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Verfasst: 21.02.2012, 21:36
von Blutengel
Kawa hat geschrieben:Also 247'680 steuerfrei, dadurch entgehen dem Staat mind. 60'000 Steuern .... Happige Unterstützung für eine einzige Gruppe !
Diese Kohle die er zugunsten der Häuslebauer nicht einnimmt muss er aber woanders wieder reinholen, wo denn ???
Lupinin hat geschrieben:Dann Frag dich auch mal weshalb man die 3. Säule steuerlich begünstigen sollte. Bausparen kann man genauso als Altersvorsorge anschauen, Baselland zeigt ja schon, wie das prächtig funktioniert.
Verfasst: 21.02.2012, 23:02
von Soriak
Lupinin hat geschrieben:Dann Frag dich auch mal weshalb man die 3. Säule steuerlich begünstigen sollte. Bausparen kann man genauso als Altersvorsorge anschauen, Baselland zeigt ja schon, wie das prächtig funktioniert.
Sollte man meiner Ansicht nach auch nicht, wenn dafuer im Austausch die Einkommenssteuer gesenkt wird (es also budgetneutral bleibt).
Verfasst: 21.02.2012, 23:40
von Kawa
Lupinin hat geschrieben:Dann Frag dich auch mal weshalb man die 3. Säule steuerlich begünstigen sollte. Bausparen kann man genauso als Altersvorsorge anschauen, Baselland zeigt ja schon, wie das prächtig funktioniert.
Und wenn ich Aktien/teure Gemälde, Kunst etc. kaufe kann man das doch auch als Altersvorsorge ansehen, eigentlich jede Art von Kapitalanhäufung. Ein Haus ist ja auch nichts anderes als Kapital ...
Verfasst: 22.02.2012, 00:10
von Echo
Lupinin hat geschrieben:Dann Frag dich auch mal weshalb man die 3. Säule steuerlich begünstigen sollte. Bausparen kann man genauso als Altersvorsorge anschauen, Baselland zeigt ja schon, wie das prächtig funktioniert.
Bausparen ist doch eher spezielles Sparen. Wenn man generell Sparen für's Alter begünstigen will, ist das ja ok. Aber weshalb soll Bausparen gegenüber Autosparen, Yachtsparen, Aktiensparen, Kunstsparen bevorzugt werden?
Verfasst: 22.02.2012, 00:30
von Kawa
@Blutengel
Wenn man sein Haus verkauft muss man das ganze vom Staat geschenkt erhaltene Geld diesem wenigstens wieder zurückgeben ???
Sonst lass ich mir auch diese 60'000.- schenken, kaufe eine Hütte und verhökere sie bald danach wieder ....
Verfasst: 22.02.2012, 07:59
von cantona
Kawa hat geschrieben: kaufe eine Hütte und verhökere sie bald danach wieder ....
Das ist in der Schweiz aus solchen Gründen nicht ganz so einfach und auf jedenfall ein teurer Spass.
Verfasst: 22.02.2012, 08:16
von Blutengel
Echo hat geschrieben:Bausparen ist doch eher spezielles Sparen. Wenn man generell Sparen für's Alter begünstigen will, ist das ja ok. Aber weshalb soll Bausparen gegenüber Autosparen, Yachtsparen, Aktiensparen, Kunstsparen bevorzugt werden?
Kann man sich in jungen Jahren für sich und seine Familie ein Häusschen bauen, lebt man im Alter günstiger. Umso länger man das Haus hat um so kleiner werden die Zinsen. Also lieg ich dem Staat weniger auf der Tasche. Habe ich im Alter nichts auf der Seite zahlt mir halt der Sozialstaat mehr.
Kawa hat geschrieben:@Blutengel
Wenn man sein Haus verkauft muss man das ganze vom Staat geschenkt erhaltene Geld diesem wenigstens wieder zurückgeben ???
Sonst lass ich mir auch diese 60'000.- schenken, kaufe eine Hütte und verhökere sie bald danach wieder ....
Wenn Du das Haus verkaufts werden happige Zahlung gefordert. Die Einnahmen aus dem Hausverkauf müssen dann ganz normal als Einkommen versteuer werden. Zudem steht ja, dass man das Objekt nach Kauf mittels Bausparvertrag mind. 5 Jahre SELBER bewohnen muss.
Verfasst: 22.02.2012, 08:46
von Sharky
Blutengel hat geschrieben:Kann man sich in jungen Jahren für sich und seine Familie ein Häusschen bauen, lebt man im Alter günstiger. Umso länger man das Haus hat um so kleiner werden die Zinsen. Also lieg ich dem Staat weniger auf der Tasche. Habe ich im Alter nichts auf der Seite zahlt mir halt der Sozialstaat mehr.
Wenn Du das Haus verkaufts werden happige Zahlung gefordert. Die Einnahmen aus dem Hausverkauf müssen dann ganz normal als Einkommen versteuer werden. Zudem steht ja, dass man das Objekt nach Kauf mittels Bausparvertrag mind. 5 Jahre SELBER bewohnen muss.
Aber nur wenn man nicht in ein neues Eigenheim finanziert. Und auch nur der Gewinn muss versteuert werden, d.h. falls das Objekt bei einem Verkauf mehr einnimmt als es kostete muss die Differenz, abzüglich allfg. Maklerkosten und Wertsteigende Investitionen versteuert werden.
Verfasst: 22.02.2012, 08:53
von cantona
Sharky hat geschrieben:Aber nur wenn man nicht in ein neues Eigenheim finanziert. Und auch nur der Gewinn muss versteuert werden, d.h. falls das Objekt bei einem Verkauf mehr einnimmt als es kostete muss die Differenz, abzüglich allfg. Maklerkosten und Wertsteigende Investitionen versteuert werden.
Vorallem muss die Handänderungssteuer vollständig bezahlt werden wenn du nicht mindestens 6 Jahre das erworbene Eigenheim bewohnst.
Verfasst: 22.02.2012, 09:23
von Ernesto
cantona hat geschrieben:Vorallem muss die Handänderungssteuer vollständig bezahlt werden wenn du nicht mindestens 6 Jahre das erworbene Eigenheim bewohnst.
...zumindest in Kantonen mit Handänderungssteuer. Da diese aber 2005 im Kanton Zürich und in der Folge davon 2008 auch im Kanton Schwyz abgeschafft wurde ist es wohl nur eine Frage der Zeit, bis andere Kantone nachziehen (müssen).
Verfasst: 22.02.2012, 09:41
von Kawa
Blutengel hat geschrieben:Kann man sich in jungen Jahren für sich und seine Familie ein Häusschen bauen, lebt man im Alter günstiger. Umso länger man das Haus hat um so kleiner werden die Zinsen. Also lieg ich dem Staat weniger auf der Tasche. Habe ich im Alter nichts auf der Seite zahlt mir halt der Sozialstaat mehr.
Der Staat schenkt dir also Geld damit du im Alter günstiger leben kannst. Du profitierst also doppelt ...
Ausserdem gehören die Hausbesitzer nicht unbedingt zu der Einkommensgruppe, die dem Staat auf der Tasche liegen. Die haben normalerwesie eine genug hohe Pension so dass der Sozialstaat nichts bezahlen muss.
Blutengel hat geschrieben:Wenn Du das Haus verkaufts werden happige Zahlung gefordert. Die Einnahmen aus dem Hausverkauf müssen dann ganz normal als Einkommen versteuer werden. Zudem steht ja, dass man das Objekt nach Kauf mittels Bausparvertrag mind. 5 Jahre SELBER bewohnen muss.
Falsch, nicht die Einnahmen sondern der Gewinn. Das ist auch normal, aber meine Frage war ja ob du die geschenkten 60'000.- zurückzahlen musst. Entnehme also deiner Antwort, dass dem nicht so ist ...
Verfasst: 22.02.2012, 09:51
von Sharky
Ernesto hat geschrieben:...zumindest in Kantonen mit Handänderungssteuer. Da diese aber 2005 im Kanton Zürich und in der Folge davon 2008 auch im Kanton Schwyz abgeschafft wurde ist es wohl nur eine Frage der Zeit, bis andere Kantone nachziehen (müssen).
Obwohl man ja dann mit der Handänderungssteuer z.T. die von Kawa genanntem Steuerausfall decken könnte...die Handänderung in BL beträgt 1.25% für den Verkäufer, der Käufer zahlt die ja eh nicht.
Verfasst: 22.02.2012, 10:08
von Kawa
Sharky hat geschrieben:Obwohl man ja dann mit der Handänderungssteuer z.T. die von Kawa genanntem Steuerausfall decken könnte...die Handänderung in BL beträgt 1.25% für den Verkäufer, der Käufer zahlt die ja eh nicht.
Darfst das "z.T." ruhig ausschreiben und am besten noch vergrössern.
Um das 60'000.- Geschenk zu decken müsste die Hütte 4.8 Mio wert sein ....
Verfasst: 22.02.2012, 10:10
von Captain Sky
Sharky hat geschrieben:Wie ist das eigentlich? Ist es wie bei der 3.Säule, dass man zwar während dem Bausparen dies von den Steuern abziehen kann, aber bei der Auszahlung, bzw. Auslösung zwecks Kauf eine Eigenheims wieder Nachversteuern muss? Wenn es so ist, dann versteh ich die ganze Anti Diskussion nicht...
Jeder der beabsichtigt ein Eigenheim zu kaufen, kauft ja irgendwann eh eines, und mit dem Bausparen geht es vielleicht ein paar Jährchen schneller als ohne..
Niemand hat da einen Nachteil davon...
Also wieder mal reiner Neid der Besitzlosen, mehr nicht.
Doch sicher gibts einen Nachteil: Letztlich ist Bausparen ein Steuergeschenk an Leute, die sich eh ein Haus kaufen würden (wie du ja selber schreibst). Sprich: Es geht nicht darum, Wohneigentum zu fördern, sondern einer gewissen Gruppe Steuergeschenke zu machen. Diese müssen dann aber von einer anderen Gruppe bezahlt werden.
Oder wie Silvio Borner im bereits erwähnten Tagi-Interview sagt:
Mit vielen Steuerabzügen wird aber reine Interessenpolitik betrieben. Wenn man einmal damit anfängt, kommen immer neue Gruppen, die profitieren wollen. Bei Steuerabzügen handelt es sich um Steueraufwendungen des Staates. Je mehr Abzugsmöglichkeiten es gibt, desto höher werden die Steuersätze. Das generiert ein Heer von Steuerberatern, die nach Steueroptimierungen suchen.
Verfasst: 22.02.2012, 10:13
von Captain Sky
Lupinin hat geschrieben:Dann Frag dich auch mal weshalb man die 3. Säule steuerlich begünstigen sollte. Bausparen kann man genauso als Altersvorsorge anschauen, Baselland zeigt ja schon, wie das prächtig funktioniert.
Bausparen, resp. eine hohe Eigenheim-Quote, hat aber auch negative Folgen: Höhere Arbeitslosigkeit und mehr Pendlerverkehr (beides wegen einer geringeren Mobilität). Darum ist es fraglich, ob eine weitere Förderung nötig ist.
Verfasst: 22.02.2012, 10:14
von cantona
Sharky hat geschrieben:Obwohl man ja dann mit der Handänderungssteuer z.T. die von Kawa genanntem Steuerausfall decken könnte...die Handänderung in BL beträgt 1.25% für den Verkäufer, der Käufer zahlt die ja eh nicht.
die 1.25 % werden üblicherweise 50:50 geteilt.
aber eben, wenn du das ganze nur machst um Steuern zu sparen und das Haus gleich wieder verkaufen willst, wird die Handänderungssteuer 1. teurer und 2. übernimmt der neue Käufer sicher nicht die Hälfte vom höheren Prozentsatz. Habe an Praxisbeispielen schon gesehen, dass Leute ein Haus gekauft haben und dann aus verschiedenen Gründen es ziemlich schnell wieder verkaufen mussten einen ziemlich deftigen Betrag zahlen mussten.
Aber wenn du tatsächlich ein Haus kaufen willst, ist das sicher eine super Sache. Stellt sich halt eben die Frage wer das finanziert, sehe ich gerade nicht so.
Verfasst: 22.02.2012, 10:15
von Sharky
cantona hat geschrieben:die 1.25 % werden üblicherweise 50:50 geteilt.
aber eben, wenn du das ganze nur machst um Steuern zu sparen und das Haus gleich wieder verkaufen willst, wird die Handänderungssteuer 1. teurer und 2. übernimmt der neue Käufer sicher nicht die Hälfte vom höheren Prozentsatz. Habe an Praxisbeispielen schon gesehen, dass Leute ein Haus gekauft haben und dann aus verschiedenen Gründen es ziemlich schnell wieder verkaufen mussten einen ziemlich deftigen Betrag zahlen mussten.
Aber wenn du tatsächlich ein Haus kaufen willst, ist das sicher eine super Sache. Stellt sich halt eben die Frage wer das finanziert, sehe ich gerade nicht so.
Aber nur in BS...in BL zahlt der Käufer schon lange keine Handänderung mehr

Verfasst: 22.02.2012, 10:18
von cantona
Sharky hat geschrieben:Aber nur in BS...in BL zahlt der Käufer schon lange keine Handänderung mehr
Ja, sind übrigens 1.5 in BS, keine Ahnung wo es 1.25 sind.
Wohne und arbeite in BS. Die Handänderungssteuer soll ja auch spekulieren auf Immobilien verhindern, da es sich nicht lohnen soll ein Haus zu kaufen und 5 Tage später wieder zu verkaufen. Möglich, dass das in der Stadt notwendiger ist.
Verfasst: 22.02.2012, 10:18
von Kawa
Captain Sky hat geschrieben:Letztlich ist Bausparen ein Steuergeschenk an Leute, die sich eh ein Haus kaufen würden. Sprich: Es geht nicht darum, Wohneigentum zu fördern, sondern einer gewissen Gruppe Steuergeschenke zu machen. Diese müssen dann aber von einer anderen Gruppe bezahlt werden.
Gut auf den Punkt gebracht

Verfasst: 22.02.2012, 10:24
von Sharky
cantona hat geschrieben:Ja, sind übrigens 1.5 in BS, keine Ahnung wo es 1.25 sind.
Wohne und arbeite in BS. Die Handänderungssteuer soll ja auch spekulieren auf Immobilien verhindern, da es sich nicht lohnen soll ein Haus zu kaufen und 5 Tage später wieder zu verkaufen. Möglich, dass das in der Stadt notwendiger ist.
BL:
Gemäss § 84 Abs. 1 beträgt im Kanton BL die Handänderungssteuer für Veräusserer und Erwerber je 1,25% also total 2,5%. In diesem Zusammenhang sei noch auf den § 82 Ziff. 2 und 3 verwiesen, wonach der Erwerber einer dauernd und ausschliesslich selbstbewohnten Liegenschaft sowie der Veräusserer einer dauernd und
ausschliesslich selbstbewohnten Liegenschaft, sofern sie sich Realersatz beschaffen,
keine Handänderungssteuern bezahlen.
BS:
Die Handänderungssteuer beträgt in der Regel 3 Prozent des für die Steuerbemessung massgebenden Wertes. Bei Neuerwerb und bei Ersatzerwerb von selbst genutztem Wohneigentum ermässigt sich der Steuersatz auf 1.5 Prozent.
Steuervergünstigung zur Förderung des Wohneigentumes:
Erwerb von Wohneigentum: Bei Erwerb eines während mindestens sechst Jahren selbst zu bewohnenden Grundstückes wird die Handänderungssteuer bei der die Liegenschaft veräussernden Partei nur zur Hälfte erhoben. Bei nachträglicher Feststellung, dass die erwerbende Person die Liegenschaft nicht während der ganzen Frist von sechs Jahren selbst bewohnt hat, wir die Handänderungssteuer zur Hälfte nebst Zinsen nachträglich bezogen.
Ersatzbeschaffung von Wohneigentum: Wird eine während mindestens sechs Jahren ausschliesslich und dauernd selbst bewohnten Liegenschaft veräussert und der Veräusserungserlös innerhalb einer einjährigen Frist zum Erwerb eines gleich genutzten Ersatzgrundstückes innerhalb des Kantons Basel-Stadt verwendet, so wird die Handänderungssteuer lediglich zum Satz von 1.5 Prozent bei der veräussernden Partei erhoben.