team17 hat geschrieben:Verbreitest du eigentlich extra Aussagen die schlicht falsch sind oder bist einfach nur zu faul um zu lesen?
BaZ-Abo, publiziert 18.25 Uhr:
1. Muss ich beim Joggen oder Spazieren künftig eine Maske tragen?
Kommt darauf an, wo Sie joggen gehen. Am Donnerstag tritt eine ausgedehnte Maskenpflicht in Kraft, die auch an gewissen Orten im Freien gilt. Dazu zählen «belebte Fussgängerbereiche von urbanen Zentren und Dorfkernen» sowie alle anderen Orte, an denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Wer also durch die Innenstadt joggt, sollte eine Gesichtsmaske bereithalten. Ein Lauf am Stadtrand oder im Wald ist hingegen weiterhin ohne Maske möglich.
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12. Kann ich noch ins Fitnesscenter oder ins Schwimmbad?
Grösstenteils: ja. In Fitnesscentern gilt neu Maskenpflicht sowie die üblichen Abstandsregeln. Auch Yoga- oder Zumba-Stunden in Gruppen bis 15 Personen sind unter diesen Voraussetzungen möglich. In Schwimmbädern gibt es Kapazitätsbeschränkungen. Es gibt aber Kantone, die bereits zuvor schärfere Regeln verfügt haben, im Kanton Bern etwa sind alle Fitnesscenter und Schwimmbäder geschlossen.
13. Und ins Basketballtraining? Oder auf eine Skitour?
Sportarten mit Körperkontakt wie Fussball, Eishockey, Basketball oder Kampfsport werden verboten. Zulässig sind nur noch Trainings in Sportarten ohne Körperkontakt mit maximal 15 Personen. In Hallen muss dabei eine Maske getragen und der Abstand eingehalten werden. Beim Sport in der freien Natur reicht es in der Regel, die Abstandsregeln zu befolgen. Für Joggingrunden ebenso wie für Skitouren, Schneeschuhwandern, Langlauf und Eislaufen draussen gilt: Entweder der Abstand ist gegeben – oder eine Maske Pflicht.
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17. Darf mein Gospelchor wenigstens noch proben?
Nein, Anlässe von Laienchören sind verboten. Der Bundesrat begründet dies damit, dass beim Singen besonders viele Tröpfchen ausgestossen werden. Professionelle Chöre dürfen aber noch Proben abhalten. Auch Musikvereine dürfen in Gruppen von bis zu 15 Personen und unter Einhaltung eines Schutzkonzepts weiterhin gemeinsam üben.
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19. Ich möchte gegen diese Regeln demonstrieren! Darf ich?
Ja. Politische Demonstrationen sowie Unterschriftensammlungen für Referenden und Initiativen sind weiterhin erlaubt – sofern die nötigen Schutzvorkehrungen eingehalten werden. Auch hier gilt eine Personenobergrenze von 50 Personen.
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