BaZ 7.12. zum Skandal - Bravo! (SBB&StaPo BS wussten nichts)

Diskussionen rund um den FCB.
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Rankhof
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Registriert: 06.12.2004, 23:33

Beitrag von Rankhof »

Rechtsgrundlage für die Verzeigungen bildet die Allgemeine Polizeiverordnung der Stadt Zürich, namentlich der Grundsatz, wonach die Polizei die Störung des öffentlichen Friedens und der öffentlichen Sicherheit zu verhindern hat.
Selten so gelacht!!!

O Gott, was sind das für arme Armleuchter, dass sie für einen derart grossen Einsatz eine Generalklausel aus einer Gemeindeverordnung nehmen müssen!!!

Kurze Erklärung für nicht-Juristen:

Die Hierarchie des Rechts in der Schweiz:

1. Bundesverfassung
2. Bundesgesetz (z.B. Strafgesetzbuch, ZGB, OR)
3. Bundesverordnung (z.B. Verordnung zum Grundbuch)
4. Kantonsverfassung (Verfassung BL, BS, ZH)
5. Kantonsgesetz (z.B. Polizeigesetz, Strafprozessgesetz)
6. Kantonsverordnung
7. Gemeindeverfassung (von Anwil, Ormalingen, Hinterkappelen...)
8. Gemeindegesetz
9. Gemeindeverordnung (z.B. die Polizeiverordnung)*

(*: voraugesetzt, die Bezeichung in der NZZ stimmt)

Generalklausel: Eine Norm, die für sich selber noch nichts aussagt, sondern durch die rechtsanwendenden Behörden ausgefüllt werden muss.

Grundrechtseingriffe (eine Verhaftung ist ein solcher) benötigen eine rechtliche Grundlage, die genügend bestimmt sein muss - Generalklauseln sind dies in aller Regel nicht (so auch das Bundesgericht, soviel ich weiss).
Und schwere Grundrechtseingriffe benötigen eine Grundlage in einem Gesetz, eine Verordnung genügt nicht!

Mannomann sind die Zürcher blöd...
Könnte mir gut vorstellen, dass dieses Ereignis in ein paar Jahren an den Schweizer Unis ein gutes Beispiel dafür wird, wie man nicht vorgehen sollte als Behörden...

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