaden (Vermögens- und Betäubungsmitteldelikte), machen aber den allergrössten Anteil der Gefängnisinsassen aus. Hinzu kommen die Verwahrten.

zum Fettgedruckten: Du übersiehst die anderen Nachteile der Todesstrafe (Fehlurteile, Reue, Todesstrafe schreckt nicht wirklich ab, Todesstrafe ist harmlos, da man nicht leidet).

Zudem: Wenn konsequent, dann denke das bitte auch zu Ende: Ein Vergewaltiger wird auch vergewaltigt, wer jemanden durch einen Verkehrsunfall schwer verletzt, wird auch so verletzt; wer ein Kind erschiesst, dem wird auch das Kind des Täters erschossen (denn nur so kommt der gleiche Schmerz zum Tragen) etc. Das nenne ich Konsequenz und ich hoffe doch, dass auch du einsiehst, dass dies nicht funktioniert.
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Mätzli
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Beitrag von Mätzli »

@Rankhof

Gutes posting. Klar argumentiert.

In der Praxis klappt das mit verurteilten Sexualstraftätern leider nicht so, wie Du Dir das vorstellst. Wie oft würde ein offiziell "Verwahrter" als "resozialisiert" auf Urlaub geschickt, nur um dort wieder zu töten. (Ich verweise auf den Fall der getöteten Pfadfinderin). Es gibt aber noch ander, sehr traurige Fälle, wo die Justiz das recht eines verurteilten Mörders über dasjenige seiner Opfer gestellt hat.

Im weiteren ist es mir schleierhaft, wieso eine lebenslange Haftstrafe in unserem Land 15 Jahre dauert. 15 Jahre sind vielleicht für einen Schäferhund lebenslänglich, aber nicht für einen Menschen. Hier werden die Menschenrechte ( nämlich die Rechte des Ermordeten und seiner Angehörigen) mit Füssen getreten.

Ich verweise nochmals darauf, dass ich die Todesstrafe nur befürworte, wenn die Täterschaft jenseits eines Zweifels BEWIESEN IST, und wenn es sich nicht um ein Beziehungsdelikt irgendwelcher Art handelt.

Zur Abschreckung: Im Zweifelsfalle ist die Todesstrafe die bessere Abschreckung als ein Einsitzen während der Dauer von 15 Jahren mit geheizter Zelle und Farbfernseher.

Klar ist es blödsinnig, einen Vergewaltiger auch zu vergewaltigen. Davon hab ich nicht gesprochen. Mir geht es darum, einen Würger zu würgen, einen Bomber zu sprengen und einen Schusswaffenmörder zu erschiessen. Quid pro quo.
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