Re: Politik, Wirtschaft & Wissenschaft
Verfasst: 25.08.2025, 06:51
Man muss halt Geld in die Hand nehmen um DIE BESTEN zu bekommen, resp. zu halten.
Somnium hat geschrieben: 02.09.2025, 15:09 Sachen gibt‘s…
Bund stampft Studie zu Pestiziden und PFAS-Chemikalien ein
https://www.bazonline.ch/bund-stampft-s ... 5206187300 (Abo-frei!)
Schweizer Grundwasser gerät zunehmend unter Druck
https://www.bazonline.ch/klimawandel-sc ... 7852667934 (Abo-frei!)
Find ich total in Ordnung, dass dies auf Bundesebene festgelegt wird. Wenn du siehst, wie das rot/grün Zürich handhabt, fragst du dich schon..Somnium hat geschrieben: 03.09.2025, 18:57 Ölbert. Geh verrecken!
Bundesrat will Tempo 30 erschweren – Städte und Gemeinden toben
https://www.bazonline.ch/tempo-30-veror ... 3498794445 (BaZ-Abo!)
Nun, die Zürcher haben die Leute gewählt also dürfen die es auch so bestimmen. Ausser es gibt ein erfolgreiches Referendum. Wir sind hier nicht in Frankreich, wo Paris alles bestimmen kann.littlesnow hat geschrieben: 03.09.2025, 19:23 Find ich total in Ordnung, dass dies auf Bundesebene festgelegt wird. Wenn du siehst, wie das rot/grün Zürich handhabt, fragst du dich schon..
littlesnow hat geschrieben: 03.09.2025, 19:23Find ich total in Ordnung, dass dies auf Bundesebene festgelegt wird. Wenn du siehst, wie das rot/grün Zürich handhabt, fragst du dich schon..Somnium hat geschrieben: 03.09.2025, 18:57 Ölbert. Geh verrecken!
Bundesrat will Tempo 30 erschweren – Städte und Gemeinden toben
https://www.bazonline.ch/tempo-30-veror ... 3498794445 (BaZ-Abo!)
Somnium hat geschrieben: 04.09.2025, 09:12 Ölbert regiert wie sein Vorbild Trump: Alleinmächtig.
Ein Bundesrat, wie ihn die Schweiz noch nie hatte.
Zugute kommt ihm, dass der Gesamtbundesrat mit Fliegengewichten (ex. KKS) und mit KKS, einer ideologischen Hardlinerin und Trump-Fan, besetzt ist. Ölbert und KKS schaden der Schweizer Bevölkerung. Sie dienen ihr nicht, so wie sie es geschworen haben. Sie dienen allein ihren Lobby-Verbänden.
Käppelijoch hat geschrieben: 04.09.2025, 07:48 Ich staune manchmal bei den Leserkommentaren, mit welcher Keule gehandhabt wird. Dabei ist es einfach.
Die Hierachie der Gesetze:
1. Verfassungsartikel
2. Gesetz
3. Verordnung
Das heisst: Verordnungen müssen immer aufgrund eines Gesetzes erstellt und verfügt werden.
Aus heiterem Himmel kommt das Ganze ja nicht.
1. Stand ein parlamentarischer Auftrag im Raum. Der wurde bearbeitet. Nix Trump.
2. Gab es dazu eine Volksabstimmung mit grossem Nein. Also das Volk hatt schon einmal das Wort dazu.
Was in meinen Augen sinnvoll ist: Dass man im Gesetz nicht jur Tempo-30-Zonen kennt, wo es keine Fussgängerstreifen mehr gibt, keine Haifischzähne oder Stopps, immer Rechtsvortritt gilt etc. Das ist bei Quartieren durchaus sinnvoll. Gilt nun selbiges für Hauptstrassen, wo ist denn der Anreiz auf solchen Sammelstrassen zu blieben, wenn ma via Quartier den kürzeren Weg nehmen kann?
Da ist eine gesonderte Gesetzeslage für Tempo 30 auf Hauptstrassen sinnvoll, damit sie auch mit einer Temporeduktion auf 30 als Sammelstrasse ihre Aufgabe erfüllen können.
Hier einfach mit Erdöl zu lobbyieren zu schimpfen, ist zu kurz gedacht. Der Kipppunkt bei den Konsumenten ist überschritten, die eMobilität wird die Fossile auch im privaten Vereich unwiederruflich ablösen. Die fossile Moralkeule wird immer mehr ihre Wirkung verlieren. Daher ist es richtig, dass man sich hier hierachisch gesehen Gedanken macht.
Denn die Hierachie der Strassen legt seit jeher der Bund fest. Nicht der Kanton und nicht die Gemeinden.
Die Gemeinden können ja vom Kanton / Bund die Kantons- resp Bundesstrassen abkaufen und zu Gemeindestrassen degeadieren, dann sind sie frei in ihrer Entacheidung.
Achtung: Dies ist KEIN Plädoyer gegen Tempo 30 auf gewissen Abschnitten innerorts. Unter Umständen kann es sehr sinnvoll sein. Ich denke da aus eigener Erfahrung an die Ortsdurchfahrt Bivio z.B.
Kurtinator hat geschrieben: 04.09.2025, 09:41Käppelijoch hat geschrieben: 04.09.2025, 07:48 Ich staune manchmal bei den Leserkommentaren, mit welcher Keule gehandhabt wird. Dabei ist es einfach.
Die Hierachie der Gesetze:
1. Verfassungsartikel
2. Gesetz
3. Verordnung
Das heisst: Verordnungen müssen immer aufgrund eines Gesetzes erstellt und verfügt werden.
Aus heiterem Himmel kommt das Ganze ja nicht.
1. Stand ein parlamentarischer Auftrag im Raum. Der wurde bearbeitet. Nix Trump.
2. Gab es dazu eine Volksabstimmung mit grossem Nein. Also das Volk hatt schon einmal das Wort dazu.
Was in meinen Augen sinnvoll ist: Dass man im Gesetz nicht jur Tempo-30-Zonen kennt, wo es keine Fussgängerstreifen mehr gibt, keine Haifischzähne oder Stopps, immer Rechtsvortritt gilt etc. Das ist bei Quartieren durchaus sinnvoll. Gilt nun selbiges für Hauptstrassen, wo ist denn der Anreiz auf solchen Sammelstrassen zu blieben, wenn ma via Quartier den kürzeren Weg nehmen kann?
Da ist eine gesonderte Gesetzeslage für Tempo 30 auf Hauptstrassen sinnvoll, damit sie auch mit einer Temporeduktion auf 30 als Sammelstrasse ihre Aufgabe erfüllen können.
Hier einfach mit Erdöl zu lobbyieren zu schimpfen, ist zu kurz gedacht. Der Kipppunkt bei den Konsumenten ist überschritten, die eMobilität wird die Fossile auch im privaten Vereich unwiederruflich ablösen. Die fossile Moralkeule wird immer mehr ihre Wirkung verlieren. Daher ist es richtig, dass man sich hier hierachisch gesehen Gedanken macht.
Denn die Hierachie der Strassen legt seit jeher der Bund fest. Nicht der Kanton und nicht die Gemeinden.
Die Gemeinden können ja vom Kanton / Bund die Kantons- resp Bundesstrassen abkaufen und zu Gemeindestrassen degeadieren, dann sind sie frei in ihrer Entacheidung.
Achtung: Dies ist KEIN Plädoyer gegen Tempo 30 auf gewissen Abschnitten innerorts. Unter Umständen kann es sehr sinnvoll sein. Ich denke da aus eigener Erfahrung an die Ortsdurchfahrt Bivio z.B.
Bei Gemeindestrassen kann die Gemeinde am besten beurteilen ob 30er-Zonen eingeführt werden sollen (siehe Abstimmung in Allschwil). So auch der Kanton bei Kantonsstrassen und der Bund bei Bundesstrassen.
Wenn z.B. in Muttenz eine 30er-Zone auf der Hauptstrasse eingeführt werden soll, weil es der Verkehrssicherheit dient (durch Studien und Verkehrsmodelle belegt) und die Muttenzer dem zustimmen, dann hat der Bund hier überhaupt nichts zu pfeifen.
Es wird einfach nur die verfickte Autolobby bedient, damit Hanspeter und Rolf aus dem Oberaargau ja nicht ausgebremst werden und mit ihren Boomer Mercedes GLE freie Fahrt für freie Bürger haben. "ICH WILL MINI 50 FAHRE, AU WENN ICH IM STAU STAND!!!"![]()
Typisch SVP, man hält die Fahne des Föderalismus immer ganz hoch, solange es nicht gegen ihre Lobby geht. Peinliche Partei, peinlicher Bundesrat.
Käppelijoch hat geschrieben: 04.09.2025, 10:15Kurtinator hat geschrieben: 04.09.2025, 09:41Käppelijoch hat geschrieben: 04.09.2025, 07:48 Ich staune manchmal bei den Leserkommentaren, mit welcher Keule gehandhabt wird. Dabei ist es einfach.
Die Hierachie der Gesetze:
1. Verfassungsartikel
2. Gesetz
3. Verordnung
Das heisst: Verordnungen müssen immer aufgrund eines Gesetzes erstellt und verfügt werden.
Aus heiterem Himmel kommt das Ganze ja nicht.
1. Stand ein parlamentarischer Auftrag im Raum. Der wurde bearbeitet. Nix Trump.
2. Gab es dazu eine Volksabstimmung mit grossem Nein. Also das Volk hatt schon einmal das Wort dazu.
Was in meinen Augen sinnvoll ist: Dass man im Gesetz nicht jur Tempo-30-Zonen kennt, wo es keine Fussgängerstreifen mehr gibt, keine Haifischzähne oder Stopps, immer Rechtsvortritt gilt etc. Das ist bei Quartieren durchaus sinnvoll. Gilt nun selbiges für Hauptstrassen, wo ist denn der Anreiz auf solchen Sammelstrassen zu blieben, wenn ma via Quartier den kürzeren Weg nehmen kann?
Da ist eine gesonderte Gesetzeslage für Tempo 30 auf Hauptstrassen sinnvoll, damit sie auch mit einer Temporeduktion auf 30 als Sammelstrasse ihre Aufgabe erfüllen können.
Hier einfach mit Erdöl zu lobbyieren zu schimpfen, ist zu kurz gedacht. Der Kipppunkt bei den Konsumenten ist überschritten, die eMobilität wird die Fossile auch im privaten Vereich unwiederruflich ablösen. Die fossile Moralkeule wird immer mehr ihre Wirkung verlieren. Daher ist es richtig, dass man sich hier hierachisch gesehen Gedanken macht.
Denn die Hierachie der Strassen legt seit jeher der Bund fest. Nicht der Kanton und nicht die Gemeinden.
Die Gemeinden können ja vom Kanton / Bund die Kantons- resp Bundesstrassen abkaufen und zu Gemeindestrassen degeadieren, dann sind sie frei in ihrer Entacheidung.
Achtung: Dies ist KEIN Plädoyer gegen Tempo 30 auf gewissen Abschnitten innerorts. Unter Umständen kann es sehr sinnvoll sein. Ich denke da aus eigener Erfahrung an die Ortsdurchfahrt Bivio z.B.
Bei Gemeindestrassen kann die Gemeinde am besten beurteilen ob 30er-Zonen eingeführt werden sollen (siehe Abstimmung in Allschwil). So auch der Kanton bei Kantonsstrassen und der Bund bei Bundesstrassen.
Wenn z.B. in Muttenz eine 30er-Zone auf der Hauptstrasse eingeführt werden soll, weil es der Verkehrssicherheit dient (durch Studien und Verkehrsmodelle belegt) und die Muttenzer dem zustimmen, dann hat der Bund hier überhaupt nichts zu pfeifen.
Es wird einfach nur die verfickte Autolobby bedient, damit Hanspeter und Rolf aus dem Oberaargau ja nicht ausgebremst werden und mit ihren Boomer Mercedes GLE freie Fahrt für freie Bürger haben. "ICH WILL MINI 50 FAHRE, AU WENN ICH IM STAU STAND!!!"![]()
Typisch SVP, man hält die Fahne des Föderalismus immer ganz hoch, solange es nicht gegen ihre Lobby geht. Peinliche Partei, peinlicher Bundesrat.
Naja, wenn die Ortsdurchfahrt eine Kantons- oder Bundesstrasse ist, hat die Gemeinde wenig zu melden.
Nehmen wir die Julierpass-Strasse mit ihren Dorfdurchfahrten. Das ist eine Bundesstrasse und dort sagt das Astra, was gilt.
In Oberwil ist es eine Kantonsstrasse, dort sagt er Kanton was gilt.
Nun geht es darum, dass man juristisch eine saubere Lösung definiert, wie man Tempo 30 bei solchen Strassen einführen kann, ohne dass die Strassenhierachie (Sammelstrassen vs Quartierstrassen) aufgehoben wird.
Dann engagier Dich mit Gleichgesinnten in der Gemeindepolitik. Ich denke, ihr könnt da sicher etwas bewegen!Faniella Diwani hat geschrieben: 04.09.2025, 13:22Käppelijoch hat geschrieben: 04.09.2025, 10:15Kurtinator hat geschrieben: 04.09.2025, 09:41
Bei Gemeindestrassen kann die Gemeinde am besten beurteilen ob 30er-Zonen eingeführt werden sollen (siehe Abstimmung in Allschwil). So auch der Kanton bei Kantonsstrassen und der Bund bei Bundesstrassen.
Wenn z.B. in Muttenz eine 30er-Zone auf der Hauptstrasse eingeführt werden soll, weil es der Verkehrssicherheit dient (durch Studien und Verkehrsmodelle belegt) und die Muttenzer dem zustimmen, dann hat der Bund hier überhaupt nichts zu pfeifen.
Es wird einfach nur die verfickte Autolobby bedient, damit Hanspeter und Rolf aus dem Oberaargau ja nicht ausgebremst werden und mit ihren Boomer Mercedes GLE freie Fahrt für freie Bürger haben. "ICH WILL MINI 50 FAHRE, AU WENN ICH IM STAU STAND!!!"![]()
Typisch SVP, man hält die Fahne des Föderalismus immer ganz hoch, solange es nicht gegen ihre Lobby geht. Peinliche Partei, peinlicher Bundesrat.
Naja, wenn die Ortsdurchfahrt eine Kantons- oder Bundesstrasse ist, hat die Gemeinde wenig zu melden.
Nehmen wir die Julierpass-Strasse mit ihren Dorfdurchfahrten. Das ist eine Bundesstrasse und dort sagt das Astra, was gilt.
In Oberwil ist es eine Kantonsstrasse, dort sagt er Kanton was gilt.
Nun geht es darum, dass man juristisch eine saubere Lösung definiert, wie man Tempo 30 bei solchen Strassen einführen kann, ohne dass die Strassenhierachie (Sammelstrassen vs Quartierstrassen) aufgehoben wird.
Ich würde es bereits sehr begrüssen wenn alles ausser unsere Kantonsstrasse konsequent auf 30 gebremst würde. Mit ähnlichen Ansätzen wie in Birsfelden. Wir haben auch solche Schleichwegachsen. Rentieren würde es für die Gemeindekasse....
Wier haben "Quartierstrassen" sie alle 10-15 Jahre saniert werden müssen weil so viel Schleichweg drüber läuft. Bezahlt von den Gemeindesteuern...
De Witz isch jo, innerorts fahrsch jo fascht niene meh 50.Kurtinator hat geschrieben: 04.09.2025, 09:41Bei Gemeindestrassen kann die Gemeinde am besten beurteilen ob 30er-Zonen eingeführt werden sollen (siehe Abstimmung in Allschwil). So auch der Kanton bei Kantonsstrassen und der Bund bei Bundesstrassen.
Wenn z.B. in Muttenz eine 30er-Zone auf der Hauptstrasse eingeführt werden soll, weil es der Verkehrssicherheit dient (durch Studien und Verkehrsmodelle belegt) und die Muttenzer dem zustimmen, dann hat der Bund hier überhaupt nichts zu pfeifen.
Es wird einfach nur die verfickte Autolobby bedient, damit Hanspeter und Rolf aus dem Oberaargau ja nicht ausgebremst werden und mit ihren Boomer Mercedes GLE freie Fahrt für freie Bürger haben. "ICH WILL MINI 50 FAHRE, AU WENN ICH IM STAU STAND!!!"![]()
Typisch SVP, man hält die Fahne des Föderalismus immer ganz hoch, solange es nicht gegen ihre Lobby geht. Peinliche Partei, peinlicher Bundesrat.
BaslerBasilisk hat geschrieben: 08.09.2025, 08:25De Witz isch jo, innerorts fahrsch jo fascht niene meh 50.Kurtinator hat geschrieben: 04.09.2025, 09:41Bei Gemeindestrassen kann die Gemeinde am besten beurteilen ob 30er-Zonen eingeführt werden sollen (siehe Abstimmung in Allschwil). So auch der Kanton bei Kantonsstrassen und der Bund bei Bundesstrassen.
Wenn z.B. in Muttenz eine 30er-Zone auf der Hauptstrasse eingeführt werden soll, weil es der Verkehrssicherheit dient (durch Studien und Verkehrsmodelle belegt) und die Muttenzer dem zustimmen, dann hat der Bund hier überhaupt nichts zu pfeifen.
Es wird einfach nur die verfickte Autolobby bedient, damit Hanspeter und Rolf aus dem Oberaargau ja nicht ausgebremst werden und mit ihren Boomer Mercedes GLE freie Fahrt für freie Bürger haben. "ICH WILL MINI 50 FAHRE, AU WENN ICH IM STAU STAND!!!"![]()
Typisch SVP, man hält die Fahne des Föderalismus immer ganz hoch, solange es nicht gegen ihre Lobby geht. Peinliche Partei, peinlicher Bundesrat.
Äntwäder wills zVill Kurve het oder will unübersichtlich sich.
ODER
Will ebe sälle Hanspeter und Rolf nit genau wüsse wo ahne sie wänd und drum langsam fahre...
Grad Muttenz als Biispiel gno, ich chum dört sälte annährend uf 50 ahne, will eifach keine will 50 fahre. (Gliiche gilt au für dRingstrosse in Basel)
Wobei Nachts siehst du weniger bzw. ist es durch dunkel gekleidete Personen noch problematischer.Faniella Diwani hat geschrieben: 08.09.2025, 08:54Tagsüber ja. Ich sehe ein grösseres Problem nachts. Dann ist aber 50km/h weniger das Problem als Röhren beim Beschleunigen, Knallen beim Bremsen und runterschalten, Röhren beim Beschleunigen, Knallen beim Bremsen und runterschalten, Röhren beim Beschleunigen....
Und das mindestens bei jedem einzelnen der 5 Kreisel auf der Kantonsstrasse. Und weil es so lustig ist manchmal auch zwischendurch.
Und wenn man so einem Idioten den Stinkefinger zeigt explodiert bei ihm "da Ehre Monn!"
Das gilt für normale Autos die von normalen Menschen gefahren werden. Das sind gut 99%. Problematisch ist dieses 1% die ihren Lärm als "geile Sound" bezeichnen.BaslerBasilisk hat geschrieben: 08.09.2025, 09:38Wobei Nachts siehst du weniger bzw. ist es durch dunkel gekleidete Personen noch problematischer.Faniella Diwani hat geschrieben: 08.09.2025, 08:54Tagsüber ja. Ich sehe ein grösseres Problem nachts. Dann ist aber 50km/h weniger das Problem als Röhren beim Beschleunigen, Knallen beim Bremsen und runterschalten, Röhren beim Beschleunigen, Knallen beim Bremsen und runterschalten, Röhren beim Beschleunigen....
Und das mindestens bei jedem einzelnen der 5 Kreisel auf der Kantonsstrasse. Und weil es so lustig ist manchmal auch zwischendurch.
Und wenn man so einem Idioten den Stinkefinger zeigt explodiert bei ihm "da Ehre Monn!"
Lärmbelastung durch das Rollen kommen dann noch ab ca. 30km/h dazu . Sprich in der Nacht wäre Tempo 30 genau so gut.
Bei Elektrofahrzeugen entfällt das Motorengeräusch natürlich, weshalb der Lärm unter 30km/h deutlich weniger bei EV ist.
"Der Motorlärm eines Autos ist bis etwa 30 km/h die dominante Geräuschquelle, danach wird das Rollgeräusch der Reifen lauter und übernimmt die Führung. Ab 35 km/h ist das Reifengeräusch lauter als das Motorengeräusch"
Im Kanton St. Gallen wurden überhöhte PFAS-Werte in Gewässern und Lebensmitteln festgestellt.
Die Chemikalien gelangten durch belasteten Klärschlamm auf landwirtschaftliche Nutzflächen.
Das Parlament beschliesst Unterstützung für betroffene Bauernhöfe trotz Bundesratsablehnung.
Umweltminister Rösti plant die Anpassung der Schweizer Grenzwerte an EU-Regelungen.(…)
Autor: E. Mantegani
Ein surreales Schauspiel, das hier in Bern geboten wird.
Vorab die Libbyisten der Chemie "Zahlreiche Verbindungen seien ökologisch und toxikologisch unbedenklich, viele – etwa Medikamente – liessen sich nicht ersetzen, «ohne gravierende gesellschaftliche Nachteile in Kauf zu nehmen»....?! Die gravierenden Nachteile hat die Gesellschaft durch die PFAS bereits. Alle PFAS gehören verboten und erst zugelassen, wenn sie unbedenklich sind. Bitte Vorsorgeprinzip einführen.
Auch eine schlechte Figur geben nun die Bauern ab. Es ist schon seit Jahrzehnte bekannt, dass PFAS schädlich für die Umwelt ist. Trotzdem haben sie die Klärschlämme für gutes Gelt ausgebracht - ganz freiwillig. Dieses Fehlvehalten soll nun die Allgemeinheit entschädigen? Wenn das Wirtschaften auf den Bauernhof ökonomisch nicht mehr rentabel ist, soll er aufs RAV. Derweil die Böden durch die Verursacher, der Chemieindustrie, saniert werden. Bitte!
Und zu guter Letzt: Gerne übernimmt hier der SVP Bundesrat Rösti fremdes EU Recht mit den tieferen PFAS Grenzwerten, wenn es dem Geschäft dient. Soviel zu fremden Richtern. Und: Wenn die EU keine tiefere Werte vorschreiben würde, hätte der Herr Rösti sich für tiefere Werte hier im Heidiland CH eingesetzt?
Appendix_2 hat geschrieben: 09.09.2025, 17:58 Was bitte schön soll denn diese Scheisse? Die Polizei darf bei Personenfahndungen die Hautfarbe nicht mehr erwähnen. Ich glaub ich steh im Wald. Täterschutz de luxe
https://www.tagesanzeiger.ch/fedpol-gre ... 8212724261
"Die Hautfarbe sei ein nicht eindeutig definierbares Merkmal, so der Bund."Appendix_2 hat geschrieben: 09.09.2025, 17:58 Was bitte schön soll denn diese Scheisse? Die Polizei darf bei Personenfahndungen die Hautfarbe nicht mehr erwähnen. Ich glaub ich steh im Wald. Täterschutz de luxe
https://www.tagesanzeiger.ch/fedpol-gre ... 8212724261
(…)Grund für die Massnahme soll eine «offizielle Beschwerde» vonseiten einer ausländischen Behörde sein, wie es weiter heisst. Man habe den Entscheid, der bereits im Sommer gefällt wurde, zuvor sorgfältig geprüft. «Die Hautfarbe als Bestandteil eines Signalelements in der Ausschreibung wurde schon einige Zeit reflektiert», sagt das Fedpol gegenüber dem «Blick».
Die Hautfarbe müsse «in der heutigen vielschichtigen Gesellschaft kritisch hinterfragt werden», zitiert die Zeitung aus dem Schreiben. Es handle sich dabei nicht um ein eindeutig definierbares Merkmal.
Die Angaben würden bei Personenbeschreibungen sowieso kaum genutzt und dienten in weniger als einem Prozent aller Ripol-Einträge überhaupt zur Identifizierung einer Person. In internationalen Fahndungssystemen werde das Element überhaupt nicht genutzt oder gelte als unpräzise.(…)