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Verfasst: 25.05.2012, 15:10
von BloodMagic
Taratonga hat geschrieben:effektiv? dachte immer es wären 20... deine Rechnung kann im besten Fall (für die Angeklagten...) aufgehen und dann wären 8 Jahre für so einen kaltblütigen Mord aus niederen Beweggründen einfach lächerlich
Nee das stimmt schon wie Agent Orange das schreibt und ist absolut möglich wenn die sich gut benehmen in der Haft ...

.. Schweizer Kuschelstaat halt...

Verfasst: 25.05.2012, 15:15
von Taratonga
BloodMagic hat geschrieben:Nee das stimmt schon wie Agent Orange das schreibt und ist absolut möglich wenn die sich gut benehmen in der Haft ...

.. Schweizer Kuschelstaat halt...
aus dem "Blick" :o :o

Den drei Verurteilten wird die bereits abgesessene Zeit angerechnet. Lebenslänglich heisst: Frühestens nach 15 Jahren ist eine bedingte Entlassung möglich.

Verfasst: 25.05.2012, 15:26
von BloodMagic
Taratonga hat geschrieben:aus dem "Blick" :o :o

Den drei Verurteilten wird die bereits abgesessene Zeit angerechnet. Lebenslänglich heisst: Frühestens nach 15 Jahren ist eine bedingte Entlassung möglich.
15 Jahre ist Lebenslänglich. 3 Jahre davon haben sie in der U-Haft abgesessen und 1/3 Früher können sie gehen wenn sie sich benehmen. Das ist so - nur weil der Blick es sich einfach macht und einfach die 15 Jahre hinschreibt ist es noch lange nicht richtig

Verfasst: 25.05.2012, 15:34
von Otze
BloodMagic hat geschrieben:15 Jahre ist Lebenslänglich. 3 Jahre davon haben sie in der U-Haft abgesessen und 1/3 Früher können sie gehen wenn sie sich benehmen. Das ist so - nur weil der Blick es sich einfach macht und einfach die 15 Jahre hinschreibt ist es noch lange nicht richtig
Das ist ein Märchen. Lebenslänglich ist nicht gleich 15 Jahre, sondern es darf nach 15 (abgesessenen!) Jahren erstmals geprüft werden, ob eine bedingte Entlassung möglich ist (Art. 86 Abs. 5 StGB), und sehr oft wird die auch nicht gewährt. Und auf diese 15 Jahre gibt es keinen 1/3-Erlass, das gilt nur bei zeitigen Freiheitsstrafen. Die U-Haft wird aber natürlich angerechnet.
15 Jahre sitzt also jeder auch tatsächlich ab.

Verfasst: 25.05.2012, 15:49
von Rankhof
Otze hat geschrieben:Das ist ein Märchen. Lebenslänglich ist nicht gleich 15 Jahre, sondern es darf nach 15 (abgesessenen!) Jahren erstmals geprüft werden, ob eine bedingte Entlassung möglich ist (Art. 86 Abs. 5 StGB), und sehr oft wird die auch nicht gewährt. Und auf diese 15 Jahre gibt es keinen 1/3-Erlass, das gilt nur bei zeitigen Freiheitsstrafen. Die U-Haft wird aber natürlich angerechnet.
15 Jahre sitzt also jeder auch tatsächlich ab.
Den 1/3-Erlass gibts schon, allerdings 1/3 von lebenslänglich. Und das Ergebnis ist nach Gesetz dann immer 15 (lebenslänglich : 3 x 2 = 15)

Verfasst: 25.05.2012, 15:55
von Otze
Rankhof hat geschrieben:Den 1/3-Erlass gibts schon, allerdings 1/3 von lebenslänglich. Und das Ergebnis ist nach Gesetz dann immer 15 (lebenslänglich : 3 x 2 = 15)
Sag ich ja, kein Erlass mehr auf die 15 Jahre. ;) Und ausserdem ist die Entlassung nach 15 Jahren - im Gegensatz zur früheren, liberalen Vollzugspraxis - auch längst kein Selbstläufer mehr, es sitzen viele deutlich länger.

Verfasst: 25.05.2012, 15:55
von dasto
BloodMagic hat geschrieben:Nee das stimmt schon wie Agent Orange das schreibt und ist absolut möglich wenn die sich gut benehmen in der Haft ...

.. Schweizer Kuschelstaat halt...
Ich finde es aber komisch, dass ihr in euren Rechnungen 3 Jahre U-Haft abzieht. Das ist schlicht und egreifend nicht richtig. In diesen 3 Jahren waren die Betroffenen bereits im Gefängnis. Und U-Haft Zellen sind in der Regel sogar weniger "komfortabel" als normale Zellen...

Verfasst: 25.05.2012, 16:11
von Kawa
Agent Orange hat geschrieben:Lebenslänglich in der Schweiz 15 Jahre - 3 Jahre U-Haft= 12 Jahre- 1/3 wegen guter Führung = 8 Jahre...
Stimmt schlicht nicht, lebenslänglich ist immer mind. 15 Jahre ...