Forfait für den FCZ ?
Du hast recht, aber ich hab halt bereits unseren Sieg vom Wochenende gegen St. Gallen und das gleichzeitige Unentschieden des FCZ gegen Sion miteinkalkuliert...brewz_bana hat geschrieben:stimmt doch nid oder?
forfait sieg füre fcz --> 4 pkt vorsprung.
mr hän aber nur no 1 spiel gege dr fcz...

México Campéon Mundial 2010
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[quote="Delgado"]Naja, jedliche Hecktick war von an fang an unnötig gewesen.
Man stelle sich nur schon mal den umgekerten weg vor. Einer holt in der 1. Mannschaft eine Rote ab, sitzt dann 2x in der Nachwuchsabteilung auf der Tribüne und spielt dann im Nächsten Meisterschaftsspiel wieder.
Folglich ist also der umgekerte fall auch nicht möglich. ]
ich zitiere jetzt einfach mal einen passenden beitrag zum thema. weitere kommentare sind eigentlich überflüssig!
Man stelle sich nur schon mal den umgekerten weg vor. Einer holt in der 1. Mannschaft eine Rote ab, sitzt dann 2x in der Nachwuchsabteilung auf der Tribüne und spielt dann im Nächsten Meisterschaftsspiel wieder.
Folglich ist also der umgekerte fall auch nicht möglich. ]
ich zitiere jetzt einfach mal einen passenden beitrag zum thema. weitere kommentare sind eigentlich überflüssig!
FREYSTAATBASEL 2003
ausser derjenige, dass du die Regelung anscheinend auch nicht begriffen hast...snatch hat geschrieben:weitere kommentare sind eigentlich überflüssig!
Die Sperre muss an Wochenden abgesessen werden wo die betreffende Mannschaft, mit welcher er die Karte holte ein Spiel hätte. an diesen Wochenenden darf er aber auch mit anderen Mannschaften nicht spielen.
(wäre die U21-Mannschaft spielfrei, dürfte er aber mit dem NLA-Team spielen)
Die Frage ist im St. Galler Fall ganze einfach AB WANN gilt die Sperre; schon unmittelbar nach der roten Karte, erst nach dem betreffenden Wochenende oder nach Erhalt der "Strafverfügung"
Läge der Fall so eindeutig wie du meinst, wäre das Ganze längst geklärt
Meiner Ansicht nach ist der Fall insofern klar, als der FC St. Gallen beim Verband eine Auskunft erhalten hat, auf die er sich verlassen durfte, und deshalb - selbst wenn der Verand nachträglich eine andere Regelauslegung für richtig hält - in diesem Fall nicht mit einer Forfait-Niederlage bestraft werden darf. Die Juristen nennen dies "Vertrauensschutz". Die Frage ist nur, ob der Verband derartige allgemeine Rechtsgrundsätze beachtet ...
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In der Tat eine Knacknuss. Ich bezweifle aufgrund einer Aussage des SFL, dass der Verband dieses Rechtsprinzip akzeptiert. Gestern nämlich hat der SFL verlauten lassen, dass er in dieser Sache nicht alleine dasteht, hat aber nicht aufgedeckt, wer in diesen Fall noch involviert ist. Somit könnten beide Optionen spielen, ein Nichteintreten, aber leider auch ein Forfaitsieg. Nicht auszudenken was passieren würde, wenn dieser GAU eintrifft. Dann ist die Glaubwürdigkeit des SFL definitiv zum Teufel.quasimodo hat geschrieben:Meiner Ansicht nach ist der Fall insofern klar, als der FC St. Gallen beim Verband eine Auskunft erhalten hat, auf die er sich verlassen durfte, und deshalb - selbst wenn der Verand nachträglich eine andere Regelauslegung für richtig hält - in diesem Fall nicht mit einer Forfait-Niederlage bestraft werden darf. Die Juristen nennen dies "Vertrauensschutz". Die Frage ist nur, ob der Verband derartige allgemeine Rechtsgrundsätze beachtet ...
Dann wird wohl St. Gallen seinen Punkt behalten dürfen und der FCZ drei bekommen...quasimodo hat geschrieben:Meiner Ansicht nach ist der Fall insofern klar, als der FC St. Gallen beim Verband eine Auskunft erhalten hat, auf die er sich verlassen durfte, und deshalb - selbst wenn der Verand nachträglich eine andere Regelauslegung für richtig hält - in diesem Fall nicht mit einer Forfait-Niederlage bestraft werden darf. Die Juristen nennen dies "Vertrauensschutz". Die Frage ist nur, ob der Verband derartige allgemeine Rechtsgrundsätze beachtet ...
absolut unberechenbar, das einzige was die SFL ist, ist konsequent inkonsequent, wir hätten ja letztes Jahr nach Reglement auch einen Forfaitsieg verdient gehabt - ich rechne mit dem GAU und wir werden trotzdem MeisterPhebus hat geschrieben:In der Tat eine Knacknuss. Ich bezweifle aufgrund einer Aussage des SFL, dass der Verband dieses Rechtsprinzip akzeptiert. Gestern nämlich hat der SFL verlauten lassen, dass er in dieser Sache nicht alleine dasteht, hat aber nicht aufgedeckt, wer in diesen Fall noch involviert ist. Somit könnten beide Optionen spielen, ein Nichteintreten, aber leider auch ein Forfaitsieg. Nicht auszudenken was passieren würde, wenn dieser GAU eintrifft. Dann ist die Glaubwürdigkeit des SFL definitiv zum Teufel.
Hinzu kommt, dass ja eigentlich die rote Karte erst gültig ist, wenn sie offiziell publiziert wurde [mit dem Strafmass]. Dauert in der Regel ja so um die 2-3 Tage also wundert es mich, dass die Herren und Damen in Bern unten so lange brauchen...quasimodo hat geschrieben:Meiner Ansicht nach ist der Fall insofern klar, als der FC St. Gallen beim Verband eine Auskunft erhalten hat, auf die er sich verlassen durfte, und deshalb - selbst wenn der Verand nachträglich eine andere Regelauslegung für richtig hält - in diesem Fall nicht mit einer Forfait-Niederlage bestraft werden darf. Die Juristen nennen dies "Vertrauensschutz". Die Frage ist nur, ob der Verband derartige allgemeine Rechtsgrundsätze beachtet ...
Es sind verschiedene Teilverbände des Schweizerischen Fussballverbands (SFV) involviert, nämlich die SFL (Swiss Football League; zuständig für Super League und Challenge League) und die 1. Liga (separater Teilverband), in welcher das U21-Team des FC St. Gallen spielt und der Spieler Muntwiler die rote Karte kassiert hat. Die Auskunft, dass Muntwiler gegen Zürich spielberechtigt sei, kam eben von einem Funktionär der 1. Liga, welcher möglicherwiese (aus Sicht der SFL) dafür nicht zuständig war. Juristisch würde sich dann die Frage stellen, ob der FC St. Gallen hätte wissen müssen, dass die 1. Liga für Auskünfte über die Spielberechtigung von Muntwiler in der Super League nicht zuständig ist. Grundsätzlich deckt dieser Fall somit aber auch gewisse Diskrepanzen zwischen den verschiedenen Teilverbänden auf.Phebus hat geschrieben:In der Tat eine Knacknuss. Ich bezweifle aufgrund einer Aussage des SFL, dass der Verband dieses Rechtsprinzip akzeptiert. Gestern nämlich hat der SFL verlauten lassen, dass er in dieser Sache nicht alleine dasteht, hat aber nicht aufgedeckt, wer in diesen Fall noch involviert ist. Somit könnten beide Optionen spielen, ein Nichteintreten, aber leider auch ein Forfaitsieg. Nicht auszudenken was passieren würde, wenn dieser GAU eintrifft. Dann ist die Glaubwürdigkeit des SFL definitiv zum Teufel.
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@quasimodoJuristisch würde sich dann die Frage stellen, ob der FC St. Gallen hätte wissen müssen, dass die 1. Liga für Auskünfte über die Spielberechtigung von Muntwiler in der Super League nicht zuständig ist.
Darüber besteht nicht der geringste Zweifel, dass St- Gallen dies hätte wissen MUESSEN. Deshalb spricht Heusler von einem sportlich fairen Urteil.
Darüber besteht nicht der geringste Zweifel, dass St- Gallen dies hätte wissen MUESSEN. Deshalb spricht Heusler von einem sportlich fairen Urteil.
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D'Stricher holed so ihri püngt - ZigünerpackHeavy hat geschrieben:Wenn sie sich entschiede hen, folge eh der Ispruch und denne goht d Warterei vo Vorne los...![]()
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was soll uns das beschäftigenBender hat geschrieben:Die Liga wird warten, bis die nächsten 3 Runden gespielt sind. Wenn sie Glück haben, "entscheidet" dann die Tabellenlage für sie.
ist gut so, die einzigen die es verunsichert sind die zürcher selber
und je länger es geht je nervöser werden sie, weil sie dann immer mehr auf diese 2 zähler angewiesen(dankbar) wären
statt 13 punkte vorsprung (gäll edu) sinds dann nur 11

Jein, bei einer roten Karte ist eine Spielsperre automatisch mit inbegriffen, im Reglement heisst es dann auch klardarken hat geschrieben:Hinzu kommt, dass ja eigentlich die rote Karte erst gültig ist, wenn sie offiziell publiziert wurde [mit dem Strafmass]. Dauert in der Regel ja so um die 2-3 Tage also wundert es mich, dass die Herren und Damen in Bern unten so lange brauchen...
"Der Spieler ist suspendiert für das nächste oder die nächsten Meisterschafts- oder Cupspiele"
Bei einem Ausschluss wegen zweier gelber Karten (wie es hier der Fall ist) steht dazu aber noch der Satz "Es erfolgt keine automatische Suspension" und etwas von "nach Erhalt der schriftlichen Verfügung"
Ich gehe mittlerweile (nach dem wasweissichwievielten Durchlesen des Reglements) auch davon aus dass Zürich die Punkte NICHT kriegen wird, da eine gelb-rote Karte keine automatische, sofort gültige, Sperre nach sich zieht, sondern erst nach Erhalt der Verfügung in Kraft tritt.
So jedenfalls meine Interpretation des Reglements...
Da blas ich doch gleich ins selbe Horn wie Panda...
bin da gleicher Ansicht! Wenn ein Spieler wegen gelb/gelb = rot vom Platz gehen muss, wird die Suspension erst nach schriftlichem Erhalt des Strafmasses in Kraft treten, da gelb/gelb keine automatische Suspension mit sich zieht. D.h. für mich, dass die Strafe verfügt werden muss und dann dem Verein schriftlich zugestellt wird (Strafbulletin).
Hier noch ein Deckblatt, in diesem Fall des NWSFV, welches die Suspensionen nochmals beschreibt...insbesonders der Hinweis ganz unten im Kästchen.
http://www.football.ch/FVNWS/cm/Mailver ... 110407.pdf
ich lass mich jedoch gern eines Besseren belehren. Oder evtl. hab ich mal wieder was verpasst.
bin da gleicher Ansicht! Wenn ein Spieler wegen gelb/gelb = rot vom Platz gehen muss, wird die Suspension erst nach schriftlichem Erhalt des Strafmasses in Kraft treten, da gelb/gelb keine automatische Suspension mit sich zieht. D.h. für mich, dass die Strafe verfügt werden muss und dann dem Verein schriftlich zugestellt wird (Strafbulletin).
Hier noch ein Deckblatt, in diesem Fall des NWSFV, welches die Suspensionen nochmals beschreibt...insbesonders der Hinweis ganz unten im Kästchen.
http://www.football.ch/FVNWS/cm/Mailver ... 110407.pdf
ich lass mich jedoch gern eines Besseren belehren. Oder evtl. hab ich mal wieder was verpasst.
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gilt aber für nordwestschweiz und nicht ostschweiz !Sizzla hat geschrieben:Da blas ich doch gleich ins selbe Horn wie Panda...
bin da gleicher Ansicht! Wenn ein Spieler wegen gelb/gelb = rot vom Platz gehen muss, wird die Suspension erst nach schriftlichem Erhalt des Strafmasses in Kraft treten, da gelb/gelb keine automatische Suspension mit sich zieht. D.h. für mich, dass die Strafe verfügt werden muss und dann dem Verein schriftlich zugestellt wird (Strafbulletin).
Hier noch ein Deckblatt, in diesem Fall des NWSFV, welches die Suspensionen nochmals beschreibt...insbesonders der Hinweis ganz unten im Kästchen.
http://www.football.ch/FVNWS/cm/Mailver ... 110407.pdf
ich lass mich jedoch gern eines Besseren belehren. Oder evtl. hab ich mal wieder was verpasst.
es git nit scheeners uf dr Welt ,
als dr FCB und schwizer Geld !
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- schnauz
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ostschweiz :http://www.football.ch/al/cm/Verbüssung ... sionen.pdf
Suspensionen, herrührend nach der 4., 8. oder 12. Verwarnung sowie
Ausschlüsse wegen 2 Verwarnungen im gleichen Meisterschaftsspiel
(gelb / gelb-rot) müssen nach Erhalt der schriftlichen Verfügung verbüsst
werden, gilt ab zweitem dem Versand (Datum E-Mail) der Verfügung folgenden
Tag als erhalten.
Richtlinien KSK SFV, Ziffer 10
Suspensionen, herrührend nach der 4., 8. oder 12. Verwarnung sowie
Ausschlüsse wegen 2 Verwarnungen im gleichen Meisterschaftsspiel
(gelb / gelb-rot) müssen nach Erhalt der schriftlichen Verfügung verbüsst
werden, gilt ab zweitem dem Versand (Datum E-Mail) der Verfügung folgenden
Tag als erhalten.
Richtlinien KSK SFV, Ziffer 10
es git nit scheeners uf dr Welt ,
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Dies gilt sicher für die 1.Liga als Amateurliga. Die Frage ist einfach was Liga übergreiffend gilt.schnauz hat geschrieben:ostschweiz :http://www.football.ch/al/cm/Verbüssung ... sionen.pdf
Suspensionen, herrührend nach der 4., 8. oder 12. Verwarnung sowie
Ausschlüsse wegen 2 Verwarnungen im gleichen Meisterschaftsspiel
(gelb / gelb-rot) müssen nach Erhalt der schriftlichen Verfügung verbüsst
werden, gilt ab zweitem dem Versand (Datum E-Mail) der Verfügung folgenden
Tag als erhalten.
Richtlinien KSK SFV, Ziffer 10

WE NEVER FORGET MATIAS EMILIO DELGADO 15.08.07.3`.29.08.07.56`.64`
es ist eine SFV-Regelung, welche für alle Ligen gelten sollte ]http://www.football.ch/sfv/cm/Strafrich ... 2006HP.pdf[/url]robotnik hat geschrieben:Dies gilt sicher für die 1.Liga als Amateurliga. Die Frage ist einfach was Liga übergreiffend gilt.![]()
(ab Seite 9 wirds interessant)
Logisch wäre das ja schon, wenn das SFV-Reglement bei Ligaübergreiffenden Streitigkeiten gelten würde.panda hat geschrieben:es ist eine SFV-Regelung, welche für alle Ligen gelten sollte ]http://www.football.ch/sfv/cm/Strafrich ... 2006HP.pdf[/url]
(ab Seite 9 wirds interessant)
Ausschluss wegen 2.Verwarnung in der Meisterschaft
Wichtig ist der Satz: "Es erfolgt keine automatische Suspension"
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Das Reglement ist so Sonnenklar...panda hat geschrieben:es ist eine SFV-Regelung, welche für alle Ligen gelten sollte ]http://www.football.ch/sfv/cm/Strafrich ... 2006HP.pdf[/url]
(ab Seite 9 wirds interessant)
Der Skandal an der ganzen Geschichte ist, dass der FCZ das ganze falsch verstehen kann und das überhaupt eine Diskussion entsteht. Vor allem versteh ich nicht, weshalb der SFV nicht schon längst ein Urteil (pro St.Gallen) gesprochen hat...
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Das ganze kommt nicht wegen der Suspension an sich zur Diskussion, sondern wegen Punkt 10.1 und 10.1 bis des von Panda publizierten regelwerks. und darin steht etwas, dass ein spieler, wenn er vom platz muss, am gleichen weekend überall gesperrt ist..robotnik hat geschrieben:Logisch wäre das ja schon, wenn das SFV-Reglement bei Ligaübergreiffenden Streitigkeiten gelten würde.
Ausschluss wegen 2.Verwarnung in der Meisterschaft
Wichtig ist der Satz: "Es erfolgt keine automatische Suspension"
Fakt ist: Die St. Galler sind so blöde und setzten einen jugendspieler ein, obwohl sie vermuteten, dass er evtl. nicht spielberechtigt ist.. Das heisst, sie hätten besser einen anderen Jugendspieler genommen..
jay hat geschrieben:d mongi-quote im forum isch au scho tiefer gsi