Verfasst: 14.07.2008, 13:23
käi verlust für e fcb, eher e gwünn. är isch eifach fuessballerisch zu schlächt gsi für uns, do gits nüt schönzrede!
trotzdäm viil glück!
trotzdäm viil glück!
dangge edgeedge hat geschrieben:i weiss jo wirkli nid...
dr gross isch fürd schwizer öppe das, wo dr hitzfeld für die dütsche isch:
erfolgstrainer
klar sage viel "dr gross het s grösste budget, mit dere mannschaft würd jede meister werde".
isch das bim hitzfeld denn anderscht?
was do eins dr gross schlecht gmacht wird, isch wirkli unglaublig...
Es gab Angebote in der CH für Burgmeier?There was interest from French side Metz and a couple of offers in Switzerland
Karl Lagerfeld leidet an Haarausfall?Rule Britannia hat geschrieben: http://www.journallive.co.uk/north-east-news/todays-news/2008/09/20/young-talent-scout-max-gets-his-man-61634-21859913/
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Soll heissen?After talking with coach Christian Gross, once of Tottenham, it became clear that his future lay elsewhere and the final year of his contract was paid up.
dass der Vertrag aufgelöst wurde.Domingo hat geschrieben:Soll heissen?
Admin hat geschrieben:Wohl ausbezahlt, wenn es stimmt...ist das üblich bei Vertragsauflösungen im Fussball?
ersteres ist das was ich eben auch verstanden habe und mich irritiert hat, weil zweiteres ja das ist was man uns angegeben hat, fände es (aufgrund der vorkommenden Irrtümer von CG bei Wunschtransfers) eher bedenklich wenn wir Verträge auflösen, das Restgehalt auszahlen und das kein Einzelfall wäreBud Spencer hat geschrieben:dass der Vertrag aufgelöst wurde.
Ob Burgmeier oder Bergmeier, Hauptsache Britain ...TonofBasel hat geschrieben:Unser Franzl hat sogar die hauptseite der BBC geschafft..angeblich spielt er auch super..
http://www.bbc.co.uk/blogs/paulfletcher ... tml#037148
Offenbar waren Vaduz (OK, nicht wirklich Schweiz ...) und Bellinzona interessiert.Bud Spencer hat geschrieben:Es gab Angebote in der CH für Burgmeier?![]()
Dass das gesamte Restgehalt ausbezahlt wurde, glaube ich nicht. Irgend eine Abfindung wurde jedoch wahrscheinlich schon bezahlt. Dies ist wohl durchaus üblich bei der Auflösung von Arbeitsverträgen "im gegenseitigen Einvernehmen", nicht nur im Fussball. Wenn der Vertrag nicht aufgelöst worden wäre, hätte der FCB noch ein ganzes Jahressalär buttern müssen. Insofern waren wohl beide Seiten zufrieden.Domingo hat geschrieben:ersteres ist das was ich eben auch verstanden habe und mich irritiert hat, weil zweiteres ja das ist was man uns angegeben hat, fände es (aufgrund der vorkommenden Irrtümer von CG bei Wunschtransfers) eher bedenklich wenn wir Verträge auflösen, das Restgehalt auszahlen und das kein Einzelfall wäre![]()
Wenn ein Arbeitgeber einen "befristeten Arbeitsvertrag" vorzeitig auflöst, schuldet er dem Arbeitnehmer trotzdem den vollen Betrag bis zum ordentlichen Vertragsende. So ist das Arbeitsrecht, welches klar zwischen befristet und unbefristeten Arbeitsverträgen unterscheidet. Da Burgi von sich aus kein Interesse hatte den Verein zu verlassen, hatte er Anspruch auf dieses Geld. Einen ähnlichen spektakulären Fall von dieser Dauer der Salairfortzahlung hatten der FCB bereits bei seinem Sportchef Hegi. Uebrigends gilt diese Regelung auch bei vorzeitigen Trainerentlassungen.quasimodo hat geschrieben:Dass das gesamte Restgehalt ausbezahlt wurde, glaube ich nicht. Irgend eine Abfindung wurde jedoch wahrscheinlich schon bezahlt. Dies ist wohl durchaus üblich bei der Auflösung von Arbeitsverträgen "im gegenseitigen Einvernehmen", nicht nur im Fussball. Wenn der Vertrag nicht aufgelöst worden wäre, hätte der FCB noch ein ganzes Jahressalär buttern müssen. Insofern waren wohl beide Seiten zufrieden.
Man lasse diesen Beitrag einrahmen: sachlich, informativ und polemikfrei...Ein Wunder!!Edberg hat geschrieben:Wenn ein Arbeitgeber einen "befristeten Arbeitsvertrag" vorzeitig auflöst, schuldet er dem Arbeitnehmer trotzdem den vollen Betrag bis zum ordentlichen Vertragsende. So ist das Arbeitsrecht, welches klar zwischen befristet und unbefristeten Arbeitsverträgen unterscheidet. Da Burgi von sich aus kein Interesse hatte den Verein zu verlassen, hatte er Anspruch auf dieses Geld. Einen ähnlichen spektakulären Fall von dieser Dauer der Salairfortzahlung hatten der FCB bereits bei seinem Sportchef Hegi. Uebrigends gilt diese Regelung auch bei vorzeitigen Trainerentlassungen.
wer das nicht glaubt soll mal den fc st. gallen bzw. rolf fringer fragenEdberg hat geschrieben:Uebrigends gilt diese Regelung auch bei vorzeitigen Trainerentlassungen.
Eine Diskontierung ist doch keine Kürzung, sondern eine abgezogene Vorverzinsung.Lemieux hat geschrieben:Kann Euch sagen, dass derartige Abfindungen immer diskontiert (und noch weiter gekürzt) werden.
Richtig ist, dass der Spieler rein juristsich gesehen Anspruch auf ein Jahressalär gehabt hätte. Bezweifeln möchte ich, dass er kein Interesse hatte, den Verein zu verlassen. Er war wohl realisitisch genug, einzusehen, dass er beim FCB keine Chance mehr hatte und ein Jahr nicht gespielt hätte. Denn ohne Segen des FCB und eine Transfersumme des neuen Vereins hätte er ohne Vertragsauflösung diesen Sommer nicht wechseln können. Bei dieser Interessenlage bot sich ein Vergleich geradezu an. Wie dieser ausgesehen hat, wissen wir nicht. Aber ich kann mir gut vorstellen, dass Burgmeier auf einen Teil des Salärs verzichtet hat, um sofort und ohne Transfersumme zu einem neuen Verein zu wechseln.Edberg hat geschrieben:Wenn ein Arbeitgeber einen "befristeten Arbeitsvertrag" vorzeitig auflöst, schuldet er dem Arbeitnehmer trotzdem den vollen Betrag bis zum ordentlichen Vertragsende. So ist das Arbeitsrecht, welches klar zwischen befristet und unbefristeten Arbeitsverträgen unterscheidet. Da Burgi von sich aus kein Interesse hatte den Verein zu verlassen, hatte er Anspruch auf dieses Geld.