Aktuelle Diskussion um das BWIS

Diskussionen rund um den FCB.
Bafana Bafana
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Beitrag von Bafana Bafana »

http://www.tageswoche.ch/de/2012_24/schweiz/430922/bundesrat-sagt-ja-zu-bahnverbot-fuer-gewisse-fussballfans.htm

Die SBB und andere Bahnunternehmen sollen sich künftig weigern können, Fussballfans zu transportieren, wenn diese nicht im Extrazug reisen wollen. Der Bundesrat hat am Freitag eine entsprechende Änderung des Personenbeförderungsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Von sda

Fährt ein Extrazug, sollen Fussballfans ihn auch nutzen (Symbolbild) (Bild: sda)

Mit der Gesetzesrevision reagiert der Bundesrat auf Basler Fanclubs, die sich weigerten, in den Extrazügen nach Bern zu reisen und direkt an der S-Bahn-Haltestelle beim Fussballstadion auszusteigen.

Stattdessen reisten sie in normalen Zügen an den Hauptbahnhof. Anschliessend zogen sie - wie von ihnen verlangt - in einem geschlossenen Fanumzug durch die Stadt zum Stadion.

Die neue Regelung sieht nun vor, dass Fangruppen keinen Anspruch mehr auf eine Beförderung in fahrplanmässigen Zügen haben, wenn ihnen ein Extrazug zur Verfügung steht oder der Sportclub einen Zug gechartert hat.

Dieses Prinzip soll auch bei Bussen angewandt werden. Auf diese Weise werde erreicht, dass der öffentliche Verkehr sicher bleibe und unbeteiligte Passagiere möglichst geringen Risiken ausgesetzt werden, teilte das Bundesamt für Verkehr (BAV) in einem Communiqué mit.

YB als Vorbild
Eine neue Strategie einschlagen will der Bundesrat auch gegen Sachbeschädigungen in den Zügen. Für solche Schäden auf Extrafahrten sollen künftig die Klubs haften. Der Bundesrat erhofft sich davon, dass die Klubs wegen dieser Massnahme mehr Einfluss auf ihre Fans nehmen.

Als vorbildlich gilt in diesem Zusammenhang ein Modell, das die SBB und die Berner Young Boys seit einiger Zeit anwenden. In Bern wurden Mitglieder der Fan-Organisationen zu Betreuern ausgebildet, die in den Fanzügen für Sicherheit und Sauberkeit sorgen.

Sie sollen deeskalierend wirken und Sachbeschädigungen verhindern. Schweizweit richten Fussballfans heute in Extrazügen jährlich Schäden von mehreren hunderttausend Franken an.

Der Bundesrat räumt ein, dass er mit der Vorlage nicht sämtliche Probleme rund um gewaltbereite Fangruppen lösen kann. Dafür brauche es weitere Anstrengungen in anderen Bereichen.
spannend wird die Umsetzung dieser Gesetzesrevision... :rolleyes:

ölkj
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Beitrag von ölkj »

Wenn ich mir kein Extrazug-Ticket kaufe, sondern ein normales, muss mich die SBB sicher im normalen Zug reisen lassen oder?

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Idefix
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Beitrag von Idefix »

Bild

wenigstens wird diesmal kein Basel Bild gepostet zu dieser tollen neuen Vorlage...

viel spass bei der Umsetzung... :rolleyes:
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Domingo
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Beitrag von Domingo »

ölkj hat geschrieben:Wenn ich mir kein Extrazug-Ticket kaufe, sondern ein normales, muss mich die SBB sicher im normalen Zug reisen lassen oder?
Würde es zu der Gesetzesänderung kommen eben nicht mehr wenn du als Fussballfan erkennbar bist :eek:

Bekanntlich hat die SBB bereits im Dezember 04 eine unrühmliche Rolle gespielt, als man in Basel alle als Fussballfans erkennbaren Passagiere auf den Extrazug zwingen wollte, damit auch ja niemand dem Kessel in Altstetten entgeht. Einige Glückliche konnten sich da trotz rotblauem Schal rausreden und mit ihrem regulären Ticket auch im regulären Zug reisen...
Einer der vielen Umstände, die bis heute nicht restlos aufgerollt worden sind... :mad:

mE darf es daher auch nicht zu so einer Änderung kommen, denn sonst hätten wir eine 4-Klassengesellschaft bei den SBB (1., 2., 3. Hunde & Velo, 4. Fans) :o
Wenn Du redest, muss Deine Rede besser sein, als es Dein Schweigen gewesen wäre

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Idefix
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Beitrag von Idefix »

naja...ganz einfach...

wir sind ein Verein der Vogelschützer Nordwestschweiz und machen einen Ausflug nach Bern... Schals etc halt in die Rucksäcke und gut ist :rolleyes:
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BloodMagic
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Beitrag von BloodMagic »

Domingo hat geschrieben: mE darf es daher auch nicht zu so einer Änderung kommen, denn sonst hätten wir eine 4-Klassengesellschaft bei den SBB (1., 2., 3. Hunde & Velo, 4. Fans) :o
Ist schon gut - die Fans haben gelernt, leider der Bund/Polizei nicht ... als ob man nicht ohne Schaal und nur so als Gruppe anreisen kann ohne irgendwelche FCB Sachen dabei ... würd mich wunder nehmen wenn man nen Zug voll mit Wandereren mit 400 Baslern füllt ... könnte nice werden ... für die Wanderer...
Es chund sehr guet © C. Sfoza 2021, LG Dave

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LaFamigliaCrew
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Beitrag von LaFamigliaCrew »

Wenn ich zusammen mit 5 Kumpels, alle angetrunken, zivil (ohne FCB Shirt und Schal) in einem Zug sitze. In gepflegter und arroganter Kleidung ein Lied wie zum Beispiel "Basel isch e schöni Stadt, dört lost sich's gued läbe, drum fahre mir nach Züri und bennähme uns drnäbe" singe, bin ich dann als Fussballfan einzustufen oder als normaler Passagier? Darf der Schaffner mich ins Gefängnis stecken oder muss er mich zuerst fragen ob ich Fussball Fan bin?

Wie bitte soll das umsetzbar sein? 200 Mann betreten einen regulären Zug der am 15:20 püntklich fahren muss. Zum Beispiel eine ICE. Diese 200 Mann sind als Fussball Fan erkennbar. Was will die SBB tun? Jedesmal die Polizei holen und den Zug nicht fahren lassen, damit die anderen guten 500 Passagiere verärgert sind? Oder will man bereits in der Passarelle oben einen "Szenekenner" oder gar Leute vom Fanprojekt hinstellen die sich um die Selektion kümmern? Wie damals in Auschwitz.. ..du darfst rein, du darfst nicht.. ..du darfst, du darfst nicht..
Müssen wir dann in Liestal oder sonst wo zusteigen, um dieser Selektion zu entgehen?
"Die Fans, vor allem die fanatischsten, sind keineswegs - man kann es nicht deutlich genug sagen - die Perversen, allenfalls die Sektierer des Fussballs: Sie sind seine Orthodoxen und Traditionalisten, seine Fundamentalisten."

Leseempfehlung: "Ein Tor, in Gottes Namen!"
Ueber Fussball, Politik und Religion

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Crane
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Beitrag von Crane »

Theoretisch miesst jo jede Passagier bim Iistiige kontrolliert wärde, oder dr Schaffner lauft bevor dr Zug dr Bahnhof verlosst durch dr ganz Zug. Momentan wirdsch jo erscht kontrolliert wenn scho unterwägs bisch. Wenn ich jetzt uf Züri fahr, no haltet dä Zug aber evtl erscht in Olte oder Frick wieder, döt ka me jo nid uf dr Extrazug umstiige - ka me denn s Gäld für s räschtlige Billet vo dr SBB zruggverlange?
E riiiise Idee, absolut nid umsetzbar.

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mrilamcia
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Beitrag von mrilamcia »

Die sach isch ee nid umsetzbar, also wieso das grosse gschiss??

Und sunst gits halt die gueti alti fahrgmeinschaft....

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rethabile
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Beitrag von rethabile »

der entwurf ist ja jetzt in der vernehmlassung, oder? hat man da als mitglied eines fanclubs auch das recht, etwas dazu zu schreiben? hätte da so die eine oder andere idee zur umsetzung, welche den behörden allenfalls ziemlich viel ärger erspart....
[CENTER]"mir müend ufpasse, dass mir nid immer s schwizerische wasserglas als ozean düend betrachte..." Peter V. Kunz[/CENTER]

fixi
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Beitrag von fixi »

rethabile hat geschrieben:...hätte da so die eine oder andere idee zur umsetzung, welche den behörden allenfalls ziemlich viel ärger erspart....
verzell :cool:
Nordstern Basel
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macau
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Beitrag von macau »

rethabile hat geschrieben:der entwurf ist ja jetzt in der vernehmlassung, oder? hat man da als mitglied eines fanclubs auch das recht, etwas dazu zu schreiben? hätte da so die eine oder andere idee zur umsetzung, welche den behörden allenfalls ziemlich viel ärger erspart....
Jedermann kann sich an Vernehmlassungen beteiligen.


Stellungnahme bis am 11. Oktober 2012 einzureichen an:

Bundesamt für Verkehr
Abteilung Politik
3003 Bern

oder

konsultationen@bav.admin.ch

http://www.bav.admin.ch/aktuell/vernehm ... ml?lang=de

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

ölkj hat geschrieben:Wenn ich mir kein Extrazug-Ticket kaufe, sondern ein normales, muss mich die SBB sicher im normalen Zug reisen lassen oder?
Wenn es zu der Gesetzesänderung kommt (die ist ja noch nicht durch) muss sie eben nicht (wenn du Teil einer Fangruppe bist, was immer das auch heissen soll) ...
Die neue Regelung sieht nun vor, dass Fangruppen keinen Anspruch mehr auf eine Beförderung in fahrplanmässigen Zügen haben, wenn ihnen ein Extrazug zur Verfügung steht oder der Sportclub einen Zug gechartert hat.

Stadtbasler
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Beitrag von Stadtbasler »

Es bleibt dabei:

Verfüge ich über ein normales Ticket hat die SBB mich zu transportieren.

Ansonsten verstosst es gegen die Bundesverfassung Art. 8:

Art. 8 Rechtsgleichheit

1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

2 Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.

3 Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.

4 Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.

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Latteknaller
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Beitrag von Latteknaller »

Stadtbasler hat geschrieben:Es bleibt dabei:

Verfüge ich über ein normales Ticket hat die SBB mich zu transportieren.

Ansonsten verstosst es gegen die Bundesverfassung Art. 8:

Art. 8 Rechtsgleichheit

1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
menschen. nicht fans.
"Glauben Sie nicht jenen, die nie in ein Stadion gehen, dass ein Fussballspiel ein Hochrisiko-Anlass sei." Bernhard Heusler im Spiegel

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rethabile
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Beitrag von rethabile »

Latteknaller hat geschrieben:menschen. nicht fans.
:D

freu mich schon auf kommende "kauf nicht beim fussballfan" parolen....
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Mätzli
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Beitrag von Mätzli »

In Zukunft gibt es in den Regelzügen Leibesvisitationen, um sicherzustellen, dass keine Schals oder Käppli geschmuggelt werden. Ebenso wird es verboten sein, 4 Stunden vor einem Spiel die Strassen zwischen Bahnhof und Stadion zu Fuss zu benützen. Anwohner bekommen einen von der "Raiffeisensuperleague" (gröhl!!) abgestempelten Ausweis mit Lichtbild.

Und wenn Frau Müller (87) im Zug nach Bern der Kaffebecher auf den Boden knallt, dann wird die Reinigung des Waggons dem FC Basel 1893 in Rechnung gestellt, da die Dame von dort stammt.

Dieses Land verblödet zunehmend. Das wird böse enden. :mad:
---------------------------
FCB, la raison d'être!

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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

Stadtbasler hat geschrieben:Es bleibt dabei:

Verfüge ich über ein normales Ticket hat die SBB mich zu transportieren.

Ansonsten verstosst es gegen die Bundesverfassung Art. 8:

Art. 8 Rechtsgleichheit

1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

2 Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.

3 Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.

4 Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.
Bundesgesetze gehen der Bundesverfassung vor. Steht auch in der Verfassung. Daher darf ein Bundesgesetz rechtsungleich sein.

Z.B. Deshalb gibts nur Rente für Witwen, für Witwer aber nicht (ausser sie haben kleine Kinder). Deshalb gibts die Militärpflicht auch nur für Männer, nicht für Frauen.

(Ein Versuch zur Abschaffung dieser Ausnahmen, d.h. Bundesverfassung geht vor - scheiterte kürzlich im (glaublich) Ständerat...)
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg

allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...

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rethabile
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Beitrag von rethabile »

Rankhof hat geschrieben:Bundesgesetze gehen der Bundesverfassung vor. Steht auch in der Verfassung. Daher darf ein Bundesgesetz rechtsungleich sein.
ist jetzt aber nicht dein erst, oder? hab immer gemeint, die bundesverfassung sei die grundlage der bundesgesetze.... allerdings habe ich auch gemeint, du seist jurist und die müssten es doch eigentlich wissen...
[CENTER]"mir müend ufpasse, dass mir nid immer s schwizerische wasserglas als ozean düend betrachte..." Peter V. Kunz[/CENTER]

tanner
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Beitrag von tanner »

Mätzli hat geschrieben: Dieses Land verblödet zunehmend. Das wird böse enden. :mad:
falsch dieses LAND ist schon verblödet

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Master
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Beitrag von Master »

rethabile hat geschrieben:ist jetzt aber nicht dein erst, oder? hab immer gemeint, die bundesverfassung sei die grundlage der bundesgesetze.... allerdings habe ich auch gemeint, du seist jurist und die müssten es doch eigentlich wissen...
er hat auch recht. bundesgesetze stehen über der verfassung und können sogar verfassungswidrig sein (!) (Art. 190).
dies ist deshalb der fall, damit erlassene gesetze nach demokratischem verfahren nicht durch gerichte wegen verfassungswidrigkeit nichtig erklärt werden.

der ständerat hat vor zwei wochen nein zur aufhebung dieses artikels gesagt.
http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/schwe ... 1.17185199
-> zurück in den nationalrat, der zuvor ja gesagt hat
Beckenpower hat geschrieben:Mir hän scho gwunne. Aber mir chönne no massiv gwünner.

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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

rethabile hat geschrieben:ist jetzt aber nicht dein erst, oder? hab immer gemeint, die bundesverfassung sei die grundlage der bundesgesetze.... allerdings habe ich auch gemeint, du seist jurist und die müssten es doch eigentlich wissen...
moll, ist mein Ernst, wie auch Master schon geschrieben hat.

Art. 190 Bundesverfassung Massgebendes Recht

Bundesgesetze und Völkerrecht sind für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend.


D.h. die Verfassung ist zwar das höchste nationale Recht und Bundesgesetze sollen und dürfen (!) der Verfassung zwar nicht widersprechen, aber wenn sie es doch tun, können die Gerichte (einschliesslich Bundesgericht) nur die Verfassungswidrigkeit feststellen, anwenden müssen sie trotzdem das Gesetz (auch wenn verfassungswidrig).

Grund der Bestimmung: Das Parlament (noch im 19. Jh.) wollte nicht, dass Gerichte letztlich Bundesgesetze (die ja das Parlament erlässt) de facto ignorieren kann weil verfassungswidrig. Das Parlament nahm sich das Recht heraus - und hat es bis heute - verfassungswidrige Gesetze erlassen zu können, die dann auch angewendet werden müssen. Von diesem Recht macht das Parlament zwar selten Gebrauch, aber es hats auch schon getan. Und eben, eine Änderung dieser grotesken Bestimmung scheiterte kürzlich im Ständerat (v.a. aufgrund FDP/SVP (und glaublich CVP?)).

Verordnungen des Bundes (mit Ausnahmen) müssen aber verfassungskonform sein, ebenso das gesamte kantonale Recht.

Ein Bundesgesetz kann das Bundesgericht nur dann aufheben, wenn es gegen Völkerrecht (z.B. EMRK, d.h. Menschenrechtskonvention) verstösst - aber auch dann nicht immer. Die Regeln hiezu sind ziemlich kompliziert.
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg

allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...

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Garfield
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Beitrag von Garfield »

Wenn einzelne Anreisen sollte es ja kein Problem sein. So wie ich es verstehe.
Jetzt gehen alle einzeln auf den Zug und wollen nach Bern fahren. Nach der ersten Haltestelle (Olten) kommen nun alle Basler zusammen und zeigen nun RotBlau.
Soll jetzt der Zug irgendwo in der Pampa zwischen Olten und Luzern anhalten.. Da der Kontrolleur nicht alle gleichzeitig rausschmeissen kann rückt in die Pampa ein Grossaufgebot an Polizisten aus und räumt den Wagen?
Oder wie mussa man sich das vorstellen? :D

Maxon
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Beitrag von Maxon »

Master hat geschrieben:er hat auch recht. bundesgesetze stehen über der verfassung und können sogar verfassungswidrig sein (!) (Art. 190).
dies ist deshalb der fall, damit erlassene gesetze nach demokratischem verfahren nicht durch gerichte wegen verfassungswidrigkeit nichtig erklärt werden.

der ständerat hat vor zwei wochen nein zur aufhebung dieses artikels gesagt.
http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/schwe ... 1.17185199
-> zurück in den nationalrat, der zuvor ja gesagt hat

OT: Aufhebung von Art.190 wäre fatal. Gäbe eine Katastrophe.

nidganzbache
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Beitrag von nidganzbache »


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Crane
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Beitrag von Crane »

nidganzbache hat geschrieben:Die Liga nimmt einen neuen Anlauf

Infrastruktur. Auf Beginn der Saison 2013/14 müssen alle Schweizer Stadien als Zugang zu ihrem Gästesektor eine mannhohe Drehsperre pro 250 Zuschauer, Ballnetze auf den Stirnseiten und mindestens 2.20 Meter hohe Sektortrennungen installieren. Vor allem die baulichen Massnahmen bei den Eingängen der Stadien sollen deeskalierend wirken. Häufig sind nämlich die beengten Verhältnisse bei den Zugangskontrollen Ausgangspunkt von Provokationen und gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Fans und Sicherheitskräften.


Grundsätzlig jo positiv, aber wenn die Aagstellte wo kontrolliere sich nochär gliich dämlig aastelle wird au das nüt ändere. I has grad nüm im Kopf, wieviel so Dreihsperrene hets in Luzern? Sin jo glaub scho 3 oder 4, und trotzdäm sin si letschtmol nid fähig gsi in eme aagmässene Tempo z'schaffe und hän so d Stimmig vor em Iigang unnötig aagspannt.

Visions
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Beitrag von Visions »

Ich bin grundsätzlich gegen die mannshohen Drehsperren, gibt mir das Gefühl Teil einer kriminellen Masse zu sein und macht mich aggressiv wenn ich davor warte, da durch geschleust zu werden. Pro 250 Zuschauer, heisst das auf das Fassungsvermögen des Gästeblocks gerechnet oder aber auf die jeweils anwesenden Gästefäns? Würde ja bedeuten das es in Zirü ca. 10 solcher Drehsperren geben müsste?

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Basil Stinson
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Beitrag von Basil Stinson »

Oder Bern hat 1 Eingang, bei ca. 1000 Gästen :o
"Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen." (Tacitus)

Mein Freund und Helfer, mir wärde nie vergässe
augenauf.ch - extrazug in den Knast -

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Blutengel
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Beitrag von Blutengel »

Visions hat geschrieben:Ich bin grundsätzlich gegen die mannshohen Drehsperren, gibt mir das Gefühl Teil einer kriminellen Masse zu sein und macht mich aggressiv wenn ich davor warte, da durch geschleust zu werden. Pro 250 Zuschauer, heisst das auf das Fassungsvermögen des Gästeblocks gerechnet oder aber auf die jeweils anwesenden Gästefäns? Würde ja bedeuten das es in Zirü ca. 10 solcher Drehsperren geben müsste?
In dem Fall gseht mir Di nie uf dr Spielfälder bim Joggeli
[CENTER]Stars kommen und gehen - Legenden bleiben ewig
**#AF_13
** #MED_10**
[/CENTER]

Visions
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Beitrag von Visions »

Blutengel hat geschrieben:In dem Fall gseht mir Di nie uf dr Spielfälder bim Joggeli
Was bitteschön ist das für ein Vergleich? Da gehe ich gemütlich durch und bin nicht Teil einer Masse in welcher manchmal von allen Seiten gedrückt wird. Das letzte Mal in Luzern empfand ich sehr unangenehm!

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