Seite 2 von 3

Verfasst: 11.03.2008, 09:51
von WinZip
Man muss sich schon fragen wie rechts die User des FCB Forum sind das man solche Threads überhaupt aufmacht sagt schon viel aus. ;)

Verfasst: 11.03.2008, 09:54
von Taratonga
das Ganze wird im Tagi durch sehr relativiert
http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/sc ... 50048.html

Verfasst: 11.03.2008, 09:56
von WinZip
Taratonga hat geschrieben:das Ganze wird im Tagi durch sehr relativiert
http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/sc ... 50048.html
Tagesanzeiger ist ja auch ok besser als dein Hausblatt die Schweizer-Zeit. :rolleyes:

Verfasst: 11.03.2008, 10:20
von Shurrican
Taratonga hat geschrieben:das Ganze wird im Tagi durch sehr relativiert
http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/sc ... 50048.html
"sehr relativiert" ist "ganz" wenig untertrieben, praktisch 2 unterschiedliche artikel vergleich blick-tagesdings

um bei den worten winzip's zu bleiben könnte man sich fragen ob der bilck PNOS - mitglied ist

Verfasst: 11.03.2008, 10:32
von Goofy
Shurrican hat geschrieben:"sehr relativiert" ist "ganz" wenig untertrieben, praktisch 2 unterschiedliche artikel vergleich blick-tagesdings

um bei den worten winzip's zu bleiben könnte man sich fragen ob der bilck PNOS - mitglied ist
Nach WinZip ist doch JEDER rechts von ihm PNOS Mitglied und links von ihm gibt es niemanden mehr ;)

Verfasst: 11.03.2008, 10:36
von Terry26
Hatte in meiner Schulklasse auch immer so nen Typen wie "Winzip" .... provozieren, provozieren und nochmals provozieren .... einfach mal drauflos behaupten und jeden, der sich nur ein bisschen kritisch gegenüber ausländischen Mitbürgen äussert, als Nazi abstempeln ....










Tja ... heute provoziert er nicht mehr :D ;)

Verfasst: 11.03.2008, 10:44
von komposchti
Die Auslegung des Sachverhalts durch das Bundesgericht, soweit ich es aufgrund des bestehenden Artikels interpretieren kann, ist völlig korrekt.

Grundsätzlich lässt sich folgendes festhalten: Es ist immer schwierig, wenn Personen aus einem anderen Kulturkreis der Meinung sind, wenn sie in Länder auswandern, wo andere Rechtsnormen und Gesellschaftsordnungen bestehen, sie könnten denselben Lebensstil weiter führen wie in ihrem Heimatland. Es ist sicherlich legitim, dass von diesen Personen ein Minimum an Integration gefordert werden darf. Es ist aber in der Regel nicht möglich, von diesen Leuten die Aufgabe ihrer anerzogenen religiösen und gesellschaftlichen Errungenschaften zu verlangen. Unsere demokratische Grundordnung beruht halt nun mal auf einer freiheitlicheren Ausgestaltung als sie in den typischen Emigrationsländern Bestand hat. Eine Grundordnung, welche wir uns übrigens selbst gegeben haben. Aus diesem Grund ist auch ein Quervergleich (würd ich mi so benäh döört, wär-y scho lang in dr Kischte) unsinnig.

Verfasst: 11.03.2008, 10:47
von ced
Vielen Dank, Angelo/Bulldog!

Verfasst: 11.03.2008, 10:52
von maradoo
ced hat geschrieben:Vielen Dank, Angelo/Bulldog!
und du sagst ICH nerve... tsss.... :D

Verfasst: 11.03.2008, 10:52
von Goofy
maradoo hat geschrieben:und du sagst ICH nerve... tsss.... :D
du machst was falsch..... :p ;)

Verfasst: 11.03.2008, 10:57
von Nur So...
Klare Sache, die Ausweissung war willkürlich und nicht durch ein Gesetz gedeckt, da bei 2. Instanz bereits ein Widerruf der Tochter vorhanden war und somit kein Gesetzesverstoss mehr vorlag. Die Bundesrichter lassen geltendes Recht zum Recht kommen, nicht mehr und nicht weniger.

Verfasst: 11.03.2008, 11:34
von Gollum
E bittere Bigschmack het die Sach trotzdäm, au wenn die rächtlichi Legitimation für die Uswysig im Noochhienein wägfallt. Dass me Integration nid nur im Sinn vo Assimilation verstoh ka, wie s Bundesgricht im Tagi zitiert wird, isch klar. Anderersits isch Integration ohni e Mindeschtmass vo Assimilation unmöglich. Und dr Unwille zur Integration goht halt oft mit ere extremistische Gsinneshaltig einhär, do liggt für mi dr springendi Punkt.

Verfasst: 11.03.2008, 11:59
von Kawa
Nikopol hat geschrieben:Ja, genau. Ein Blickartikel lesen und dann das Gefühl haben, dass man die Situation kennt und darüber urteilen kann.
Leider tun das etwa 80% unserer Bevölkerung :mad:

Verfasst: 11.03.2008, 12:01
von Aficionado
Traurig, dass zuerst jemand sterben muss, bis man eine solches A... ausweisen kann.

Verfasst: 11.03.2008, 12:06
von Aficionado
Drecksblatt Blick. Im Tagi steht ganz was anderes. :rolleyes:

Verfasst: 11.03.2008, 12:11
von *Butthead*
Nur So... hat geschrieben:Klare Sache, die Ausweissung war willkürlich und nicht durch ein Gesetz gedeckt, da bei 2. Instanz bereits ein Widerruf der Tochter vorhanden war und somit kein Gesetzesverstoss mehr vorlag. Die Bundesrichter lassen geltendes Recht zum Recht kommen, nicht mehr und nicht weniger.
Tzz..dann sollte man aber mal diese beschissenen Gesetze in der Schweiz ändern!!!!!!!!!!!!! Täter werden bei unseren Datenschutz-Gesetzen und sonstigem ja nur geschützt!

Verfasst: 11.03.2008, 12:20
von Kawa
repplyfire hat geschrieben:us www.blick.ch

Dann zwingt Abdil E. seine *älteste Tochter, in der Türkei einen Landsmann zu heiraten. Ein paar Monate später, zurück in der Schweiz, flüchtet die heute 22-Jährige im Mai 2006 in Todesangst auf einen Polizeiposten in St. Gallen.
Gewaltiger Unterschied, Scheiss-Blick ....
http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/sc ... 50048.html

Tochter hatte gelogen


Alle St. Galler Instanzen bestätigten die Ausweisung - zuletzt auch das Verwaltungsgericht Ende August 2007. Dabei hatten sich zu jenem Zeitpunkt die Vorwürfe der Tochter in Luft aufgelöst: Sie sei nicht zur Heirat in die Türkei gelockt worden, gab sie zu. SMS und E-Mails belegen, dass zwischen dem jungen Paar eine Verliebtheit vorhanden gewesen sein muss. So schrieb die Tochter ihrem zukünftigen Ehemann: «Dankeschön, mein Einziger. Ich vermisse dich sehr. Ich liebe dich. Hast du den Ring abgezogen? Zieh ihn nicht ab.»
Auf ihre Falschaussagen angesprochen, sagte die Frau, sie sei damals völlig überfordert gewesen und habe ihre erste Aussage nicht mehr zurücknehmen können. «Jetzt bin ich froh, dass ich endlich sagen konnte, wie es wirklich war.» Sie habe mit der Anzeige ihren Eltern nur zeigen wollen, «dass sie nicht alles mit mir machen können. Mehr wollte ich gar nicht.»

Verfasst: 11.03.2008, 12:22
von Nur So...
*Butthead* hat geschrieben:Tzz..dann sollte man aber mal diese beschissenen Gesetze in der Schweiz ändern!!!!!!!!!!!!! Täter werden bei unseren Datenschutz-Gesetzen und sonstigem ja nur geschützt!
Easy kensch jo dini politische Rächt....

Verfasst: 11.03.2008, 12:52
von Nikopol
*Butthead* hat geschrieben:Tzz..dann sollte man aber mal diese beschissenen Gesetze in der Schweiz ändern!!!!!!!!!!!!! Täter werden bei unseren Datenschutz-Gesetzen und sonstigem ja nur geschützt!
Dann wandere aus in ein Drittweltland. Dort gibts
weniger Grundrechte dafür mehr Leute wie Du.

Depp. :mad:

Verfasst: 11.03.2008, 13:23
von bumbui
Und wenn die Tochter dann irgendwo tot aufgefunden wird, geht das Geschrei wieder los, warum man den wieder in die Schweiz geholt hat.

Ich habe einfach irgendwie das Gefühl, dass man mit der Tochter eine Gehirnwäsche gemacht hat. Und sie jetzt so spurt, wie es die Verwandschaft will.

Sind nur ein paar Gedanken dazu, da auch schon gelesen darüber.

Verfasst: 11.03.2008, 13:38
von Lusti
*Butthead* hat geschrieben:Tzz..dann sollte man aber mal diese beschissenen Gesetze in der Schweiz ändern!!!!!!!!!!!!! Täter werden bei unseren Datenschutz-Gesetzen und sonstigem ja nur geschützt!
"Eine Gesellschaft die ihre Freiheit zugunsten der Sicherheit opfert, hat beides nicht verdient." Benjamin Franklin

Ich warne nur davor in Zeiten wie diesen mit Grundrechten etc. fahrlässig umzugehen. Ich sehe durchaus Potenzial dass der Staat sich selber schützen muss. Trotzdem muss man immer den Spagat zwischen allgemeiner Sicherheit und Freiheit des einzelenen machen. Aussagen wie deine sind mir einfach zu rudimentär, abgehalftert. Offensichtlich weiss man 60 Jahre nach dem WWII bei uns nicht mehr, wie verletzlich und wertvoll die Freiheit ist. Wir sind eine Generation welche nie für Ihre Freiheit hat kämpfen müssen. Wir bekommen Sie frei haus geliefert. Vielleicht sind wir desshalb auch bereit sie schneller herzugeben.

Verfasst: 11.03.2008, 14:54
von Aficionado
bumbui hat geschrieben:Und wenn die Tochter dann irgendwo tot aufgefunden wird, geht das Geschrei wieder los, warum man den wieder in die Schweiz geholt hat.
Ich habe einfach irgendwie das Gefühl, dass man mit der Tochter eine Gehirnwäsche gemacht hat. Und sie jetzt so spurt, wie es die Verwandschaft will.

Sind nur ein paar Gedanken dazu, da auch schon gelesen darüber.
Ja, das dachte ich auch zu Beginn. Nur steht im Tagi völlig was anderes. Und es sind ja beide Artikel von heute.
Wenn Mann ihr mit dem Tod gedroht hat, so gehört er m.E. ausgeschafft.

Ehrenmord, Blutrache, Zwangsehe usw. haben in unserer westlichen Kultur nix verloren.

Verfasst: 11.03.2008, 18:44
von IP-Lotto
Was ist eigentlich ein Moschee-Vize? Öbbis Kriminells?

Verfasst: 11.03.2008, 19:22
von *Butthead*
Nikopol hat geschrieben:Dann wandere aus in ein Drittweltland. Dort gibts
weniger Grundrechte dafür mehr Leute wie Du.

Depp. :mad:
Eher du bist wohl der Depp..Wer sagt, dass ich etwas gegen die Grundrechte habe oder gesagt habe? Ich kenn mich wohl mit Gesetzen besser aus als die meisten hier drin... :rolleyes: Punkt. Habt doch alle selber Dreck am Stecken.

Verfasst: 11.03.2008, 19:32
von *Butthead*
Nur So... hat geschrieben:Easy kensch jo dini politische Rächt....
Natürlich, aktives und passives Wahlrecht und so *lol* Daher mache ich mir auch schon viele Gedanken, um etwas dagegen zu unternehmen. Später als Jurist habe ich dann sowieso noch bessere Chancen dazu :D

Verfasst: 11.03.2008, 19:41
von Nikopol
*Butthead* hat geschrieben:dann sollte man aber mal diese beschissenen Gesetze in der Schweiz ändern!!!!!!!!!!!!! Täter werden bei unseren Datenschutz-Gesetzen und sonstigem ja nur geschützt!
*Butthead* hat geschrieben:Eher du bist wohl der Depp..Wer sagt, dass ich etwas gegen die Grundrechte habe oder gesagt habe?
Bundesverfassung Grundrechte Art. 13 Schutz der Privatsphäre

Hast Du extra ein Konto angelegt, um ein bisschen pöbeln
zu können? Sehr witzig. Noch im Kindergarten?

Verfasst: 11.03.2008, 20:21
von *Butthead*
Nikopol hat geschrieben:Bundesverfassung Grundrechte Art. 13 Schutz der Privatsphäre

Hast Du extra ein Konto angelegt, um ein bisschen pöbeln
zu können? Sehr witzig. Noch im Kindergarten?
1. Bin ja nicht erst seit gestern angemeldet. Oder etwa schon?

2. Bin eh selten drin, weil hier wirklich zum Teil Kindergarten herrscht (Naja ist ja auch kein Wunder in einem Forum), aber musste meinen Senf wieder mal dazugeben, weil mich diese Richter-Entscheide zum Teil fürchterlich aufregen.

Tschös.

Verfasst: 11.03.2008, 23:33
von Kawa
*Butthead* hat geschrieben:Tzz..dann sollte man aber mal diese beschissenen Gesetze in der Schweiz ändern!!!!!!!!!!!!! Täter werden bei unseren Datenschutz-Gesetzen und sonstigem ja nur geschützt!
*Butthead* hat geschrieben:Eher du bist wohl der Depp..Wer sagt, dass ich etwas gegen die Grundrechte habe oder gesagt habe? Ich kenn mich wohl mit Gesetzen besser aus als die meisten hier drin... :rolleyes: Punkt. Habt doch alle selber Dreck am Stecken.
Bezweifle stark, dass du überhaupt irgendeine Ahnung von Gesetzen hast .....
Schwachkopf !

Verfasst: 12.03.2008, 10:28
von dr poet
einer, welcher seit über 20 jahren in der schweiz lebt und dann einen dolmetscher braucht, der sollte schon deswegen keine aufenthaltsbewilligung bekommen... ist ja ein skandal! :mad:

Verfasst: 12.03.2008, 11:30
von Nikopol
dr poet hat geschrieben:einer, welcher seit über 20 jahren in der schweiz lebt und dann einen dolmetscher braucht, der sollte schon deswegen keine aufenthaltsbewilligung bekommen... ist ja ein skandal! :mad:
Und was ist mit all den Wallisern?