Frage an Forumsjuristen

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BaslerBasilisk
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von BaslerBasilisk »

händsche hat geschrieben: 13.09.2021, 09:41 Was stoht im Abnahmeprotokoll wäge dr Reinigung?

https://www.mieterverband.ch/mv/mietrec ... kgabe.html

Bisch bim Mieterverband (würdi mache, zahlsch nid mol 100 Stutz im Johr)? Dört würdsch gratis rächtlichi Uskünft erhalte.

Nein bin ich nicht.
Habe auch noch keine Rechtschutzversicherung 
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Felipe
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Felipe »

Nicht für mich selber aber folgendes. Eine Kollegin hat im August auf Ende September gekündigt (1 Monat Kündigungsfrist). Nun hatte sie noch 1 Woche Ferien. Der Chef besteht aber darauf dass sie beide Woche arbeitet. Das Team war personell schon vorher unter Druck (sie war mit 11 Monaten Dienstälteste im Team), jedoch meinte ich verstanden zu haben, dass ein AN auf den Bezug der Ferien bestehen kann.

Die Kollegin - eigen wie sie ist- hat natürlich schon einen Flug gebucht, wobei ich der Meinung bin, dass eine vorherige rechtliche Abklärung wohl sinnvoller wäre.

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Faniella Diwani
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Faniella Diwani »

Der Ferienanspruch besteht pro Rata. Kann also durchaus sein dass sie diese Ferienwoche gar nicht mehr zu gute hat. (Nachrechnen bevor ein dicker Hals gemacht wird.)
An sich ist der Ferienbezug und nicht die Auszahlung des Anspruches Standard. Es soll dazu auche ein BG-Urteil geben.

Frage: Dürfen Ferien bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in jedem Fall ausbezahlt werden?

Antwort: Auch am Ende des Arbeitsverhältnisses gilt der Grundsatz, dass Ferien nicht ausbezahlt werden dürfen. Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Auszahlung des Restferienanspruchs nur dann zulässig ist, wenn in der verbleibenden Zeit der Ferienbezug nicht möglich oder der einen oder der anderen Partei nicht zumutbar ist. Sofern also mehr Ferientage zu beziehen sind, als restliche Tage bis zum Austritt eines Mitarbeitenden bleiben, oder der Ferienbezug dem Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer nicht zugemutet werden kann, ist eine Auszahlung möglich.

Allerdings ist da ein recht gummiger Begriff der "Zumutbarkeit" drin. Wenn der jetztige Arbeitgeber das Arschloch macht wird es schwierig. Ist die Kollegin organisiert? Die Gewerkschaft gibt gerne Rechtshilfe, das ist eine ihrere Aufgaben.
Wenn der Arbeitgeber die Ferien nicht zulassen will, ist es sicher an ihm zu erklären warum er es nicht für "zumutbar" hält.

händsche
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von händsche »

BaslerBasilisk hat geschrieben: 13.09.2021, 11:28
händsche hat geschrieben: 13.09.2021, 09:41 Was stoht im Abnahmeprotokoll wäge dr Reinigung?

https://www.mieterverband.ch/mv/mietrec ... kgabe.html

Bisch bim Mieterverband (würdi mache, zahlsch nid mol 100 Stutz im Johr)? Dört würdsch gratis rächtlichi Uskünft erhalte.

Nein bin ich nicht.
Habe auch noch keine Rechtschutzversicherung 

Wurde auf dem von dir unterzeichneten Protokoll Mängel an der Reinigung erwähnt?

Falls nicht, würde ich der Verwaltung schreiben, dass du die Reinigung in der Schlussrechnung bestreitest (Vorlage ist auf dem obigen Link)

Falls eine mangelhafte Reinigung erwähnt ist (aber nicht genau erläutert wurde, bei welchen Teilen der Wohnung die Reinigung bemängelt wurde), würde ich eine detaillierte Abrechnung verlangen und mitteilen, welche Teile du bestreitest. Falls du noch Fotos gemacht hast, wäre das hilfreich.

Falls die mangelhafte Reinigung detailliert festgehalten wurde, macht eine Bestreitung nur dort sinn, wo nicht explizit erwähnt.

ggf. Beanstandung, dass dir keine Frist für Nachreinigung eingeräumt wurde, sofern du nicht im Abnahmeprotokoll zugestimmt hast, dass dies ein Reinigungsinstitut übernimmt.
Was geschieht, wenn die Wohnung bei der Abgabe nicht sauber genug ist?

Lässt die Sauberkeit der abzugebenden Wohnung zu wünschen übrig, muss Ihnen der Vermieter eine kurze Nachfrist einräumen, um nochmals zu putzen. Ist die Wohnung auch dann noch nicht sauber genug, kann er die Wohnung reinigen lassen und Ihnen dafür Rechnung stellen.

 

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Faniella Diwani
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Faniella Diwani »

Faniella Diwani hat geschrieben: 13.09.2021, 21:44 Der Ferienanspruch besteht pro Rata. Kann also durchaus sein dass sie diese Ferienwoche gar nicht mehr zu gute hat. (Nachrechnen bevor ein dicker Hals gemacht wird.)
An sich ist der Ferienbezug und nicht die Auszahlung des Anspruches Standard. Es soll dazu auche ein BG-Urteil geben.
Frage: Dürfen Ferien bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in jedem Fall ausbezahlt werden?

Antwort: Auch am Ende des Arbeitsverhältnisses gilt der Grundsatz, dass Ferien nicht ausbezahlt werden dürfen. Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Auszahlung des Restferienanspruchs nur dann zulässig ist, wenn in der verbleibenden Zeit der Ferienbezug nicht möglich oder der einen oder der anderen Partei nicht zumutbar ist. Sofern also mehr Ferientage zu beziehen sind, als restliche Tage bis zum Austritt eines Mitarbeitenden bleiben, oder der Ferienbezug dem Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer nicht zugemutet werden kann, ist eine Auszahlung möglich.

Allerdings ist da ein recht gummiger Begriff der "Zumutbarkeit" drin. Wenn der jetztige Arbeitgeber das Arschloch macht wird es schwierig. Ist die Kollegin organisiert? Die Gewerkschaft gibt gerne Rechtshilfe, das ist eine ihrere Aufgaben.
Wenn der Arbeitgeber die Ferien nicht zulassen will, ist es sicher an ihm zu erklären warum er es nicht für "zumutbar" hält.

Kleiner Nachtrag: Das Recht auf Ferienbezug ist höher gewichtet. Es geht unter anderem auch darum dass deine Kollegin die neue Stelle erholt antreten kann. (Gesundheitsschutz, Fürsorgepflicht, etc.) Der Noch-Arbeitgeber braucht gute Gründe warum der Ferienbezug für ihn nicht zumutbar sein soll. 

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BaslerBasilisk
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von BaslerBasilisk »

BaslerBasilisk hat geschrieben: 13.09.2021, 09:18 So jetzt komm ich mal mit einer Frage und zwar betreffend Wohnungsübergabe bzw. Schlussabrechnung.

Ende Juli zogen wir aus einer 3.5ZiWo (wir wohnten im EG) aus und hatten die Übergabe zusammen mit der Verwalterin, der Malerin und dem Reinigungsdienst. Mängel wurden notiert und schlussendlich auch von mir unterzeichnet. Nun habe ich die Schlussabrechnung erhalten und musste erstaunt die Stirn runzeln.
Grundsätzlich bin ich mit einem Gross der gelisteten Dinge einverstanden. Nun aber haben sie mir für die Nachreinigung 1'400 CHF verrechnet obwohl die Wohnung bis auf einige Dinge sauber war. 
Betitelt wurde die Position mit "Nachreinigung" und mit 21h Arbeitsaufwand (zu je 55.-CHF) verrechnet.
Darunter fallen Fenster & Lamellen Reinigung (z.T. einverstanden); Küche nachreinigen (z.T. einverstanden); Böden saugen und feucht wischen (nicht einverstanden); Plattenböden nass wischen (nicht einverstanden).

Im Vertrag stand "sauber" also mehr als nur besenreine Abgabe.
Ich dachte daran, die Arbeitsstunden der Reinigungsfirma genauer aufgeschlüsselt zu bekommen.
Es ist doch sehr erstaunlich, dass ich für eine Nachreinigung so viel zahlen soll, wie wenn ich von Anfang an ein Reinigungsunternehmen beauftragt hätte und das obwohl die Wohnung (bis auf wenige Ausnahmen) sauber war.

Wie gehe ich dies nun sauber an? (pun intended) Irgendwelche Tipps?
Den Auftrag zur Freigabe der Mietkaution kann ich sowieso nicht einreichen da die Deppen der Verwaltung es tatsächlich fertigbrachten den Namen meiner Partnerin falsch zu schreiben.

Bekam heute eine Mail, die mir Mitteilte, dass sie mir um 5h entgegenkommen 
Reinigung: Wir haben uns dies nochmals angesehen und mit dem Protokoll abgeglichen. Da die Wohnung nicht gründlich gereinigt abgegeben wurde und es eine Nachreinigung brauchte, können wir Ihnen hier lediglich mit 5 Stunden entgegenkommen.
Eine Auflistung der geleisteten Stunden pro Arbeit erhielt ich nicht. Soll ich weiter darauf beharren?
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Faniella Diwani
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Faniella Diwani »

BaslerBasilisk hat geschrieben: 20.09.2021, 15:04
BaslerBasilisk hat geschrieben: 13.09.2021, 09:18 So jetzt komm ich mal mit einer Frage und zwar betreffend Wohnungsübergabe bzw. Schlussabrechnung.

Ende Juli zogen wir aus einer 3.5ZiWo (wir wohnten im EG) aus und hatten die Übergabe zusammen mit der Verwalterin, der Malerin und dem Reinigungsdienst. Mängel wurden notiert und schlussendlich auch von mir unterzeichnet. Nun habe ich die Schlussabrechnung erhalten und musste erstaunt die Stirn runzeln.
Grundsätzlich bin ich mit einem Gross der gelisteten Dinge einverstanden. Nun aber haben sie mir für die Nachreinigung 1'400 CHF verrechnet obwohl die Wohnung bis auf einige Dinge sauber war. 
Betitelt wurde die Position mit "Nachreinigung" und mit 21h Arbeitsaufwand (zu je 55.-CHF) verrechnet.
Darunter fallen Fenster & Lamellen Reinigung (z.T. einverstanden); Küche nachreinigen (z.T. einverstanden); Böden saugen und feucht wischen (nicht einverstanden); Plattenböden nass wischen (nicht einverstanden).

Im Vertrag stand "sauber" also mehr als nur besenreine Abgabe.
Ich dachte daran, die Arbeitsstunden der Reinigungsfirma genauer aufgeschlüsselt zu bekommen.
Es ist doch sehr erstaunlich, dass ich für eine Nachreinigung so viel zahlen soll, wie wenn ich von Anfang an ein Reinigungsunternehmen beauftragt hätte und das obwohl die Wohnung (bis auf wenige Ausnahmen) sauber war.

Wie gehe ich dies nun sauber an? (pun intended) Irgendwelche Tipps?
Den Auftrag zur Freigabe der Mietkaution kann ich sowieso nicht einreichen da die Deppen der Verwaltung es tatsächlich fertigbrachten den Namen meiner Partnerin falsch zu schreiben.
Bekam heute eine Mail, die mir Mitteilte, dass sie mir um 5h entgegenkommen 
Reinigung: Wir haben uns dies nochmals angesehen und mit dem Protokoll abgeglichen. Da die Wohnung nicht gründlich gereinigt abgegeben wurde und es eine Nachreinigung brauchte, können wir Ihnen hier lediglich mit 5 Stunden entgegenkommen.
Eine Auflistung der geleisteten Stunden pro Arbeit erhielt ich nicht. Soll ich weiter darauf beharren?

Wenn sie so locker mit 5h entgegenkommen? 
Ja. 

Felipe
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Felipe »

Faniella Diwani hat geschrieben:
Faniella Diwani hat geschrieben: 13.09.2021, 21:44 Der Ferienanspruch besteht pro Rata. Kann also durchaus sein dass sie diese Ferienwoche gar nicht mehr zu gute hat. (Nachrechnen bevor ein dicker Hals gemacht wird.)
An sich ist der Ferienbezug und nicht die Auszahlung des Anspruches Standard. Es soll dazu auche ein BG-Urteil geben.
Frage: Dürfen Ferien bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in jedem Fall ausbezahlt werden?

Antwort: Auch am Ende des Arbeitsverhältnisses gilt der Grundsatz, dass Ferien nicht ausbezahlt werden dürfen. Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Auszahlung des Restferienanspruchs nur dann zulässig ist, wenn in der verbleibenden Zeit der Ferienbezug nicht möglich oder der einen oder der anderen Partei nicht zumutbar ist. Sofern also mehr Ferientage zu beziehen sind, als restliche Tage bis zum Austritt eines Mitarbeitenden bleiben, oder der Ferienbezug dem Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer nicht zugemutet werden kann, ist eine Auszahlung möglich.

Allerdings ist da ein recht gummiger Begriff der "Zumutbarkeit" drin. Wenn der jetztige Arbeitgeber das Arschloch macht wird es schwierig. Ist die Kollegin organisiert? Die Gewerkschaft gibt gerne Rechtshilfe, das ist eine ihrere Aufgaben.
Wenn der Arbeitgeber die Ferien nicht zulassen will, ist es sicher an ihm zu erklären warum er es nicht für "zumutbar" hält.

Kleiner Nachtrag: Das Recht auf Ferienbezug ist höher gewichtet. Es geht unter anderem auch darum dass deine Kollegin die neue Stelle erholt antreten kann. (Gesundheitsschutz, Fürsorgepflicht, etc.) Der Noch-Arbeitgeber braucht gute Gründe warum der Ferienbezug für ihn nicht zumutbar sein soll. 
Danke Dir!!

Kogokg313
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Kogokg313 »

Scheidungsrecht: Kennt sich jemand aus?

Ein Freund usw... geschieden, möchte mehr verdienen. Wo liegt die Grenze? Gibts einen prozentualen Maximalwert, welcher die Augen der Anwältin der Exfrau zum leuchten bringen könnte?

Und was ist massgebend, der Lohnausweis oder der "hypothetische" Monatslohn (wenn im Stundenlohn gearbeitet wird)?

händsche
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von händsche »

Ufff. Die Frog wird dr anhand vo dine Ahgabe niemerts do in seriös könne beantworte. Do gits einigi: "Es gilt XYZ usser es passiert ABC denn isches UVW es sei den DEF trift zue denn kunnt RST zum trage..." Wenns dr wichtig isch, bevor s Pensum erhöhsch, besprichs am Beschte mitere Fachkraft 

Kogokg313
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Kogokg313 »

händsche hat geschrieben: 27.04.2022, 09:31 Ufff. Die Frog wird dr anhand vo dine Ahgabe niemerts do in seriös könne beantworte. Do gits einigi: "Es gilt XYZ usser es passiert ABC denn isches UVW es sei den DEF trift zue denn kunnt RST zum trage..." Wenns dr wichtig isch, bevor s Pensum erhöhsch, besprichs am Beschte mitere Fachkraft 

Merci :)  Die Fachkräfte waren auch der Ansicht, dass RST eventuell XYM. "Ihr Existenzminimum beträgt X, darunter wird es nicht gehen können." Eine Stunde später waren wir dann doch unter X. Würde liebend gerne 1000.- für eine gute Beratung investieren, aber aus diversen Gründen fehlt mir das Vertrauen dazu. Vielleicht stosse ich irgendwann auf einen Link mit Beispielen, die der Realität entsprechen.

Ich möchte nicht das Pensum erhöhen, aber mittelfristig im Stundenlohn arbeiten und die Freizeit in Form von Geld kompensieren.

händsche
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von händsche »

Es wird halt dr Einzelfall ahgluegt. Dorum isches schwer e allgemeingültigi Ussag mache. Bispiel: Grundsätzlich wird im gauptbetreuendi Eltereteil zuegmuetet wenns Kind 6 isch 50%, 12 80% und 16 100% könne zschaffe. Aber wenn mehreri Kinder im Spiel sind, kas durchus si, dass will d Betreuigslascht höher usfallt es Gricht anderscht entscheidet. usw...

Ich kenn z.B. au e Fall, wo dr Betreuendi Eltereteil sälbstständig gsi isch, dr ander Eltereteil het (erfolgrich) ihbrocht, dass s bi derä sälbstständige Erwerbstätigkeit s Ihkomme unterdurchschnittlich tief isch und wenn die Person sich würd lo ahstelle, dr dütlich Lohn höher usfallt.

Kasch mit dr Exfrau drüber rede und di mit ihre einige? (Ich weiss dummi Frog aber oft goht s offesichtliche vergässe).

Berotig isch halt immer sone sach. Do die Persone im Stundeufwand zahl wärde und dä höcher usfallt, wenn me sich uneins isch, isch do halt au oft e Interessenskonflikt.
Vornweg: In der Schweiz ist eine genaue Berechnung der Höhe des Unterhalts anhand von Prozentsätzen oder Pauschalen nicht möglich. Die Höhe des Unterhalts für ein Kind wird vom Gericht festgelegt, basierend auf

dem konkreten Bedarf des Kindes,

dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils,

den Lebenshaltungskosten und der Erwerbssituation des betreuenden Elternteils,

dem Lebensstandard des zahlungspflichtigen Vaters oder der zahlungspflichtigen Mutter (je höher der Lebensstandard, desto höher auch der Unterhaltsbetrag).

 

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Pro Sportchef bim FCB
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Pro Sportchef bim FCB »

Ob das jetzt eine Frage für den Juristen ist, naja. Aber das Strassenverkehrsgesetz ist nunmal auch ein Gesetz. Frage:

Sind blinkende Rücklichter am Fahrrad in der Schweiz tagsüber verboten?

Ich weiss dass ein blinkendes Rücklicht nachts nicht als ausreichende Beleuchtung gilt. Man muss da ein dauerhaft leuchtendes, rotes Rücklicht haben und darf dann zusätzlich Blinklichter montieren.

Meine Frage gilt ausschliesslich für tagsüber, wo ja keine Beleuchtung vorgeschrieben ist. Entsprechend ist meines Wissens auch nichts verboten.

Bin Rennrad Fahrer und habe so ein Garmin Varia Licht. Das leuchtet dauerhaft und wenn sich ein schnelleres Fahrzeug nähert, blinkt es automatisch. Dies (Blinklicht) erhöht laut Studien und Untersuchungen die Sichtbarkeit tagsüber und somit die Sicherheit deutlich.

Besten Dank für eure Hilfe!

Kogokg313
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Kogokg313 »

händsche hat geschrieben: 27.04.2022, 11:00 Es wird halt dr Einzelfall ahgluegt. Dorum isches schwer e allgemeingültigi Ussag mache. Bispiel: Grundsätzlich wird im gauptbetreuendi Eltereteil zuegmuetet wenns Kind 6 isch 50%, 12 80% und 16 100% könne zschaffe. Aber wenn mehreri Kinder im Spiel sind, kas durchus si, dass will d Betreuigslascht höher usfallt es Gricht anderscht entscheidet. usw...

Ich kenn z.B. au e Fall, wo dr Betreuendi Eltereteil sälbstständig gsi isch, dr ander Eltereteil het (erfolgrich) ihbrocht, dass s bi derä sälbstständige Erwerbstätigkeit s Ihkomme unterdurchschnittlich tief isch und wenn die Person sich würd lo ahstelle, dr dütlich Lohn höher usfallt.

Kasch mit dr Exfrau drüber rede und di mit ihre einige? (Ich weiss dummi Frog aber oft goht s offesichtliche vergässe).

Berotig isch halt immer sone sach. Do die Persone im Stundeufwand zahl wärde und dä höcher usfallt, wenn me sich uneins isch, isch do halt au oft e Interessenskonflikt.
Vornweg: In der Schweiz ist eine genaue Berechnung der Höhe des Unterhalts anhand von Prozentsätzen oder Pauschalen nicht möglich. Die Höhe des Unterhalts für ein Kind wird vom Gericht festgelegt, basierend auf

dem konkreten Bedarf des Kindes,

dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils,

den Lebenshaltungskosten und der Erwerbssituation des betreuenden Elternteils,

dem Lebensstandard des zahlungspflichtigen Vaters oder der zahlungspflichtigen Mutter (je höher der Lebensstandard, desto höher auch der Unterhaltsbetrag).


Merci. Also reden kann ich mit ihr schon, aber das bringt mir jetzt nicht viel wenn in fünf Jahren plötzlich Dollarzeichen in ihren Augen aufleuchten. Hab keine Lust, nachzuzahlen. Aber sie würde auch ein gewisses Risiko eingehen, da sich meine Auslagen auch erhöht haben. Alles so kompliziert, vielleicht könnte eine Stunde zwei bei einem Rechts/Finanzguru nicht schaden...

Lupinin
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Lupinin »

Ich habe mal eine Frage wegen den Parkhaus-Gebühren in Basel-Stadt.

Im Elisabethen-Parking als wir heute an Auffahrt einparkten habe ich gelesen an der Tarifordnung tagsüber Werktags 3 Fr/Stunde.
Sonntag (ohne Feiertag) tagsüber 1 Fr/Stunde.

Als wir nach 4.25 Stunden wieder ausparken wollten hat uns das System 13.5 Franken verrechnet.

Meiner Meinung nach zu unrecht, denn ein Feiertag rechne ich nicht als Werktags, der so explizit auf der Parkordnung im Parkhaus ausgedruckt angegeben ist.

Habe ich da rechtlich eine Chance gegen BS-Parkhäuser zu klagen und mein Geld zurückzuverlangen? An Auffahrt  wird nicht gearbeitet, kann deshalb auch nicht als Werktag  angesehen werden und man kann doch einen Feiertags-Donnerstag nicht einfach als Werktag (Mo-Sa) rechnen lassen? Die Feiertags-Frage wird auf der Parkordnung ausser dem Ausschliessen für Sonntags-Tarif nicht explizit geregelt, aber ich finds eine Schweinerei, dass man direkt den Werktags-Tarif dafür verrechnet bekommt.

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Faniella Diwani
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Faniella Diwani »

Lupinin hat geschrieben: 26.05.2022, 17:42 Ich habe mal eine Frage wegen den Parkhaus-Gebühren in Basel-Stadt.

Im Elisabethen-Parking als wir heute an Auffahrt einparkten habe ich gelesen an der Tarifordnung tagsüber Werktags 3 Fr/Stunde.
Sonntag (ohne Feiertag) tagsüber 1 Fr/Stunde.

Als wir nach 4.25 Stunden wieder ausparken wollten hat uns das System 13.5 Franken verrechnet.

Meiner Meinung nach zu unrecht, denn ein Feiertag rechne ich nicht als Werktags, der so explizit auf der Parkordnung im Parkhaus ausgedruckt angegeben ist.

Habe ich da rechtlich eine Chance gegen BS-Parkhäuser zu klagen und mein Geld zurückzuverlangen? An Auffahrt  wird nicht gearbeitet, kann deshalb auch nicht als Werktag  angesehen werden und man kann doch einen Feiertags-Donnerstag nicht einfach als Werktag (Mo-Sa) rechnen lassen? Die Feiertags-Frage wird auf der Parkordnung ausser dem Ausschliessen für Sonntags-Tarif nicht explizit geregelt, aber ich finds eine Schweinerei, dass man direkt den Werktags-Tarif dafür verrechnet bekommt.

Warum gleich klagen?
Kopier die Quittung und schreib denen sie sollen dir die zuviel verlangten 9.25 zurückerstatten. Und wenn es dir ums Pirnzip geht dann geh beim Blööck abtoben. Die machen gerne eine Schlagzeile mit deinem Foto draus. Natürlich mit hässigem Gesicht und Parkquittung.

Wobei. Du schreibst "Sonntag (ohne Feiertag) tagsüber 1 Fr/Stunde."
Also ist doch alles in Ordnung?

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Faniella Diwani
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Faniella Diwani »

https://www.parkhaeuser.bs.ch/elisabeth ... eiten.html
Sonntag (ohne Feiertage Basel-Stadt)
Alles rechtens. 3.-/h bezahlen und Klappe halten.
Du hast den Vertrag mit dem Abstellen deines Autos angenommen und damit gilts.
Ist so weil ist so.

Lupinin
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Lupinin »

Faniella Diwani hat geschrieben: 26.05.2022, 17:57 https://www.parkhaeuser.bs.ch/elisabeth ... eiten.html
Sonntag (ohne Feiertage Basel-Stadt)
Alles rechtens. 3.-/h bezahlen und Klappe halten.
Du hast den Vertrag mit dem Abstellen deines Autos angenommen und damit gilts.
Ist so weil ist so.
Die Frage ist doch wie man "werktags" rechtlich definiert. Für mich zählen da die Feiertage nicht dazu, also eine grauzone, die sich das Parking zu Rechten nimmt, eigenwillige Interpretaion den Höchstarif zu heuschen?
Sonntag ohne Feiertage regelt doch nur, dass dieser Tarif dann nicht gilt, aber welcher?

Würde wie online gestern nochmals nagesehen explizit stehen, dass zwischen Mo-Sa tagsüber 3Fr/Stunde Tarif gilt, dann wärs klar aber wenn in der Parkhausordnung an den Bezahlautomaten im Parkhaus angebracht von werktag gesprochen wird und mir am Feiertag so ein Betrag verlangt wird, dann ist dies nicht klar und  anfechtbar.

Und ja, habe extra eine Quittung ausgedruckt und werde mich dort mal beschweren, denn was online und im Parkhaus auf der Parkordnung steht ist nicht dasselbe, deshalb für mich nicht in Ordnung. 
 

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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Faniella Diwani »

Lupinin hat geschrieben: 27.05.2022, 09:23
Faniella Diwani hat geschrieben: 26.05.2022, 17:57 https://www.parkhaeuser.bs.ch/elisabeth ... eiten.html
Sonntag (ohne Feiertage Basel-Stadt)
Alles rechtens. 3.-/h bezahlen und Klappe halten.
Du hast den Vertrag mit dem Abstellen deines Autos angenommen und damit gilts.
Ist so weil ist so.
Die Frage ist doch wie man "werktags" definiert. Für mich zählen da die Feiertage nicht dazu, also eine grauzone, die sich das Parking zu Rechten nimmt, eigenwillige Interpretaion den Höchstarif zu heuschen?
Sonntag ohne Feiertage regelt doch nur, dass dieser Tarif dann nicht gilt, aber welcher?

Würde wie online gestern nochmals nagesehen explizit stehen, dass zwischen Mo-Sa tagsüber 3Fr/Stunde Tarif gilt, dann wärs klar aber wenn in der Parkhausordnung an den Bezahlautomaten im Parkhaus angebracht von werktag gesprochen wird und mir am Feiertag so ein Betrag verlangt wird, dann ist dies nicht klar und  anfechtbar.

Und ja, habe extra eine Quittung ausgedruckt und werde mich dort mal beschweren, denn was online und im Parkhaus auf der Parkordnung steht ist nicht dasselbe, deshalb für mich nicht in Ordnung. 
 

Bist du noch nicht fertig?
https://www.parkhaeuser.bs.ch/dam/jcr:4 ... 202017.pdf
"Sonntag (ohne Feiertage Basel-Stadt)" ist klar und eindeutig. Ein Auffahrtsdonnerstag ist "Montag bis Samstag".
Der Begriff "Werktag" steht nicht in Parkordnung also ist es Scheissepiepfurzegal wie du oder werauchimmer das definiert.

Und nun: Schantal, heul leise. Oder mach dich beim Blick lächerlich.

Waldfest
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Waldfest »

Als Werktag gilt allgemein jeder Tag, der nicht Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist.

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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Faniella Diwani »

Waldfest hat geschrieben: 27.05.2022, 09:39
Als Werktag gilt allgemein jeder Tag, der nicht Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist.

Schluss, aus, fertig!
In der Parkordnung steht der Begriff "Werktag" nirgens. Dort steht "Montag - Samstag". Und dort steht auch "Sonntag (ohne Feiertage Basel-Stadt)."
IST SO WEIL IST SO!

https://www.parkhaeuser.bs.ch/dam/jcr:4 ... 202017.pdf

Bitte.... ihr könnt auch bis Bundesgericht wegen dem aber der Fall ist klar.

Und wer ganz wenig Ahnung von Informatik hat der weiss das es nicht so trivial ist bewegliche Fereirtage auf irgendwelchen Uraltautomaten zu programmieren. Da passt man einfacher die AGB (Parkordnung) an.
Zuletzt geändert von Faniella Diwani am 27.05.2022, 09:53, insgesamt 1-mal geändert.

dasto
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von dasto »

Finde es immer wieder spannend, in was für "Probleme" leute ihre Zeit investieren können..

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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Faniella Diwani »

dasto hat geschrieben: 27.05.2022, 09:50 Finde es immer wieder spannend, in was für "Probleme" leute ihre Zeit investieren können..

Bzw. welche Hirnschranken auf dem Weg zwischen "Lesen" und "Verstehen" überwunden werden müssen.

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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Lupinin »

So stehts im Parkhaus an mindestens 2 Automaten gecheckt, geschrieben, Foto gestern (leider ein wenig schammig) aufgenommen.

Bild

Und  an alle die hier voreilig irgendwelche Schlüsse ziehen, Dasto, FAniella, geht doch  ins  Elisabethen-Parkhaus und überzeugt Euch selbst, bevor Ihr hier Leute beleidigt oder meint Urteile ziehen zu können. Ich habe dem Parkhaus anegrufen und sie wollen die an den Anlagen installierten Parkordnungen überprüfen, aber für mich ist es leider nicht dasselbe, was online (schön jeden Tag updatebar) oder vor Ort angeschrieben ist.

 

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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Faniella Diwani »

Lupinin hat geschrieben: 27.05.2022, 10:19 So stehts im Parkhaus an mindestens 2 Automaten gecheckt, geschrieben, Foto gestern (leider ein wenig schammig) aufgenommen.

Bild

Und  an alle die hier voreilig irgendwelche Schlüsse ziehen, Dasto, FAniella, geht doch  ins  Elisabethen-Parkhaus und überzeugt Euch selbst, bevor Ihr hier Leute beleidigt oder meint Urteile ziehen zu können. Ich habe dem Parkhaus anegrufen und sie wollen die an den Anlagen installierten Parkordnungen überprüfen, aber für mich ist es leider nicht dasselbe, was online (schön jeden Tag updatebar) oder vor Ort angeschrieben ist.

OK. Dann geh vor Gericht und lass klären was "ohne Feiertage" genau bedeutet. Und vergiss den Artikel im Blick nicht. "Parkabzocke in Basel!" oder so. Dann kann diese Diskussion noch in der Kotmentarspalte toben.

Lupinin
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Lupinin »

Der Parkhausverantwortliche meinte ich soll schriftliche Beschwerde einreichen, was ich auch machen werde, habe ja das Foto (Parkordnung von 2017, nicht updated an den Zahlanlagen) + Quittung.

Wenn man die 2017 Ordnung so liest, kann man daraus auch interpretieren, dass man an Feiertage keine Parkgebühr zahlen muss, da dies ja nicht explizit steht, nur dass Sonntags-Tarif nicht für Feiertag gilt. :)  Das habe ich dem Typen auch erzählt und dann wusste er mit seiner Argumentation  nicht mehr weiter...

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Faniella Diwani
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Faniella Diwani »

Lupinin hat geschrieben: 27.05.2022, 10:31 Der Parkhausverantwortliche meinte ich soll schriftliche Beschwerde einreichen, was ich auch machen werde, habe ja das Foto (Parkordnung von 2017, nicht updated an den Zahlanlagen) + Quittung.

Wenn man die 2017 Ordnung so liest, kann man daraus auch interpretieren, dass man an Feiertage keine Parkgebühr zahlen muss, da dies ja nicht explizit steht, nur dass Sonntags-Tarif nicht für Feiertag gilt. :)  Das habe ich dem Typen auch erzählt und dann wusste er mit seiner Argumentation  nicht mehr weiter...

Mit einem Schtürmi am Telefon würde ich auch die Beschwerde abwarten.
Bitte.... wenn es dein Leben lebenswerter macht dann zieh das durch. Vielleicht lenkt dich das ja von denen Schwiegereltern ab.

händsche
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von händsche »

Lupinin hat geschrieben: 27.05.2022, 10:19 So stehts im Parkhaus an mindestens 2 Automaten gecheckt, geschrieben, Foto gestern (leider ein wenig schammig) aufgenommen.

Bild

Und  an alle die hier voreilig irgendwelche Schlüsse ziehen, Dasto, FAniella, geht doch  ins  Elisabethen-Parkhaus und überzeugt Euch selbst, bevor Ihr hier Leute beleidigt oder meint Urteile ziehen zu können. Ich habe dem Parkhaus anegrufen und sie wollen die an den Anlagen installierten Parkordnungen überprüfen, aber für mich ist es leider nicht dasselbe, was online (schön jeden Tag updatebar) oder vor Ort angeschrieben ist.

Geil! Die wo dr eigene Zyyt kei Wärt bimässe und dorum wäge 9 Frangge, bi zwei Automate gönd go föteli mache, online nocheläse, fünf Forumsbiiträg verfasse, Ahlütte, e schriftliche Beschwerde verfassse (die schiggsch am Beschte für 5 Frangge ihgschriebe) sind mr am liebschte.

Kogokg313
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Kogokg313 »

Parkier mal in Bern Bahnhof Postpark. Danach weisst du, was Probleme sind ;)

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Lällekönig
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Lällekönig »

Es stimmt, dass die Formulierung auf den Schildern mangelnde Logik vorweist. Werktage schliessen per Definition Feiertage aus, Sonntag schliesst Feiertage per Zusatz aus. Somit fehlt den Feiertagen eine klare Zuordnung.
 
Die Formulierung in der Tarifordnung ist da klarer. «Montag bis Samstag» schliesst Feiertage nicht aus, der Ausschluss von Feiertagen aus dem Sonntagstarif reicht somit aus, um die Feiertage zuordnen zu können.
 
Jetzt kann man konsequent darauf beharren, dass die Formulierung auf den Schildern lückenhaft ist oder die Absicht für Verständnis an den Tag legen, wie es gemeint sein könnte. Ich halte das Beharren auf der Rückforderung für eine ziemlich ignorante Pedanterie. Hingegen hielte ich es für richtig, den Verfasser dieser Tarifordnung auf diese Lückenhaftigkeit aufmerksam zu machen und einen Verbesserungsvorschlag für eine verständlichere Formulierungen zu bringen.
 
Der Fehler liegt meiner Meinung nach im Ausschlussprinzip und hätte vermieden werden können, wenn man ein einschliessende Formulierung gewählt hätte. Zum Beispiel mit der Ergänzung «Offizielle Feiertage des Kantons Basel-Stadt werden wie normale Werktage verrechnet, sofern sie nicht auf einen Sonntag fallen».
 
Denn mit so einer Formulierung könnte man auch diesen blöden Ausschluss «ohne Feiertage Basel-Stadt» weglassen, der meiner Meinung nach nicht an den Sonntag gekoppelt gehört. In aller Konsequenz müssten sonst gemäss dieser Formulierung sogar Feiertage die auf einen Sonntag fallen, zum «Montag bis Samstag»-Tarif verrechnen. Aber dass sich kaum einer über die inkonsequente Praxis aufregt, wenn dies nicht verrechnet wird und schon gar nicht auf Nachzahlungen besteht, sobald es einem auffällt, liegt wohl daran, dass die Inkonsequenz hier zum eigenen Vorteil gereicht.

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