Referendum BWIS

Diskussionen rund um den FCB.
Benutzeravatar
macau
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 971
Registriert: 13.12.2004, 14:20

Beitrag von macau »

Italiano hat geschrieben:ha no e frog. dörfe d böge gfaltet wärde oder müend die in a4 couvertgschickt wärde?
Bogen dürfen gefaltet werden (für C5 oder C6-Couvert)

Benutzeravatar
DerZensor
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1881
Registriert: 16.12.2004, 19:06
Wohnort: Basel
Kontaktdaten:

Beitrag von DerZensor »

Ich wollte nur mal anmerken, dass ich noch kein einziges Mal irgendwo angehauen worden bin, ob ich unterschreiben will.

Benutzeravatar
IP-Lotto
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 938
Registriert: 06.12.2004, 19:55
Wohnort: Wohnung: Ja, obschon wechselnd

Beitrag von IP-Lotto »

DerZensor hat geschrieben:Ich wollte nur mal anmerken, dass ich noch kein einziges Mal irgendwo angehauen worden bin, ob ich unterschreiben will.
Und was möchtest du damit sagen?

Dass du ärmster so keine Gelegenheit hast, zu unterschreiben? Dass es zuwenig Sammler gibt?

Werde doch selber aktiv und leiste deinen Anteil zur Verbesserung der Situation, anstatt nur mal anzumerken.
"Ich muss heute wieder einen Glückstag haben. Polizisten sind das Beste, was ich kenne - gleich nach Rhabarbergrütze."
P.V.R.P.E. Langstrumpf

Soriak
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 370
Registriert: 15.12.2004, 00:10
Wohnort: Boston

Beitrag von Soriak »

DerZensor hat geschrieben:Ich wollte nur mal anmerken, dass ich noch kein einziges Mal irgendwo angehauen worden bin, ob ich unterschreiben will.
Das wird noch auf viele der 4 Millionen (oder so) Stimmberechtigten zutreffen... ist ja auch unmoeglich, die alle auf der Strasse zu erreichen.

Wenn du unterschreiben willst, druck doch ein Formular aus und schick es ein - auch wenn's nur eine Unterschrift hat (wobei du vielleicht auch noch Freunde/Famillie zum Unterschreiben ueberreden kannst), ist diese auch gueltig. Dann hast du deinen Teil gemacht ;)

Benutzeravatar
DerZensor
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1881
Registriert: 16.12.2004, 19:06
Wohnort: Basel
Kontaktdaten:

Beitrag von DerZensor »

IP-Lotto hat geschrieben:Dass du ärmster so keine Gelegenheit hast, zu unterschreiben? Dass es zuwenig Sammler gibt?

Werde doch selber aktiv und leiste deinen Anteil zur Verbesserung der Situation, anstatt nur mal anzumerken.
1. genau
2. anscheinend
3. nö, unterschreiben würde ich schon, aber mein Interesse ist nicht so gross, als das ich was tun würde.

tanner
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 15083
Registriert: 19.03.2005, 18:24

Beitrag von tanner »

DerZensor hat geschrieben:1. genau
2. anscheinend
3. nö, unterschreiben würde ich schon, aber mein Interesse ist nicht so gross, als das ich was tun würde.
muesch jo gar nit vill mache

drucker aastelle, formular usdrugge, unterschriebe,
s'guwer aaschribe briefmarke druffkläbe, zum briefchaschte goh, und iiwärfe, ou nei sorry (das isch doch zwill ) :D

fausto klaus
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 381
Registriert: 30.01.2005, 13:11

Beitrag von fausto klaus »

[quote="Soriak"]Siehe Macau's link - aber noch wichtig: Du musst nicht den ganzen Bogen ausfuellen bevor du ihn einsenden kannst. Auch wenn du nur 3-4 Unterschriften auf einem 10er Bogen hast werden diese gezaehlt ]

scho klar, bi jo nid ganz doof!

s gseht aber ganz anderscht us, wenn 2unterschrifteuns unterduggige uf eme boge hesch und no 13leeri linie (üh, do unterschriebt jo niemerts...) oder 1 eini us mittelglarus und no 4 leeri!

und jetzt ein weiterer knackpunkt. ein kollege, der zur zeit in new york lebt hat einenbogen mit seiner unterschrift gescannt und gemailt! gültig oder nicht?

sesap
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 196
Registriert: 06.12.2004, 21:29
Wohnort: I de wirklich schönschte Stadt...

Beitrag von sesap »

fausto klaus hat geschrieben: und jetzt ein weiterer knackpunkt. ein kollege, der zur zeit in new york lebt hat einenbogen mit seiner unterschrift gescannt und gemailt! gültig oder nicht?
nicht gültig.

Benutzeravatar
el presidente
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 2737
Registriert: 07.12.2004, 10:46
Kontaktdaten:

Beitrag von el presidente »

sesap hat geschrieben:nicht gültig.
Warum?
Weil gescannt oder weil nicht in CH Gemeinde wohnhaft?

PS: Es gibt ja auch einige CH-Elsässer FCB Fans
Copyrights @ el presidente!

Benutzeravatar
Italiano
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 653
Registriert: 18.10.2005, 16:27
Wohnort: golfo di napoli

Beitrag von Italiano »

macau hat geschrieben:Bogen dürfen gefaltet werden (für C5 oder C6-Couvert)
wie vill moll falte isch das. kenn mi nid so us in dene format. weiss nur was a 4 isch
[CENTER]EIN MAL BASEL IMMER BASEL[/CENTER]

fausto klaus
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 381
Registriert: 30.01.2005, 13:11

Beitrag von fausto klaus »

sesap hat geschrieben:nicht gültig.
dachte ich schon, dass scannen ein problem sein würde... er ist ja noch in der schweiz angemeldet!

wie ist es mit den anderen auslandschweizern? gilt da der bürgerort?

Benutzeravatar
moulegou
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1135
Registriert: 07.12.2004, 08:57

Beitrag von moulegou »

Angelo hat geschrieben:Referendum gegen Hooligangesetz SP macht nicht mit -
Wer hat uns verraten? Sozialdemokraten!

Auszug aus einer Buchkritik über die Geschichte der deutschen Schwesterpartei: (...)Die Dokumente zeigen einmal mehr, daß der Verrat nicht eine Entgleisung einiger weniger Sozialdemokraten ist, sondern die Substanz der SPD ausmacht, deren Verständnis erst ihre politische und historische Funktion begreiflich und vor allem berechenbar macht (...)

Quelle: http://www.ahriman.com/buecher/wiegand.htm

Benutzeravatar
macau
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 971
Registriert: 13.12.2004, 14:20

Beitrag von macau »

fausto klaus hat geschrieben:scho klar, bi jo nid ganz doof!

s gseht aber ganz anderscht us, wenn 2unterschrifteuns unterduggige uf eme boge hesch und no 13leeri linie (üh, do unterschriebt jo niemerts...) oder 1 eini us mittelglarus und no 4 leeri!

und jetzt ein weiterer knackpunkt. ein kollege, der zur zeit in new york lebt hat einenbogen mit seiner unterschrift gescannt und gemailt! gültig oder nicht?
Sofern er sich beim Konsulat in New York für Abstimmungen/Wahlen angemeldet hat, ist es gültig. Der Wohnort ist der letzte Wohnort in der Schweiz.

Falls er nur vorübergehend in New York aufhält und immer noch in der Schweiz angemeldet ist, ist es ebenfalls gültig.

Benutzeravatar
macau
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 971
Registriert: 13.12.2004, 14:20

Beitrag von macau »

fausto klaus hat geschrieben:dachte ich schon, dass scannen ein problem sein würde... er ist ja noch in der schweiz angemeldet!

wie ist es mit den anderen auslandschweizern? gilt da der bürgerort?
Alle Listen müssen HANDSCHRIFTLICH unterzeichnet werden.

Auslandschweizer müssen sich bein zuständigen Konsulat für Wahlen und Abstimmung anmelden. "Wohnort" ist der letzte Wohnort in der Schweiz.

Benutzeravatar
Kawa
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 6069
Registriert: 22.12.2004, 16:36

Beitrag von Kawa »

macau hat geschrieben:Alle Listen müssen HANDSCHRIFTLICH unterzeichnet werden.
Will ja nicht kleinlich sein, aber was ist jetzt mit handschriftlich unterzeichnet aber dann eingescannt und so geschickt ?
Laut meinem Bauchgefühl ungültig ...

Benutzeravatar
Rankhof
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1655
Registriert: 06.12.2004, 23:33

Beitrag von Rankhof »

Kawa hat geschrieben:Will ja nicht kleinlich sein, aber was ist jetzt mit handschriftlich unterzeichnet aber dann eingescannt und so geschickt ?
das ist nicht handschriftlich, sondern eine Kopie ;) > ungültig
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg

allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...

Benutzeravatar
Kawa
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 6069
Registriert: 22.12.2004, 16:36

Beitrag von Kawa »

[quote="Rankhof"]das ist nicht handschriftlich, sondern eine Kopie ]OK, dachte ich mir's doch. Aber zeitlich reicht's ja alleweil das von NY hier herzuschicken ....

Benutzeravatar
Eckfahne
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1300
Registriert: 06.12.2004, 21:30

Nomol e Ufruef

Beitrag von Eckfahne »

Leute, es isch eifach folgendermasse:

Es isch am Samschtig s letschte Spiel, mr hän, wenn me d Kanton aluegt, sogar weniger als d Zirücher, und das kas doch eifach nid si. Das Gsetz isch für e Arsch, do simmr uns alli einig und es ka jede träffe, wenn das duurekunnt. Jetzte ischs doch nid möglich, dass für e Unterschriftesammelaktion sich ganzi 10 Nase mälde vo dr gröschte Fanszene us dr Schwiz. Mir bruucheno viili Unterschrifte zum das duurekriege, also:

Wär am Samschtig so oder so vor em Match nüt macht, söll sich bitte ufrapple und ungefähr 3 Stund vor em Match (es wird natürlich no genauer kommuniziert) am Stadion si. Unterschriftesammle isch kei harti arbet, also das isch kei entschuldigung.

Wär sich mälde will soll das unter folgender Adrässe bekanntgä:

sammlung.bwis@gmail.com

Mr danke euch im Vorus und hoffe uf zahlrichi Amäldige!

Benutzeravatar
macau
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 971
Registriert: 13.12.2004, 14:20

Beitrag von macau »

Kawa hat geschrieben:OK, dachte ich mir's doch. Aber zeitlich reicht's ja alleweil das von NY hier herzuschicken ....
Die weiteste Reise hat bisher eine Unterschriftenliste aus Peru gemacht

Benutzeravatar
macau
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 971
Registriert: 13.12.2004, 14:20

Argumentarium Grüne BE

Beitrag von macau »

Das Argumentarium (PDF) kann nützlich sein, um Unetntschlossene zu überzeugen.

Die Grünen BL unterstützen das Referendum auch.

Benutzeravatar
macau
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 971
Registriert: 13.12.2004, 14:20

langsam machen auch Parteien mit...

Beitrag von macau »

Bisher immerhin 4 nationale Parteien/Gruppen und 8 Kantonal/Ortsparteien:

http://www.referendum-bwis.ch/parteien.htm

Benutzeravatar
Kawa
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 6069
Registriert: 22.12.2004, 16:36

Beitrag von Kawa »

macau hat geschrieben:Bisher immerhin 4 nationale Parteien/Gruppen und 8 Kantonal/Ortsparteien:

http://www.referendum-bwis.ch/parteien.htm
Schreckliches Sammelsurium, von ganz links über die Grünen bis hin zu den SD-Nazis ;)

Benutzeravatar
Eckfahne
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1300
Registriert: 06.12.2004, 21:30

Kommender Sonntag: Abstimmungssonntag

Beitrag von Eckfahne »

Kommender Sonntag ist wieder Abstimmung:

Jene von euch, die bei einem Wahllokal vorbeigehen: nehmt 2-3 Unterschriftenlisten mit, haut die Leute an, sprecht mit Ihnen, sammelt Unterschriften.

Frühaufsteher: Nemmt 2-3 Listen, geht vor die Lokale, sammelt Unterschriften.

Privatsammler: Sammelt, was das Zeug hält.

Es sieht nicht so schlecht aus wie das gewisse behaupten. Die Ereignisse von Samstag waren zwar ein Rückschlag, aber deswegen gleich die Aktion zu begraben wäre falsch, es liegt immer noch drin. Also, sammelt!

Gruss

Das Komité

Benutzeravatar
macau
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 971
Registriert: 13.12.2004, 14:20

Beglaubigung der Unterschriften beginnt

Beitrag von macau »

Nachdem Bern, Lausanne, St. Gallen und Zürich schon damit begonnen haben, Unterschriften beglaubigen zu lassen, beginnt diese Arbeit nun auch in Basel.

Heute habe ich dem Büro für Wahlen und Abstimmungen die ersten 165 Listen mit 1136 Unterschriften der Stadt Basel übergeben. Listen aus Riehen und Bettingen sowie von Gemeinden aus BL, SO und AG mit mehr als 50 Unterschriften werden ab Montag verschickt.

Für die anfallenden Portokosten können noch Spenden gebraucht werden:

Spendenkonto: Referendum BWIS, Postkonto 60-601307-2

Ebenfalls können weiterhin Unterschriften gesammelt werden, eine gute Möglichkeit sind die Banntage vom nächsten Donnerstag. Wer einen Ordner mit Unterschriftenlisten wiill, meldet sich unter referendum_bwis@gmx.ch.

Benutzeravatar
smd
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 782
Registriert: 07.12.2004, 17:41

Beitrag von smd »

Tages-Anzeiger; 27.05.2006; Seite 11

Analyse

DAS HOOLIGAN-GESETZ IM LICHTE DES WAFFENGESETZES

Das Verhängnis von Waffe und Würde

Die gleichen Kreise, die sich für das Hooligan-Gesetz stark machen, wehren sich gegen eine Verschärfung des Waffengesetzes - und führen so einen absurden Sicherheitsdiskurs.
Von Josef Lang*

Wenige Stunden nach dem Basler Fussballkrawall, der massiven Sachschaden anrichtete und grossen Ärger bereitete, betonte Bundesrat Samuel Schmid öffentlich die Dringlichkeit und Wichtigkeit des Hooligan-Gesetzes. Zu dessen Kernstücken gehört eine zentrale Datenbank. Dabei hätten gemäss dem Einsatz-Chef Stadion der Basler Kantonspolizei die von Schmid verteidigten Verschärfungen gar nichts verhindern können. Die Gesetze gegen Randalierer gäbe es bereits, sie müssten nur konsequent angewendet werden.

In den beinahe fünf Jahren seit dem Zuger Attentat vom 27. September 2001, das 14 Regierungs- und Kantonsräten das Leben gekostet hatte, wurde die Einführung einer zentralen Waffen-Datenbank erfolgreich verhindert - nicht zuletzt durch Bundesrat Schmid. Hätte es in den 90er-Jahren eine solche gegeben, wäre die Polizei bei der Erteilung eines Waffenscheins für Friedrich Leibacher darauf gestossen, welche weiteren Schusswaffen sich bereits im Besitz des Antragstellers befanden. Der Schlussbericht des Untersuchungsrichters vom Herbst 2003 hatte bestätigt, dass die Zuger Behörden keine Verantwortung am Massaker tragen. Das Problem lag und liegt in einem Waffengesetz, das es dem Täter ermöglicht hatte, seine mitgeführten Mordinstrumente, eine Pumpaction, ein Sturmgewehr, eine Pistole und einen Revolver, legal zu erwerben. Bei der einzigen im Rahmen von Schengen/Dublin eingeführten Verschärfung wurde für Sportschützen prompt eine Erleichterung beim Erwerb des Waffenscheins beschlossen, obwohl beispielsweise Leibacher einem Schützenverein angehört hatte.

Die am 20. September 2002 von der damaligen Justizministerin Ruth Metzler vorgeschlagene Revision des Waffengesetzes zog die Lehren aus der Zuger Tragödie. Bezeichnenderweise gehörte die Zuger Regierung zu den wenigen bürgerlich dominierten Gremien, die den bundesrätlichen Entwurf, insbesondere das Waffenregister, unterstützten und Ausnahmen für Jagd- und Sportwaffen ablehnten. Es war schon damals ein offenes Geheimnis, dass sich Samuel Schmid durch Ruth Metzlers Vorgehen brüskiert fühlte. So hat er sich im Rahmen von halb offiziellen Anlässen wiederholt gegen eine zentrale Datenbank ausgesprochen. Christoph Blocher, der SVP-Nachfolger der CVP-Justizministerin, hat deren Schlüsselforderung denn auch sofort beerdigt. Der bundesrätliche Vorschlag, der am 8. Juni vor den Ständerat und im September vor den Nationalrat kommt, stellt einem Täter wie Leibacher keine einzige höhere Hürde in den Weg.

Bürgerlich-traditionalistische Männerwelt

Wie lässt sich erklären, dass ein Sicherheitsminister wenige Stunden nach einem Ereignis, das eine Schande, aber keine Tragödie darstellt, nach unnötigen Gesetzesverschärfungen ruft, aber nach einem Massaker die nötigen Gesetzesverschärfungen beharrlich bekämpft? Die Tatsachen, dass Schmids Haltung typisch für die grosse Mehrheit der bürgerlichen Politiker ist und dass es in dieser Frage im bürgerlichen Lager einen auffällig tiefen Graben zwischen den Geschlechtern gibt, sprechen dafür, die Antwort in den geschichtlichen und seelischen Tiefenschichten der bürgerlich-traditionalistischen Männerwelt zu suchen. Es gibt ein spezifisch schweizerisches Verhängnis von Waffe und Würde. Dieses macht eine sachliche Diskussion über die Einführung von Bestimmungen, die keinen Sportschützen und keinen Jäger an der Ausübung seines Hobbys hindern würden, derart schwierig.

Unter den alten Eidgenossen galt der in den 1980er-Jahren gegen die GSoA wieder in Erinnerung gerufene Grundsatz: «Wehrlos gleich ehrlos.» So diente an der Appenzeller Landsgemeinde der Degen als eine Art Stimmausweis. In der Armee wurde das Sturmgewehr bis vor kurzem als «Braut des Soldaten» bezeichnet. Noch vor zwei Jahren beschwor der Schützenverbandspräsident Peter Schmid in Anwesenheit seines Bruders Samuel am 20. Schweizerischen Sportschützenfest in Reinach die Verknüpfung von Bürgerrecht und Bewaffnung: «Die Macht beim Volk, die Waffe beim Mann.» In solchen Sprüchen liegt eine der Haupterklärungen für die späte Einführung des Frauenstimmrechts in der Schweiz. Die Ideologie des Waffenbesitzes als Privileg des selbstverantwortlichen Bürgers erklärt aber auch, warum in der Schweiz bis vor wenigen Jahren mit der Ordonnanzwaffe relativ wenige Verbrechen und Selbstmorde begangen wurden.

Allerdings schwächen die gesellschaftlichen Veränderungen die disziplinierende Wirkung der Verbindung von Wehrhaftigkeit und Ehrhaftigkeit. Die Auflösung traditioneller Ehrgefühle und Tabus erleichtert den Gebrauch von Dienstwaffen als Drohmittel gegen Ehepartner und Kinder, aber auch als Mord- und Selbsttötungs-Instrumente. Die Individualisierung der Gesellschaft mindert die soziale Kontrolle über den Gebrauch von Schusswaffen. Damit entfaltet die unberechenbare Seite der Verbindung von Waffe und Würde eine um so verheerendere Wirkung, und zwar sowohl bei unangepassten wie auch bei überangepassten Männern. Der querulantische Aussenseiter Leibacher versuchte mit den Waffen, seine «Ehre» als Privatperson wiederherzustellen und sich als schützender Vater zu beweisen. Gleichzeitig wollte er sich als «rechtschaffener» Bürger an der so genannten «Zuger Mafia» rächen und an Ort und Stelle den Staat wieder in «Ordnung» bringen. Der bis zum 30. April 2006 hochanständige Prokurist Gerold Stadler versuchte, sich mit der Offizierspistole, einer besonderen Ehrenwaffe, an den vermeintlichen Schuldigen seines Scheiterns als Familienvater zu rächen und gleichzeitig seine private Welt wieder in «Ordnung» zu bringen.

Wenn die Waffenlobby immer wieder betont, nicht die Waffe sei gefährlich, sondern die Person, die sie missbraucht, hat sie mehr Recht, als ihr recht sein kann. Deshalb braucht es neben konkreten Verschärfungen die Auflösung der anachronistischen und deshalb immer gefährlicheren Verknüpfung von Waffe und männlicher Würde. Auch aus diesem Grund gehört die Ordonnanzwaffe ins Zeughaus.

Vormodernes Freiheitsverständnis

Die gleichen Kreise, die das Recht auf Waffenbesitz als Grundrecht verteidigen und die Registrierung der Waffen vehement bekämpfen, sind dafür, dass Fussballfans ohne richterliche Anordnung fichiert oder bereits ab dem 15. Altersjahr in Polizeigewahrsam genommen werden können. Sie definieren Freiheit nicht über die modernen Menschen- und Bürgerrechte, sondern über die traditionelle Zugehörigkeit zum wehrhaften Teil des Männervolks. Deshalb fällt es ihnen so leicht, die liberalen Freiheitsrechte über eine Verschärfung der «Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit» abzubauen. Und genau darum fällt es ihnen auch so schwer, die innere Sicherheit über eine Verschärfung des Waffengesetzes auszubauen.

* Der Autor ist Historiker, Nationalrat Alternative Zug und Vertreter der Grünen Fraktion in der Sicherheitspolitischen Kommission.

Benutzeravatar
Rankhof
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1655
Registriert: 06.12.2004, 23:33

Beitrag von Rankhof »

Gratulation zum Unterschriftenbogen-Flyer! (ist der Zeitschrift plädoyer beigelegen, einer der wichtigen nationalen juristischen Fachzeitschriften)
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg

allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...

Zemdil
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1561
Registriert: 17.12.2004, 18:34
Wohnort: Chuchigass / Ex-Glaibasel

Beitrag von Zemdil »

Bern (AP) Die geplante Umsetzung des neuen Hooligangesetzes stösst
bei den Kantonen auf Zustimmung. In der Vernehmlassung zur
Ausführungsverordnung haben mehrere Stände bekräftigt, dass es zur
Eindämmung der Hooligans mehr Repression brauche. Vereinzelt wurde
aber bedauert, dass die Prävention dabei zu wenig Gewicht erhielt.
Die Verordnung, zu der sich die Kantone bis zum (heutigen) Montag
äussern konnten, legt unter anderem fest, wie die nationale
Hooligan-Datenbank HOOGAN nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes
funktionieren soll. Zudem wird definiert, was an und um
Sportanlässe als gewalttätiges Verhalten gilt und somit
Voraussetzung für Rayonverbote, Meldepflicht oder Polizeigewahrsam
bildet.
Bei den Kantonen mit den meisten grossen Sportveranstaltungen
stiess die Verordnung durchwegs auf Zustimmung. Eine nationale
Datenbank sowie die kaskadenartigen Repressionsmassnahmen seien
nötig, um wirksam gegen die gewalttätige Hooliganszene vorgehen zu
können, schreibt etwa der Kanton Zürich. Einzelne Kantone bedauern
aber, dass die Prävention in der Gesetzgebung keinen grösseren
Stellenwert erhalten hat. Bern und Basel-Stadt etwa vermissen das
Engagement des Bundes in der Fanarbeit. So würde es der Basler
Regierungsrat begrüssen, wenn der Bund als Signal für Sportverbände
und Vereine Fanprojekte fördern würde. Die Berner Regierung spricht
sich dafür aus, die Vereine bezüglich Präventionsarbeit in die
Pflicht zu nehmen.
Viele Verbesserungsvorschläge machen die Kantone bei der
vorgeschlagenen Definition von gewalttätigem Verhalten. Der Kanton
Genf etwa verlangt, dass auch Rassendiskriminierung als Gewaltakt
eingestuft werden soll. Der Kanton St. Gallen möchte sicher
stellen, dass die neuen Massnahmen auch gegen Personen angewendet
werden, die vor oder nach einer Sportveranstaltung ausserhalb der
Stadien gefährliche Gegenstände wie Feuerwerkskörper oder
Rauchpetarden mitführen. Der Kanton Zürich schliesslich möchte,
dass auch Drohungen einzelner Fangruppen gegeneinander als
Gewaltakte gelten. Zudem schlägt Zürich eine Vereinfachung der
Voraussetzungen für Ausreisesperren vor: Die Behörden sollen schon
bei der Beteiligung an einer einzelnen Gewalttätigkeit davon
ausgehen dürfen, dass der oder die Betreffende sich auch im Ausland
gewalttätig verhalten wird.
Die Verordnung wurde vom Bundesrat im vergangenen März zu den
Kantonen in eine Konsultation geschickt, um noch vor einer
allfälligen Volksabstimmung Transparenz zu schaffen. Sie basiert
auf dem neuen Hooligangesetz, welches das Parlament in der
Frühlingssession verabschiedet hat. Gegen das Gesetz haben aber
verschiedene Fangruppen von Fussball- und Eishockeyclubs das
Referendum lanciert, so dass vielleicht das Volk dereinst
entscheiden wird, ob es wirklich in Kraft treten kann.
Erster, Einziger und Bester!

*** Dr. h.q. (doctor honoris querulanda) / Alter Sack ***

aber nid dr Josef

Benutzeravatar
Goofy
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 4204
Registriert: 06.12.2004, 18:38
Kontaktdaten:

Beitrag von Goofy »

Zemdil hat geschrieben:Bern (AP)Der Kanton St. Gallen möchte sicher
stellen, dass die neuen Massnahmen auch gegen Personen angewendet
werden, die vor oder nach einer Sportveranstaltung ausserhalb der
Stadien gefährliche Gegenstände wie Feuerwerkskörper oder
Rauchpetarden mitführen.
Das solle sie numme mache, ich will luege, wie sie denn bi Spiel ame 31. Juli wän vorgoh, wenn Lüt vor und nochem Spiel ihri Raggetli wän abloh und halt dr ganzi Daag in Fanbeggleidig umelaufe, eb sie denn au Familievätere, wo in dr nöchi vom Joggeli wohne und schnäll gön go ihri Knalldail hole, eb die denn au so bestrooft wurde, wies d Güller gärn hätte... Wieso verlange sie nid nomol en allgemeins Bengalbsitzverbot, ich wart numme druff bis irgendwelchi Schiffbsitzer au in däre Datebangg lande, will sie halt meh als numme ai Bengale uffs Mol kauft hän...
Denn wer Spiele gegen Basel für wirklich gefährlich hält, glaubt auch noch an den Osterhasen
Mika Buka http://blogs.zentralplus.ch/de/blogs/ts ... log/16906/

sergipe
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 7383
Registriert: 07.12.2004, 08:09

Beitrag von sergipe »

Der Kanton Zürich schliesslich möchte, dass auch Drohungen einzelner Fangruppen gegeneinander als Gewaltakte gelten.
Hän mir eingentlich kaini andere Problem in däm Land?????

Titel:
Fussballfan 3 Jahre Knast wegen Frauenfurz in der Hosentasche, Pädofiler in Freiheit, da sein Opfer selberschuld.

Benutzeravatar
macau
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 971
Registriert: 13.12.2004, 14:20

Beitrag von macau »

Sehr geehrte Damen und Herren

gerne möchte ich Sie auf die Veranstaltung der Vereinigung der schweizerischen Datenschutzbeauftragten aufmerksam machen, und ich hoffe, Sie können diese Einladung interessierten Personen zur Kenntnis geben.


Freundliche Grüsse

Bruno Baeriswyl
Präsident der Vereinigung der schweizerischen Datenschutzbeauftragten
--------------------------------------------------------------------------
Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich

Adresse: Postfach , CH - 8090 Zürich
E-Mail : mailto:bruno.baeriswyl@dsb.zh.ch
Web: http://www.datenschutz.ch
Tel : +41 (0) 43 259 39 99
Fax: +41 (0) 43 259 51 38
--------------------------------------------------------------------------

Antworten