Verfasst: 06.06.2012, 16:12
Die Codierung von Arbeitszeugnissen ist tatsächlich unzulässig. Fakt ist aber, dass sich die Formulierungen derart eingebürgert haben, dass sie nach wie vor verwendet und entsprechend auch nach wie vor so gelesen werden. Der Hinweis, dass ein Arbeitszeugnis "uncodiert" verfasst worden sei, hilft dabei wenig und erscheint sogar eher störend.Kawa hat geschrieben:hat die übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt ==> Sehr gut
hat die übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt => Gut
hat die übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt ==> Befriedigend (Allez Basel)
hat die übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt ==> Ausreichend
hat sich bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden ==> Mangelhaft
PS: natürlich ist vollster grammatikalischer Unsinn aber vor allem ältere Personaler gehen auf diese Abstufung ...
Die vorstehend von Kawa aufgelistete "Übersetzung" ist grundsätzlich zutreffend. Jedoch erscheint mir die im konkreten Fall gewählte Formulierung im Zusammenhang mit den weiteren Bewertungen eher als gut denn bloss als genügend.
Richtig ist auch, dass Arbeitszeugnisse wohlwollend formuliert werden müssen, jedoch nur bis zur Grenze der Wahrheitspflicht; es besteht in diesem Zusammenhang ein sehr grosser Spielraum des Arbeitgebers. Da die Arbeitgeber jedoch Streit mit aktuellen und scheidenden Arbeitnehmern vermeiden wollen und ihnen die Ausstellung eines guten Arbeitszeugnisses nicht "weh tut", ist es eine verbreitete Unsitte, dass praktisch jedem Arbeitnehmer ein zumindest gutes (zu gutes) Arbeitszeugnis ausgestellt wird; die Bedeutung desselben hat im Bewerbungsprozess entsprechend abgenommen.
Die Beurteilung im vorliegenden Arbeitszeugnis ist insgesamt sicher gut. Wichtig ist - wie auch schon erwähnt wurde - dass Dein Stellenprofil im ersten Teil des Arbeitszeugnisses vollständig ausgeführt wurde, d.h. dass erkennbar ist, welche Arbeiten Du erledigt hast und für welche Arbeiten Du entsprechende "Skills" erworben hast. Dies gilt namentlich auch für besondere Aufgaben, welche über das normale Stellenprofil hinausgehen und zeigen, dass Du irgendeinen Zusatzeffort erbracht hast (etwa Ausbildungsleistungen, irgendwelche Mitarbeit in Projektteams etc.).