Das darf sie sicher nicht.Taratonga hat geschrieben:weiss jemand wie das geregelt ist? Bis wann darf die Nachbarstochter in ihre unsäglichen Scheisstrompete blasen? Gestern hat sie noch um 21h30 rumgelärmt. An Schlaf für mein kleines Töchterchen war nicht zu denken.
Es ist kein Mehrfamilienhaus, sondern ein REFH
Musik im Zimmerlautstärke gilt bis 22:00 aber für sehr laute Instrumente (und da gehört eine Trompete sicher dazu) gilt eine Ausnahme. Wer sowas länger oder regelmässig tun will muss sich einen geeigneten Raum (isoliert) einrichten. Das ergibt sich aus dem Gummiparagraphen 257 OR der Rücksichtsnahme verlangt.