rethabile hat geschrieben:ist jetzt aber nicht dein erst, oder? hab immer gemeint, die bundesverfassung sei die grundlage der bundesgesetze.... allerdings habe ich auch gemeint, du seist jurist und die müssten es doch eigentlich wissen...
moll, ist mein Ernst, wie auch Master schon geschrieben hat.
Art. 190 Bundesverfassung Massgebendes Recht
Bundesgesetze und Völkerrecht sind für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend.
D.h. die Verfassung ist zwar das höchste nationale Recht und Bundesgesetze sollen und dürfen (!) der Verfassung zwar nicht widersprechen, aber wenn sie es doch tun, können die Gerichte (einschliesslich Bundesgericht) nur die Verfassungswidrigkeit feststellen, anwenden müssen sie trotzdem das Gesetz (auch wenn verfassungswidrig).
Grund der Bestimmung: Das Parlament (noch im 19. Jh.) wollte nicht, dass Gerichte letztlich Bundesgesetze (die ja das Parlament erlässt) de facto ignorieren kann weil verfassungswidrig. Das Parlament nahm sich das Recht heraus - und hat es bis heute - verfassungswidrige Gesetze erlassen zu können, die dann auch angewendet werden müssen. Von diesem Recht macht das Parlament zwar selten Gebrauch, aber es hats auch schon getan. Und eben, eine Änderung dieser grotesken Bestimmung scheiterte kürzlich im Ständerat (v.a. aufgrund FDP/SVP (und glaublich CVP?)).
Verordnungen des Bundes (mit Ausnahmen) müssen aber verfassungskonform sein, ebenso das gesamte kantonale Recht.
Ein Bundesgesetz kann das Bundesgericht nur dann aufheben, wenn es gegen Völkerrecht (z.B. EMRK, d.h. Menschenrechtskonvention) verstösst - aber auch dann nicht immer. Die Regeln hiezu sind ziemlich kompliziert.