Elektroschrott
- alter sack
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- Registriert: 06.12.2004, 21:48
Wenn ich was in eine MM-Entsorgungsmulde werfe ist mein Wille eigentlich völlig klar, ich übertrage mein Eigentumsrecht dem MM zwecks Entsorgung.Rankhof hat geschrieben:Es kann Dereliktion UND Vernichtungs-/Entsorgungsauftrag sein, massgeblich ist schliesslich der Wille des Eigentümers - und wenn ich sowas in eine Mulde werfe, ist es mir wurst, wenn das ein anderer wieder rausfischt und weiter verwendet.
Dein Argument ist irgendwie lächerlich. Da kann man ja genauso gut argumentieren, wenn ich dir was verkaufe ist es mir doch wurst was nachher damit passiert, folglich ist's legal wenn's dir einer klaut ...