Verfasst: 11.04.2007, 08:45
Die Liga wird warten, bis die nächsten 3 Runden gespielt sind. Wenn sie Glück haben, "entscheidet" dann die Tabellenlage für sie.
Du hast recht, aber ich hab halt bereits unseren Sieg vom Wochenende gegen St. Gallen und das gleichzeitige Unentschieden des FCZ gegen Sion miteinkalkuliert...brewz_bana hat geschrieben:stimmt doch nid oder?
forfait sieg füre fcz --> 4 pkt vorsprung.
mr hän aber nur no 1 spiel gege dr fcz...
schon gut, nur ist der fürs denken beim fcb verantwortlichnobilissa hat geschrieben:Im Zweifel für den Sport, wie Bernhard Heusler richtig bemerkte.
Er sagt Basu nicht BaselGoofy hat geschrieben:So dumm, jetzt han ich doch grad bim läse sini komischi Ussproch im Ghör ka.... Eländi Schildtrute das....
ausser derjenige, dass du die Regelung anscheinend auch nicht begriffen hast...snatch hat geschrieben:weitere kommentare sind eigentlich überflüssig!
In der Tat eine Knacknuss. Ich bezweifle aufgrund einer Aussage des SFL, dass der Verband dieses Rechtsprinzip akzeptiert. Gestern nämlich hat der SFL verlauten lassen, dass er in dieser Sache nicht alleine dasteht, hat aber nicht aufgedeckt, wer in diesen Fall noch involviert ist. Somit könnten beide Optionen spielen, ein Nichteintreten, aber leider auch ein Forfaitsieg. Nicht auszudenken was passieren würde, wenn dieser GAU eintrifft. Dann ist die Glaubwürdigkeit des SFL definitiv zum Teufel.quasimodo hat geschrieben:Meiner Ansicht nach ist der Fall insofern klar, als der FC St. Gallen beim Verband eine Auskunft erhalten hat, auf die er sich verlassen durfte, und deshalb - selbst wenn der Verand nachträglich eine andere Regelauslegung für richtig hält - in diesem Fall nicht mit einer Forfait-Niederlage bestraft werden darf. Die Juristen nennen dies "Vertrauensschutz". Die Frage ist nur, ob der Verband derartige allgemeine Rechtsgrundsätze beachtet ...
Dann wird wohl St. Gallen seinen Punkt behalten dürfen und der FCZ drei bekommen...quasimodo hat geschrieben:Meiner Ansicht nach ist der Fall insofern klar, als der FC St. Gallen beim Verband eine Auskunft erhalten hat, auf die er sich verlassen durfte, und deshalb - selbst wenn der Verand nachträglich eine andere Regelauslegung für richtig hält - in diesem Fall nicht mit einer Forfait-Niederlage bestraft werden darf. Die Juristen nennen dies "Vertrauensschutz". Die Frage ist nur, ob der Verband derartige allgemeine Rechtsgrundsätze beachtet ...
absolut unberechenbar, das einzige was die SFL ist, ist konsequent inkonsequent, wir hätten ja letztes Jahr nach Reglement auch einen Forfaitsieg verdient gehabt - ich rechne mit dem GAU und wir werden trotzdem MeisterPhebus hat geschrieben:In der Tat eine Knacknuss. Ich bezweifle aufgrund einer Aussage des SFL, dass der Verband dieses Rechtsprinzip akzeptiert. Gestern nämlich hat der SFL verlauten lassen, dass er in dieser Sache nicht alleine dasteht, hat aber nicht aufgedeckt, wer in diesen Fall noch involviert ist. Somit könnten beide Optionen spielen, ein Nichteintreten, aber leider auch ein Forfaitsieg. Nicht auszudenken was passieren würde, wenn dieser GAU eintrifft. Dann ist die Glaubwürdigkeit des SFL definitiv zum Teufel.
Hinzu kommt, dass ja eigentlich die rote Karte erst gültig ist, wenn sie offiziell publiziert wurde [mit dem Strafmass]. Dauert in der Regel ja so um die 2-3 Tage also wundert es mich, dass die Herren und Damen in Bern unten so lange brauchen...quasimodo hat geschrieben:Meiner Ansicht nach ist der Fall insofern klar, als der FC St. Gallen beim Verband eine Auskunft erhalten hat, auf die er sich verlassen durfte, und deshalb - selbst wenn der Verand nachträglich eine andere Regelauslegung für richtig hält - in diesem Fall nicht mit einer Forfait-Niederlage bestraft werden darf. Die Juristen nennen dies "Vertrauensschutz". Die Frage ist nur, ob der Verband derartige allgemeine Rechtsgrundsätze beachtet ...
Es sind verschiedene Teilverbände des Schweizerischen Fussballverbands (SFV) involviert, nämlich die SFL (Swiss Football League; zuständig für Super League und Challenge League) und die 1. Liga (separater Teilverband), in welcher das U21-Team des FC St. Gallen spielt und der Spieler Muntwiler die rote Karte kassiert hat. Die Auskunft, dass Muntwiler gegen Zürich spielberechtigt sei, kam eben von einem Funktionär der 1. Liga, welcher möglicherwiese (aus Sicht der SFL) dafür nicht zuständig war. Juristisch würde sich dann die Frage stellen, ob der FC St. Gallen hätte wissen müssen, dass die 1. Liga für Auskünfte über die Spielberechtigung von Muntwiler in der Super League nicht zuständig ist. Grundsätzlich deckt dieser Fall somit aber auch gewisse Diskrepanzen zwischen den verschiedenen Teilverbänden auf.Phebus hat geschrieben:In der Tat eine Knacknuss. Ich bezweifle aufgrund einer Aussage des SFL, dass der Verband dieses Rechtsprinzip akzeptiert. Gestern nämlich hat der SFL verlauten lassen, dass er in dieser Sache nicht alleine dasteht, hat aber nicht aufgedeckt, wer in diesen Fall noch involviert ist. Somit könnten beide Optionen spielen, ein Nichteintreten, aber leider auch ein Forfaitsieg. Nicht auszudenken was passieren würde, wenn dieser GAU eintrifft. Dann ist die Glaubwürdigkeit des SFL definitiv zum Teufel.
Nein, noch besser, das Spiel wird wiederholt und der FCZ verliert ...Echo hat geschrieben:Dann wird wohl St. Gallen seinen Punkt behalten dürfen und der FCZ drei bekommen...
D'Stricher holed so ihri püngt - ZigünerpackHeavy hat geschrieben:Wenn sie sich entschiede hen, folge eh der Ispruch und denne goht d Warterei vo Vorne los...![]()
Carla del Ponte wird denn wohl entscheideHeavy hat geschrieben:Wenn sie sich entschiede hen, folge eh der Ispruch und denne goht d Warterei vo Vorne los...![]()
du meinst carlo del ponte, oder?Brandstifter hat geschrieben:Carla del Ponte wird denn wohl entscheide
was soll uns das beschäftigenBender hat geschrieben:Die Liga wird warten, bis die nächsten 3 Runden gespielt sind. Wenn sie Glück haben, "entscheidet" dann die Tabellenlage für sie.
Jein, bei einer roten Karte ist eine Spielsperre automatisch mit inbegriffen, im Reglement heisst es dann auch klardarken hat geschrieben:Hinzu kommt, dass ja eigentlich die rote Karte erst gültig ist, wenn sie offiziell publiziert wurde [mit dem Strafmass]. Dauert in der Regel ja so um die 2-3 Tage also wundert es mich, dass die Herren und Damen in Bern unten so lange brauchen...
gilt aber für nordwestschweiz und nicht ostschweiz !Sizzla hat geschrieben:Da blas ich doch gleich ins selbe Horn wie Panda...
bin da gleicher Ansicht! Wenn ein Spieler wegen gelb/gelb = rot vom Platz gehen muss, wird die Suspension erst nach schriftlichem Erhalt des Strafmasses in Kraft treten, da gelb/gelb keine automatische Suspension mit sich zieht. D.h. für mich, dass die Strafe verfügt werden muss und dann dem Verein schriftlich zugestellt wird (Strafbulletin).
Hier noch ein Deckblatt, in diesem Fall des NWSFV, welches die Suspensionen nochmals beschreibt...insbesonders der Hinweis ganz unten im Kästchen.
http://www.football.ch/FVNWS/cm/Mailver ... 110407.pdf
ich lass mich jedoch gern eines Besseren belehren. Oder evtl. hab ich mal wieder was verpasst.
steht wohl für Komödianten- und Schummler-Kommission des SFVschnauz hat geschrieben:KSK SFV
Dies gilt sicher für die 1.Liga als Amateurliga. Die Frage ist einfach was Liga übergreiffend gilt.schnauz hat geschrieben:ostschweiz :http://www.football.ch/al/cm/Verbüssung ... sionen.pdf
Suspensionen, herrührend nach der 4., 8. oder 12. Verwarnung sowie
Ausschlüsse wegen 2 Verwarnungen im gleichen Meisterschaftsspiel
(gelb / gelb-rot) müssen nach Erhalt der schriftlichen Verfügung verbüsst
werden, gilt ab zweitem dem Versand (Datum E-Mail) der Verfügung folgenden
Tag als erhalten.
Richtlinien KSK SFV, Ziffer 10
es ist eine SFV-Regelung, welche für alle Ligen gelten sollte ]http://www.football.ch/sfv/cm/Strafrich ... 2006HP.pdf[/url]robotnik hat geschrieben:Dies gilt sicher für die 1.Liga als Amateurliga. Die Frage ist einfach was Liga übergreiffend gilt.![]()
Logisch wäre das ja schon, wenn das SFV-Reglement bei Ligaübergreiffenden Streitigkeiten gelten würde.panda hat geschrieben:es ist eine SFV-Regelung, welche für alle Ligen gelten sollte ]http://www.football.ch/sfv/cm/Strafrich ... 2006HP.pdf[/url]
(ab Seite 9 wirds interessant)
Das Reglement ist so Sonnenklar...panda hat geschrieben:es ist eine SFV-Regelung, welche für alle Ligen gelten sollte ]http://www.football.ch/sfv/cm/Strafrich ... 2006HP.pdf[/url]
(ab Seite 9 wirds interessant)
Das ganze kommt nicht wegen der Suspension an sich zur Diskussion, sondern wegen Punkt 10.1 und 10.1 bis des von Panda publizierten regelwerks. und darin steht etwas, dass ein spieler, wenn er vom platz muss, am gleichen weekend überall gesperrt ist..robotnik hat geschrieben:Logisch wäre das ja schon, wenn das SFV-Reglement bei Ligaübergreiffenden Streitigkeiten gelten würde.
Ausschluss wegen 2.Verwarnung in der Meisterschaft
Wichtig ist der Satz: "Es erfolgt keine automatische Suspension"