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Verfasst: 14.02.2012, 09:12
von sergipe
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/sta ... y/20525809
In der Hooligan-Datenbank

Mehr als die entgangene Genugtuung dürfte den 32-Jährigen stören, dass ihm die Polizei ein Rayonverbot bis Juli 2012 auferlegte und vor allem, dass ihm der FC Zürich ein Stadionverbot erteilte, das schweizweit und bis Oktober 2013 gilt. Beide Massnahmen waren verhängt worden, bevor über Schuld oder Unschuld des Metzgers entschieden war. Damit gehört er zu jenen 1210 Personen, die per Ende Januar in der Hooligan-Datenbank des Bundesamtes für Polizei registriert sind. Wird der Freispruch rechtskräftig, wird er die Löschung aus der Datenbank beantragen können.
Hab gemeint so was passiert vielleicht in einer Diktatur nicht aber in einem demokratischen Rechtsstaat.
Und warum um himmelswillen muss der Angeschuldigte die Löschung beantragen, warum passiert das nicht autmatisch auf Seiten der Polizei?

Verfasst: 14.02.2012, 10:21
von Kawa
Stossend ist schon lange, dass man ohne rechtskräftige Verurteilung in diese Datenbank der "Kriminellen" gelangen und mit einem Rayonverbot belegt werden kann ...

Unschuldsvermutung wo ???
Ein kleines Indiz stützte die friedlichen Absichten des 32-Jährigen: Er trug einen Kapuzenpulli, hatte die Kapuze aber nicht über den Kopf gezogen.
Wenn also einer ins Stadion geht ohne Kleider, die es ihm theor. ermöglichen sich zu vermummen, ist das schlimmer ...
Völlig unlogisch.

Verfasst: 14.02.2012, 10:34
von eulenspiegel
Kawa hat geschrieben:Stossend ist schon lange, dass man ohne rechtskräftige Verurteilung in diese Datenbank der "Kriminellen" gelangen und mit einem Rayonverbot belegt werden kann ...

Unschuldsvermutung wo ???

Wenn also einer ins Stadion geht ohne Kleider, die es ihm theor. ermöglichen sich zu vermummen, ist das schlimmer ...
Völlig unlogisch.
Dort müsste man nun den Hebel ansetzen. Wenn es zur Norm wird das verdächtige die vielleicht etwas getan haben auf dem WWW landen, dann gute Nacht.

Hingegen kann es schon Sinn machen jemanden per WWW zu suchen, so wie in Basel als 2 Jugendliche einen Buspassagier mit Prügel eingedeckt haben. Dort war aber klar ersichtlich, dass diese ein Delikt begangen haben.

Verfasst: 14.02.2012, 11:12
von dasto
eulenspiegel hat geschrieben:Dort müsste man nun den Hebel ansetzen. Wenn es zur Norm wird das verdächtige die vielleicht etwas getan haben auf dem WWW landen, dann gute Nacht..
für mich ist nicht mal unbedingt der pranger das problem, sondern wirklich, dass was kawa schreibt: man bekommt stadionverbot und rayonverbot, ohne das man (rechtskräftig) verurteilt ist.

auch wenn ich den pranger auch hässlich finde, finde ich dies noch viel stossender..

Verfasst: 14.02.2012, 11:38
von auslandbasler
dasto hat geschrieben:für mich ist nicht mal unbedingt der pranger das problem, sondern wirklich, dass was kawa schreibt: man bekommt stadionverbot und rayonverbot, ohne das man (rechtskräftig) verurteilt ist.

auch wenn ich den pranger auch hässlich finde, finde ich dies noch viel stossender..
dasto, du hast schon recht, juristisch ist das schlimmer. das problem ist die vorverurteilung in der gesellschaft. wenn z.b. mein chef mich in der zeitung sieht, kann ich gehen. und einige kunden werden nicht mehr mit mir zusammenarbeiten. das wird auch dann nicht besser, wenn ich nicht verurteilt werde, vorallem wenn es dann noch heisst, aus mangel an beweisen. die stigmatisierung bleibt und ist deshalb, je nach fall, viel schlimmer.

Verfasst: 14.02.2012, 12:20
von Kawa
dasto hat geschrieben:für mich ist nicht mal unbedingt der pranger das problem, sondern wirklich, dass was kawa schreibt: man bekommt stadionverbot und rayonverbot, ohne das man (rechtskräftig) verurteilt ist.

auch wenn ich den pranger auch hässlich finde, finde ich dies noch viel stossender..
Eigentlich habe ich nichts von Stadionverbot geschrieben sondern von der Hooligan-Datenbank & dem Rayonverbot.

Ein SV sehe ich ähnlich wie ein Beizen- / Discoverbot, dazu brauchts keinerlei Verurteilung. Der Eigentümer kann frei bestimmen wem er Einlass gewährt.

Ein Rayonverbot ist dagegen ein Eingriff in die Bewegungsfreiheit, ein Eintrag in eine Hooligandatenbank eine Vorverurteilung par excellent ....

Verfasst: 14.02.2012, 12:25
von Kawa
auslandbasler hat geschrieben:dasto, du hast schon recht, juristisch ist das schlimmer. das problem ist die vorverurteilung in der gesellschaft. wenn z.b. mein chef mich in der zeitung sieht, kann ich gehen. und einige kunden werden nicht mehr mit mir zusammenarbeiten. das wird auch dann nicht besser, wenn ich nicht verurteilt werde, vorallem wenn es dann noch heisst, aus mangel an beweisen. die stigmatisierung bleibt und ist deshalb, je nach fall, viel schlimmer.
Das gab's doch schon immer, früher als es noch nicht überall Kameras gab halt mit sog. Phantombildern aus Zeugenaussagen. Diese waren noch viel ungenauer sprich auch da konnte ein solches dir dummerweise ziemlich gleichen.

Verfasst: 14.02.2012, 12:27
von auslandbasler
Kawa hat geschrieben:Eigentlich habe ich nichts von Stadionverbot geschrieben sondern von der Hooligan-Datenbank & dem Rayonverbot.

Ein SV sehe ich ähnlich wie ein Beizen- / Discoverbot, dazu brauchts keinerlei Verurteilung. Der Eigentümer kann frei bestimmen wem er Einlass gewährt.

Ein Rayonverbot ist dagegen ein Eingriff in die Bewegungsfreiheit, ein Eintrag in eine Hooligandatenbank eine Vorverurteilung par excellent ....
wobei, wenn ein spiel ja über 10'000 zuschauer hat, ist es in basel ein öffentlicher anlass, das hat man ja so geändert. von dem her ist ein stadionverbot eben schon nicht mehr mit einem beizenverbot vergleichbar.... aber das ist nur meine meinung...

Verfasst: 14.02.2012, 12:29
von auslandbasler
Kawa hat geschrieben:Das gab's doch schon immer, früher als es noch nicht überall Kameras gab halt mit sog. Phantombildern aus Zeugenaussagen. Diese waren noch viel ungenauer sprich auch da konnte ein solches dir dummerweise ziemlich gleichen.
ja, du hast recht. allerdings wurde man früher nur für schwerste straftaten gesucht, heute offensichtlich schon für landfriedensbruch. dass der nicht mal bewiesen werden konnte, macht das ganze nur noch schlimmer.

Verfasst: 14.02.2012, 13:22
von Kawa
auslandbasler hat geschrieben:wobei, wenn ein spiel ja über 10'000 zuschauer hat, ist es in basel ein öffentlicher anlass, das hat man ja so geändert.
Ist das wirklich so ?
Ist doch immer noch privat organisiert ...
auslandbasler hat geschrieben:ja, du hast recht. allerdings wurde man früher nur für schwerste straftaten gesucht, heute offensichtlich schon für landfriedensbruch. dass der nicht mal bewiesen werden konnte, macht das ganze nur noch schlimmer.
Die Medien sind billiger bis hin zu quasi gratis (Internet) geworden ...

Aber wenn wegen jedem Scheiss gefahndet wird int. es wohl irgendwann keine Sau mehr und läuft sich von selber zu Tode.

Ein Unterschied fällt mir auch noch ein : bei den früheren Phantombildern konnte man höchstens denken "aha, das ist vielleicht mein Nachbar". Bei den heutigen Kamerabildern (vor allem wenn's gute Aufnahmen sind) dagegen "das IST mein Nachbar".
Das macht das Problem der Vorverurteilung grösser ...

Verfasst: 17.02.2012, 09:51
von Admin
Wieder mal St. Gallen...
© St. Galler Tagblatt; 17.02.2012;

FC St. Gallen verschärft Kampf gegen Pyro-Zünder

Stadionverbote für Fans, die sich vermummen oder die das Abbrennen von Pyro aktiv unterstützen: Der FC St. Gallen schlägt eine härtere Gangart im Kampf gegen missliebige Anhänger an.

DANIEL WALT ST. GALLEN.

Die Drohung war unmissverständlich: «Sie werden von uns hören», hatte Dölf Früh, Verwaltungsratspräsident des FC St. Gallen, vor rund zwei Monaten in unserer Zeitung gesagt. Er stellte damals eine härtere Gangart gegen fehlbare Fans in Aussicht, ohne aber genauer zu erläutern, was er damit meinte. Nun, unmittelbar vor dem ersten Rückrunden-Heimspiel von morgen Samstag, präzisiert der FC St. Gallen seine verschärfte Haltung in der Pyro-Frage: Er hat die Stadionordnung angepasst, um Zuschauer zu bestrafen, die sich in der Arena vermummen oder das Abbrennen von Fackeln aktiv unterstützen.

«Die Fans disziplinieren»

Wer Pyros transportiert, sie zündet, präsentiert oder nur schon für Kollegen bereithält, die gerade am Zünden sind, wird künftig mit einem Stadionverbot belegt. Nicht unter die Regelung fällt laut Markus Scherrer, Mediensprecher des FC St. Gallen, das stillschweigende Tolerieren von Fackeln, die unmittelbar neben einem gezündet werden. Ziel der Massnahmen sei es, die Fans zu disziplinieren und ein klares Zeichen zu setzen. Das verschärfte Vorgehen seitens des FCSG gründet vor allem im massiven Pyro-Einsatz eigener Fans im Cupmatch gegen den FC Zürich von vergangenem November. Druck von der Polizei oder aus der Politik auf den FC St. Gallen gab es laut Scherrer nicht – «die Massnahmen erfolgen aber im Einklang mit diesen Parteien».

Club setzt auf Videokameras

Das Vermummungsverbot bei Sportveranstaltungen galt bereits bisher, genauso wie das Verbot von pyrotechnischem Material. «Wir haben diese Punkte jetzt in die Stadionordnung aufgenommen, um klar zu signalisieren: Wer dagegen verstösst, wird bestraft», sagt Scherrer. Durchsetzen will der Verein diese Punkte nicht mit dem Einsatz von Sicherheitskräften im Fanblock, sondern durch verstärktes Nutzen der Videoüberwachung,
Auf die Frage, ob die Vereinsleitung mit dem verschärften Vorgehen nicht Gefahr laufe, mit der ganzen Fankurve in Konflikt zu geraten, sagt Scherrer: «Wir müssen das in Kauf nehmen. Wer gegen Regeln verstösst, muss bestraft werden, das sollte auch den Fans klar sein.»


Fans sind empört

Michael Blatter, Sprecher des Dachverbandes 1879 der FCSG-Fans, erklärt zu den Massnahmen des Vereins: «Wir wurden vor vollendete Tatsachen gestellt und sind enttäuscht.» Blatter wertet das Vorgehen als «Schlag ins Gesicht» der Fans. Der Willkür sei Tür und Tor geöffnet: «Nun reicht bereits die subjektive Einschätzung einer Person, dass jemand einen Pyro-Zünder abgeschirmt hat, um ein Stadionverbot auszusprechen.» Blatter kündigt Konsequenzen für das Heimspiel vom Samstag an: «Wir verzichten auf jede optische und akustische Unterstützung.» (dwa)

Verfasst: 17.02.2012, 09:55
von san gallo
Admin hat geschrieben:Wieder mal St. Gallen...
man muss halt auf sich aufmerksam machen in der winterpause. schliesslich ist am samstag das erste spiel der rückrunde... :rolleyes:

Verfasst: 17.02.2012, 10:22
von rethabile
san gallo hat geschrieben:man muss halt auf sich aufmerksam machen in der winterpause. schliesslich ist am samstag das erste spiel der rückrunde... :rolleyes:
jaaa... so sieht gute werbung aus... das scheint mal wieder n'furz in den wind zu sein, der da aus dem osten herüberweht. diese kkk gehört sowas von aufn mond geschossen (newt gingrich plant doch dort ne kolonie. könnten wir sie als präsidentin mitgeben? die gleiche gesinnung hätten sie schon mal).

Verfasst: 17.02.2012, 12:24
von Basil Stinson
Mal ein paar rechtlich Fragen

>>Darf ein Protectas mir die Jacke öffnen, um in allfälige Innentaschen zu schauen? (Hatte 2 dünne Jacken an und er hat ohne etwas zu sagen, die eine geöffnet um die "innere" abzutasten)

>>Darf er mir "in den Gurt fassen". Also mit dem Daumen an der Innenseite der Hose entlangfahren?

>>Wie ist es zulässig eine Menschengruppe in einem abgeschlossenen Raum (Gästesektor) ohne Fluchtmöglichkeiten zurückzuhalten?
Besonder für Väter mit Kindern stele ich mir das unangenehm vor

Danke schon mal

Verfasst: 17.02.2012, 12:30
von Kawa
1. & 2. dürfen sie wahrsch. knapp noch. Intimbereich ginge nicht aber so weit ging's ja bei dir (knapp) nicht.

3. Bei Brand oder Panik etc. muss natürlich ein Fluchtweg geöffnet werden.

Verfasst: 17.02.2012, 13:26
von Prestige
Punkt 1: Gemäss mir nein, da Sie auch nicht bei den Frauen die Handtasche öffnen dürfen oder mit der Hand reingreiffen. Sie dürfen dich dazu auffordern, resp. bitten die Jacke zu öffnen um dann nochmalig abzutasten. Genauso dürfen sie auch nicht in meine Hosentasche greiffen.

Soweit mein Rechtsempfinden.

Verfasst: 17.02.2012, 13:35
von Fulehung
Prestige hat geschrieben:Punkt 1: Gemäss mir nein, da Sie auch nicht bei den Frauen die Handtasche öffnen dürfen oder mit der Hand reingreiffen. Sie dürfen dich dazu auffordern, resp. bitten die Jacke zu öffnen um dann nochmalig abzutasten. Genauso dürfen sie auch nicht in meine Hosentasche greiffen.

Soweit mein Rechtsempfinden.
Steht ja in der Stadionordnung, dass die Kontrolle erlaubt ist:
Jede Person unterzieht sich der Eintrittskontrolle des Kontroll- und Ordnungsdienstes... Bei Weigerung ist der Kontroll- und Ordnungsdienst berechtigt, den Zutritt zum Stadion zu verwehren, resp. die Person aus dem Stadion zu verweisen.... Der Kontroll- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Bekleidungsstücke und mitgeführte Behältnisse zu durchsuchen.
http://www.baselunited.ch/images/pdf/stadionordnung.pdf

Verfasst: 17.02.2012, 14:20
von Kawa
Fulehung hat geschrieben:Steht ja in der Stadionordnung, dass die Kontrolle erlaubt ist:
Prinzipiell ist das Gesetz dem immer noch übergeordnet ...

Gehe aber bei der Professionalität des FCB davon aus, dass die Stadionordnung geprüft wurde.

Verfasst: 17.02.2012, 14:26
von Basil Stinson
Prestige hat geschrieben:Punkt 1: Gemäss mir nein, da Sie auch nicht bei den Frauen die Handtasche öffnen dürfen oder mit der Hand reingreiffen. Sie dürfen dich dazu auffordern, resp. bitten die Jacke zu öffnen um dann nochmalig abzutasten. Genauso dürfen sie auch nicht in meine Hosentasche greiffen.

Soweit mein Rechtsempfinden.
Dachte eben auch, dass sie nur abtasten dürfen,
ich habe das Gefühl die machen einfach, weil sie eh niemand kontrolliert und spekulieren, dass niemand etwas sagt

@Fulehung
Das hilft mir leider nicht wirklich weiter, ist ja nicht genau beschrieben, was nun erlaubt ist

Verfasst: 17.02.2012, 14:30
von tanner
Fulehung hat geschrieben:Steht ja in der Stadionordnung, dass die Kontrolle erlaubt ist:
nur wurde ich noch immer aufgefordert, meine tasche zu öffnen und das was sie sehen wollten rauszunehmen
das selbe mit den hosen,mantel oder sonstigen taschen an kleidungsstücken

Verfasst: 17.02.2012, 14:40
von Fulehung
tanner hat geschrieben:nur wurde ich noch immer aufgefordert, meine tasche zu öffnen und das was sie sehen wollten rauszunehmen
das selbe mit den hosen,mantel oder sonstigen taschen an kleidungsstücken
In den meisten Gästesektoren muss ich jeweils den Rucksack/den Plastiksack/den Schirm einer Sicherheitsperson zur Kontrolle übergeben, ohne dass ich dabei zusehen kann, während ich derweil von einer zweiten Person kontrolliert werde. Ich präsentiere Handy und Portemonnaie meistens schon zu Kontrollbeginn in der offenen Handfläche, doch haben Security auch schon in meiner Jacke herumgewühlt.

Verfasst: 17.02.2012, 14:54
von tanner
tja dann haben wir frauen wohl einen vorteil :cool:

Verfasst: 17.02.2012, 15:13
von macau
Fulehung hat geschrieben:Steht ja in der Stadionordnung, dass die Kontrolle erlaubt ist:
"Bekleidungsstücke und mitgeführte Behältnisse zu durchsuchen" bedeutet nicht, unaufgefordert Taschen/Kleider öffnen zu dürfen

Verfasst: 17.02.2012, 15:27
von Kawa
macau hat geschrieben:"Bekleidungsstücke und mitgeführte Behältnisse zu durchsuchen" bedeutet nicht, unaufgefordert Taschen/Kleider öffnen zu dürfen
Und wenn man nach Aufforderung verweigert ? Eintritt vergessen ?

PS: sag uns besser was sie genau dürfen und was nicht, du weisst das doch sicher ...

Verfasst: 17.02.2012, 16:33
von Delgado
Kawa hat geschrieben:Und wenn man nach Aufforderung verweigert ? Eintritt vergessen ?

PS: sag uns besser was sie genau dürfen und was nicht, du weisst das doch sicher ...
Durchsuchen dürfen sie, selber öffnen dürfen sie eigentlich nicht. Sie können jedoch verlangen, dass du Jacke öffnest, Säcke leerst oder Taschen aufmachst.

Sie dürfen jedoch nur über der Kleidung abtasten, sie dürfen dich weder ausziehen, noch unter das T-Shirt greifen.

Wenn du dich weigerst die Jacke zu öffnen könnten sie gemäss Stadionverordnung den Zutritt verweigern.

Verfasst: 17.02.2012, 17:20
von DerPhoenix1893
Durchsetzen will der Verein diese Punkte nicht mit dem Einsatz von Sicherheitskräften im Fanblock, sondern durch verstärktes Nutzen der Videoüberwachung,
E guet durchdachti und sehr sinnvolli Massnahm, wo uf d Intelligänz vom Ersteller schliesse losst: Verstöss gege s Vermummigsverbott mit Videoüberwachig z kontrolliere.

Verfasst: 17.02.2012, 18:10
von Delgado
DerPhoenix1893 hat geschrieben:E guet durchdachti und sehr sinnvolli Massnahm, wo uf d Intelligänz vom Ersteller schliesse losst: Verstöss gege s Vermummigsverbott mit Videoüberwachig z kontrolliere.
Und worin endet es: Künftig findest du neben der Fotogallery mit den Fotos zum Spiel noch die Fotogallery mit den zur Zeit gesuchten...


In St. Gallen dürfte aber der Fehler gemacht werden, dass die Massnahme wie in Luzern mit Stillschweigen und Supportverzicht bekämpft wird. Nur bringt das nichts, weil er ja sein Ziel somit direkt erreicht hat.

Verfasst: 17.02.2012, 18:38
von La Valetta
ich hab für den fall zumindest im winter fast immer ein paar verrotzte nastücher im hosensack...

Verfasst: 18.02.2012, 09:21
von Blutengel
Delgado hat geschrieben:Durchsuchen dürfen sie, selber öffnen dürfen sie eigentlich nicht. Sie können jedoch verlangen, dass du Jacke öffnest, Säcke leerst oder Taschen aufmachst.

Sie dürfen jedoch nur über der Kleidung abtasten, sie dürfen dich weder ausziehen, noch unter das T-Shirt greifen.

Wenn du dich weigerst die Jacke zu öffnen könnten sie gemäss Stadionverordnung den Zutritt verweigern.
Und wo steht das?

Aus meiner Sicht ist das Öffnen ein kleinerer Eingriff in die Privatsphäre, als in der Tasche zu wühlen. Zumal man die Tasche bei Aufforderung aufmachen muss, weil man ansonsten nicht ins Stadion kommt (oder die Tasche). In meinen Augen ist das Öffnen erlaubt, wenn die Durchsuchung gestattet ist (Wie will ich was durchsuchen, das geschlossen ist?). Das ist meine persönliche Emfindung, weil der Rest keinen Sinn machen dürfte.

Der Griff mit dem Daumen am Innern des Gurt entlang ist in meinen Augen auch kein persönlicher Eingriff. Wird von jeder gut ausgebildeten Security so gemacht. Bei einer anständigen Kontrolle werden ja auch die Beine bis und mit Oberschenkel abgetastet.

Definitiv dürfen sie keine Körperöffnungen durchsuchen oder in den Bereich der Genitalien greifen. Auch das Ausziehen in einem zusätzlichen Raum durch einen privaten Sicherheitsdienst ist aus meiner Sicht problematisch.

Verfasst: 20.02.2012, 17:51
von DerPhoenix1893
Delgado hat geschrieben:Und worin endet es: Künftig findest du neben der Fotogallery mit den Fotos zum Spiel noch die Fotogallery mit den zur Zeit gesuchten...
Villicht hesch mi falsch verstande? Ich ha mi Kommentar ironisch gmeint, will's ebe wenig Sinn macht, Vermummti z filme und denn zum Schluss z ko "Der Täter trug eine dunkle Jacke und einen rot-blauen / schwarz-weissen Schal vor dem Gesicht (und ggf. Sonnenbrille)."
Nochär verhafte sie denn irgendeine wo e dunkli Jagge und e Schal het (z.B. mi) und sage är sig's gsi. Bedängglich :eek:
La Valetta:
ich hab für den fall zumindest im winter fast immer ein paar verrotzte nastücher im hosensack...
Dörf ich dervo usgoh, dass Du eigentlich nid 'verrotzt' meinsch sondern... :D :eek: