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Nomination Big Brother Awards 2006

Verfasst: 21.08.2006, 14:36
von macau
Hallo Referendumskomitee!

Seit dem Jahr 2000 veleihen wir alljährlich satirische Preise für die grössten Datenschutzverletzungen. Die Nominationen für einen solchen «Big Brother Award» erfolgen aus dem Publikum. Nach einer ersten Vorprüfung werden sie einer Jury vorgelegt, welche die Auswahl trifft. Vorschläge für Kandidaturen müssen bis Ende August eingereicht werden (sh. das beiliegende Mediencommuniqué <BBA-info-06-3d.pdf> und die Webseiten unter <http://www.bigbrotherawards.ch>).

Die Preisverleihung für den «Preis, den keiner will» findet jeweils im Herbst statt * nach Anlässen in Zürich (2000, 2001, 2005), Winterthur (2002), Bern (2003) und Emmenbrücke (2004) dieses Jahr erstmals in Basel, und zwar am 16. oder am 23. November im Sudhaus auf dem Warteck-Areal.

--> Im Namen des Organisationskomitees darf ich Euch heute mitteilen, dass ihr für Eure Aktion des BWIS-Referendums für einen Preis in der einzigen Positiv-Kategorie der BBAs, für einen «Winkelried-Award» nominiert seid!

Während die SiegerInnen in den Negativ-Kategorien "Staat", "Business", und "Arbeitsplatz" von einer externen Jury bestimmt werden, entscheidet das Publikum anlässlich der Preisverleihung über den/die Sieger/in in der Kategorie "Winkelried-Award" (und zwar mit einem "Applausometer" zur
Messung des akkustischen Supports aus dem Publikum).

--> Es ist deshalb sehr wichtig, dass ihr Euch das Datum des Do, 16. November bzw. des Do, 23. November (jeweils abends) vormerkt, um mit einer
Delegation an der Preisverleihung anwesend zu sein.

Darüber hinaus möchten wir Euch auch bitten, die Aktion der Preisverleihung nach Möglichkeit mit weiteren Formen zu unterstützen, etwa mit dem Verteilen von Flyern für den Anlass.

Denkbar ist auch, im Vorfeld oder im Umfeld der Preisverleihung auf spezifische Anliegen aufmerksam zu machen, etwa mit einer Medienkonferenz.

Und schliesslich noch folgende Anfrage: Da die Preisverleihung ja (erstmals) in Basel stattfindet, möchten wir gerne auch eine lokale Form der Satire aufgreifen und integrieren: Die Schnitzelbänke. Wir versuchen zur Zeit, Menschen aus dem entsprechenden Umfeld zu kontaktieren und sie für eine Teilnahme an diesem Anlass zu begeistern. Die Recherchen verlaufen aber leider harzig... Wenn ihr uns also einen Tipp habt, sind wir sehr dankbar dafür!

--> Das wichtigste ist zunächst aber, dass ihr Euch das Datum vormerkt. Wir werden uns spaeter wieder mit weiteren Informationen melden.


Gruss, Christoph Müller

für das Organisationskomitee der 7. Schweizer BBAs

Verfasst: 21.08.2006, 14:37
von Eckfahne
Geile Sache...

Verfasst: 21.08.2006, 14:56
von cigán
Eckfahne hat geschrieben:Geile Sache...
nur verstoh miesst mrs noh..

us dere jury hätt sich sicher keine regischtriere loh...

Verfasst: 21.08.2006, 15:01
von tanner
macau hat geschrieben: Und schliesslich noch folgende Anfrage: Da die Preisverleihung ja (erstmals) in Basel stattfindet, möchten wir gerne auch eine lokale Form der Satire aufgreifen und integrieren: Die Schnitzelbänke. Wir versuchen zur Zeit, Menschen aus dem entsprechenden Umfeld zu kontaktieren und sie für eine Teilnahme an diesem Anlass zu begeistern. Die Recherchen verlaufen aber leider harzig... Wenn ihr uns also einen Tipp habt, sind wir sehr dankbar dafür!

--> Das wichtigste ist zunächst aber, dass ihr Euch das Datum vormerkt. Wir werden uns spaeter wieder mit weiteren Informationen melden.


Gruss, Christoph Müller

für das Organisationskomitee der 7. Schweizer BBAs
adsge dini genialität in sache reime isch gfroggt

Verfasst: 21.08.2006, 15:03
von sergipe
cigán hat geschrieben:nur verstoh miesst mrs noh..

us dere jury hätt sich sicher keine regischtriere loh...
Wie?

Verfasst: 21.08.2006, 15:03
von Latteknaller
cigán hat geschrieben:nur verstoh miesst mrs noh..

us dere jury hätt sich sicher keine regischtriere loh...
:confused:
darum gehts ja. das referendumskomitee ist ja für den winkelried-award nominiert, was, wie es im text heisst, die einzige positiv-kategorie ist.

winkelried hat sich in der schlacht von sempach selbst für die gute sache geopfert:
http://de.wikipedia.org/wiki/Arnold_Winkelried

Verfasst: 21.08.2006, 15:08
von cigán
war an einen sich registrierenden user gerichtet....

verstanden hab ich schon, und ich freue mich für das
referendums-komitee...nur so wird das ganze in der
öfffentlichkeit überhaupt wahrgenommen...

Verfasst: 21.08.2006, 15:28
von IP-Lotto
macau hat geschrieben:--> Im Namen des Organisationskomitees darf ich Euch heute mitteilen, dass ihr für Eure Aktion des BWIS-Referendums für einen Preis in der einzigen Positiv-Kategorie der BBAs, für einen «Winkelried-Award» nominiert seid!
Sehr schön :)

macau, verfasst du schonmal eine Dankesrede, die dann bei den Feierlichkeiten unter Tränen vom Fresszettel abgelesen werden könnte?

Verfasst: 21.08.2006, 16:21
von Latteknaller
cigán hat geschrieben:war an einen sich registrierenden user gerichtet....
ach so .... dann gilt für mich bezüglich deines posts: vrstoh miesst me's :D

Verfasst: 21.08.2006, 16:24
von cigán
ÄR hets scho verstande...

Verfasst: 30.08.2006, 11:55
von sergipe
Hooligangesetz tritt Anfang 2007 in Kraft

Bern. Si/SDA/baz. Randalierer an Sportveranstaltungen können bald härter angepackt werden. Nachdem das Referendum gegen das Hooligangesetz gescheitert ist, hat der Bundesrat die neuen Massnahmen auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt.

Dank der Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) sollen notorische Gewalttäter von Sportveranstaltungen ferngehalten werden können. Zu diesem Zweck wird eine Datenbank eingerichtet, in der Hooligans erfasst werden.

Mit einer Meldepflicht, einem Rayonverbot und Ausreisesperren sollen die Gewalttäter von Stadien ferngehalten werden. Diese Massnahmen können gegen Jugendliche ab 12 Jahren verhängt werden. Als schärfste Massnahme können Personen ab 15 Jahren für bis zu 24 Stunden in Polizeihaft genommen werden.

Weil die Gesetzgebungskompetenz des Bundes aber nicht eindeutig geklärt werden konnte, sind Polizeihaft, Rayonverbot und Meldepflicht vorerst bis Ende 2009 befristet. Bereits ausgearbeitet ist die Verordnung zum Hooligangesetz.

Wegen rechtsstaatlicher Bedenken hatten Fans diverser Fussball- und Eishockeyvereine die Gesetzesrevision mit dem Referendum bekämpft. Sie waren aber schon bei der Unterschriftensammlung gescheitert, möglicherweise als Folge der schweren Fussballkrawalle von Mitte Mai in Basel.

Verfasst: 30.08.2006, 18:42
von RL88
a.c.a.b

Verfasst: 30.08.2006, 19:02
von Mindl
sergipe hat geschrieben:Hooligangesetz tritt Anfang 2007 in Kraft

Bern. Si/SDA/baz. Randalierer an Sportveranstaltungen können bald härter angepackt werden. Nachdem das Referendum gegen das Hooligangesetz gescheitert ist, hat der Bundesrat die neuen Massnahmen auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt.

Dank der Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) sollen notorische Gewalttäter von Sportveranstaltungen ferngehalten werden können. Zu diesem Zweck wird eine Datenbank eingerichtet, in der Hooligans erfasst werden.

Mit einer Meldepflicht, einem Rayonverbot und Ausreisesperren sollen die Gewalttäter von Stadien ferngehalten werden. Diese Massnahmen können gegen Jugendliche ab 12 Jahren verhängt werden. Als schärfste Massnahme können Personen ab 15 Jahren für bis zu 24 Stunden in Polizeihaft genommen werden.

Weil die Gesetzgebungskompetenz des Bundes aber nicht eindeutig geklärt werden konnte, sind Polizeihaft, Rayonverbot und Meldepflicht vorerst bis Ende 2009 befristet. Bereits ausgearbeitet ist die Verordnung zum Hooligangesetz.

Wegen rechtsstaatlicher Bedenken hatten Fans diverser Fussball- und Eishockeyvereine die Gesetzesrevision mit dem Referendum bekämpft. Sie waren aber schon bei der Unterschriftensammlung gescheitert, möglicherweise als Folge der schweren Fussballkrawalle von Mitte Mai in Basel.
ich schätz juli 07: BWIS wurde vom europäischen gerichtshof für menschenrechte als gesetzeswiederig befunden...

leider bruchet die type in strosburg amigs ewigkeite bis sie eppis dure kätscht händ, total überlastet det obe...

Verfasst: 30.08.2006, 19:18
von Soriak
Mindl hat geschrieben:ich schätz juli 07: BWIS wurde vom europäischen gerichtshof für menschenrechte als gesetzeswiederig befunden...

leider bruchet die type in strosburg amigs ewigkeite bis sie eppis dure kätscht händ, total überlastet det obe...
6 Monate um es fuer ungueltig zu erklaeren? Versuch's mit 6 Jahren... erst einmal muss es vor's Bundesgericht gezogen werden. Und auch da muss ein Betroffener klagen und bereit sein, Anwalt- und Gerichtskosten zu tragen.

Verfasst: 30.08.2006, 19:31
von Rankhof
Mindl hat geschrieben:ich schätz juli 07: BWIS wurde vom europäischen gerichtshof für menschenrechte als gesetzeswiederig befunden...

leider bruchet die type in strosburg amigs ewigkeite bis sie eppis dure kätscht händ, total überlastet det obe...
EGMR? Vergiss es... Bis die darüber befunden haben, sind die Massnahmen bereits wieder ausser Kraft (vieles ist ja, zumindest im Moment, "nur" bis 2009), ganz davon abgesehen, dass der EGMR wahrscheinlich gar nicht erst auf die Klage eintreten wird (er kann sich nämlich die Fälle, die er behandeln will, aussuchen)

???

Verfasst: 30.08.2006, 22:23
von uwb#1
sergipe hat geschrieben:Hooligangesetz tritt Anfang 2007 in Kraft

Bern. Si/SDA/baz. Randalierer an Sportveranstaltungen können bald härter angepackt werden. Nachdem das Referendum gegen das Hooligangesetz gescheitert ist, hat der Bundesrat die neuen Massnahmen auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt.

Dank der Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) sollen notorische Gewalttäter von Sportveranstaltungen ferngehalten werden können. Zu diesem Zweck wird eine Datenbank eingerichtet, in der Hooligans erfasst werden.

Mit einer Meldepflicht, einem Rayonverbot und Ausreisesperren sollen die Gewalttäter von Stadien ferngehalten werden. Diese Massnahmen können gegen Jugendliche ab 12 Jahren verhängt werden. Als schärfste Massnahme können Personen ab 15 Jahren für bis zu 24 Stunden in Polizeihaft genommen werden.

Weil die Gesetzgebungskompetenz des Bundes aber nicht eindeutig geklärt werden konnte, sind Polizeihaft, Rayonverbot und Meldepflicht vorerst bis Ende 2009 befristet. Bereits ausgearbeitet ist die Verordnung zum Hooligangesetz.

Wegen rechtsstaatlicher Bedenken hatten Fans diverser Fussball- und Eishockeyvereine die Gesetzesrevision mit dem Referendum bekämpft. Sie waren aber schon bei der Unterschriftensammlung gescheitert, möglicherweise als Folge der schweren Fussballkrawalle von Mitte Mai in Basel.
...Massnahmen auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt.

Bedeutet, ...

...dass die Datenbank bis 31. Dez. 2006 12pm leer bleibt?

...dass man erst in der DB landet, wenn man ab 2007 "negativ" auffällt?

...dass man bis Ende 2006 noch voll die Sau raus lassen kann, ohne in die Datenbank aufgenommen zu werden? ;-)

Wie sieht ihr das?

Juristisch gesehen?

Verfasst: 30.08.2006, 23:59
von brewz_bana
uwb#1 hat geschrieben: Wie sieht ihr das?
die isch jetzt leer, die wird au am 31. dezember 23:59 no leer sy.... am 1. januar sin denn scho über 1'000 dinne.

Quelle:BaZ.ch

Verfasst: 31.08.2006, 00:56
von bulldog™
Datenschutz vertagt

HOOLIGANGESETZ TRITT ANFANG 2007 IN KRAFT

NIKLAUS RAMSEYER, Bern

Das Hooligangesetz regle die Datenflüsse über gewaltbereite Fussballfans viel zu schwammig, warnen Kritiker.

Der Ausflug von Schweizer Fussballbegeisterten auf das Spielfeld der Politik ist gründlich misslungen: Ihr Referendum gegen das Hooligangesetz kam im Frühjahr nicht zustande. Damit kommt das Gesetz nicht vors Volk. Gestern hat der Bundesrat nun die neuen Gesetzesbestimmungen mitsamt der zugehörigen Verordnung per 1.1.2007 in Kraft gesetzt.
Die neuen Paragrafen sehen eine ganze Reihe neuer Massnahmen vor, welche gegen Fussballfans vorsorglich ergriffen werden können. Der Bundesrat verweist in seiner gestrigen Verlautbarung konkret auf die Fussballeuropameisterschaft 2008 in Österreich und der Schweiz: Die Neuerungen dienten «als wichtige Ergänzung des Sicherheitsdispositivs für die Durchführung der Euro 2008».

DATENBANK.
So können etwa «im elektronischen Informationssystem (Hoogan) Daten erfasst werden über Personen, die sich anlässlich von Sportveranstaltungen gewalttätig verhalten haben». Diese Daten können an Organisatoren von Sportveranstaltungen im In- und Ausland und auch an die Zollbehörden weitergegeben werden. Den Zugriff auf die Daten regelt das Departement Blocher. Im Einzelfall entscheidet gar «die Chefin oder der Chef des DAP». Der DAP ist der «Dienst für Analyse und Prävention» im Justiz- und Polizeidepartement, der sich seinerzeit als Fichenpolizei einen eher unrühmlichen Namen gemacht hat.

Wer im Hoogan erfasst ist, gegen den oder die können sogenannte «Rayon-Verbote» erlassen werden, welche den Aufenthalt im Umkreis bestimmter Stadien für individuell bezeichnete Personen verbieten. Gegen einzelne Personen oder ganze Gruppen erlauben die neuen Bestimmungen zudem «Ausreisebeschränkungen», wenn «Hinweise vorliegen, dass die Person oder die betreffende Gruppierung beabsichtigt, zum Sportanlass ins Ausland zu reisen».
In extremen Fällen wollen die Sicherheitsbehörden einzelne gewalttätige Sportbegeisterte gar in «Polizeigewahrsam» nehmen können, um sie so vom Besuch von Stadien und von Gewalttaten in denselben abzuhalten. Die einschneidende Massnahme können die Betroffenen dann allerdings «bei einer richterlichen Instanz überprüfen lassen». Sie sind bei ihrer Festnahme auf ihr Recht «hinzuweisen».

KRITIK HÄLT AN.
Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür hatte schon beim Gesetz gerügt, dieses sei zu schwammig. Insbesondere seien die Datenflüsse, registrierte Personen betreffend, «unklar». Der Zugriff auf die Hoogan-Datenbank sei zu wenig präzise geregelt. Thür wurde damals auf die ausstehende Verordnung verwiesen. In der steht nun der Satz: «Der DAP regelt die Verwendung und Bearbeitung der Daten durch die Organisatoren von Sportveranstaltungen und deren Sicherheitsverantwortlichen im Bearbeitungsreglement.» Die Datenschützer finden eine zentrale Datenbank über Hooligans nötig und wichtig; Bearbeitung und Zugriff auf diese Daten müssten aber klar geregelt werden. Das sei bislang nicht gesichert.

Andere Juristen kritisieren, dass kein eigenständiges Hooligangesetz gemacht, sondern nur das Gesetz über die innere Sicherheit ergänzt worden sei. Dies berge die Gefahr, dass die Hooligans mit Terror-Verdächtigen in einen Topf geworfen würden.

Verfasst: 31.08.2006, 01:18
von BadBlueBoy
In diesem Zusammenhang sollte sich jeder Bürger über die Resultierende, Sinn und Zweck einer solchen Datenbank informieren.

http://de.wikipedia.org/wiki/Rasterfahndung

Verein "grundrechte.ch"

Verfasst: 06.09.2006, 15:42
von macau
Die Stiftung "Archiv Schnüffelstaat Schweiz", welche unser Referendum personell und finanziell mit mehreren tausend Franken unterstützt hat, wird nach gut zehn Jahren zugunsten des neuen Vereins u201Egrundrechte.chu201C aufgelöst.

Die Vereinsgründung findet am 28. September statt (siehe PDF).

Ich werde an der Gründungsversammlung teilnehmen, damit der Kontakt zu diesesr wichtigen Gruppen weitergepflegt werden kann.

Ebenso habe ich bereits Abklärungen in die Wege geleitet, ob die Verordnung zu BWIS bekämpft werden kann.

grundrechte.ch

Verfasst: 29.09.2006, 16:22
von macau
Gestern wurde der Verein grundrechte.ch gegründet. Präsident ist Viktor Györffy http://www.advokatur-gartenhof.ch/gyoerffy.htm

Auch Anliegen von Fussballfans werden in die Tatigkeit dieses Vereins einfliessen.

Geprüft wird gegenwärtig eine staatsrechtliche Beschwerde gegen die Verordnung zum Hooligangesetz.

Verfasst: 29.09.2006, 16:26
von moulegou
macau hat geschrieben:(...)

Ich werde an der Gründungsversammlung teilnehmen, damit der Kontakt zu diesesr wichtigen Gruppen weitergepflegt werden kann.

Ebenso habe ich bereits Abklärungen in die Wege geleitet, ob die Verordnung zu BWIS bekämpft werden kann.
Gute Sache. Bleib am Ball, Junge!

Verfasst: 29.09.2006, 16:41
von Kawa
moulegou hat geschrieben:Gute Sache. Bleib am Ball, Junge!
Genau moulegou, ich wende mich auch an diese Organisation betr. das Grundrecht auf freies Rauchen überall einzufordern :D :D :D

PS : Ich weiss offtopic, aber bei dem extremen Nichtraucherfanatiker musste das einfach sein .....

Verfasst: 29.09.2006, 16:51
von moulegou
Kawa hat geschrieben:Genau moulegou, ich wende mich auch an diese Organisation betr. das Grundrecht auf freies Rauchen überall einzufordern :D :D :D

PS : Ich weiss offtopic, aber bei dem extremen Nichtraucherfanatiker musste das einfach sein .....
Genau, OT. Darum sei Dir der Konter geschenkt.

Big Brother Awards. Preisverleihung 2006

Verfasst: 06.10.2006, 14:24
von macau
Donnerstag 16. November 20:00 Uhr (Türöffnung 19:30)

Sudhaus (Warteck PP) in Basel


Big Brother Awards. Preisverleihung

mit Ernst Jenni, Tele-G und Die Mauerbrecher (Fr.i.Br.)

Mit satirischen "Preisen, die keiner will" werden jedes Jahr die schlimmsten Datenschnüffler geehrt. In der Schweiz findet die Preisverleihung bereits zum siebten Mal statt - zum ersten Mal in Basel!

Die Sieger erhalten einen formschönen Betonpokal und ein Zertifikat. Neben vier Negativpreisen in den Kategorien Staat, Business, Arbeitsplatz und Lebenswerk wird mit dem Winkelried-Award auch lobenswerter Widerstand GEGEN Überwachung und Kontrolle ausgezeichnet. Die Sieger dieses Preises werden durch das Publikum bestimmt.

Moderiert von Ernst Jenni, mit spektakulären Hintergrundbeiträgen der privaten Fernsehstation Tele-G (Guido Henseler) und Kommentaren der bekannten Impro-Theatersportgruppe "Die Mauerbrecher". Neben Mitgliedern der Jury werden möglicherweise auch einige GewinnerInnen persönlich anwesend sein.

BBA: http://www.bigbrotherawards.ch/2006/

Sudhaus: http://www.sudhaus.ch/startseite.html

Mauerbrecher: http://www.mauerbrecher.de/

Quelle:BaZ.ch

Verfasst: 10.10.2006, 00:41
von bulldog™
Datenschützer schlagen Alarm

DIE GRUNDRECHTE SEIEN IM NEUEN STAATSSCHUTZGESETZ (BWIS) NICHT GENÜGEND GESCHÜTZT

Bild
Neue Möglichkeiten beim Bespitzeln. Mit dem neuen Gesetz sinken die Hürden für Abhöraktionen. Foto Keystone

Zürich. Die Schweizer Datenschützer kritisieren das revidierte Staatsschutzgesetz. Die Änderungen liessen viele Fragen offen und enthielten keine genügenden Garantien für die Grundrechte, heisst es in der Vernehmlassungsantwort.

So werde kaum auf die Frage eingegangen, wer die Staatsorgane, welche die präventive Überwachung vornehmen, kontrollieren soll, schreibt die Vereinigung der Schweizerischen Datenschutzbeauftragten in ihrer Mitteilung von gestern.
Auch sei unklar, wie man die Bevölkerung vor einer missbräuchlichen staatlichen Überwachungstätigkeit schützen wolle. Der Entwurf des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) sei grundlegend zu überarbeiten.

ohne Verdacht. Mit den im Gesetz vorgeschlagenen Massnahmen sollen neu auch Personen überwacht werden können, gegen die kein konkreter Verdacht auf strafbares Verhalten besteht (siehe Beispiele). Dies sei ein starker Eingriff in die in der Verfassung garantierte Privatsphäre, der durch überwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt werden müsse. Die Rechtfertigung durch ein überwiegendes Interesse und die Verhältnismässigkeit seien im Bericht des Bundesrats jedoch nur ungenügend dargelegt, heisst es in der Mitteilung.
sda


Das würde sich mit dem neuen Bundesgesetz ändern Beispiel 1: Observation
Der Dienst für Analyse und Prävention (DAP), der Inlandnachrichtendienst der Schweiz, erhält von einem ausländischen Nachrichtendienst die Information, dass sich mutmassliche Terrorverdächtige regelmässig in einer Privatwohnung treffen. Einen konkreten Verdacht gibt es jedoch noch nicht, so dass es den Schweizer Behörden nicht möglich ist, ein Strafverfahren gegen diese Personen einzuleiten.
Mit dem heutigen Gesetz dürfen die Verdächtigen nur auf öffentlichem Boden observiert werden. «Mit dem neuen Gesetz kann unter bestimmten strengen Auflagenin Zukunft auch in einer Privatwohnung beobachtet und abgehört werden», erklärt Urs von Daeniken, Chef des DAP.
bcs


Beispiel 2: Abhören
Ein ausländischer Nachrichtendienst meldet den zuständigen Schweizer Behörden, dass Mitglieder einer islamistischen Zelle regelmässig in die Schweiz telefonieren. Die ausländischen Behörden übergeben der Schweiz eine Liste mit Telefonnummern. Bis 2005 habe man nicht immer feststellen können, wem die Telefonnummern gehörten, erklärt von Daeniken. «Denn bis 2005 mussten sich Handy-Besitzer nicht registrieren lassen.» Heute, mit der Registrierungspflicht auch von Pre-Paid-Handys, könne man wenigstens feststellen, wem die Telefonnummern gehörten, so der DAP-Chef weiter.
Besteht kein konkreter Tatverdacht gegen eine Person, dann dürfen heute deren Telefonate nicht abgehört werden. «Das neue Gesetz soll es den Behörden in Zukunft ermöglichen,Telefongespräche von gefährlichen Personen abhören zu können», sagt von Daeniken.
bcs

Verfasst: 10.10.2006, 08:02
von IP-Lotto
Merci für den Artikel, bulldog. Der ist interessant.

Es geht aber nicht um das Höligengesetz (BWIS1) sondern um das Antiterror-Spitzelgesetz (BWIS2). Im OT gibts glaub ein entsprechendes Thema.

Verfasst: 10.10.2006, 10:05
von kopfwee
IP-Lotto hat geschrieben:Merci für den Artikel, bulldog. Der ist interessant.

Es geht aber nicht um das Höligengesetz (BWIS1) sondern um das Antiterror-Spitzelgesetz (BWIS2). Im OT gibts glaub ein entsprechendes Thema.
mainsch ärnschthaft unseri staatschützer mieche doo en unterschiid?

Verfasst: 11.10.2006, 08:54
von IP-Lotto
kopfwee hat geschrieben:mainsch ärnschthaft unseri staatschützer mieche doo en unterschiid?
:D

Me söll d Hoffnig jo bekanntlig nie uffgää. Aber wär weiss, villicht bekömme scho bald alli wo in dr Schwyz e Fuessball-Sytte im Internet uffriefe automatisch das Dräggszüüg inschtalliert, wo do beschriiben isch:

http://www.sonntagszeitung.ch/dyn/news/ ... 74264.html

Verfasst: 11.10.2006, 12:52
von moulegou
bulldog&#8482 hat geschrieben:Datenschützer schlagen Alarm
(...)
ohne Verdacht. Mit den im Gesetz vorgeschlagenen Massnahmen sollen neu auch Personen überwacht werden können, gegen die kein konkreter Verdacht auf strafbares Verhalten besteht (siehe Beispiele). Dies sei ein starker Eingriff in die in der Verfassung garantierte Privatsphäre, der durch überwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt werden müsse. Die Rechtfertigung durch ein überwiegendes Interesse und die Verhältnismässigkeit seien im Bericht des Bundesrats jedoch nur ungenügend dargelegt, heisst es in der Mitteilung.
sda


Das würde sich mit dem neuen Bundesgesetz ändern Beispiel 1: Observation
Der Dienst für Analyse und Prävention (DAP), der Inlandnachrichtendienst der Schweiz, erhält von einem ausländischen Nachrichtendienst die Information, dass sich mutmassliche Terrorverdächtige regelmässig in einer Privatwohnung treffen. Einen konkreten Verdacht gibt es jedoch noch nicht, so dass es den Schweizer Behörden nicht möglich ist, ein Strafverfahren gegen diese Personen einzuleiten.
Mit dem heutigen Gesetz dürfen die Verdächtigen nur auf öffentlichem Boden observiert werden. «Mit dem neuen Gesetz kann unter bestimmten strengen Auflagenin Zukunft auch in einer Privatwohnung beobachtet und abgehört werden», erklärt Urs von Daeniken, Chef des DAP.
bcs


Beispiel 2: Abhören
Ein ausländischer Nachrichtendienst meldet den zuständigen Schweizer Behörden, dass Mitglieder einer islamistischen Zelle regelmässig in die Schweiz telefonieren. Die ausländischen Behörden übergeben der Schweiz eine Liste mit Telefonnummern. Bis 2005 habe man nicht immer feststellen können, wem die Telefonnummern gehörten, erklärt von Daeniken. «Denn bis 2005 mussten sich Handy-Besitzer nicht registrieren lassen.» Heute, mit der Registrierungspflicht auch von Pre-Paid-Handys, könne man wenigstens feststellen, wem die Telefonnummern gehörten, so der DAP-Chef weiter.
Besteht kein konkreter Tatverdacht gegen eine Person, dann dürfen heute deren Telefonate nicht abgehört werden. «Das neue Gesetz soll es den Behörden in Zukunft ermöglichen,Telefongespräche von gefährlichen Personen abhören zu können», sagt von Daeniken.
bcs
Sehe das Problem nicht. In Fällen wie bei den obenerwähnten Beispielen müssen die Staatsschützer doch alle vorhandenen Überwachungsmöglichkeiten ausschöpfen können. Hier geht es um eine Bedrohung von sehr viel grösserem Ausmass als das Zünden von etwas Pyromaterial an einem Fussballspiel. Dies zu berücksichtigen hat eben auch mit dem Begriff Verhältnismässigkeit zu tun. In dem Gesetz steht ja offenbar nicht mal was von Präventivhaft, wie sie für Fussballfans vorgesehen ist, und körpeliche Gewalt zur Erlangung von Informationen scheint auch nicht abgesegnet zu werden. Also was solls? Eine Demokratie muss sich eben auch zu schützen wissen, wenn sie eine solche bleiben will. Wenn die Datenschützer wegen diesem Gesetz schon einen Aufstand machen, dann wird sich ihre Akzeptanz in der Bevölkerung in etwa so entwickeln wie jene des VCS. Und dann nimmt den Begriff Datenschutz eben auch niemand mehr ernst, wenn er im Zusammenhang mit solchen Geschichten wie dem Hooligangesetz fällt, wo die machthungrigen Behörden im Interesse der rechtsstaatlichen Demokratie eben wirklich wieder zurückgebunden werden müssen.