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Verfasst: 12.03.2013, 07:58
von Djox87
cantona hat geschrieben:Also uf dr Bahn muesch mit 120 sicher nid konstant links fahre, obwohls theoretisch gseh scho e Witz isch. Abr ich bi trotzdäm konsequänt gege ne Erhöhig, sind eifach z viel Affe uf de Strosse. Was ich scho alles gseh ha...unglaublich. Und s fahre jo sowieso die meischte z schnäll, wennd Tempolimite höher isch, fahre sy denn anstatt 140 plötzlich 160 und denn tschüss zämme.
Wenn mi eine in dr 50ger Zone stresst, kaner dr räscht vom wäg 20 hinter mir fahre, viel Spass!
gefällt mir die uusag..
sproblem a dem ganze isch es eifach das vieli sich nid mol an die vorgschribene tempolimite halte.. das heisst isch 120 fahre si um die 110 max.. isch hundert sogar mit 85 und sbeste wo ich erlebt han im 50 fahrt eine 30 :eek:
und det fählt den die konsequänti rächtsglichheit.. falsch parker wärde büesst..fahrsch mit abzug 1 kmh zviel wirsch büesst..fahre aber eine viel zlangsam bi wätter wo tempolimite in ordnig goht passiert nix..und vorallem uf de autobahn köhre die langsame fahrer us mire sicht entwäder rächts oder wie sthema isch rächts überhlt..
und wie scho erwähnt wer mit autofahre und vielne situatione überforderet isch sell doch am beste sbilett vo sälbst abgäh (biispiel isch mire fründin eri muetter, het sbilet vor 20 johr abgäh wege überforderig uf de stross) will das isch eini vo de grosse gefährdige uf destross neb de raser..
und de mit de drängler machi au immer wieder :-D 50 und ich gseh sini schiinwärfer nur halb drossli stempo extrem..und will er überhole fahri wieder normal :-)

Verfasst: 12.03.2013, 08:01
von Djox87
team17 hat geschrieben:Ein LKW hat rechts zu fahren, was diese ja auch einhalten. Hab noch nie einen LKW auf der mittleren oder gar linken Spur gesehen, der nicht gerade ein anderer LKW überhohlt. Wieso und wann sollte ich also einen LKW rechts überhohlen? Vorallem gibt es immer noch einen Menschenverstand. Nur weil man darf, heisst es nicht dass man muss. Entgegen zum Rechtsfahren, dass man müsste und nicht nur darf..
ich wurde des öfteren schon von lkw's nicht nur von der linken seite sondern auch von der rechten seite überholt als ich bei einem tempolimit von 80 ca.85 fuhr..und das nicht langsam..

Verfasst: 12.03.2013, 08:18
von Sharky
Djox87 hat geschrieben:ich wurde des öfteren schon von lkw's nicht nur von der linken seite sondern auch von der rechten seite überholt als ich bei einem tempolimit von 80 ca.85 fuhr..und das nicht langsam..
das ist nicht überholen, der fährt einfach auf seiner Spur und das scheinbar ein bisschen schneller als du...er hat ja dann nicht auf die linke Spur gewechselt.

Verfasst: 12.03.2013, 08:28
von canon
Rächts überhole in dr Schwiz schiint mir sehr-sehr gförlig! Do wirds definitiv viel mehr Unfäll gä! In de USA isch das halt möglich, will die dörte mind. dopplet soviel Spuure hän wie mir do. Mergsch jo nid mol, wenn eine 4 Spure rächts näbe dir di überholt! Aber do wo hauptsächlich 2 Spure hesch und denn no rächts überhole dörfsch... nene... i stell mer grad vor wie so e junge mit sim bmw oder impreza immer schön rächts-links-rächts-links fahrt und überholt! glaub dä macht das 3 mol und denn häists: rächts-links-rächts-links-rächts-buuuuuummmm

Verfasst: 12.03.2013, 08:34
von Sharky
canon hat geschrieben:Rächts überhole in dr Schwiz schiint mir sehr-sehr gförlig! Do wirds definitiv viel mehr Unfäll gä! In de USA isch das halt möglich, will die dörte mind. dopplet soviel Spuure hän wie mir do. Mergsch jo nid mol, wenn eine 4 Spure rächts näbe dir di überholt! Aber do wo hauptsächlich 2 Spure hesch und denn no rächts überhole dörfsch... nene... i stell mer grad vor wie so e junge mit sim bmw oder impreza immer schön rächts-links-rächts-links fahrt und überholt! glaub dä macht das 3 mol und denn häists: rächts-links-rächts-links-rächts-buuuuuummmm
hat was. Aber anstelle einfach nur Dafür oder Dagegen zu sein, könnte man die Regel ja so auslegen, dass man nur auf 3spurigen Autobahnen rechts überholen darf. Wäre ein Kompromiss und die Autobahnen werden ja nach und nach auf 3 Spuren ausgebaut...jedenfalls an einigen Stellen.

Verfasst: 12.03.2013, 08:44
von Djox87
Sharky hat geschrieben:das ist nicht überholen, der fährt einfach auf seiner Spur und das scheinbar ein bisschen schneller als du...er hat ja dann nicht auf die linke Spur gewechselt.
jep so gsehen schon..allerding muss ich sagen das ein freund von mir von der polizei gebüsst wurde.. er fuhr richtung aarau..bei der verzweigung richtung rothrist war er auf der rechten spur schneller unterwegs als jene welche links fuhren weil es so was wie staute ..polizei folgte ihm dan und büste ihn wegen rechtsüberholen..bin nicht mehr sicher ob damals noch der ausweis entzogen wurde.. also gilt es doch als überholen auch ohne spurwechsel

Verfasst: 12.03.2013, 09:21
von gego
Djox87 hat geschrieben:jep so gsehen schon..allerding muss ich sagen das ein freund von mir von der polizei gebüsst wurde.. er fuhr richtung aarau..bei der verzweigung richtung rothrist war er auf der rechten spur schneller unterwegs als jene welche links fuhren weil es so was wie staute ..polizei folgte ihm dan und büste ihn wegen rechtsüberholen..bin nicht mehr sicher ob damals noch der ausweis entzogen wurde.. also gilt es doch als überholen auch ohne spurwechsel
...das problem an dieser regel ist das nicht mal die polizei weiss ab wann es "rechts überholt" ist. ich habe schon diverse darauf angesprochen und bis heute noch keine klare antwort erhalten, darf ich auf der "ausfahrt spur" an den andern vorbei? wie verhält sich das in "zähem" verkehr? im stau? was giltet als stau? ... scheiss gesetzt das auf dreispurigen autobahnen abgeschaft gehört!

Verfasst: 12.03.2013, 09:22
von Joker59
die verkehrsregeln müssen sich nach den verkehrsteilnehmern richten, bei welchen das sich bewegen in raum und fluss eher eine schwäche ist.

die einen hätten 150 km/h locker im griff - andere sind bereits mit 120/km überfordert - wird ja täglich so bestätigt.

das gilt auch für das rechtsüberholen.

Verfasst: 12.03.2013, 09:24
von gego
Joker59 hat geschrieben:die verkehrsregeln müssen sich nach den verkehrsteilnehmer richten, bei welchen das verhalten in raum und fluss eher eine schwäche ist.

die einen hätten 150 km/h locker im griff - andere sind bereits mit 120/km überfordert - wird ja täglich so bestätigt.

das gilt auch für das rechtsüberholen.
klar... nur ist es halt für die polizei angenehmer und einfacher solche die 130 oder 140 fahren zu blitzen als linksschleicher mit 100 oder 110 zu büssen.

Verfasst: 12.03.2013, 09:27
von Djox87
gego hat geschrieben:...das problem an dieser regel ist das nicht mal die polizei weiss ab wann es "rechts überholt" ist. ich habe schon diverse darauf angesprochen und bis heute noch keine klare antwort erhalten, darf ich auf der "ausfahrt spur" an den andern vorbei? wie verhält sich das in "zähem" verkehr? im stau? was giltet als stau? ... scheiss gesetzt das auf dreispurigen autobahnen abgeschaft gehört!
seh ich auch so..ich allerdings handhabe es so wenn es staut geh ich ab der autobahn..ab ca. 750m fahre ich auf den pannenstreifenund nehme die ausfahrt korrekt..und ich fahre da im schrittempo falls etwas ist um abbremsen zu können..dies bin ich mir nicht ganz sicher ob es legitim ist

Verfasst: 12.03.2013, 09:30
von gego
Djox87 hat geschrieben:seh ich auch so..ich allerdings handhabe es so wenn es staut geh ich ab der autobahn..ab ca. 750m fahre ich auf den pannenstreifenund nehme die ausfahrt korrekt..und ich fahre da im schrittempo falls etwas ist um abbremsen zu können..dies bin ich mir nicht ganz sicher ob es legitim ist
...was ja eigentlich absolut richtig ist!

Verfasst: 12.03.2013, 09:39
von Djox87
gego hat geschrieben:...was ja eigentlich absolut richtig ist!
ist dies aber aucch gesetzteskonform?

Verfasst: 12.03.2013, 09:44
von soyus
Djox87 hat geschrieben:ist dies aber aucch gesetzteskonform?
definitiv NEIN. Setzt eine saftige Busse und Ausweisentzug für Rechtüberholen und Benutzen des Pannestreifens.
Das Risiko lohnt sich für die paar Minuten Zeitersparnis definitiv nicht.....

ist zwar ein Bundesgerichtsentscheid aus dem 2007 beschrieben aber denke die Rechtssprechung wird sich in diesem Fall nicht geändert haben.

http://www.ktipp.ch/themen/beitrag/1026 ... usweis_weg

Verfasst: 12.03.2013, 09:47
von gego
soyus hat geschrieben:definitiv NEIN. Setzt eine saftige Busse und ggf. Ausweisentzug für Rechtüberholen und Benutzen des Pannestreifens.
Das Risiko lohnt sich für die paar Minuten Zeitersparnis definitiv nicht.....
...ja beim pannenstreifen ist der ausweiss weg... aber wie verhält es sich bei der normalen ausfahrt?

Verfasst: 12.03.2013, 09:51
von Joker59
gego hat geschrieben:klar... nur ist es halt für die polizei angenehmer und einfacher solche die 130 oder 140 fahren zu blitzen als linksschleicher mit 100 oder 110 zu büssen.
in einer fetten geilen und mit allem luxus ausgestatteten karre, in welcher dazu noch super-sound abgespielt wird, kann auch ein schleicher nicht auf den kecks gehen, bzw. fühlt man sich auch auf der rechten spur "sauvegeliwohl". :cool:

Verfasst: 12.03.2013, 09:51
von Djox87
soyus hat geschrieben:definitiv NEIN. Setzt eine saftige Busse und Ausweisentzug für Rechtüberholen und Benutzen des Pannestreifens.
Das Risiko lohnt sich für die paar Minuten Zeitersparnis definitiv nicht.....

ist zwar ein Bundesgerichtsentscheid aus dem 2007 beschrieben aber denke die Rechtssprechung wird sich in diesem Fall nicht geändert haben.

http://www.ktipp.ch/themen/beitrag/1026 ... usweis_weg
ok danke für die aufklärung und den link

Verfasst: 12.03.2013, 09:52
von soyus
gego hat geschrieben:...ja beim pannenstreifen ist der ausweiss weg... aber wie verhält es sich bei der normalen ausfahrt?
bin nicht sicher ob ich es richtig verstehe was du meinst......
die ausfahrt beginnt ja erst ab der abbremsspur, auf dieser darfst du dann rechts am stau vorbei.
fährst du aber auf dem pannenstreifen am stau vorbei bis zu dieser abbremsspur ist der lappen weg.