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Verfasst: 14.07.2012, 23:59
von Idefix
Somnium hat geschrieben:du kannst das Autobillet verlieren, wenn du betrunken Velo fährst.
Nein das ist nicht so... !

Verfasst: 15.07.2012, 00:07
von Kawa
Sorry, ob du's glaubst oder nicht aber es ist definitiv so ....

Verfasst: 15.07.2012, 10:38
von sergipe
Schweizer Bundesämter.

Verfasst: 15.07.2012, 10:49
von dasto
Idefix hat geschrieben:Nein das ist nicht so... !
Natürlich ist das möglich. Kommt zwar nur in sehr seltenen fällen vor, gab es aber trotzdem schon..

Verfasst: 15.07.2012, 11:14
von Cello
wenn der umbruch (auslagerungen etc.) in der chemischen industrie erstmals richtig anfängt zu greifen, könnt ihr regelrecht zuschauen, wie der kt. BS verarmt und im ranking der finanzschwachen kantone nach unten durchgereicht wird.

Verfasst: 15.07.2012, 11:24
von Taratonga
Idefix hat geschrieben:Nein das ist nicht so... !
natürlich ist das möglich!

In Schweden gabs mal sogar einen Fall, wo einer stockbesoffen mit seinem fahrbaren Rasenmäher durchs Dorf getuckert ist. Autobillet weg. So stands zumindest in der Zeitung. Schweden ist zwar nicht gleich Schweiz, aber eben: das ist auch bei uns möglich

Verfasst: 15.07.2012, 11:32
von BloodMagic
Idefix hat geschrieben:Nein das ist nicht so... !
Es ist so und ich kenne sogar jemanden dem sein Billet genau deswegen entzogen wurde

Verfasst: 15.07.2012, 11:34
von Idefix
Taratonga hat geschrieben:natürlich ist das möglich!

In Schweden gabs mal sogar einen Fall, wo einer stockbesoffen mit seinem fahrbaren Rasenmäher durchs Dorf getuckert ist. Autobillet weg. So stands zumindest in der Zeitung. Schweden ist zwar nicht gleich Schweiz, aber eben: das ist auch bei uns möglich
Kawa hat geschrieben:Sorry, ob du's glaubst oder nicht aber es ist definitiv so ....
und nochmals Nein... ist nicht möglich , ok... ausser bei schweeeeeeren Fällen... meintest Du das Kawa, dann präzisiere Deine Aussage.

Klar ist die Meinung weitverbreitet, das bei besoffen Velo Fahren der Ausweis weg ist... ich habe aber erst letztlich einen Bericht bei Radio Drs3 über das Thema gehört und da würde explizit darauf hingewiesen, dass dies bei uns NICHT so ist...


Nein. Wer in alkoholisiertem Zustand Velo fährt, muss mit Busse oder Haft rechnen - zudem kann ihm das Radfahren für eine gewisse Zeit untersagt werden. Die Mindestdauer eines solchen Verbots beträgt einen Monat. In der Regel wird das Fahrverbot aber nicht auf andere Kategorien ausgedehnt. In schweren Fällen kann aber ein Entzug des Führerscheins drohen - etwa wenn während der Strafuntersuchung festgestellt wird, dass ein Velofahrer alkoholabhängig ist.

Verfasst: 15.07.2012, 11:36
von Kawa
http://www.beobachter.ch/justiz-behoerd ... n-bluehen/
Für das Fahrradfahren braucht es zwar keinen Ausweis. Wer aber auf dem Velo andere Verkehrsteilnehmer schwer gefährdet, dem kann tatsächlich der Führerschein fürs Auto entzogen werden.
Wird in der Praxis aber leider viel zu wenig konsequent durchgesetzt :(
Auch für das Radfahren gelten die allgemeinen Verkehrsregeln.
Das hingegen scheint kaum einer der Velorfahrer zu wissen ....


http://www.ktipp.ch/beratung/1060977/10 ... rausweises
Darf einem der Auto-Führerausweis ent*zogen werden, wenn man in alko*holisiertem Zustand ein Velo lenkt?
Ja, dies ist grundsätzlich möglich. Wenn andere *Verkehrsteilnehmer durch einen betrunkenen Velofahrer schwerwiegend gefährdet werden, kann dies unter Umständen zum Entzug des Auto-Führerausweises führen.

Verfasst: 15.07.2012, 11:39
von heimweh basler
Idefix hat geschrieben:und nochmals Nein... ist nicht möglich.

Klar ist die Meinung weitverbreitet, das bei besoffen Velo Fahren der Ausweis weg ist... ich habe aber erst letztlich einen Bericht bei Radio Drs3 über das Thema gehört und da würde explizit darauf hingewiesen, dass dies bei uns NICHT so ist...


Nein. Wer in alkoholisiertem Zustand Velo fährt, muss mit Busse oder Haft rechnen - zudem kann ihm das Radfahren für eine gewisse Zeit untersagt werden. Die Mindestdauer eines solchen Verbots beträgt einen Monat. In der Regel wird das Fahrverbot aber nicht auf andere Kategorien ausgedehnt. In schweren Fällen kann aber ein Entzug des Führerscheins drohen - etwa wenn während der Strafuntersuchung festgestellt wird, dass ein Velofahrer alkoholabhängig ist.
oder man mit dem velo einen besoffen einen schweren unfall baut, und ja ich kenne so einen fall

Verfasst: 15.07.2012, 11:42
von Idefix
heimweh basler hat geschrieben:oder man mit dem velo einen besoffen einen schweren unfall baut, und ja ich kenne so einen fall
logisch, hab ja geschrieben schwer...
nur grundsätzlich wenn ich dicht mit dem velo heimfahre und ich werde angehalten, dann ist nicht der ausweis weg... das war die grundaussage...

klar kann man es jetzt auseinandernehmen, doch grundsätzlich ist meine aussage richtig, billet ist nicht weg basta :p

Verfasst: 15.07.2012, 11:48
von BloodMagic
Eben... mein Kollege ist besoffen auf ne Kreuzung gefahren und das bei Rot und ein Auto hat ihn angefahren. 1.9 Promille und sein Billet war weg. Das kann dir besoffen halt immer passieren...

P.S: Den Schaden am Auto musste er übrigens auch bezahlen und seine Haftpflicht will das Geld zurück

Verfasst: 15.07.2012, 11:51
von Sharky
Idefix hat geschrieben:logisch, hab ja geschrieben schwer...
nur grundsätzlich wenn ich dicht mit dem velo heimfahre und ich werde angehalten, dann ist nicht der ausweis weg... das war die grundaussage...

klar kann man es jetzt auseinandernehmen, doch grundsätzlich ist meine aussage richtig, billet ist nicht weg basta :p
kommt sicher auch immer auf die Situation und auch auf den Polizisten drauf an...

Normalerweise lässt man sein Auto zuhause und geht extra mit dem Velo weg, damit man eben auch was trinken kann. Wie die REgelung genau ist, weiss ja eben niemand so genau...
Ich habe mal vor längere Zeit gehört, dass man ab 1,6 Pormille nicht mehr Velo fahren darf und einem Kollegen nach einer Kontrolle mit über 1,6 Promille ein Velofahrverbot verhängt wurde. Gut, der hatte auch kein Autobillet, darum weiss ich nicht wie dann gewesen wäre.

Verfasst: 15.07.2012, 11:52
von Kawa
Idefix hat geschrieben:nur grundsätzlich wenn ich dicht mit dem velo heimfahre und ich werde angehalten, dann ist nicht der ausweis weg... das war die grundaussage...
Wie geschrieben nur wenn du "andere Verkehrsteilnehmer schwer gefährdest".
Leider wird das aber eben nicht richtig durchgesetzt. Prinzipiell gefährdet ja jeder der hagelvoll rumfährt andere schwer ...

PS: auch wenn du mehrmals dicht auf dem Velo erwischt wirst kann es dir passieren, dass du als Alk-Abhängiger verdächtigst wirst und mit Konsequenzen rechnen musst.

Verfasst: 15.07.2012, 11:55
von BloodMagic
Ab 1.5 Promille wirst du gebüst mit dem Fahrrad ... wird wie schon geschrieben, viel zu wenig durchgesetzt .... wenn ich so viel saufen möchte, dann geh ich nicht mit dem Fahrrad in die Stadt, sondern mit dem ÖV und nach Hause halt wenn keine ÖV fahren mit dem Taxi ... ich war schon einige Male in der Situation, dass ich definitiv kein Fahrrad mehr gefahren wäre und froh war, hatte ich keines zur Hand (denn dann wäre ich in dem Zustand sicher gefahren und hätte mein Leben stark gefährdet, ev. auch das anderer)

Verfasst: 15.07.2012, 11:57
von Kawa
Sharky hat geschrieben:Ich habe mal vor längere Zeit gehört, dass man ab 1,6 Promille nicht mehr Velo fahren darf
DAS ist wirklich nur ein Gerücht, es gelten genau dieselben 0.5 ;)

Verfasst: 15.07.2012, 11:57
von Taratonga
BloodMagic hat geschrieben:Ab 1.5 Promille wirst du gebüst mit dem Fahrrad ... wird wie schon geschrieben, viel zu wenig durchgesetzt .... wenn ich so viel saufen möchte, dann geh ich nicht mit dem Fahrrad in die Stadt, sondern mit dem ÖV und nach Hause halt wenn keine ÖV fahren mit dem Taxi ... ich war schon einige Male in der Situation, dass ich definitiv kein Fahrrad mehr gefahren wäre und froh war, hatte ich keines zur Hand (denn dann wäre ich in dem Zustand sicher gefahren und hätte mein Leben stark gefährdet, ev. auch das anderer)
klingt zwar paradox, aber ich finde besoffen velofahren beinahe schlimmer als wenn du dich ins Auto setzt. Schliesslich hat das 4 Räder und lässt sich viel einfacher steuern.

Was lernen wir daraus? Wenn Ihr schon besoffen rumfahrt, dann nehmt das Auto

Verfasst: 15.07.2012, 11:57
von Sharky
Kawa hat geschrieben:Wie geschrieben nur wenn du "andere Verkehrsteilnehmer schwer gefährdest".
Leider wird das aber eben nicht richtig durchgesetzt. Prinzipiell gefährdet ja jeder der hagelvoll rumfährt andere schwer ...

PS: auch wenn du mehrmals dicht auf dem Velo erwischt wirst kann es dir passieren, dass du als Alk-Abhängiger verdächtigst wirst und mit Konsequenzen rechnen musst.
Also in Südafrika sind die besoffenen Fussgänger das Problem :D Die torkeln richtiggehend auf den Strassen rum...da muss man als Autofahrer höllisch aufpassen. Darum ratet u.a. auch jeder, in Südafrika nicht im Dunkeln Auto zu fahren...

Verfasst: 15.07.2012, 11:59
von BloodMagic
Kawa hat geschrieben:DAS ist wirklich nur ein Gerücht, es gelten genau dieselben 0.5 ;)
ohne Scheiss? Ich dachte auch es waren 1.5 ... gut es wird dich wohl niemand mit 0.6 büssen

Verfasst: 15.07.2012, 12:00
von Idefix
BloodMagic hat geschrieben:Eben... mein Kollege ist besoffen auf ne Kreuzung gefahren und das bei Rot und ein Auto hat ihn angefahren. 1.9 Promille und sein Billet war weg. Das kann dir besoffen halt immer passieren...

P.S: Den Schaden am Auto musste er übrigens auch bezahlen und seine Haftpflicht will das Geld zurück
und wenn Du besoffen nach Hause läufst ?

Gut...
bei mir wars 1.6 promille und ne anzeige wegen öffentlicher Trunkenheit :D
1000 Franken Busse , aber immerhin konnte ich diese gemeinnützig abarbeiten

Verfasst: 15.07.2012, 12:04
von Sharky
Idefix hat geschrieben:und wenn Du besoffen nach Hause läufst ?

Gut...
bei mir wars 1.6 promille und ne anzeige wegen öffentlicher Trunkenheit :D
1000 Franken Busse , aber immerhin konnte ich diese gemeinnützig abarbeiten
was, bim laufe? :confused: :eek:

Verfasst: 15.07.2012, 12:09
von BloodMagic
Habe noch nie gehört, dass das bei Fussgängern durchgezogen wirst ... ausser du läufst auf der Strasse rum und gefährdest Autos oder so.

Hier der Artikel aus dem Beobachter:

http://www.beobachter.ch/justiz-behoerd ... n-bluehen/
Für das Fahrradfahren braucht es zwar keinen Ausweis. Wer aber auf dem Velo andere Verkehrsteilnehmer schwer gefährdet, dem kann tatsächlich der Führerschein fürs Auto entzogen werden.

Verfasst: 15.07.2012, 12:17
von Kawa
Idefix hat geschrieben:und wenn Du besoffen nach Hause läufst ?

Gut...
bei mir wars 1.6 promille und ne anzeige wegen öffentlicher Trunkenheit :D
1000 Franken Busse , aber immerhin konnte ich diese gemeinnützig abarbeiten
Öffentliche Trunkenheit ?

Gibts das Delikt in der Schweiz überhaupt? Kenne das nur aus den Staaten und Singapur.

Verfasst: 15.07.2012, 12:22
von Kawa
BloodMagic hat geschrieben:ohne Scheiss? Ich dachte auch es waren 1.5 ... gut es wird dich wohl niemand mit 0.6 büssen
Das Gerücht wegen den 1.6 stammt aus Deutschland, dort ist ja alles und jedes geregelt.

Hierzulande musst du (ohne Unfall natürlich) meist nicht mal blasen, sie lassen dich einfach nicht weiterfahren ...

Wir haben mal in einer Boulevardbeiz sehr amüsiert zugesehen wie ein total besoffener 3 mal schon beim aufsteigen gelich wieder von seinem Velo flog. Polizei lief zufällig vorbei, die haben ihn gezwungen sein Velo abzuschliessen und den Schlüssel mitgenommen, das war aber auch alles.

Verfasst: 15.07.2012, 12:42
von ölkj
Wenn Dich die mit der weissen Kappen hackedicht auflesen, kannst Du Deinem Billet tschüss sagen. Kenne einen der durfte anschliessend noch 18 Monate Haarproben abgeben bis er wieder sein Fahrausweis erhalten hat. OK, hatte noch ziemlich Medis intus, evtl. deshalb

Verfasst: 15.07.2012, 12:46
von Cocolores
Idefix hat geschrieben:logisch, hab ja geschrieben schwer...
nur grundsätzlich wenn ich dicht mit dem velo heimfahre und ich werde angehalten, dann ist nicht der ausweis weg... das war die grundaussage...

klar kann man es jetzt auseinandernehmen, doch grundsätzlich ist meine aussage richtig, billet ist nicht weg basta :p
Schade, man sollte denen den Fahrzeugausweis auch entziehen. Besoffene Radfahrer fahren in der Regel auch besoffen Auto. Wenn ich solch einen besoffenen oder bekifften Deppen überfahre ist mein Billet auch weg.

Verfasst: 15.07.2012, 12:57
von BloodMagic
Cocolores hat geschrieben:Schade, man sollte denen den Fahrzeugausweis auch entziehen. Besoffene Radfahrer fahren in der Regel auch besoffen Auto. Wenn ich solch einen besoffenen oder bekifften Deppen überfahre ist mein Billet auch weg.
naja - so einfach ists schon nicht ... für mich gilt z.B. im Normalfall folgendes:
1 Grosses = Ich fahr noch Auto
2 Grosse (vielleicht auch 3 Grosse) = Ich fahr noch Velo
Alles Drüber = ÖV

Verfasst: 15.07.2012, 13:03
von Cocolores
BloodMagic hat geschrieben:naja - so einfach ists schon nicht ... für mich gilt z.B. im Normalfall folgendes:
1 Grosses = Ich fahr noch Auto
2 Grosse (vielleicht auch 3 Grosse) = Ich fahr noch Velo
Alles Drüber = ÖV
ich schreibe ja in der Regel. Dies trifft natürlich nicht auf alle zu.

Verfasst: 15.07.2012, 13:08
von Idefix
Kawa hat geschrieben:Öffentliche Trunkenheit ?

Gibts das Delikt in der Schweiz überhaupt? Kenne das nur aus den Staaten und Singapur.
Stand so in der Anzeige... musste auch schmunzeln, beim Bussenbetrag verging mir das Schmunzeln wieder...

Verfasst: 15.07.2012, 13:16
von Agent Orange
Und das dümmste Volk der Welt, bezahlt auch das... :mad:
http://www.blick.ch/news/schweiz/wer-st ... 62796.html