Abstimmungen 28.2. - Durchsetzungsinitiative/Gotthard/Heiratsstrafe/ Nahrungsmit

Der Rest...

Wie stimmst du am 28. Februar ab?

Umfrage endete am 29.02.2016, 08:30

Durchsetzungsinitiative JA
49
9%
Durchsetzungsinitiative NEIN
103
19%
Gotthard JA
78
14%
Gotthard NEIN
60
11%
Heiratsstrafe JA
43
8%
Heiratsstrafe NEIN
87
16%
Nahrungsmittelspekulation JA
63
11%
Nahrungsmittelspekulation NEIN
64
12%
Die Abstimmungen interessieren mich nicht.
1
0%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 548

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SubComandante
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Beitrag von SubComandante »

Soviele Vergewaltigungen. Von was träumst Du nachts?

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hansy
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Beitrag von hansy »

Schwarzbueb hat geschrieben:Ich weiss einfach nicht, was Du uns in diesem faden damit sagen willst
das waren antworten auf andere user, brille fielmann sollte helfen, falls du es "übersehen" hast.

Schwarzbueb hat geschrieben:: Dass bei schweren Delikten wie Vergewaltigungen eine Ausschaffung stattfindet, istheute schon so und die Umsetzungsgesetzgebung ist noch deutlich schärfer.
1. das ist nicht korrekt sofern die leute in ihren ländern nicht "sicher" sind, wie zb syrien zurzeit. (bei einem beispiel ist sogar der vergewaltiger aus syrien trotz vergewaltigung wieder auf freien fuss gesetzt worden sodass er weiter vergewaltigen konnte! richtig, skandalös unsere justiz, und ja, das hätte mit sicherheitsverwahrung geregelt werden können!! was daran schwierig ist, zu verstehen, ich weiss es nicht)
2. was ist bei ländern die sich weigern diese menschen zurückzunehmen?
3. wo steht geschrieben (und ich frage, weil ich es nicht finde bei kurzem suchen), dass bei zb vergewaltigung garantiert die härtefallklause NICHT zieht unter jeglichen umständen?
“The scientists of today think deeply instead of clearly. One must be sane to think clearly, but one can think deeply and be quite insane.”
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Schwarzbueb
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Beitrag von Schwarzbueb »

hansy hat geschrieben:das waren antworten auf andere user, brille fielmann sollte helfen, falls du es "übersehen" hast.



1. das ist nicht korrekt sofern die leute in ihren ländern nicht "sicher" sind, wie zb syrien zurzeit. (bei einem beispiel ist sogar der vergewaltiger aus syrien trotz vergewaltigung wieder auf freien fuss gesetzt worden sodass er weiter vergewaltigen konnte! richtig, skandalös unsere justiz, und ja, das hätte mit sicherheitsverwahrung geregelt werden können!! was daran schwierig ist, zu verstehen, ich weiss es nicht)
2. was ist bei ländern die sich weigern diese menschen zurückzunehmen?
3. wo steht geschrieben (und ich frage, weil ich es nicht finde bei kurzem suchen), dass bei zb vergewaltigung garantiert die härtefallklause NICHT zieht unter jeglichen umständen?
Meine Güte, ist das schwach: Wenn heute wegen dem non-refoulement-Prinzip (= Verbot des Zurückschaffens bei Gefahr für Leib und Leben) nicht zurückgeschafft werden kann, ändert die DSI null-komma-null daran!

Und nun kommst Du noch mit dem heutigen Blick-Artikel und mischst Deine Brühe wieder zusammen...

Ich antworte Dir wieder, wenn Du ein zutreffendes und sachliches Argument für die DSI auf die Matte legst!

Soriak
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Beitrag von Soriak »

hansy hat geschrieben: 1. das ist nicht korrekt sofern die leute in ihren ländern nicht "sicher" sind, wie zb syrien zurzeit. (bei einem beispiel ist sogar der vergewaltiger aus syrien trotz vergewaltigung wieder auf freien fuss gesetzt worden sodass er weiter vergewaltigen konnte! richtig, skandalös unsere justiz, und ja, das hätte mit sicherheitsverwahrung geregelt werden können!! was daran schwierig ist, zu verstehen, ich weiss es nicht)
2. was ist bei ländern die sich weigern diese menschen zurückzunehmen?
3. wo steht geschrieben (und ich frage, weil ich es nicht finde bei kurzem suchen), dass bei zb vergewaltigung garantiert die härtefallklause NICHT zieht unter jeglichen umständen?
1) Richtig, aber dies wegen zwingendem Voelkerrecht. Auch die Durchsetzungsinitiative aendert nichts daran.
2) Auch daran aendert die Durchsetzungsinitiative nichts -- kann sie gar nicht, da dies bilaterale Abkommen benoetigt (an denen die Schweiz ja auch arbeitet).
3) Im Gesetz, welches nach Annahme der vorherigen Initiative vom Parlament verabschiedet wurde. Bei Personen, die die oeffentliche Sicherheit der Schweiz gefaehrden (z.B. Moerder und Vergewaltiger) ist die Ausschaffung zwingend.

Nehmen wir aber gerade einmal das Beispiel Vergewaltiger. Da gibt es ein riesen Spektrum -- vom brutalen Verbrecher, der eine Frau mit einer Waffe zum Sex zwingt, und von zwei Betrunkenen, die nach einer Party Sex haben und eine der Beiden es am naechsten Tag bereut. Hier beide zwingend auszuschaffen ist nicht unbedingt sinnvoll...

Die Gesetzesvorlage kann man nebenbei hier nachlesen: https://www.admin.ch/opc/de/federal-gaz ... 5/2735.pdf

und der relevante Text:
Das Gericht kann ausnahmsweise von einer Landesverweisungabsehen, wenn diese für den Ausländer einen schweren persönlichenHärtefall bewirken würde und die öffentlichen Interessen an derLandesverweisung gegenüber den privaten Interessen des Ausländersam Verbleib in der Schweiz nicht überwiegen. Dabei ist der besonderenSituation von Ausländern Rechnung zu tragen, die in der Schweizgeboren oder aufgewachsen sind.
Wer also eine oeffentliche Gefahr darstellt, wird zwingend des Landes verwiesen.

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hansy
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Beitrag von hansy »

Schwarzbueb hat geschrieben:Meine Güte, ist das schwach: Wenn heute wegen dem non-refoulement-Prinzip (= Verbot des Zurückschaffens bei Gefahr für Leib und Leben) nicht zurückgeschafft werden kann, ändert die DSI null-komma-null daran!
wo habe ich gegenteiliges behauptet? ich habe nur DEINE argumentation widerlegt. ich glaub du hast es nicht so mit leuten, die andere zitieren, das ignorierst du gerne...

Soriak hat geschrieben:1) Richtig, aber dies wegen zwingendem Voelkerrecht. Auch die Durchsetzungsinitiative aendert nichts daran.
2) Auch daran aendert die Durchsetzungsinitiative nichts -- kann sie gar nicht, da dies bilaterale Abkommen benoetigt (an denen die Schweiz ja auch arbeitet).
das ist korrekt, hab aber kürzlich nie gegenteiliges behauptet. ich hab nur dem zitiertem widersprochen.

Soriak hat geschrieben:3) Im Gesetz, welches nach Annahme der vorherigen Initiative vom Parlament verabschiedet wurde. Bei Personen, die die oeffentliche Sicherheit der Schweiz gefaehrden (z.B. Moerder und Vergewaltiger) ist die Ausschaffung zwingend.

Nehmen wir aber gerade einmal das Beispiel Vergewaltiger. Da gibt es ein riesen Spektrum -- vom brutalen Verbrecher, der eine Frau mit einer Waffe zum Sex zwingt, und von zwei Betrunkenen, die nach einer Party Sex haben und eine der Beiden es am naechsten Tag bereut. Hier beide zwingend auszuschaffen ist nicht unbedingt sinnvoll...
widersprichst du dir damit nicht? es kann also durchaus sein, dass ein vergewaltiger, bei dem der richter denkt, hey der stellt trotzdem keine gefahr dar (er wirds 100% nich mehr wieder tun) für die öffentliche sicherheit und das "ursprungsland" kennt er überhaupt nicht, kann die sprache nicht etc.?

danke für den link.
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Pro Sportchef bim FCB
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Beitrag von Pro Sportchef bim FCB »

Soriak, zu deinen Punkten eine kurze Anmerkung:
2. Das stimmt meines Wissens nicht. Staaten sind verpflichtet ihre Staatsbürger zurückzunehmen. Sofern sie sich ausweisen können. Fehlt letzteres sind die Staaten verpflichtet Unterstützung bei der Identitätsbeschaffung zu liefern, es sei denn sie können klar beurteilen, dass dies nie ein Staatsbürger ihres Landes war. Und genau damit tun sie sich oft schwer. Die Sachlage ist aber eigentlich klar, auch ohne Abkommen. Ich verstehe nicht warum man da nicht mehr Druck macht mit der Entwicklungshilfe.

3. Zwingend ist meines Wissens auch bei der AI nichts. Die Härtefallklausel liegt in vollem Ermessen des Richters. Ich könnte mir vorstellen, legt das psychische Gutachten Nahe, dass ein Täter vollständig therapierbar ist, kann man argumentieren dass die Sicherheit nicht bedroht ist und eben kein öffentliches Interesse besteht... Der Richter kann auch bei schweren Straftaten eine Ausweisung "verhindern", was ich jetzt überhaupt nicht wertend meine bezüglich Willkür oder der Sinnvolligkeit der Härtefallklausel.
Ich lasse mir meine Meinung nicht durch Fakten kaputt machen!

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SubComandante
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Beitrag von SubComandante »

Mit Verlaub. Das ist Blödsinn. Vergewaltigung ist eines der schwersten Taten, die man begehen kann. Die Härtefallklausel berücksichtigt vorallem die Umstände vor der Tat. Und bei Vergewaltigung gibt es keine mildernde Umstände. Und auch kein Affekt. Die öffentlichen Interessen der Landesverweisung sind hier sowas von klar. Kein Richter würde nur daran denken, die Härtefallklausel anzuwenden. Die Richter sind nicht irgendwelche Idioten. Das sind hochausgebildete Profis. Sie halten sich an die Gesetze. Und hier gibt es kein Aber. Punkt.

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Pro Sportchef bim FCB
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Beitrag von Pro Sportchef bim FCB »

SubComandante hat geschrieben:Mit Verlaub. Das ist Blödsinn. Vergewaltigung ist eines der schwersten Taten, die man begehen kann. Die Härtefallklausel berücksichtigt vorallem die Umstände vor der Tat. Und bei Vergewaltigung gibt es keine mildernde Umstände. Und auch kein Affekt. Die öffentlichen Interessen der Landesverweisung sind hier sowas von klar. Kein Richter würde nur daran denken, die Härtefallklausel anzuwenden. Die Richter sind nicht irgendwelche Idioten. Das sind hochausgebildete Profis. Sie halten sich an die Gesetze. Und hier gibt es kein Aber. Punkt.
Alkoholeinfluss?

"Urteilsfähig im Sinne dieses Gesetzes ist jede Person, der nicht wegen ihres Kindesalters, infolge geistiger Behinderung, psychischer Störung, Rausch oder ähnlicher Zustände die Fähigkeit mangelt, vernunftgemäss zu handeln."

Soweit ich weiss ist dies auch fürs StGb relevant, da wäre aber eine Bestätigung nötig...
Ich lasse mir meine Meinung nicht durch Fakten kaputt machen!

team17
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Beitrag von team17 »

Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Soriak, zu deinen Punkten eine kurze Anmerkung:
2. Das stimmt meines Wissens nicht. Staaten sind verpflichtet ihre Staatsbürger zurückzunehmen. Sofern sie sich ausweisen können. Fehlt letzteres sind die Staaten verpflichtet Unterstützung bei der Identitätsbeschaffung zu liefern, es sei denn sie können klar beurteilen, dass dies nie ein Staatsbürger ihres Landes war. Und genau damit tun sie sich oft schwer. Die Sachlage ist aber eigentlich klar, auch ohne Abkommen. Ich verstehe nicht warum man da nicht mehr Druck macht mit der Entwicklungshilfe.
Verpflichtet ja, nur wenn es sie nicht interessiert? Diese Länder haben doch meistens grössere Probleme.

Einstellen der Entwicklungshilfe wäre dann wohl eher ein Eigentor. Hilft die Entwicklungshilfe doch den Armen und Mittelschichten. Denjenigen die entscheiden können, und du damit unter Druck setzen willst, ist es wohl egal ob diese Entwicklungshilfe aus der Schweiz kommt oder nicht.

Ich will damit nicht sagen dass nicht versucht werden soll, die Rückführungen erfolgreicher/effizienter zu machen. Ich denke nur nicht dass dies einfach ist, sondern ein mühsamer Weg über gute diplomatische Beziehungen.

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SubComandante
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Beitrag von SubComandante »

Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Alkoholeinfluss?

"Urteilsfähig im Sinne dieses Gesetzes ist jede Person, der nicht wegen ihres Kindesalters, infolge geistiger Behinderung, psychischer Störung, Rausch oder ähnlicher Zustände die Fähigkeit mangelt, vernunftgemäss zu handeln."

Soweit ich weiss ist dies auch fürs StGb relevant, da wäre aber eine Bestätigung nötig...
Alkoholeinfluss zählt bei einem solch kapitalen Verbrechen nicht. Du kannst es wenden wie Du willst. Wer eine Frau vergewaltigt hat per se eine psychische Störung, so nebenbei. Er wird ausgeschafft. Die öffentlichen Interessen sind hier unverhältnismässig stärker als die privaten Interessen. Sofern man ihn eben überhaupt in das entsprechende Land ausschaffen darf. Der letzte Rettungsanker für die DSI-Befürworter scheint wirklich die Härtefallklausel zu sein. Man versucht sie in ein falsches Licht zu rücken. Doch der Text der Gesetzvorlage ist klar und unmissverständlich.

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Käppelijoch
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Beitrag von Käppelijoch »

Man vergewaltigt nicht aus Affekt und aus Versehen eine Frau. Spätestens, wenn der Mann eine Gescheuert bekommt, sollte der Mann wissen, er sollte dies besser nicht tun.

Beim Beispiel von zwei Betrunkenen, die Sex haben und sie es am nächsten Morgen bereut, kann man nicht von Vergewaltigung sprechen, denn der Sex war Stand betrunken einvernehmlich.
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The_Dark_Knight
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Beitrag von The_Dark_Knight »

brillianter text zur durchsetzungsinitiative.

Die Durchsetzungsinitiative ist, vielleicht zum ersten Mal in unserer Lebenszeit, eine wirkliche Gefahr für das Land. Sie greift die Schweiz, wie wir sie kannten, am Fundament an. Und zwar dreifach.

http://mobile2.tagesanzeiger.ch/article ... 655d000001
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auslandbasler
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Beitrag von auslandbasler »

eieiei, hansy ist genau so einer, der bestätigt was ich über die gefährlichkeit der initiative und der svp geschrieben habe. da wird sich mit einzeltaten der eigene rassismus schöngeredet und erklärt, argumente spielen dabei keine rolle. anderdenkende werden einfach mal lächerlich gemacht und es wird ihnen vorgeworfen sie wollen vertuschen und impliziert sie seien für die vergewaltigungen von kindern verantwortlich. dafür wird gerne ganz europa genommen, falls die schweiz nicht genug stoff gibt. fakten sind irrelevant.

ein vergewaltiger, der nicht ausgeschafft werden könnte, flieht aus einem gefängnis und das hätte man verhindern können. ah ja. stimmt, man hätte ihn am besten erschossen oder alternativ könnte man für solche konzentrationslager machen, wie auch gerne für die linken landesverräter.

ja, ich übertreibe. aber es macht mich wütend, wenn solche leute in der schweiz abstimmen dürfen. ich habe wenig probleme damit, wenn jemand aus sachlichen gründen anderer meinung ist als ich, es fällt mir aber verdammt schwer jemandem zuzuhören, der nur an hetze interessiert ist und sich selber offenbar den anderen erhaben fühlt.

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The_Dark_Knight
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Beitrag von The_Dark_Knight »

irgendwie komisch dass diese geschichte mit dem dem geflohenen syrer genau jetzt zur durchsetzungsinitiative geschehen ist. *verschwörungstheorie aus*
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Asmodeus
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Beitrag von Asmodeus »

The_Dark_Knight hat geschrieben:irgendwie komisch dass diese geschichte mit dem dem geflohenen syrer genau jetzt zur durchsetzungsinitiative geschehen ist. *verschwörungstheorie aus*
Wobei genau dieser Fall ein Paradebeispiel dafür ist, dass die DSI nichts bringt.


1. Verurteilte Vergewaltiger wurden vorher schon ausgeschafft. Spätestens wenn das neue Gesetz (welches die DSI noch zurückhält) durchgesetzt worden wäre.

2. Er kommt aus Syrien und dorthin kann man aktuell sowieso niemanden ausschaffen, da die auch niemanden zurück nehmen.


Ergo. DSI hin oder her. Den Bastard hätten wir trotzdem im Gefängnis gehabt und dann wieder in der Schweiz rumlaufen lassen müssen.
Asmodeus hat geschrieben:Ich bin ehrlich. Ich hatte ein schlechtes Gefühl mit der neuen Führung. Ich habe befürchtet, dass der Ruf von Streller, Frei und Wicky noch schlimmer ruiniert würde als es damals bei Yakin geschehen ist.

Beliebte Spieler ohne Ahnung in den Vorstand hiefen und gleichzeitig das komplette Prinzip des Vereins umkrempeln? Da kann ja nur der goldene Lack abblättern und Rost zum Vorschein kommen.
Q.E.D

Gegito91
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Beitrag von Gegito91 »

Wenn Angst und Trauer regieren
Wir sind ein funktionierender Rechtsstaat, zu dem wir besonders Sorge tragen müssen.

Und mit Ihrer "Ja-Stimme" Herr Blumenthal zerstören Sie diesen funktionierenden RECHTSSTAAT!

Fulehung
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Beitrag von Fulehung »

auslandbasler hat geschrieben:nein, mein Umfeld ist eher rechts geprägt, mit ausnahme der Arbeitsstelle, wobei das auch erst seit kurzem so ist. davor war ich jahrelang umgeben von leuten die FDP und rechter eingestellt waren. GENAU DESHALB macht es mir ja angst. ich sehe wie viele, auch viele junge, mich als dummen gutmenschen abtun und die svp eher als zu lasch einstufen. diese leute sehen es als erwiesen an, dass wir die besseren menschen sind, als die Moslems und als die Flüchtlinge und denen ist es auch recht, wenn die sich gegenseitig abmurksen, die können das ja selber lösen. das schlimme daran ist nicht mal, dass einzelne solche Einstellungen haben, das gab es immer. das schlimme ist, es widerspricht niemand und wenn doch, ist er ein linker gutmensch.
Guter Punkt! Ich komme aus einer Bauernfamilie, bin FDP-Wähler und bin in einigen Punkten verdammt konservativ. Es bereitet mir schon Sorgen, wenn ich dann von Kumpels vom Land als viel zu links angepöbelt werde. Nur weil ich SVP-Initiativen ablehne.Ich merke dann aber auch, dass sie vor allem deshalb mit Ausländern ein Problem haben, weil die Kumpels Mitte 30 im Beruf nicht mehr vorwärts kommen.
Diese Verlierermentalität gibts auch in gross in einzelnen Städten. Als in Thun anfangs der 90er hunderte Arbeitsplätze verloren gingen und selbst eine Bank Konkurs ging, wurde aus einer SP-Stadt eine SVP-Stadt. Und der Hass richtete sich schon damals gegen die Flüchtlinge, wie ein Anschlag auf die Thuner Asylunterkunft zeigte. (Hier übrigens eine Auflistung, wie oft es seit den 90ern brannte: http://www.bielertagblatt.ch/sites/biel ... 0f641a.pdf). Thun ist mittlerweile wohl die grösste Stadt der Schweiz mit einem SVP-Stadtpräsidenten - trotz oder gerade weil der Ausländeranteil bei vergleichsweise tiefen 13 Prozent liegt.

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Käppelijoch
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Beitrag von Käppelijoch »

Die SVP und der Volkswille...

http://www.blick.ch/news/schweiz/durchs ... 76822.html

Klar, sehen die wutbürgerlichen Kommentarschreiber eine linke Verschwörung hinter diesem Artikel. Nur: Es ist keine Verschwörung, sondern Fakt.
Heusler.

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team17
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Beitrag von team17 »

Käppelijoch hat geschrieben:Die SVP und der Volkswille...

http://www.blick.ch/news/schweiz/durchs ... 76822.html

Klar, sehen die wutbürgerlichen Kommentarschreiber eine linke Verschwörung hinter diesem Artikel. Nur: Es ist keine Verschwörung, sondern Fakt.
Natürlich muss man das in Relation setzen und sehen dass alle Parteien versuchen ihre Intressen doch irgendwie zu wahren. Ist halt in der jetztigen Situation unglaubwürdig weil die SVP als erste mit einer Durchsetzungsinitiative kommt.

Constantin Seibt hat das im NZZ Artikel ja gut beschrieben:
Constantin Seibt hat geschrieben:Es war der Geniestreich der Schweiz, die fragmentierteste Gewaltenteilung der Welt einzuführen. Statt eines Präsidenten hat die Schweiz einen siebenköpfigen Debattierclub, und zusammen mit diesem spucken sich Stände- und Nationalrat, Kantone, Gemeinden, Ämter und Stimmvolk in die Suppe – es ist die vielfache Brechung der Macht, die dieses Land erfolgreich gemacht hat.

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Djox87
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Brief von einem Anwalt

Beitrag von Djox87 »

Ein guter Beitrag den ich im Facebook bei einem Anwalt gelesen habe bezüglich der DSI.

Liebe Freunde und Bekannte

Sie gehen sicher mit mir einig, dass es unklug ist, sich in wichtigen Fragen nur auf sein dumpfes Bauchge*fühl zu verlassen. Aktuell aber werden die Diskussionen über die Durchsetzungsi*nitiative (DSI) in gewissen Medien in einer schwer erträglichen Plumpheit geführt, da die „Message“ schlagwortartig in höchs*tens drei Sätzen rüberkommen muss und bloss unsere Gefühle ansprechen soll! Bitte nehmen Sie sich in dieser wichtigen Frage ein paar Minuten mehr Zeit!

Seit 20 Jahren bin ich als selbständiger Anwalt und Dozent tätig und gehöre weder einer Partei noch ei*nem Wahlkomitee an. Ich habe das auch in Zukunft nicht vor! Als Offizier wählte man mich für 8 Jahre als Ersatzrichter in das Divisionsgericht 9A. Für meine Mandanten habe ich schon manche Strafanzeige ein*gereicht, ich bin aber auch als Pflichtverteidiger in Strafsachen tätig. Ich erwähne dies, damit Sie meine nachfolgenden Worte einordnen können. Je nach Ihren Erfahrungen mit Anwälten wird das wohl unter*schiedlich ausfallen...

Das Wichtigste zuerst! Wenn Sie NEIN für die DSI stimmen, dann kann das vom Parlament bereits angenommene harte Ausschaffungsgesetz endlich in Kraft treten! Die DSI führte zu einer völlig un*nötigen Verzögerung! Nach Ihrem NEIN passiert also nicht nichts!

Wir Stimmbürger bestimmen, in welcher Schweiz wir in Zukunft leben wollen. Dieses Recht müssen wir sorgfältig und überlegt ausüben. Wir dürfen uns nicht von dumpfen Gefühlen leiten lassen. Denn wir al*leine tragen die Folgen unserer Volksentscheide, nicht die Politiker und nicht die Unternehmen!

Bitte schauen Sie in die Abstimmungsunterlagen. Ab Seite 21 finden Sie die Regelungen, welche die DSI in unserer Verfassung verankern möchte.

Ich erlaube mir, Sie auf ein paar wichtige Punkte hinzuweisen:

Von der DSI werden „Ausländerinnen und Ausländer“ betroffen. Dazu gehören ohne Wenn und Aber auch sämtliche hier lebenden Secondos. Wer keinen Schweizer Pass hat, ist ein Ausländer. Das gilt auch für all jene, welche hier geboren wurden, hier erfolgreich ihre Ausbildung machten, ein Unter*nehmen haben oder bereits pensioniert sind. Völlig unklar ist, ob die Bestimmung auch für jugendli*che Straftäter gilt. Die Initianten haben das nicht geregelt! Gemäss Wortlaut der DSI wird es auch kein Ausführungsgesetz geben, der diese offene Frage klärt. Rechtsunsicherheit in unserer Bundesverfas*sung?


fortsetzung nächster Post...

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Djox87
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Beitrag von Djox87 »

Den verschiedenen in Art. 197 Ziffer 9 Abs. 1 BV (Seite 21 des Abstimmungsbüchleins) aufgeführten Gründen für eine sofortige Ausweisung ist grundsätzlich zuzustimmen. Die Ausweisung bei schweren Straftaten kennt das Schweizer Strafrecht schon sehr lange und es wird auch regelmässig vollzogen. Entgegen den Behauptungen der Initianten haben das Bundesgericht und der Europäische Gerichts*hof eine strenge Praxis und weisen Beschwerden gegen die Ausweisung überwiegend ab. Grundlos wollen die Initianten hier die Gewaltenteilung aushebeln und für alle Ausländer Sonderrecht einfüh*ren. Unsere Demokratie verdient keine solche in der Verfassung festgeschriebene Ungleichbehand*lung!

Unter Buchstabe d und e der neuen Verfassungsbestimmung wird die zwingende Ausweisung bei „gewerbsmässigem Betrug“ und „Betrug im Bereich der Sozialhilfe und Sozialversicherungen sowie Sozialmissbrauch“ aufgeführt. Die Initianten erklären jedoch nicht, weshalb der „einfache Betrug“ - immerhin ein häufigeres Vermögensdelikt – gerade nicht zu einer Ausweisung führen soll! Nur ein weiteres Beispiel, wie die DSI unausgegoren und fehlerhaft ist. Das darf keine Verfassungsbestimmung werden!

In der Praxis weit wichtiger ist der auf Seite 22 des Abstimmungsbüchleins aufgeführte „Ausweisungska*talog“. Gemäss DSI sollen alle Ausländer automatisch ausgewiesen werden, wenn sie innert 10 Jahren nach einer Verurteilung zu einer Geld- oder Gefängnisstrafe eine im Katalog aufgeführte Straftat be*gehen.

Kein Befürworter der DSI konnte bisher erklären, weshalb die Reihenfolge der Delikte für die Auswei*sung entscheidend ist. Wenn jemand vor Jahren in einer jugendlichen Schlägerei wegen einfacher Körper*verletzung bestraft wurde und heute nach einem schweren Autounfall (z.B. überhöhte Geschwindig*keit bei Glatteis) vor dem Gericht steht, wird - je nach Reihenfolge der Taten - unterschiedlich beur*teilt. Das ist weder logisch erklärbar noch gerecht! Geben Sie einer solchen Verfassungswillkür keine Chance!

Wer innert 10 Jahren wegen zwei relativ geringfügigen Delikten in ein Strafverfahren gezogen wird, wird gemäss DSI gleich behandelt, wie ein Mörder. Bedingungslose Ausweisung! Ich bemühe noch*mals die einfache Körperverletzung: Wer als 19-Jähriger durch unvorsichtige Fahrweise auf der Skipis*te jemand ohne bleibende Schäden verletzt, begeht eine einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB). Dafür darf und soll man ihn auch bestrafen. Mit 24 kommt derselbe aber in der S-Bahn in eine Kontrolle und findet sein Ticket nicht gerade. Es kommt zu Gehässigkeiten und Handgreiflichkeiten mit dem Zugbegleiter. Was wenige wissen - Zugbegleiter werden strafrechtlich als Beamte be*trachtet. Gemäss DSI müsste der „Kriminelle“ zwingend ausgewiesen werden. Nochmals – es ist rich*tig, dass er auch dafür eine Strafe erhält. Aber wir haben es hier ganz sicher nicht mit einem Kriminel*len zu tun, der ohne Wenn und Aber automatisch ausgeschafft werden müsste! Wäre das ange*messen und gerecht? Die DSI lässt keine Prüfung der Verhältnismässigkeit zu!

In meiner anwaltlichen Praxis habe ich weitere Fälle erlebt, welche gemäss der DSI bei einer geringen Vorstrafe zu einer zwingenden Ausweisung führen würden. Beispiele?

Der gut situierte Miteigentümer einer Eigentumswohnung, der sich von seiner Partnerin trennte. Im Streit rief er (!) die Polizei, welche jedoch ihm (!) ein Haus- und Kontaktverbot aussprach. Später wollte er seine persönlichen Sachen abholen und ging mit seinem Schlüssel in seine Wohnung. Dort kam es zum Streit mit seiner ehemaligen Partnerin, gegenseitigen Tätlichkeiten und er schmetterte das der Partnerin geschenkte Bild auf den Boden. Verurteilung auch vor dem Obergericht wegen Haus*friedensbruch und Sachbeschädigung. Zwingende Ausweisung! Wäre das angemessen und gerecht?

Einer meiner Klienten wurde wegen strafbarer Pornografie bestraft. Dies, obwohl er schwor, nie Inter*esse an solchen z.T. unerträglichen Bildern gehabt zu haben. Er lebte jedoch damals in einer Wohnge*meinschaft und alle hatten Zugang zu seinem PC. Einer der Mitbewohner lud offenbar im Internet wahllos Filme herunter, wobei sich auch solche mit strafbarer Pornografie befanden. Wer die Filme herunterlud, konnte die Polizei nicht herausfinden. Der Eigentümer des PC's musste jedoch dafür büssen! Vom Obergericht wurde die Strafe bestätigt. Zwingende Ausweisung! Wäre das angemessen und gerecht?

Zu einer sofortigen Ausweisung auch ohne Vorstrafe würde folgender realer Fall führen: Ein älterer Bauarbeiter herrschte auf einer Baustelle einen Jüngeren mit „He Jugo, setz Deinen Helm auf!“ an. Der Jüngere ging daraufhin zum Älteren und sagte: „Für Dich bin ich immer noch Peter!“. Darauf griff der Ältere dem Jüngeren an der Kehle, worauf sich dieser mit einer heftigen Drehbewegung und einem Faustschlag befreite. Da der Ältere dabei einen komplizierten Jochbeinbruch erlitt, taxierte das Ge*richt den Faustschlag nicht mehr als Notwehr, sondern als schwere Körperverletzung. Der hier aufge*wachsene und sich aktuell in der Weiterbildung befindliche 23-jährige Täter müsste gemäss der DSI zwingend ausgewiesen werden. Wäre das angemessen und gerecht? Lösen wir damit ein Problem?

Löst die DSI ihre populistischen Versprechen ein? NEIN!

Die Gefängnisse werden nicht entlastet, denn die Ausweisung erfolgt stets erst nach Verbüssung der Haftstrafe. Mangels systematischer Grenzkontrolle werden leider auch in Zukunft Diebesbanden den Weg in die Schweiz finden, die DSI kann das nicht verhindern!

Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit ist zentrales Element unserer zivilisierten Welt. Dafür haben Generationen gekämpft. Recht verliert seine Glaubwürdigkeit und wir damit die (auch wirtschaftliche) Stabilität, wenn schon die Verfassung die hier lebenden Menschen unterschiedlich behandelt!
„Harte“ Gesetze als Drohung verhindern kaum Straftaten. Das weiss man seit über hundert Jahren (Franz von Liszts - 1851–1919). Andernfalls wäre die USA mit ihrer Todess*trafe eines der sichersten Länder der Erde. Das Gegenteil trifft zu und die Gefängnisse dort sind übervoll!

Wer wird in den oben ausgeführten Fällen eigentlich bestraft, wenn der Verurteilte hier eine junge Familie hinterlässt, seine Kinder aber während 5 bis 15 Jahren ihren Vater in der Schweiz nicht sehen dürfen? Und der Staat die nun alleinerziehende Mutter unterstützen muss?

Ausschaffen wollen und Ausschaffen können sind zwei verschiedene Dinge. Völlig unbestritten sollen wie bisher ausländische Täter ausgeschafft werden können, wenn das praktisch möglich ist und – wie meistens - verhältnismässig erscheint. Die DSI aber will eine Vielzahl von Secondos ohne Wenn und Aber ausschaffen, obwohl das praktisch kaum möglich ist. Ein Kurde zurück nach Kurdistan? Ein Somalier in den Krieg? Jugendliche? Die Initianten haben die Vorstellung, dass eine Ausweisung durch „Abschieben“ auf die andere Seite der Schweizer Grenze erfolgt. In Tat und Wahrheit ist es ein riesiger administrativer Aufwand, bei dem die Ausgewiesenen (bei Annahme der DSI: tausende!) schliesslich in Ausschaffungshaft genommen werden! Ein riesiger, teurer, unmenschlicher Moloch für was? Auf wessen Kosten?

Mit Ausnahme der Initianten der DSI sind alle massgeblichen Parteien und Organisationen gegen die DSI. Diese Organisationen haben sachlich die Vor- und Nachteile der DSI geprüft und haben sich nicht von einem diffusen Bauchgefühl leiten lassen. Es geht nicht darum, „denen da oben“ aus Protest eins auszuwischen! Denken Sie nach – stimmen Sie NEIN bei der DSI!

Gerne können Sie diese Ausführungen in Ihrem Bekanntenkreis teilen. Für sachliche Diskussionen stehe ich gerne bereit.

Freundliche Grüsse
RA lic.iur. Marc Fischer

Fulehung
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Beitrag von Fulehung »

Schönes Beispiel der Stimmungsmache in der aktuellen Weltwoche:
Die Behören von Winterthur haben realisiert, dass die Eulachstadt ein Problem mit radikalen Muslimen hat. Auch wenn das niemand sagt: Es hat damit zu tun, dass in Problemkreisen wie in Winterthur Töss bis zu 46 Prozent der Bewohner einen Migrationshintergrund haben, mit Schwerpunkt Balkan und Türkei.
Ja genau, immer nur drauf hauen auf die Secondos. Wie wärs mal mit einem Artikel über radikale SVPler mit Migrationshintergrund, mit Schwerpunkt Deutschland und Osteuropa?

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Schwarzbueb
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Beitrag von Schwarzbueb »

Fulehung hat geschrieben:Guter Punkt! Ich komme aus einer Bauernfamilie, bin FDP-Wähler und bin in einigen Punkten verdammt konservativ. Es bereitet mir schon Sorgen, wenn ich dann von Kumpels vom Land als viel zu links angepöbelt werde. Nur weil ich SVP-Initiativen ablehne.Ich merke dann aber auch, dass sie vor allem deshalb mit Ausländern ein Problem haben, weil die Kumpels Mitte 30 im Beruf nicht mehr vorwärts kommen.
Diese Verlierermentalität gibts auch in gross in einzelnen Städten. Als in Thun anfangs der 90er hunderte Arbeitsplätze verloren gingen und selbst eine Bank Konkurs ging, wurde aus einer SP-Stadt eine SVP-Stadt. Und der Hass richtete sich schon damals gegen die Flüchtlinge, wie ein Anschlag auf die Thuner Asylunterkunft zeigte. (Hier übrigens eine Auflistung, wie oft es seit den 90ern brannte: http://www.bielertagblatt.ch/sites/biel ... 0f641a.pdf). Thun ist mittlerweile wohl die grösste Stadt der Schweiz mit einem SVP-Stadtpräsidenten - trotz oder gerade weil der Ausländeranteil bei vergleichsweise tiefen 13 Prozent liegt.
Da weisen wir einige persönliche Parallelen auf! :)

Und am 28. Februar werden wir die Abstimmungsresultate wohl auch am gleichen Ort entgegen nehmen: Inder Oberland-Arena beim Spiel Thun-Basel, nämmli!

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hansy
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Beitrag von hansy »

auslandbasler hat geschrieben:eieiei, hansy ist genau so einer, der bestätigt was ich über die gefährlichkeit der initiative und der svp geschrieben habe. da wird sich mit einzeltaten der eigene rassismus schöngeredet und erklärt, argumente spielen dabei keine rolle. anderdenkende werden einfach mal lächerlich gemacht und es wird ihnen vorgeworfen sie wollen vertuschen und impliziert sie seien für die vergewaltigungen von kindern verantwortlich. dafür wird gerne ganz europa genommen, falls die schweiz nicht genug stoff gibt. fakten sind irrelevant.
1. was für argumente von dir / euch welche ich ignoriere oder verleugne?
2. fakten sind irrelevant wenn ich fakten aus ganz europa bringe um gegen zu wirken, wie leute hier drinnen behaupten, es sei gar nicht so schlimm etc.? ich mache nur auf ein muster aufmerksam. immerhin gehört schweiz zu europa und wir können von deren fehlern lernen, oder in die fussstapfen treten.

auslandbasler hat geschrieben:ein vergewaltiger, der nicht ausgeschafft werden könnte, flieht aus einem gefängnis und das hätte man verhindern können. ah ja. stimmt, man hätte ihn am besten erschossen oder alternativ könnte man für solche konzentrationslager machen, wie auch gerne für die linken landesverräter.
aua, das schmerzt jetzt, ich versuche es dir zu erklären, dass auch du es kapierst.

das verhindern, welches ich ansprach, waren auf mehrere situationen bezogen und zeigt auf, wie eklatant unsere situation eben leider ist.

1. er wurde _NICHT_ in sicherheitshaft genommen, selbst nach der zweiten sexattacke! (nicht vergessen dunkelziffer, aber dass erkläre ich dir in einer anderen lektion kleiner) so konnte er eine 15 jährige noch vergewaltigen...

2. das system des gefängnis war unzulänglich. ein mehrfach vergewaltiger kann mit einer wärterin einfach rausspazieren? ein zitat von Stefan Weiss, Leiter der Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug (MZJ) des Kantons Luzern: "umfassendes und durchdachtes Sicherheitskonzept mit technischen und operativ-strukturellen Vorkehrungen» schliesse «solche Vorfälle praktisch aus"
es braucht dort, nur als ein bsp, mind. 2 leute, nicht wie in diesem fall, eine person, um einen rauszubringen. es gab zwar einen 2. wärter, der war aber schlafen!

3. im gefängnis limmattal sind die wärter aufseher und betreuer! ich würde diesen satz normalerweise lassen, aber für dich: das wirkt widersprüchlich und birgt konflikte... wie auch geschehen!

auslandbasler hat geschrieben:ja, ich übertreibe. aber es macht mich wütend, wenn solche leute in der schweiz abstimmen dürfen. ich habe wenig probleme damit, wenn jemand aus sachlichen gründen anderer meinung ist als ich, es fällt mir aber verdammt schwer jemandem zuzuhören, der nur an hetze interessiert ist und sich selber offenbar den anderen erhaben fühlt.
auf wen hetz ich, welche ach so tollen argumente ignoriere ich? du schreibst von fakten, bringst aber keine, und stellst mich als absurd da wegen einem beispiel, das logisch betrachtet eben die so hochgelobte justiz schlecht aussehen lässt.
“The scientists of today think deeply instead of clearly. One must be sane to think clearly, but one can think deeply and be quite insane.”
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Schwarzbueb
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Beitrag von Schwarzbueb »

hansy hat geschrieben:1. was für argumente von dir / euch welche ich ignoriere oder verleugne?
2. fakten sind irrelevant wenn ich fakten aus ganz europa bringe um gegen zu wirken, wie leute hier drinnen behaupten, es sei gar nicht so schlimm etc.? ich mache nur auf ein muster aufmerksam. immerhin gehört schweiz zu europa und wir können von deren fehlern lernen, oder in die fussstapfen treten.



aua, das schmerzt jetzt, ich versuche es dir zu erklären, dass auch du es kapierst.

das verhindern, welches ich ansprach, waren auf mehrere situationen bezogen und zeigt auf, wie eklatant unsere situation eben leider ist.

1. er wurde _NICHT_ in sicherheitshaft genommen, selbst nach der zweiten sexattacke! (nicht vergessen dunkelziffer, aber dass erkläre ich dir in einer anderen lektion kleiner) so konnte er eine 15 jährige noch vergewaltigen...

2. das system des gefängnis war unzulänglich. ein mehrfach vergewaltiger kann mit einer wärterin einfach rausspazieren? ein zitat von Stefan Weiss, Leiter der Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug (MZJ) des Kantons Luzern: "umfassendes und durchdachtes Sicherheitskonzept mit technischen und operativ-strukturellen Vorkehrungen» schliesse «solche Vorfälle praktisch aus"
es braucht dort, nur als ein bsp, mind. 2 leute, nicht wie in diesem fall, eine person, um einen rauszubringen. es gab zwar einen 2. wärter, der war aber schlafen!

3. im gefängnis limmattal sind die wärter aufseher und betreuer! ich würde diesen satz normalerweise lassen, aber für dich: das wirkt widersprüchlich und birgt konflikte... wie auch geschehen!



auf wen hetz ich, welche ach so tollen argumente ignoriere ich? du schreibst von fakten, bringst aber keine, und stellst mich als absurd da wegen einem beispiel, das logisch betrachtet eben die so hochgelobte justiz schlecht aussehen lässt.
Das hat alles rein gar nichts mit der DSI zu tun. Aber da Du auf meine Bitte, mal ein sachlich vorgetragenes Argument pro DSI vorzutragen, wohl ohnehin nicht reagieren wirst, sage ich zwei drei Sätze zu diesem sachlich gehaltenen Beitrag:

Beide Fälle (Entlaufener mit Wärterin und Vergewaltiger, der nicht in Sicherheitshaft genommen wurde) sind tragisch. Dennoch ist folgendes dazu zu sagen:

- Entlaufener: Die fehlenden Finanzen zwingen die Vollzugsbehörden halt auch mal dazu, Kompromisse einzugehen. Jetzt wird man wohl wieder etwas mehr Geld zur Verfügung stellen. Musste erwartet werden, dass sich eine Wärterin in einen Sexualdelinquenten verliebt?

- Sicherheitshaft: Der angebliche Sexualstraftäter hat die Delikte bestritten, was bei "Vieraugendelikten" zu schwieriger Beweiswürdigung führt. Für die Anordnung von Sicherheitshaft bracht es einen Haftgrund wie Flucht- und Kollusionsgefahr. Beides war hier offenbar nicht gegeben. Sicherheitshaft wegen Wiederholungsgefahr (also "Präventionshaft") unterliegt strengen gesetzlichen Anforderungen. Würde man über längere Zeit jemanden in Sicherheitshaft halten, der danach schlussendlich freigesprochen wird, zahlt der Staat bzw. der Steuerzahler hohe Entschädigungssummen. Das wäre dann wohl auch nicht recht und Futter für Blick-Schlagzeilen.


Du wirst jetzt sagen, ich bagatellisiere diese Fälle. Darum geht es nicht, es geht darum, aufzuzeigen, wie es zu solchen Situationen kommen kann. Dazu machen wir alle Fehler, ich zumindest jeden Tag (und lerne hoffentlich jeweils etwas daraus). Und in der Schweiz werden seit Jahren tausende von Delinquenten inhaftiert und alle paar Jahre passiert mal so etwas, das dann der Blick tagelang auswalzen kann.

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SHELLibaum
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Beitrag von SHELLibaum »

Schwarzbueb hat geschrieben:- Entlaufener: Die fehlenden Finanzen zwingen die Vollzugsbehörden halt auch mal dazu, Kompromisse einzugehen. Jetzt wird man wohl wieder etwas mehr Geld zur Verfügung stellen. Musste erwartet werden, dass sich eine Wärterin in einen Sexualdelinquenten verliebt?
Natürlich! Genauso wie erwartet werden durfte, dass ein Germanwings-Pilot sich im Cockpit einschließt und in die Berge rast. :rolleyes:

Danke für den Beitrag Schwarzbueb. Es ist wirklich erschreckend zu sehen, wie manche Leute die DSI mit sonstiger populistischer Sch***** verbinden, obwohl die Initiative letztlich an den Geschehnissen genau gar nix ändern könnte (bzw. nicht mehr als die AI)
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hansy
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Beitrag von hansy »

Schwarzbueb hat geschrieben:Das hat alles rein gar nichts mit der DSI zu tun.
das ist korrekt, die DSI pro / kontra sind "relativ" einfach aufzulisten, die leute von beiden seiten haben ihren standpunkt klar gemacht imo. du machst den fehler, dich auf einzelne aussagen zu konzentrieren und nimmst sachen an, die nicht stimmen. versuch mal den kontext zu verstehen, den ich auch gerne nochmals für dich schreibe wenn wirklich benötigt.
Schwarzbueb hat geschrieben:Aber da Du auf meine Bitte, mal ein sachlich vorgetragenes Argument pro DSI vorzutragen, wohl ohnehin nicht reagieren wirst, sage ich zwei drei Sätze zu diesem sachlich gehaltenen Beitrag:
du willst dass ich andere dinge wiederhole? ich kann das gerne tun wenn du willst, verstehe den sinn nicht aber wenns sein muss, gerne:
die gründe wieso leute pro DSI sind (nicht alles stimmt auf mich zu! aber du wolltest es von mir):
- keine härtefallklausel (das hat das volk abgelehnt, aber der bund hat den volkswillen ignoriert)
- befürchtung die härtefallklausel führt zu nicht ausschaffungen welche bei der DSI zur garantierten ausschaffung führen
- opferschutz über täterschutz
- wenig bis kein vertrauen zu den (bundes)richtern
- keine garantie, dass bei "schweren" verbrechen immer 100% die härtefallklauseln ignoriert wird (es steht nunmal das sie greifen könnte, dann liegt es am richter, und hier kommen wir dann zu einem grund, wieso ich gewisse dinge geschrieben habe -> KONTEXT)

Schwarzbueb hat geschrieben:Beide Fälle (Entlaufener mit Wärterin und Vergewaltiger, der nicht in Sicherheitshaft genommen wurde) sind tragisch. Dennoch ist folgendes dazu zu sagen:

- Entlaufener: Die fehlenden Finanzen zwingen die Vollzugsbehörden halt auch mal dazu, Kompromisse einzugehen. Jetzt wird man wohl wieder etwas mehr Geld zur Verfügung stellen. Musste erwartet werden, dass sich eine Wärterin in einen Sexualdelinquenten verliebt?
unten wirfst du mir zu deinem selbstschutz vor, ich würde dir bagatellisieren vorwerfen. wohl eher werfe ich dir vor, du willst das ganze schönreden. das sicherheitskonzept für ein gefängnis mit einem mehrfachvergewaltiger darf so nicht konzipiert sein, punkt!
auch warte ich noch, wie du den widerspruch aufseher und betreuer in einer person schönreden willst.

Schwarzbueb hat geschrieben:- Sicherheitshaft: Der angebliche Sexualstraftäter hat die Delikte bestritten, was bei "Vieraugendelikten" zu schwieriger Beweiswürdigung führt.
das stimmt bedingt, bei der 1. tat ok, aber nach der 2. tat die "exakt" von einer komplett anderen person glaubhaft vorgetragen wurde, ist nicht mehr der fall!
Schwarzbueb hat geschrieben: Für die Anordnung von Sicherheitshaft bracht es einen Haftgrund wie Flucht- und Kollusionsgefahr. Beides war hier offenbar nicht gegeben. Sicherheitshaft wegen Wiederholungsgefahr (also "Präventionshaft") unterliegt strengen gesetzlichen Anforderungen. Würde man über längere Zeit jemanden in Sicherheitshaft halten, der danach schlussendlich freigesprochen wird, zahlt der Staat bzw. der Steuerzahler hohe Entschädigungssummen. Das wäre dann wohl auch nicht recht und Futter für Blick-Schlagzeilen.
woher nimmst du dass es flucht- und kollusionsgefahr (?) braucht?

ich hab was anderes und zwar:
Die Voraussetzungen zur Anordnung von Untersuchungs- und Sicherheitshaft bedingen einen dringenden Tatverdacht in Bezug auf ein Vergehen oder Verbrechen sowie zusätzlich mindestens einer der nachfolgenden Gründe:
...
Es besteht die Möglichkeit, dass die verdächtigte Person durch schwere Verbrechen oder Vergehen die Sicherheit anderer erheblich gefährdet.
http://www.nkvf.admin.ch/nkvf/de/home/f ... shaft.html
hätte man dem folge geleistet, wäre die 15 jährige nicht mehr vergewaltigt worden...

Schwarzbueb hat geschrieben: Du wirst jetzt sagen, ich bagatellisiere diese Fälle. Darum geht es nicht, es geht darum, aufzuzeigen, wie es zu solchen Situationen kommen kann. Dazu machen wir alle Fehler, ich zumindest jeden Tag (und lerne hoffentlich jeweils etwas daraus). Und in der Schweiz werden seit Jahren tausende von Delinquenten inhaftiert und alle paar Jahre passiert mal so etwas, das dann der Blick tagelang auswalzen kann.
klar macht jeder mal fehler, es gilt ständig neues zu lernen, aber, ein sicherheitskonzept sollte dem namen entsprechen wenn es in die tat umgesetzt wird.
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Schwarzbueb
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Beitrag von Schwarzbueb »

Vorbemerkung: Leider beherrsche ich die Technik hier nicht so gut wie Du, deshalb kommt das wohl etwas handgestrickt herüber:


zu 1. Pauschale Behauptungen in die Welt zu setzen ist, einfach! Wo habe ich Sachen angenommen, die nicht stimmen?


Zu 2. Härtefallklausel: Genau deshalb kann man die DSI nicht annehmen, weil sie bei leichteren Delikten zu ungerechten Urteilen führt, versucht den Rechtsstaat auszuhebeln und die Menschenrechte verletzt! Dass sie noch unzählige andere Fehler hat, wurde hier schon oft von berufenerer Seite dargelegt. Ein Beispiel: Die willkürliche Deliktauswahl (Vorbereitung zu Mord ist beispielsweise nicht aufgeführt, ebensowenig Betrug; Je nach Reihenfolge der Delikte wird man automatisch ausgeschafft oder gar nicht. etc. etc.). Du wärst wohl der erste, der - wenn er vor dem Richter stünde - nicht ein auf Deinen Einzelfall abgestimmtes Urteil möchte, sondern einen Strafautomaten. Die alleinerziehende Mutter, die daheim fünf Mäuler zu stopfen hat und in der Migros Lebensmittel klaut, ist ebenso eine Diebin wie derjenige, der mit grossem Aufwand eine Bank ausraubt. Also gleiches Urteil, oder was?

Opferschutz: Weshalb wohl haben alle Fachpersonen, die sich täglich für die Opfer einsetzen, sich vehement gegen die Initiative gestellt?? Die SVP ist höchstens sehr punktuell für den Opferschutz, wenn es ihr dient (und sonst fast immer dagegen: vgl. Opferhilfegesetz).

Vertrauen in Richter: Das müsstest Du konkreter erklären. Soweit es nicht um den Automatismus geht (sieh oben), haben wir heute schon eine europaweit sehr strenge Ausschaffungspraxis, mit der Umsetzungsgesetzgebung wird die Rechtslage noch stark verschärft. Wie ein Vorschreiber schrieb, sind Richter keine Idioten und dem Recht verpflichtet, aber Du würdest es sicher besser machen.


Zu 3. Verhinderung der Tat: Da wären wir uns sogar einig, aber woher weisst Du das so genau? Die Gerichtsakten hast Du wohl kaum gelesen!


Zu 4. Haftgründe: Das war in der Tat ein Schreibfehler! Es braucht Flucht- ODER Kollusionsgefahr! Im Übrigen habe ich mich im letzten Beitrag schon geäussert.


zu 5. Sicherheitskonzept: Auch Sicherheit ist eine Frage des Geldes, leider! Wenn es aber um Geld für die staatlichen Institutionen geht, welche Partei ist da an der Spitze bei der Verweigerung?? Drei Mal darfst Du raten!!


Ich weiss, man kann SVP-Politiker nicht dazu bringen, rechtsstaatliche Errungenschaften nicht in Frage zu stellen und uns nicht hinter die Aufklärung zurückzuwerfen. Trotzdem habe ich es jetzt - für meine Psychohygiene - erneut versucht. Der Wahlkampf muss mit der Ausnutzung der in der Welt und in der Schweiz bestehenden Unsicherheiten immer weiter befeuert werden! Ausländer und Flüchtlinge bieten sich dazu immer gut an, die können ja nicht einmal mitbestimmen im VOLCH!

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SubComandante
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Beitrag von SubComandante »

Schwarzbueb: es ergibt wirklich keinen Sinn, mit einem verbohrten Faschisten diskutieren zu wollen. Egal was Du schreibst; das meiste wird ignoriert und nur das, was zu weiteren absurden Argumenten verwendet werden kann, wird beachtet. Dazu kommt noch etwas rhetorisches Geschick. Ich finde, der Zitierte Beitrag von Djox87 zeigt die ganzen Probleme auf.

Das neue Ausschaffungsgesetz hat nicht einfach irgendwas aufgeweicht. Es hat einerseits den Strafenkatalog erweitert und gleichzeitig noch mit der Härtefallklausel den Regeln unseres Rechtsstaates Rechnung getragen. Um es nochmals zu erwähnen. Bei der DSI geht es nicht um Ausschaffung. Es geht bewusst darum, die Gewaltentrennung unseres Rechtsstaates zu zerstören und als Vorbereitung, damit wir aus der Menschrechtskonvention gehen können oder müssen. Für das definitive gibt es ja noch eine Abstimmung darüber. Das Endziel (grad wollte ich Endlösung schreiben) ist eine Volksdiktatur. Es wird immer so schön geredet davon, dass das Volk über allem steht und immer das sagen hat. Aber das ist nicht im Sinne unserer Verfassungsschreiber von 1848. In einer Volksdiktatur gibt es keinen Minderheitenschutz mehr. Wenn wir aus der Menschenrechtskonvention sind haben wir auch kein Bundesverfassungsgericht mehr, dass vor Unsinn schützt. Und unsere Richter sollen doch bitte entscheiden können, wie Leute verurteilt werden. Das ist ihr Job.

Die DSI ist ein direkter Angriff auf unsere Demokratie. Das mit dem Ausschaffen ist nur ein Vorwand für etwas subtileres. Etwas, dass unsere Demokratie ein Stück weit zerstören wird.

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hansy
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Beitrag von hansy »

Schwarzbueb hat geschrieben:Vorbemerkung: Leider beherrsche ich die Technik hier nicht so gut wie Du, deshalb kommt das wohl etwas handgestrickt herüber:
ich kann dir hier gerne helfen / zeigen wie es geht, wenn du willst.
so oder so, kein ding.

Schwarzbueb hat geschrieben:zu 1. Pauschale Behauptungen in die Welt zu setzen ist, einfach! Wo habe ich Sachen angenommen, die nicht stimmen?
so wie du schreibst, muss ich davon ausgehen (du lässt mir keine andere wahl), als dass ich grundlos für die DSI bin, nur weil ich anderen kontra gebe bzw deren aussage irgendwann genug von habe.
damit liegst du falsch, wie ich schon sagte, ich enthalte mich bei der DSI, sehe positives wie auch negatives.

Schwarzbueb hat geschrieben:Zu 2. Härtefallklausel: Genau deshalb kann man die DSI nicht annehmen, weil sie bei leichteren Delikten zu ungerechten Urteilen führt, versucht den Rechtsstaat auszuhebeln und die Menschenrechte verletzt! Dass sie noch unzählige andere Fehler hat, wurde hier schon oft von berufenerer Seite dargelegt. Ein Beispiel: Die willkürliche Deliktauswahl (Vorbereitung zu Mord ist beispielsweise nicht aufgeführt, ebensowenig Betrug; Je nach Reihenfolge der Delikte wird man automatisch ausgeschafft oder gar nicht. etc. etc.). Du wärst wohl der erste, der - wenn er vor dem Richter stünde - nicht ein auf Deinen Einzelfall abgestimmtes Urteil möchte, sondern einen Strafautomaten. Die alleinerziehende Mutter, die daheim fünf Mäuler zu stopfen hat und in der Migros Lebensmittel klaut, ist ebenso eine Diebin wie derjenige, der mit grossem Aufwand eine Bank ausraubt. Also gleiches Urteil, oder was?
du wolltest gründe, wieso leute für DSI stimmen oder stimmen könnten, die habe ich (teilweise) genannt.
dass die DSI ihre fehler hat, darüber müssen wir nicht diskutieren, da stimmte ich schon lange zu.
nochmals, ich meldete mich nur wieder zu wort, weil gewisse leute falsche dinge in raum stellten etc.

Schwarzbueb hat geschrieben:Vertrauen in Richter: Das müsstest Du konkreter erklären. Soweit es nicht um den Automatismus geht (sieh oben), haben wir heute schon eine europaweit sehr strenge Ausschaffungspraxis, mit der Umsetzungsgesetzgebung wird die Rechtslage noch stark verschärft. Wie ein Vorschreiber schrieb, sind Richter keine Idioten und dem Recht verpflichtet, aber Du würdest es sicher besser machen.
wieso die leute den richtern nicht vertrauen oder weniger vertrauen? oder wieso ICH den richtern immer weniger vertraue? nochmals, du wolltest argumente der pro DSI, und schlussfolgerst daraus, dass alle von mir persönlich sind und ich diese zu 100% auch so sehe?
aber ok, wie wärs mit den bundesrichter(n) die die 3 schläger zu reduzierten strafen verhalfen?
bevor jetzt du oder subnichtsoschlau kommen, das waren aber schweizer schläger, im gegensatz zu euch ist mir das wurscht. diese strafreduzierung der bundesrichter kann ich mit dem gesehenen video nicht logisch nachvollziehen. hier haben 3 feige **** sich sehr kriminell verhalten und die strafe passt für mich niemals zur tat, punkt.
Schwarzbueb hat geschrieben:Zu 3. Verhinderung der Tat: Da wären wir uns sogar einig, aber woher weisst Du das so genau? Die Gerichtsakten hast Du wohl kaum gelesen!
schön dass wir uns einig sind. woher weiss ich was genau? dass er nach der 2. tat noch auf freiem fuss war anstelle von sicherheitshaft? da die 3. vergewaltigung nicht in einem gefängnis / sicherheitstrakt passierte und es so in den medien stand.
Schwarzbueb hat geschrieben:zu 5. Sicherheitskonzept: Auch Sicherheit ist eine Frage des Geldes, leider! Wenn es aber um Geld für die staatlichen Institutionen geht, welche Partei ist da an der Spitze bei der Verweigerung?? Drei Mal darfst Du raten!!
wenn in anderen kantonen das geld reicht für ein 2 man sicherheitskonzept, wieso in diesem fall nicht?
“The scientists of today think deeply instead of clearly. One must be sane to think clearly, but one can think deeply and be quite insane.”
― Nikola Tesla

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