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[B]UEFA-Reaktion auf die Anordnung des Waadtländer Kantonsgerichts im Fall FC Sion [/
Verfasst: 17.10.2011, 19:37
von Chazz Busby
"Am heutigen Montag, 17. Oktober, um 12.00 Uhr MEZ hat die UEFA infolge der Anordnung des Waadtländer Kantonsgerichts mehrere Dokumente vorgelegt, welche die verschiedenen möglichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Reintegration des FC Sion in die UEFA Europa League erklären."
http://de.uefa.com/uefa/aboutuefa/news/ ... ll+fc+sion
Verfasst: 17.10.2011, 21:14
von Grambambuli
Chazz Busby hat geschrieben:"Am heutigen Montag, 17. Oktober, um 12.00 Uhr MEZ hat die UEFA infolge der Anordnung des Waadtländer Kantonsgerichts mehrere Dokumente vorgelegt, welche die verschiedenen möglichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Reintegration des FC Sion in die UEFA Europa League erklären."
http://de.uefa.com/uefa/aboutuefa/news/ ... ll+fc+sion
Da das CAS vorher entscheiden wird bleibt das theoretischer Natur.
Das Disziplinarverfahren gegen die Spieler wird auch noch behandelt, somit ist die provisorische erzwungene Spielberechtigung ohne Qualifikation der SFL auch bald weg - und damit auch die Punkte aus den Partien, in denen die Spieler eingesetzt wurden. Wobei natürlich die Verbände nach wie vor Schuld sind, ja ne is' klar.

Verfasst: 17.10.2011, 22:10
von SwissFox
Grambambuli hat geschrieben:Da das CAS vorher entscheiden wird bleibt das theoretischer Natur.
Das Disziplinarverfahren gegen die Spieler wird auch noch behandelt, somit ist die provisorische erzwungene Spielberechtigung ohne Qualifikation der SFL auch bald weg - und damit auch die Punkte aus den Partien, in denen die Spieler eingesetzt wurden. Wobei natürlich die Verbände nach wie vor Schuld sind, ja ne is' klar.
Dear Gbb, schon mal was von Klammern an Strohhalme gehört?
Wenn die UEFA keine Angst vor dem Gerichtsentscheid hätte, gäbe es auch keine drei verschiedene Szenarien für den Ernstfall.
Die Uhr tickt... gegen die UEFA.
Verfasst: 17.10.2011, 22:48
von Grambambuli
SwissFox hat geschrieben:Dear Gbb, schon mal was von Klammern an Strohhalme gehört?
Wenn die UEFA keine Angst vor dem Gerichtsentscheid hätte, gäbe es auch keine drei verschiedene Szenarien für den Ernstfall.
Die Uhr tickt... gegen die UEFA.
Pflichtübung, mehr nicht. Und das weisst du glaube ich auch.
Verfasst: 17.10.2011, 22:50
von SwissFox
Grambambuli hat geschrieben:Pflichtübung, mehr nicht.
Du warst auch schon ausführlicher.

Verfasst: 18.10.2011, 00:36
von Hajdin
Constantin scheint den Kampf zu gewinnen
ich hoffe es, da sich der Fünfjahreskoeffizient erheblich verbessern könnte.

Verfasst: 18.10.2011, 00:42
von Grambambuli
Hajdin hat geschrieben:Constantin scheint den Kampf zu gewinnen
Das ist eine doch etwas eigenwillige Einschätzung.
Verfasst: 18.10.2011, 00:45
von Hajdin
Grambambuli hat geschrieben:Das ist eine doch etwas eigenwillige Einschätzung.
Habe mich mit dem Thema nicht so genau beschäftigt wie einige hier im Forum.
Trotzdem wissen wir alle, dass die UEFA/FIFA mafia-mässig funktioniert
hab aber trotzdem ein gutes Gefühl bei der Sache...
Verfasst: 18.10.2011, 06:53
von Servette
Hajdin hat geschrieben:
hab aber trotzdem ein gutes Gefühl bei der Sache...
Hm Atletico,Celtic und Udinese würden wohl Spiele nachtragen ,Wiederholungen etc nicht einfach so schlucken und ebenfalls Rekurse einlegen. Europaleague ist nicht Challengeleague!
Verfasst: 18.10.2011, 08:49
von Grambambuli
Hajdin hat geschrieben:
hab aber trotzdem ein gutes Gefühl bei der Sache...
Ich auch.
Verfasst: 19.10.2011, 18:44
von Sion Forever
Die neuen Spieler werden vom SFV erneut für 5 Spiele gesperrt.
Jetzt kann wieder Sion Rekurs einlegen.

Verfasst: 19.10.2011, 19:38
von Grambambuli
Sion Forever hat geschrieben:Die neuen Spieler werden vom SFV erneut für 5 Spiele gesperrt.
Sehr gut.
Verfasst: 19.10.2011, 21:01
von sergipe
Gegen Servette gsperrt. Gege dr FCB spiele dank Rekurs.
Verfasst: 21.10.2011, 21:26
von FC Bâle
Grambambuli hat geschrieben:Sehr gut.
Grundsätzlich schon... Aber man muss schon sagen: Jede Bananenrepublik hat einen besseren Fussballverband... Es war ja von Anfang an klar, dass das Zivilgericht gar nicht relevant war. Aber Grimm, der das so handhaben wollte, haben sie nach der Morddrohung von Constantin zuerst abserviert... um nun zu merken, dass es WIRKLICH so ist...
Um beim Fussballverband zu bleiben: Wenn Xamax auch Konkurs geht, dann hält unser Fussballverband europäischen Rekord. Zuerst der Hochstapler Marc Roger bei Servette, dann Hochstapler Tschaga. Was ist das für ein lausiges Lizenzverfahren, wo eine Lizenz gar nicht an den Garanten (Bernasconi) gebunden ist, sondern dann an irgendeinen Dahergelaufenen weitergegeben werden kann???
Verfasst: 21.10.2011, 21:37
von Grambambuli
FC Bâle hat geschrieben:Grundsätzlich schon... Aber man muss schon sagen: Jede Bananenrepublik hat einen besseren Fussballverband... Es war ja von Anfang an klar, dass das Zivilgericht gar nicht relevant war. Aber Grimm, der das so handhaben wollte, haben sie nach der Morddrohung von Constantin zuerst abserviert... um nun zu merken, dass es WIRKLICH so ist...
Um beim Fussballverband zu bleiben: Wenn Xamax auch Konkurs geht, dann hält unser Fussballverband europäischen Rekord. Zuerst der Hochstapler Marc Roger bei Servette, dann Hochstapler Tschaga. Was ist das für ein lausiges Lizenzverfahren, wo eine Lizenz gar nicht an den Garanten (Bernasconi) gebunden ist, sondern dann an irgendeinen Dahergelaufenen weitergegeben werden kann???
Nun ja, der Verband hat bei Xamax im Rahmen seiner Möglichkeiten reagiert. Dumm verhalten haben sich Spieler/Trainer, die dorthin wechselten und vor lauter $$$-Gier jegliche Alarmsignale ignorierten. Deswegen habe ich eher bedingt Mitleid mit Uche, Sanchez und Konsorten, wobei es z.B. für einen Besle schon hart ist, was da abgeht.
P.S.: Die Spieler gingen übrigens schon wieder vor ein Zivilgericht, um gegen die 5 Spielsperren provisorische Massnahmen zu erwirken (was abgelehnt wurde). Trotzdem kommen wohl nochmal 5 Sperren dazu.
P.P.S.:
http://www.fc-sion.ch (das ist die offizielle Website des Vereins...da kann man sich wirklich nur noch an den Kopf greifen)
Verfasst: 22.10.2011, 01:30
von Pyramus
footbâle hat geschrieben:Unglaubliches Statement. 'Der Fussball' - in diesem Fall die UEFA - ist rechtlich gesehen ein im Handelsregister des Kantons Waadt unter CH-550-1017474-1 eingetragener Verein gemäss ZGB Art. 60ff. Nicht mehr und nicht weniger. Genau wie der Christliche Konzertverein Untersiggenthal und tausende andere Vereine. Dass nach Schweizer Recht konstituierte Vereine sich ans Schweizer Recht halten müssen, bedarf ja wohl keiner weiteren Erläuterung.
Die Entscheide eines (jeden) Sportgerichts sind zivil- und strafrechtlich wirkungslos. Wenn du schreibst, es könne nicht sein, dass ein Zivilgericht Entscheide des Sportgerichts 'missachtet', dann verdrehst du die Tatsachen um 180 Grad. Das ist einfach nur Unsinn.
Man kann ja geteilter Meinung darüber sein, ob der rechtliche Status der UEFA angemessen und die Verbindlichkeit von Sportgerichtsentscheiden ausreichend ist. Aber hier und heute sind die Fakten nun mal so wie oben beschrieben.
Na, so unglaublich ist das Statement nicht. Mir scheint, dass hier im Allgemeinen nicht klar ist, dass es neben der staatlichen Gerichtsbarkeit private Schiedsgerichte gibt, und zwar nicht nur im Sport. Gerade in der Wirtschaft und internationalen Beziehungen nimmt die Schiedsgerichtsbarkeit einen sehr hohen Stellenwert ein und dürfte teils mindestens so wichtig wie die staatliche Gerichtsbarkeit sein. Der grosse Vorteil liegt in der Geschwindigkeit dieser Gerichte und bei den Kosten. Die Urteile von Schiedsgerichten sind Urteilen von staatlichen Gerichten gleichgestellt, d.h. sie sind sofort vollstreckbar, auch unter zu Hilfenahme staatlicher Vollstreckungsbeamter. Ob im konkreten Fall ein Schiedsgericht zuständig ist, hängt davon ab, ob die Parteien eine sogenannte Schiedsgerichtsklausel vereinbart haben, also eine Abmachung, dass Streitigkeiten nicht von einem staatlichen Gericht, sondern von einem Schiedsgericht beurteilt werden sollen. Eine solche Klausel ist für die Gericht bindend und sie müssen, werden sie von einer Partei dennoch angerufen, sich für unzuständig erklären. Solche Schiedsgerichtsklauseln dürften alle Beteiligten im Fall Sion in irgendeiner Form unterschrieben haben, die Vereine, die Spieler und die Verbände.
Du hast natürlich schon recht, dass UEFA und Co ein Verein nach CH Recht ist. Doch ist dies eigentlich vorliegend insofern Wurscht, als es bei der Streitigkeit zwischen CC und UEFA und SFV, nicht um die Anwendung von Bestimmungen aus dem ZGB geht, sondern eigentlich um interne Reglemente von UEFA und SFV. Eigentlich deshalb, weil der Schlaumeier CC daraus ja nun eine arbeitsrechtliche Streitigkeit machen will bzw. mit seinen vorsorglichen Massnahmen bereits getan hat. Wie weiter oben ja bereits beschrieben, stellen vorsorgliche Massnahmen ein Ausnahme dar, wo auch bei Vorliegen einer Schiedsgerichtsklausel, staatliche Gerichte angerufen werden dürfen. Doch in der Hauptsache sind sodann die Schiedsgerichte zuständig.
Die Bemerkung deines Vorredners, dass sich UEFA und Co nicht an die staatlichen Gericht zu halten hätten, mag etwas gar pointiert sein, aber ist halt eben schon nicht völlig falsch.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/272/a61.html
http://www.schiedsgerichtsbarkeit.ch/
http://www.admin.ch/ch/d/sr/i2/0.277.12.de.pdf
und weiter gehts
Verfasst: 22.10.2011, 07:58
von heimweh basler
Verfasst: 22.10.2011, 08:39
von Rotblau
Grambambuli hat geschrieben:Sehr gut.
Nein es ist nicht sehr gut, dass die Spieler für 5 Spiele gesperrt werden.
Sehr gut ist nur der Fakt, dass sich nun der SFV nicht mehr von zivilen Gerichten dreinreden lässt.
In dieser ganzen Sache sind die Strafen für die Sittener Spieler nicht relevant, sondern relevant ist nur, dass die Fussballverbände über Spielberechtigungen und Spielsperren zu entscheiden haben.
Dass die Verbände Transfersperren aussprechen und dennoch Lizenzen erteilen ist ein anderes Kapitel. Aber dafür gibt es den CAS. Wenn der CAS die Spieler ab sofort für spielberechtigt erklärt ist das in Ordnung.
Verfasst: 22.10.2011, 09:46
von Grambambuli
Rotblau hat geschrieben:Nein es ist nicht sehr gut, dass die Spieler für 5 Spiele gesperrt werden.
Sehr gut ist nur der Fakt, dass sich nun der SFV nicht mehr von zivilen Gerichten dreinreden lässt.
In dieser ganzen Sache sind die Strafen für die Sittener Spieler nicht relevant, sondern relevant ist nur, dass die Fussballverbände über Spielberechtigungen und Spielsperren zu entscheiden haben.
Dass die Verbände Transfersperren aussprechen und dennoch Lizenzen erteilen ist ein anderes Kapitel. Aber dafür gibt es den CAS. Wenn der CAS die Spieler ab sofort für spielberechtigt erklärt ist das in Ordnung.
Die Spieler wurden nie qualifiziert. Sie sind einzig aufgrund der Massnahmen aus Martinach provisorisch spielberechtigt.
Verfasst: 22.10.2011, 09:53
von Lupinin
Was eigentlich, wenn der SFV sich nicht an die Direktive der FIFA hält?
Verfasst: 22.10.2011, 09:55
von MMM
Pyramus hat geschrieben:Na, so unglaublich ist das Statement nicht. Mir scheint, dass hier im Allgemeinen nicht klar ist, dass es neben der staatlichen Gerichtsbarkeit private Schiedsgerichte gibt, und zwar nicht nur im Sport. Gerade in der Wirtschaft und internationalen Beziehungen nimmt die Schiedsgerichtsbarkeit einen sehr hohen Stellenwert ein und dürfte teils mindestens so wichtig wie die staatliche Gerichtsbarkeit sein. Der grosse Vorteil liegt in der Geschwindigkeit dieser Gerichte und bei den Kosten. Die Urteile von Schiedsgerichten sind Urteilen von staatlichen Gerichten gleichgestellt, d.h. sie sind sofort vollstreckbar, auch unter zu Hilfenahme staatlicher Vollstreckungsbeamter. Ob im konkreten Fall ein Schiedsgericht zuständig ist, hängt davon ab, ob die Parteien eine sogenannte Schiedsgerichtsklausel vereinbart haben, also eine Abmachung, dass Streitigkeiten nicht von einem staatlichen Gericht, sondern von einem Schiedsgericht beurteilt werden sollen. Eine solche Klausel ist für die Gericht bindend und sie müssen, werden sie von einer Partei dennoch angerufen, sich für unzuständig erklären. Solche Schiedsgerichtsklauseln dürften alle Beteiligten im Fall Sion in irgendeiner Form unterschrieben haben, die Vereine, die Spieler und die Verbände.
Du hast natürlich schon recht, dass UEFA und Co ein Verein nach CH Recht ist. Doch ist dies eigentlich vorliegend insofern Wurscht, als es bei der Streitigkeit zwischen CC und UEFA und SFV, nicht um die Anwendung von Bestimmungen aus dem ZGB geht, sondern eigentlich um interne Reglemente von UEFA und SFV. Eigentlich deshalb, weil der Schlaumeier CC daraus ja nun eine arbeitsrechtliche Streitigkeit machen will bzw. mit seinen vorsorglichen Massnahmen bereits getan hat. Wie weiter oben ja bereits beschrieben, stellen vorsorgliche Massnahmen ein Ausnahme dar, wo auch bei Vorliegen einer Schiedsgerichtsklausel, staatliche Gerichte angerufen werden dürfen. Doch in der Hauptsache sind sodann die Schiedsgerichte zuständig.
Die Bemerkung deines Vorredners, dass sich UEFA und Co nicht an die staatlichen Gericht zu halten hätten, mag etwas gar pointiert sein, aber ist halt eben schon nicht völlig falsch.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/272/a61.html
http://www.schiedsgerichtsbarkeit.ch/
http://www.admin.ch/ch/d/sr/i2/0.277.12.de.pdf
Sehr gute Zusammenfassung der Lage, dürfte vielen ein wenig Klärung bringen.
Was vielleicht noch zu ergänzen ist: Nicht für jede Rechtsfrage ist die Vereinbarung einer Schiedsklausel erlaubt/gültig, gerade im arbeitsrechtlichen Bereich ist dies heikel (daher wohl auch der "Trick" von CC). Gleichzeitig sind die Verbände aber ja nicht die Arbeitgeber der Spieler, sondern die "Vereine" (resp. die Trägergesellschaften, welche als AG organisiert sein müssen). Wenn einem Spieler aus Gründen der arbeitgeberlichen Fürsorgepflicht (der Arbeitnehmer verliert seine Aussichten auf berufliches Fortkommen, wenn er sich nicht in der Meisterschaft präsentieren kann) ein Recht auf Einsätze in der Meisterschaft zugesprochen werden soll (so die Argumentation gegen ein "Berufsverbot"; ist auch relevant bei besonders langen Sperren), dann könnten m.E. nur die Arbeitgeber verpflichtet werden, kaum die lizenzierenden Verbände. Denn dass die arbeitsrechtliche Argumentation auf das Verhältnis zwischen Spieler und Verband (welches vereinsrechtlicher Natur sein dürfte) direkt übertragbar ist, würde ich bezweifeln. Die Lösung müsste vielmehr sein, dass der Spieler den Vertrag mit dem Arbeitgeber, welcher ihn nicht angemessen einsetzen darf, einseitig auflösen kann.
Verfasst: 22.10.2011, 12:38
von Ticino
Etwas habe ich noch nicht verstanden. Warum hat CC den Rekurs beim CAS zurückgezogen? Das CAS hätte wahrscheinlich der FIFA recht gegeben. Aber falls es tatsächlich stimmt dass die Transfersperren nicht Wasserfest definiert sind (habe ich hier irgendwo gelesen?), würde CC spätestens vom Bundesgericht recht bekommen. Die Blödheit der zig FIFA-Anwälte muss auch irgendwie bestraft werden... So aber riskiert er dass sich die Gerichte als nicht zuständig erklaren und Sion würde weitere Zeit/Geld verlieren... oder eventuell sogar die Möglichkeit nochmals vors CAS zu gehen..
Verfasst: 25.10.2011, 14:12
von Brausebad
do bin ich grad drüber gschdolpererd wo ich uff dr Website vom FC Sion gsi bi...
19/10/2011 Das Waadtländer Kantonsgericht wiederholt seine Anordnung setzt Platini vor seinen Verantwortungen
Michel Platini, Präsident der UEFA, und seine Generalsekretär, Gianni Infantino, sind in einer delikaten Lage. Die Richterin Carlsson hat festgestellt, dass seine Anordnungen vom 27. September nicht vollzogen worden sind. Am Mittwoch 19. Oktober müssen die beiden vor Gericht erklären, wieso sich die UEFA weigert, eine Entscheidung der Justiz – die sofortige Reintegration des FC Sion in der Europa League – zu vollziehen. Diese Weigerung wurde wieder festgestellt und von der Justiz denunziert. Die Aussage der UEFA, inkompetent für die Reintegration zu sein, wird als ohne Bedeutung beurteilt. Dieses Argument sei ohne jegliche Konsistenz. Die Vorschläge der UEFA für die Reintegration des FC Sion werden vom Zivilgericht als widersprüchlich betrachtet. Es wird hervorgehoben, dass die UEFA keine konkrete Vorgehensweise unternommen hat, um die selbst genannten Schwierigkeiten zu lösen und auch nicht begonnen habe, die verschiedenen Szenarien anzuwenden. Gemäss Zivilgericht, ist das Warten auf eine Entscheidung des CAS nicht gerechtfertigt, um das Urteil des 27. September auszuführen. Somit wird die UEFA ab dem 19. Oktober für jeden nicht vollzogenen Tag zur Busse gestellt. Und das für den maximal im Gesetz festgesetzten Betrag.
Ich glaub do isch au nie meh epis gange... git aifach nur no e Gäldschdroof...
Verfasst: 25.10.2011, 14:32
von tanner
die Spieler von Sion erhalten jetzt auch noch die Unterstützung vom Internationalen verband für profi FussballSpieler
Anscheinend sind in Zypern und Spanien gleiche Gerichtliche verfahren am laufen aber ohne dass sich die FIFA einmischt,zudem habe die FIFA die Verträge mit der EU unterschrieben dass Spieler das recht haben an zivile gerichte zu gelangen ( auch wenn wir nicht in der EU sind sein diese auch in Schweiz einzuhalten )
tja tönt ja wiedermal interessant
Verfasst: 27.10.2011, 19:35
von nobilissa
Monsieur le président nimmt eine
Einladung der UEFA zu einer Spielplanbesprechung bei einer allfälligen Reintegration in die Europa League an.
Werden die Füsse ein bisschen kalt ?
Verfasst: 27.10.2011, 22:10
von Kawa
nobilissa hat geschrieben:Monsieur le président nimmt eine
Einladung der UEFA zu einer Spielplanbesprechung bei einer allfälligen Reintegration in die Europa League an.
Werden die Füsse ein bisschen kalt ?
Sieht so aus, zumindest rechnet die UEFA plötzlich nicht mehr so felsenfest mit dem Sieg beim TAS .....
Verfasst: 31.10.2011, 15:33
von 4everblackandwhite
Verfasst: 31.10.2011, 15:58
von Riquelme
Spannender als jedi Telenovela!!

Me mag jo für odr gege dr CC si, aber dass dä Siech so hartnäckig isch findi amüsant!
Verfasst: 31.10.2011, 16:20
von La Valetta
hehehe anderscht geil. der oberste gerichtshof für menschenrechte. ich ghei duure!

Verfasst: 31.10.2011, 22:13
von Intihuasi
Ganz grosses Kino von CC - er wird immer interessanter und komplexer!